Steuerlich absetzbar ?

Hallo,
dies ist mein erster Beitrag und ich hoffe Ihr könnt mir ne Info geben.:slight_smile:
Meine Tochter geht 2009 ins Auslandjahr in die USA. Koste ja ne Stange Geld daher meine Frage : Kann man die Kosten für das Auslandsjahr steuerlich Absetzen?

würde mich freuen wenn mir jemand eine info geben könnte.

gruß
casimo :slight_smile:

Hallo Casimo!
Herzlich Willkommen in unserem Forum. Schön, dass du hergefunden hast.

Nein, leider kann man die Kosten nicht absetzen :(. Es sei denn, es wird zum 1. Januar geändert. Aber ich denke eher nicht :(. Wenn die Kids 18 wären, dann könnte man es absetzen, aber nicht vorher.

Viele Grüsse

Kirsten

danke für die schnelle Antwort.
Find ich aber Schade… da macht man alles um den Kids den Besten Start ins Leben zu ermöglich und der Staat honoriert dies nicht.

gruß
casimo

Hallo Casimo
Habe gerade deinen Beitrag gelesen. Unsere Tochter war letztes Jahr in Amerika. Wir haben einen Antrag auf Ausbildungsförderung beim “Studierendenwerk Hamburg” . gestellt. Nach langwierigem Schriftverkehr haben wir letztendlich noch 90 Euro /Monat für unsere Tochter bekommen. Lohnt sich also.
Hier die Adresse: Amt für Ausbildungsförderung - Auslandsförderung - Postfach 130113, 20101 Hamburg. Te: 040 / 41902 - 126

Du meinst BAföG und alles Wissenswerte dazu findet ihr hier:
http://www.schueleraustausch.de/forum/showthread.php?t=44
Ab diesem Jahr wären es für deine Tochter statt 90€ 290€ gewesen, weil es jetzt den Reisekostenzuschuß gibt, 2000€ außerhalb EU, 1000€ innerhalb EU. Das Geld wird monatlich mit ausbezahlt. Es sind dann jeweils 200€/100€ monatlich mehr.
Bekommt man den Höchstsatz von 383€ sind es dann + 200€/100€ Reisekostenzuschuss = 583€/483€ monatlich.

Viele Grüsse

Kirsten

Hallo Kirsten!
Ich bin neu hier und meine Tochter ist als ATS in den USA. Gerade bin ich über diesen Faden gestolpert. Verstehe ich das richtig, man kann für ein Austauschjahr als Schüler der 11.Klasse Kostenbeihilfe beantragen? Bafög ist Studenten die den Betrag zurückzahlen müssen,oder?
Ich würde mich freuen, wenn du meine Frage beantworten kannst.
Gruss Nicole

Nein, das ist Schüler BAföG und muss nicht zurückgezahlt werden. Ich sage immer, es ist ein “Geschenk” vom Staat ;).
Ob jemand Anspruch auf BAföG hat richtet sich nach der Kinderanzahl, dem Einkommen und dass man nach dem ATJ fortlaufend weitergeht und nicht wiederholt. Aber selbst, wenn man nur Anspruch auf 10€ hätte, wären es mit dem Reisekostenzuschuss 210€. Es lohnt sich also schon, dies zu überprüfen. Allerdings würdet ihr es nicht “nach” bekommen, sondern erst ab dem Monat der Beantragung.

Viele Grüsse

Kirsten

Vielen Dank, wir werden morgen in Hamburg anrufen!
Nicole

Viel Erfolg und wenn du noch Fragen hast, einfach posten …
Im BAföG Forum gibt es eine "Grund"formel, wie man es ausrechnet. Die gilt aber nur für Angestellte. Bei Selbständigen sieht sie anders aus.

