Hallo Luna und Interessierte,
danke für deine Frage bzgl. Stornomöglichkeiten bei kurzfristiger Platzierung und Platzierung nach ‚Deadline‘. Ich bin wie gesagt kein Anwalt und kann eine solche Beratung in keinem Fall ersetzen. Was wir im letzten Jahr mit vereinter Eltern-Recherche und durch unsere eigenen Erfahrungen herausgefunden haben, teile ich sehr gerne. Es geht dabei um diese Regelungen des D.O.S. (U.S. Department of State) für Agenturen / Sponsoren:
Unter diesem Link finden sich die vom D.O.S vorgegebenen Verpflichtungen der Sponsoren (der amerikanischen Agenturen) für Secondary Students, also für Austauschschüler, die ein High School Jahr in den USA verbringen:
„This section governs Department of State designated exchange visitor programs under which foreign national secondary school students are afforded the opportunity for up to one year of study in a United States accredited public or private secondary school, while living with an American host family or residing at an accredited U.S. boarding school.“
Auf Seite 3 rechte Spalte findet man folgendes Datum für das Sommersemester.
(3) Provide a report of all final academic year and semester program participant placements by August 31 for the upcoming academic year* or January 15 for the Spring semester and calendar year. *The report must provide at a minimum, the exchange visitor student’s full name, Form DS–2019 number (SEVIS ID #), host family placement (current U.S. address), and school (site of activity) address.
Dieses etwas sperrige Dokument besagt also, dass die amerikanischen Agenturen verpflichtend zum 31. August die Platzierung aller ihrer ausländischen Austauschschüler im Secondary School Programm (High School Programm) nachweisen müssen, mit Name des Schülers, der Gastamilie etc. Die eigentliche Einreise kann dann noch bis ca. 14 Tage später, also ca Mitte September erfolgen. Es gibt Ausnahmen für ein so genanntes ‚Late Arrival‘, doch die Faustregel ist, Ende August ist Schluss mit der Suche der Agenturen nach einer Platzierung.
Diese Regelung ist neben dem deutschen Gastschulrechts-Paragraphen § 651 u BGB im Reiserecht die wichtigste. Der einzige Paragraph, der sich im BGB 651 Reiserecht überhaupt mit dem Thema Gastschulaufenthalte beschäftigt, besagt, dass eine angemessene Entschädigungspauschale (also die Stornogebühr per AGB) dann nicht zu zahlen ist, also keine Anwendung findet, wenn der Reiseveranstalter nicht spätestens 2 Wochen vor Antritt der Reise die Gastfamilie benannt hat. Zum Reiseveranstalter wird die Agentur übrigens dadurch, dass sie die wesentlichen Leistungen ‚High School‘ und ‚Gastfamilie‘ in einem Reisepreis bündelt.
Das bedeutet übersetzt: Kann euch die Agentur entweder bis zum 1.9. des jeweiligen Jahres keine Gastfamilie nennen (Regeln des U.S. Department of State) ODER nennt sie euch ein Abreisedatum mit weniger als 14 Tagen Vorlauf (Regeln des dt. BGB), könnt ihr kostenlos stornieren.
Dass es sich dabei um eine finale Familie handeln muss, und nicht um eine Welcome Family, findet man in einer reiserechtlichen Auslegung, nach der ihr googlen könnt, da ich keine Werbung für Fachliteratur machen möchte. Über die weiteren Versuche, diese Regeln zu umgehen, habe ich bereits berichtet und ich gehe davon aus, dass man eine Stornierung nach § 651 u BGB in der Regel nur anwaltlich durchsetzen kann. Es gab Platzierungen, die nach dt. Zeit am 1.9. morgens eine Stunde vor Deadline (Mitternacht USA) eintrafen, es gab auch Familien, die als finale präsentiert wurden, sich dann aber als Welcome Families entpuppten. Es gilt also wachsam zu bleiben, was da kurz vor knapp so eintrudeln mag an plötzlichem ‚perfect match‘.
Insbesondere diese sehr kurzfristigen Platzierungen in Welcome Families ab Mitte August sind ein Versuch, alle Kinder noch unterzubringen, aber eben auch der Versuch, durch diese Platzierungen den Kunden nicht zu ermöglichen, nach § 651 u BGB oder D.O.S. Deadline kostenlos zu stornieren.
Daher ist der Kontakt zur Gastfamilie so wichtig! Stellt selbst bei kurzfristigster Platzierung die Frage, ob sie eine Welcome Family sind oder eine finale Familie, und wenn ja, wie lange und warum, lasst euch erklären, warum sie das Kind aufnehmen möchten, wie ihre Lebenssituation ist, wie pragmatisch sie an den Schulstart herangehen etc. Unsere Welcome Family zB sprach gleich von Sportsachen, Klamottenkisten und dem Kontakt zu Freunden der eigenen Kinder, den sie herstellen wollten, zeigten Bilder ihres Hauses mit der Drohne, sprachen von Hobbies, ihrem Beruf, und warum sie unser Kind als Retter in der Not last minute aufnehmen wollten – und auch darüber, wo sie das Portrait unseres Kindes überhaupt gefunden bzw. erhalten hatten. Es war ein Gespräch wie mit netten Schuleltern hier zu Hause – und dieses gute Gefühl hat sich bestätigt. Folgt eurem Bauchgefühl, aber strukturiert und basierend auf einem kleinen Fragenkatalog, den ihr euch zurecht legen könnt, ohne die Gasteltern verhören zu wollen.
