Steuerlich absetzbar ?

Das BAföG bekommen sie ja ganz konkret FÜR den Aufenthalt und nicht, um die Programmkosten zu decken. Deswegen dachte ich, dass man da ansetzen könnte.
Die neue Regierung der USA hat eine Seite ins Leben gerufen, indem die Bürger ihre Vorschläge für Veränderungen machen können. Und die, die die meisten Punkte bekommen haben, werden dem Präsidenten vorgelegt
http://citizensbriefingbook.change.gov/ Sowas sollte es hier auch geben!!!

Naja, und das Konjunkturpaket kannst du doch vergessen. Da haben nur die was davon, die sowieso schon mehr Geld haben. Beispiel Abwrackprämie :(.
Und ob wir nun 1,50€ mehr oder weniger haben, das bleibt sich doch gleich :(.

Wenn dir noch was einfällt (in schlaflosen Nächten), kannst du es uns ja wissen lassen :). Ich glaube, viele viele Eltern wären dir dankbar!!!

Viele Grüsse

Kirsten

Ich habe heute unsere Steuererklärung für 2008 abgegeben. Da habe ich gleich die Chance genutzt und bin zu dem Leiter unseres Finanzamtes gegangen und wollte wissen, ob und was wir für Möglichkeiten haben, die Programmkosten abzusetzen.
Er wollte das mit seinem Kollegen besprechen, recherieren und mich Mittwoch oder Donnerstag wieder anrufen. Heute und morgen ist der Kollege zu einer Fortbildung.
Grade habe ich dann nochmal versucht, im Bundesfinanzministerium jemanden zu erreichen, aber Bonn hat heute und morgen "Feier"tag :(. Das kann ja wohl echt nicht sein ;). Da machen sie wegen Karneval das ganze Ministerium dicht :(. Haben sie nichts besseres zutun :(?

Ich werde mich wieder melden, wenn ich eine Auskunft bekommen habe. Vielleicht gibt es ja eine Lücke, die sie nicht bedacht haben oder wir müssen ihnen erst auf die Sprünge helfen ;).

Bzgl. des Postings von Sabine habe ich das auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums gefunden: Bundesfinanzministerium - Nicht gefunden - not found

Viele Grüsse

Kirsten

Das wär zu schön, um wahr zu sein, wenn man was absetzen könnte.
Bin gespannt, was du rausfindest.
LG Volley

Ich habe gestern mit einer Dame vom Bundesfinanzministerium gesprochen und heute nochmal mit dem Leiter unseres Finanzamtes. Im Moment besteht keine Chance, dass ATJ abzusetzen. Allerdings sagte mir der Leiter, dass sie ja nur die ausführende Gewalt sind. Es stehe uns natürlich frei, dass wir uns an die gesetzgebende Gewalt wenden. Das wäre einmal das Bundesfinanzministerium und der Peditionsausschuß. Beim Peditionsausschuß besteht die Möglichkeit, dass man es per Brief macht oder online. Da widerum kann man eine Einzelpedition einrichen oder eine öffentliche Pedition, bei der andere mit unterzeichnen können.

Ich habe beide Adressen bekommen und teile sie euch hier mit, wenn ihr/wir gemeinsam einen Versuch starten wollen, dies zu ändern. Ich denke, es würden sich sicherlich viele Eltern beteiligen:

Die Adressen wären:
Peditionsausschuß des deutschen Bundestages
Platz der Republik 1

11011 Berlin

Online: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/onlinepet/index.html

Bundesfinanzministerium
Referat IV C4
Wilhelmstr. 97

10117 Berlin

Man könnte sich drauf beziehen, dass man

  1. Sprachreisen ab 18 Jahren absetzen kann
    Warum erst ab 18, die Schüler sind doch jünger. Ungleichbehandlung!

  2. Das Gerichtsurteil, dass man Schulkosten im europäischen Ausland absetzen kann.
    Warum nicht im außereuropäischen Ausland, schliesslich sind es enorme Kosten, die die Eltern trotz Wirtschaftskrise auf sich nehmen? Die Kinder gehen dort auch ein Jahr zur Schule, tun etwas für ihre Bildung, und machen dort kein Urlaub.

  3. Wohlhabende/reiche Familien können die Kosten für die Privatschulen ihrer Kinder auch absetzen. Ungleichbehandlung.

  4. hat mir der nette Mensch vom Finanzamt geraten, dass wir uns auf §10, Absatz 1 Nr.9 berufen

Was meint ihr, wollen wir versuchen etwas zu ändern? Ich denke, ein Versuch ist es wert. Wenn man gar nichts macht, wird sich auch nichts ändern.

Viele Grüsse

Kirsten

Ich bin dabei !
Soll jeder selber was aufsetzen, Einheitsschreiben oder Unterschriften sammeln oder ???
Wie könnte der beste Weg sein?
LG Volley

Ich denke, vielleicht könnten wir gemeinsam einen Text aufsetzen. Es gibt sicherlich welche, die mehr Erfahrung damit haben ;).
Und wenn wir einen Text haben, könnten wir ihn an die Organisationen geben, mit der Bitte, diesen an ihre Eltern weiterzuleiten. Und dann sollte jeder den selber schicken. Wenn sie von Briefen erschlagen werden zu dem Thema, bringt es vielleicht mehr, als wenn nur ein einzelner kommt.

Viele Grüsse

Kirsten

Hier ist der Verfahrensablauf einer Petition.

http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/onlinepet/index.html

Bernd

Hier sehe ich ein möglichen Ausgangspunkt eines steuer- und verfassungsrechtlichen Angriffs.

