Steuerlich absetzbar ?

ich wäre auch fast mit Partnership gefahren - aber naja, wurde halt “nur” 2. beim PPP ^^

Wenn ihr die Voraussetzungen dafür erfüllt, ja!
Das PPP fällt nicht in die Berechnung rein.

Viele Grüsse

Kirsten

Na, dann habe ich ja jetzt etwas zu tun-werde es mal versuchen.Danke!

Fe203…Das tut mir leid - geht es denn jetzt gar nicht weg? Wäre ja schade

Du brauchst ihn nicht bedauern ;). Martin ist ein alter Hase, ein Ehemalliger, der schon 2003/2004 in den USA war und sich jetzt für AFS engagiert. Genauso wie meine älteste Tochter, die auch 2003/2004 in den USA war!

Wenn du noch Fragen zum BAföG hast, melde dich einfach!
Du solltest dich aber beeilen, die erste Zahlung für die August Schüler (Schulanfang) gibt es Ende diesen Monats!

Viele Grüsse

Kirsten

Auch alte Hasen bedürfen manchmal etwas Mitleid - streichelt das eigene Ego;).Aber ist ja schön, daß es DAMALS doch geklappt hat.:):):slight_smile:

Etwas kann man steuerlich absetzen: die Krankenversicherung, und dazu gehört auch die Auslandskrankenversicherung. Das wird vor allem 2010 interessant, wenn die Krankenversicherung in voller Höhe von der Steuer absetzbar ist.

Viele Grüße, Ute

Na das ist ja mal eine gute Nachricht, die Krankenversicherung ist ja auch nicht gerade billig. Das werde ich auf jeden Fall versuchen.

Danke!!
LG Siggi

Krankenkassenbeiträge sind zur Zeit im Rahmen der Sonderausgaben begrenzt absetzbar und nur sofern man den Betrag nicht sowieso schon durch die anderen Sozialversicherungsabgaben ausgeschöpft hat, mal sehen, was sich da für 2010 ändert.

RREbi

So, das Jahr 2010 nähert sich und in rund 2 Monaten können wir die Steuererklärung für 2009 machen.
Weiss schon jemand, wie wir möglichst die vollen Programmkosten für 2009 absetzen können bzw. was wir wie absetzen können?

Viele Grüsse

KIrsten

Ich hatte gerade eine Eingebung. Wenn der Gesetzgeber nichts ändern will zugunsten der Schüler (bzw. deren Eltern), dann sollten wir versuchen, den gesetzlichen Rahmen auszuschöpfen.
Ich weiß, dass viele Organisationen gemeinnützig sind, folglich müssten Sie auch Spenden annehmen und bescheinigen können. Was, wenn also der HSY-Preis an die Orga gespendet wird, diese eine Bescheinigung ausstellt und dann ein “Stipendium” an den Schüler vergibt?
In der Folge müsste die Spende doch von den Steuern absetzbar sein. :stuck_out_tongue:

Andernfalls könnte man es ja mal versuchen als Werbungskosten bzw. Unterhaltskosten für’s Kind abbuchen.

Wie soll der Gesetzgeber etwas ändern, von dem er nichts weiss. Vielleicht hätten wir mal eine Petition online ausfüllen sollen. Oder nicht?
TASTE ist nicht gemeinnützig und nun? Das war schon das Problem, als Sabrina gesponsert wurde. In ihrer Rechnung wird übrigens ein Teilstipendium aufgeführt.
Aaaahhhh, ich möchte es unbedingt absetzen können … HELP!!!

Viele Grüsse

Kirsten

Das habe ich grade hier Reichelt Versicherungsmakler Hohen Neuendorf | RΞVΞ24 gefunden

… Für viele Personen stellt sich dem Wunsch eines Austausches am Anfang jedoch der Kostenfaktor in den Weg. Ein Austauschjahr kostet je nach Region, Sparsamkeit des Schülers, Aktivitäten vor Ort und der Organisation inklusive aller Nebenkosten etwa zwischen 5.000€ und 25.000€. Ein großer Teil der Kosten lässt sich jedoch meistens als Bildungsmaßnahme steuerlich absetzen…

Das habe ich auf einer Seite für Österreich gefunden

Welche Veranlagungen in der heutigen Wirtschaftslage nachhaltige Werte sichern können, ist fraglicher denn je… Eines ist jedoch sicher: die Ausbildung in der Jugend entscheidet über die späteren Berufsaussichten.
Der Finanzminister sponsert besondere Ausbildungsanstrengungen. So können Eltern die auswärtige Ausbildung ihrer Kinder als „außergewöhnliche Belastung“ steuerlich geltend machen – wenigstens EUR 110,- kann man unter bestimmten Voraussetzungen absetzen… Unterstützt wird ein nachgewiesener mindestens fünfmonatiger oder längstens einjähriger fremdsprachiger Schulbesuch im Ausland. Schon bisher gab es dies für die Teilnahme an Studentenaustauschprogrammen. Nun kann aufgrund eines Urteils des Unabhängigen Finanzsenats (UFS) auch der Auslandsaufenthalt von Schülern steuerlich abgesetzt werden.
Mit guter Begründung: Bildung, national und international, wird von der Europäischen Union als Grundrecht definiert. Daher gibt es europarechtliche Maßnahmen zur Förderung der „Internationalisierung der Ausbildung“, mit dem Ziel, die Mehrsprachigkeit, Mobilität und interkulturellen Kenntnisse der EU-Bürgerinnen und -Bürger zu verbessern.