Zu deinen Anmerkungen, Luna:
Es stimmt, dass die US Bundesstaaten unterschiedlich mit dem Schuljahr starten, wie auch in Deutschland. Es starten und enden sogar die einzelnen Schulen in einem Bundesstaat zum Teil unterschiedlich. Zu beachten ist, dass bei einer sehr späten Platzierung in einigen Staaten wie zB mE Florida oder auch Texas die Schule dann schon mehrere Wochen läuft, die Zeit verloren ist, Kurse ggf voll sind, besonders Sportkurse etc. Das hat aber alles nichts mit der vom D.O.S. vorgegebenen Deadline zu tun, die das Datum der letztmöglichen Platzierung und Ausreise festlegt, das ist US-weit einheitlich geregelt und bleibt beim 31.8. (mit Ausreise dann bis Mitte September).
Das Soft Landing Camp, manchmal auch Orientation Days genannt, findet in aller Regel für die Kinder unterschiedlichster Agenturen in New York statt – geleitet von einer der großen amerikanischen Agenturen, die das offenbar als Serviceleistung für andere Agenturen mit erbringen. Da gibt es meist 3 Termine Anfang, Mitte, Ende August. Dort findet – neben einem schönen Sightseeing Programm – vor allem das Vorlesen der Regeln statt, die die Kinder unterzeichnen müssen. Lasst eure Kinder diese Regeln oder das, was sie unterschreiben, unbedingt abfotografieren.
Das Softlanding Camp hat mit o.g. Deadline gar nichts zu tun, was Stornierungsmöglichkeiten angeht – entweder euer Kind schafft es zeitlich oder eben nicht, dann wird das Camp allerdings auch nicht berechnet – eine Garantie für die Teilnahme per Vertrag wäre mir neu, lest das nochmal genau nach in den AGB. Das ist also ein Add-on und reines Glück, auch wenn diese Camps so beworben werden. Wie gesagt, auf dem letzten Gruppenflug, den unser Kind erwischte, waren gleich mehrere Teilnehmer, die mit 23 Stunden Vorlauf erst ihre Platzierung erhalten hatten, alles in den Koffer geworfen haben und noch mit auf diese Orientation Days gegangen sind! Das nicht erlebte Softlanding-Camp könnte also nur ein Stornogrund sein, wenn dies in den AGB eine garantierte Leistung wäre – das ist aller Wahrscheinlichkeit nach nicht der Fall.
Ein ‚billigendes in Kauf nehmen‘ wird juristisch erst interessant, wenn euer Kind vor Ort in den USA mit Problemen wäre – sprich, ob ihr wie im normalen Reiserecht mit Fristsetzung Abhilfe verlangt (was allerdings zum Rauswurf wegen parental involvement führen kann!), oder ob ihr eine ungute Situation so lange duldet, dass dann der dt. Richter sagt, ihr habt nicht oder zu spät reagiert – das ist eine heikle Gratwanderung, über die wir hier aber gar noch nicht sprechen.
Jetzt im Moment könnt ihr nur folgendes machen juristisch:
Eine Platzierung ablehnen, wenn
es sich um Alleinstehende ohne Kinder oder eine andere vertraglich per ABG ausgeschlossene Platzierung handelt (zB gleichgeschlechtliches Paar). Achtung, Alleinstehend und Alleinerziehend wird dann seitens Agentur gerne mal verdreht,
oder euer Kind eine angegebene Allergie / Krankheit hat und die Platzierung aber zB Tiere hat und euer Kind Asthma und ähnlich gelagerte Fälle,
die Platzierung nicht bis Mitternacht 1.9.2024 (Ortszeit Agentur USA) eintrifft,
oder die Platzierung eine Abreise vorsieht, die weniger als 14 Tage zwischen Information und Flug umfasst.
Mein Rat – jetzt gilt es Ruhe zu bewahren und sich darauf einstellen, dass es ganz üblich ist (entgegen der Versprechen der Agenturen), dass sehr viele Platzierungen zwischen Mitte und Ende August erst eintreffen. Es liegt NICHT an eurem Kind!
Jetzt im Moment habt ihr juristisch ansonsten mE überhaupt keine Möglichkeiten. Das Softlanding Camp könnt ihr wie gesagt juristisch ausgrenzen. Es geht nur um die wirkliche Platzierung. Wenn diese Platzierung dann kommt, checkt euer Bauchgefühl! Wenn es ein gutes ist, dann lasst euer Kind fliegen, auch wenn nur 23 Stunden Zeit sind und ihr theoretisch stornieren könntet. Ein normaler Koffer genügt, schmeißt die Sonnenkappe raus und werft zur Not die Skijacke rein, davon würde ich es nicht abhängig machen, ABER NUR, wenn das Grundgefühl gut ist.
Wenn nicht – lasst euer Kind nicht fahren, wenn die Alarmglocken schrillen oder ihr das Gefühl habt, mit fake infos oder Bildern konfrontiert zu werden. Besprecht das vorher mit eurem Kind, dass es diese rote Linie geben kann und ihr diese nicht überschreiten werdet in der Hoffnung, vor Ort würde sich dann alles zum Guten wenden und man würde schnell eine Alternative für euer Kind finden.
Macht also einen Schlachtplan, wann euer NoGo-Punkt erreicht ist, wann ihr storniert, und besprecht diese Punkte alle vorab mit eurem Kind. Nehmt im Falle des Stornos / Ablehnung einen Anwalt und haltet eure Rechtschutzvers. bereit. Wenn es euer Kind möchte, schaut, was es bei anderen Agenturen und anderen Destinationen für Programme ab Winter für ein halbes Jahr gäbe. Pläne machen hilft!
Ich halte allen Wartenden von Herzen die Daumen, dass unsere Ratschläge nicht erforderlich sind und ihr alle bis Mitte August noch gute Nachrichten erhaltet.
Es grüßt euer USAFragen