Viele Grüsse

Kirsten

vielen Dank für die Info…

hab mal durchgerechnet und komme auf 20€ Barfög das sind dann ja 220€.

super… werde den Antrag gleich ausfüllen. :slight_smile:

Nein, bitte noch nicht. Erst ab Januar/Februar. Da haben sie extra drum gebeten. Bis dahin bearbeiten sie noch die anderen Schüler, die ab Januar gehen.
Den Bescheid bekommt ihr sowieso erst ca. 4 Wochen vor Abreise.

Viele Grüsse

Kirsten

Hallo Kirsten,
du schreibst bei Selbstständigen sieht es anders aus! - Wie denn? Mein Mann ist selbstständig, ich selber Beamte. Wir haben zwar keine große Hoffnung, das es klappen könnte, aber einen Versuch - und sei es nur ein Rechenversuch - ist es ja wert. Hast du da auch Infos?
Liebe Grüße
Gisela

Nein, weil das zu weit führen würde. Entweder selber mal nachfragen oder im neuen Jahr mal einen Antrag stellen und ausprobieren.

Viele Grüsse

Kirsten

Hallo Kirsten,
da frage ich mich gerade: ich bin ja im ATS 18 geworden. Hätten meine Eltern das dann nicht anteilig oder so absezten können?
Abgesehen davon, dass das garantiert verjährt ist, wäre es interessant zu wissen.
Ich würd mich freuen, wenn du Infos hast…

Liebe Grüße,
Wiebke

Ja, ich denke. Meine Mutter hat mir mal einen Paragraphen gezeigt, aber leider ist sie verstorben :(. Ich muss aber unbedingt endlich zum Finanzamt hin, da werde ich nochmal fragen. Eine aus unserem Ort arbeitet dort ;).
Ich werde dann nochmal Bescheid sagen.

Viele Grüsse

Kirsten

Wie sieht es denn mit dem Bafög bei Selbstständigen aus?

Kommt es darauf an, wie viele Geschwister man hat ? Bringt einem das was ? :confused:

:slight_smile:
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied Anfang September, dass Eltern künftig einen Teil der Schulgeldzahlungen in anderen EU-Ländern von der Steuer absetzen können. Das Einkommensteuergesetz erlaubte bisher einen Abzug dieser Kosten als Sonderausgaben nur, wenn es sich um eine „staatlich genehmigte oder nach Landesrecht erlaubte Ersatzschule“ oder um eine „nach Landesrecht anerkannte allgemeinbildende Ergänzungsschule“ handelt (Paragraph 10). Und die musste in der Bundesrepublik liegen.

Die bisherige Regelung verstoße gegen die Dienstleistungsfreiheit und die Freizügigkeit, hatte auch die Europäische Kommission in Brüssel argumentiert (Az.: C-76/05 und C-318/05). Allerdings dürfte es bei den sonstigen Beschränkungen bleiben: Das Schuldgeld kann nur zu 30 Prozent in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ganz ausgenommen davon bleiben Aufwendungen für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung.

Quelle: Aktuelle Nachrichten online - FAZ.NET

Ich glaube mich daran zu erinnern, dass in einer anderen Quelle stand, dass es nur geht, wenn man das Jahr dann nicht in Deutschland nochmals macht (stand im aktuellen test-Heft).

Am besten das Original-Urteil nachlesen:
http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2008.10.08/10R6204.html

Ist also vor allem für ATS relevant, an deren Schulen Schulgeld verlangt wird. Zunächst wohl auch nur EU-Länder.

Viel Erfolg!

Viele Grüße
Sabine

Nunja, ich werde trotzdem versuchen, die Kosten des Austauschjahres als aussergewöhnliche Belastung beim Finanzamt geltend zu machen. Das mit dem BaföG hat ja nicht geklappt, weil die dort scheinbar gar nicht wollen, dass jemand Geld bekommt. Dazu aber mehr in dem entsprechenden Faden.