Damit kann man doch hier argumentieren.

Viele Grüsse

Kirsten

zu 1: nicht für einen Schulbesuch in den USA. Der Artikel ist wie üblich in Zeitungen rechtlich verkürzt dargestellt; Schulgeld an Schulen in Europa und deutsche Schulen im übrigen Ausland sind absetzbar.

zu 2: was in Österreich gilt, findet keine Anwendung im deutschen Steuerrecht.

Ich finde zur Zeit weder eine steuerrechtliche „Anspruchsgrundlage“ noch eine überzeugende Argumentation im Lichte der mir bekannten Rechtsprechung für die Absetzbarkeit der Austauschkosten.

RREbi

RRebi suche doch bitte weiter ;). Es kommt ja nun bald auf uns zu :slight_smile: und ich möchte es unbedingt versuchen, dass wir die Kosten absetzen können.

Und wenn ich erstmal bei Ablehnung Einspruch einlege ;). Ich weiss, dass es schon Eltern geschafft haben, aber die können sich auch einen gewieften Steuerberater leisten.
Haben wir denn keinen gewieften Steuerberater als Elternteil hier im Forum ;)? Wenn ja, bitte mal zu Wort melden :).

Viele Grüsse

Kirsten

Ich habe folgendes zu dem Thema gefunden:

Gemäß der derzeitigen Gesetzeslage ist mit dem Kindergeld/den Freibeträgen für Kinder, dem Ausbildungsfreibetrag und dem Abzug des Schulgeldes für den Besuch bestimmter Privatschulen alle Aufwendungen abgegolten, die man für die Berufsausbildung eines Kindes hat (mit wenigen Ausnahmen).

Zur Berufsausbildung zählt auch der Besuch einer vergleichbaren allgemein- oder berufsbildenden Schule im Ausland (z. B. im Rahmen von Schüleraustauschprogrammen oder im Rahmen eines akademischen Jahres an einem amerikanischen College; vgl. BFH-Urteil vom 9. 6. 1999 – BstBl II S. 705).

Tragen die Eltern die Kosten für die Berufsausbildung ihrer Kinder, können sie die Ausbildungskosten nicht steuerlich geltend gemacht werden. Die Eltern haben nur Anspruch auf den Ausbildungsfreibetrag, vorausgesetzt, das Kind ist volljährig, auswärts untergebracht, und es besteht Anspruch auf Kindergeld. Allerdings kann man nur €924 pro Jahr als Ausbildungsfreibetrag in der Steuererklärung geltend machen.

Ob diese Regelung den Ausbildungsbedarf eines Kindes ausreichend berücksichtigt, ist umstritten und müssen die Gerichte in mehreren Verfahren klären: das BVerfG in der Beschwerde 2 BvR 2402/08 und der BFH in den Revisionen VI R 63/08 und III R 111/07 (früher III R 104/07).

Deshalb folgender Rat:

[LIST]
[]Eltern von volljährigen auswärts lebenden Kindern:
Einspruch einlegen gegen alle noch offenen Einkommensteuerbescheide und ein Ruhen des Verfahrens beantragen mit Hinweis auf die anhängigen Verfahren VI R 63/08 und III R 111/07 vor dem BFH und 2 BvR 2402/08 vor dem BVerfG.
[
]Eltern von minderjährigen und/oder zu Hause lebenden Kinder:
Ebenfalls Einspruch einlegen. Allerdings kann es sein, dass der Einspruch abgelehnt wird, da es sich bei den Verfahren um volljährige Kinder handelt.:frowning:
[/LIST]

Viele Grüße, Ute

Es würde mich sehr interessieren, ob das für ein Highschooljahr eines Minderjährigen in den USA war.
Ich habe beruflich auch mit (gewieften) Steuerberatern zu tun, von denen hatte keiner eine zündende Idee, da zur Zeit alle denkbaren Schlupflöcher verschlossen sind.

RREbi

So sieht das aus.

RREbi

Du weisst aber schon, was ein steuerrechtlicher Umgehungstatbestand ist?

Weder als Werbungs- noch als Unterhaltskosten sind die Aufwendungen für den Auslandsaufenthalt außerhalb der EU in Deutschland zur Zeit absetzbar; allenfalls kann man einen (zeitanteiligen) Ausbildungsfreibetrag von 924,- EUR geltend machen, wenn das auswärtig untergebrachte Kind volljährig ist.

RREbi

Diese Konstruktion dürfte nur dann möglich sein, wenn der Stipendiat nicht das eigene Kind ist.

Bernd