Gruss Asathôr

@RRebi:
Mal eine Frage an dich: Hat es Sinn, dass wir Eltern es gemeinsam erkämpfen, dass man die Kosten für ein Austauschjahr als “Außergewöhnliche Belastungen” absetzen kann?
Man kann ja auch Sprachreisen ab 18 Jahre absetzen. Eigentlich sehe ich es nicht ein, dass man es bei den jüngeren Kindern nicht kann, wo es doch für ihre Zukunft wichtig ist.
Nicht umsonst bekommen sie ja auch BAföG für die Zeit ihres Aufenthaltes.
Wenn es aber keiner probiert, wird man auch nichts ändern. Muss ja nicht gleich gerichtlich sein, aber man könnte ja eine Petition an den Bundestag bzw. das Bundesfinanzministerium einreichen.
Was meinst du?

Viele Grüsse

Kirsten

Hallo Kirsten,
es hat immer Sinn zu kämpfen, allerdings sehe ich hier aus wenig Chancen auf Erfolg.
Es ist z.Zt. erklärtes politisches Ziel in Berlin, zur Zeit generell Änderungen am Einkommensteuerrecht vorzunehmen, so dass alle steuerpflichtigen Bürger netto mehr im Geldbeutel haben und nicht nur einzelne, deren Kinder ins Ausland gehen. Ferner sollen in der Zukunft im Rahmen der Vereinfachung des Steuerrechts Einzelsubventionen verstärkt abgebaut werden. Hier gilt allerdings aktuell eine Ausnahme durch die neue Rechtsprechung des EuGH, das Schulgeld etc. für einen Aufenthalt an einer europäischen Schule steuerlich absetzbar sein sollen, nicht jedoch für einen Aufenthalt im aussereuropäischen Ausland. Dahinter steckt ein rein europarechtlicher Ansatz des EuGH, der im Ergebnis offensichtlich zu einer Ungleichbehandlung führt, je nach dem wo das Kind hingeht, in oder ausserhalb Europas. Wenn man rechtlich und politisch ansetzen will, dann an dieser Stelle.
Man wird sich dann jedoch entgegenhalten lassen müssen, dass man ja einerseits Auslands-BAföG bekommen kann, das die finanziellen Belastungen mildert, und andererseits sog. ersparte Aufwendungen dadurch hat, da hier keine Kosten für Essen, Fahrkarten, Kino, etc. in der Zeit des Auslandaufenthaltes anfallen. O.K., BAföG bekommen nicht alle, aber diejenigen, die es nicht bekommen (hohes Einkommen, Vermögen), müssen aus meiner Sicht nicht auch noch steuerlich entlastet werden :wink:
Ein gerichtliches Vorgehen auf dem finanzgerichtlichen Wege halte ich für aussichtslos, da man gegen die geltende Gesetzeslage nur mit verfassungsrechtlichen Argumenten vorgehen kann und mir da nun wirklich nichts einfällt -vielleicht muss ich einfach mal intensiver nachdenken, ich bin allerdings kein Steuerrechtler und die Schnittstelle zwischen Verfassungs- und Steuerrecht gehört nicht zu meinen bevorzugten Rechtsgebieten, ich habe da erst ein Verfahren gewonnen :wink:
Eine Petition kann man mittlerweile online starten, scheitert aber meistens an der nicht ausreichenden Anzahl von „Unterschriften“ - sowas bedarf ausserdem erfahrungsgemäß einer langen und intensiven Vorbereitung.

Ich fände es besser, zunächst einmal die lokalen Bundestagsabgeordneten zu kontaktieren und sie auf die Frage nach der steuerlichen Absetzbarkeit im Hinblick auf die Ungleichbehandlung zwischen Austauschschülern in und ausserhalb Europas hinzuweisen und um Stellungnahme zu bitten. Da bekommt man schon einmal ein erstes Stimmungsbild, wenn sie denn antworten… Auf eine Antwort von der MdB Bulmahn (SPD) auf die Frage, warum für G8-Kinder BAföG nur in der 10.Klasse gezahlt wird, warte ich noch heute…

Gruß,
RREbi