Ist zwar sachlich richtig, hat aber keinen Bezug zum genannten Urteil, da dort rein europarechtlich argumentiert wird; da die USA nicht zu Europa gehören, kann das Recht der Niederlassungsfreiheit und Freizügigkeit in Europa, das durch das steuerliche Nichtanerkennen von Schulkosten faktisch eingeschränkt wird, nicht greifen.

Steuerrechtlich ein Äpfel und Birnenvergleich - staatliche Schulen und Privatschulen sind zwei Paar Schuhe, da wird man nach geltendem Recht keine Änderung ableiten können.

Hat der auch ein Gesetz dazu genannt, die Abgabenordnung etwa?

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt :wink:

RREbi

RREbi hat sich da ja wegen Europarechte und so schon geäußert.
Wenn das Schuljahr steuerlich absetzbar sein sollte, dann wäre es meiner Meinung nach nur dann okay, wenn man dann halt z.B. die 11. Klasse im Ausland verbringt und dann weiter geht - also in die 12.
Dies spart dem Staat ja in gewisser Weise Kosten (ein Schüler weniger „durchzufüttern“).
Sollte der ATS aber das Jahr wiederholen hat das Staat keinen „Gewinn“ daraus - und die Frage ist, ob das dann nicht unter „Privatvergnügen“ abgeheftet werden sollte. - der Schüler ist dann ja auch „nur“ für ein Jahr vom deutschen Unterricht befreit und macht dann da weiter wo er vorher aufgehört hat.

außerdem wird ja auch niemand gezwungen ein Jahr ins Ausland zu gehen (das bezieht sich vor allem auf das „schliesslich sind es enorme Kosten, die die Eltern trotz Wirtschaftskrise auf sich nehmen“)

Wenn das Schuljahr steuerlich absetzbar sein sollte, dann wäre es meiner Meinung nach nur dann okay, wenn man dann halt z.B. die 11. Klasse im Ausland verbringt und dann weiter geht - also in die 12.
Dies spart dem Staat ja in gewisser Weise Kosten (ein Schüler weniger „durchzufüttern“).

Dies ist ja auch Bedingung für das BAföG und sehe ich auch so.

Aber die meisten wollen und versuchen ja fortlaufend weiter zu gehen. Und für die sollte man es versuchen durchzusetzen.

Viele Grüsse

Kirsten

Es dürfte sich um das Einkommensteuergesetz handeln:

§ 10
(1) Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben
noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden

  1. 30 Prozent des Entgelts, höchstens 5 000 Euro, das der Steuerpflichtige für
    ein Kind, für das er Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 oder auf
    Kindergeld hat, für dessen Besuch einer Schule in freier Trägerschaft oder einer
    überwiegend privat finanzierten Schule entrichtet, mit Ausnahme des Entgelts
    für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung.Voraussetzung ist, dass die Schule
    in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat belegen ist,
    auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet,
    und die Schule zu einem von dem zuständigen inländischen Ministerium eines
    Landes, von der Kultusministerkonferenz der Länder oder von einer inländischen
    Zeugnisanerkennungsstelle anerkannten oder einem inländischen Abschluss an
    einer öffentlichen Schule als gleichwertig anerkannten allgemein bildenden oder
    berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss führt.Der Besuch einer
    anderen Einrichtung, die auf einen Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss im
    Sinne des Satzes 2 ordnungsgemäß vorbereitet, steht einem Schulbesuch im Sinne
    des Satzes 1 gleich.Der Besuch einer Deutschen Schule im Ausland steht dem Besuch
    einer solchen Schule gleich, unabhängig von ihrer Belegenheit.Der Höchstbetrag
    nach Satz 1 wird für jedes Kind, bei dem die Voraussetzungen vorliegen, je
    Elternpaar nur einmal gewährt.

Bernd

Aus steuerrechtlicher Sicht ist beim ATJ nicht die Ersparnis des Staates zu betrachten, sondern nur die finanzielle Mehrbelastung des Bürgers und ob der Staat dort Erleichterung verschaffen möchte/muss.

RREbi

O.K., bei erster summarischer Prüfung kann ich hier keinen Angriffspunkt entdecken.

„Sprachreisen sollen erst ab 18 Jahren absetzbar sein. Warum erst ab 18, die Schüler sind doch jünger. Ungleichbehandlung!“

Wo kommt diese Regelung her?

RREbi

Das hat mir meine Mutter mal gezeigt, die es in ihren Steuerunterlagen gefunden hat. Sie war Steuerberaterin. Ich werde mal googeln gehen ;).
Der Sachbearbeiter vom Finanzamt bezog sich auch auf die 30%, aber ich konnte nicht so schnell mitschreiben. Ich hätte das Gespräch aufnehmen sollen ;).

Edit: Dies habe ich dazu gefunden:
http://www.advogarant.de/Infocenter/Archiv/Steuerrecht/2006/Sprachreisen.html
http://www.sprachreisen-ratgeber.de/sprachreisen-steuerliche-absetzbarkeit.php

http://www.look-sprachreisen.de/steuersparen.html

Viele Grüsse

Kirsten

Hallo Leute,

ja so spielt das Leben. Heute kam der Ablehnungsbescheid. Habe mich natürlich gefragt warum habe in 2007 unterm Strich nicht viel verdient. Tja aber… Einkünfte aus selbständiger Arbeit werden nicht berücksichtigt also auch mein Minus von 11000€ nicht. Man sollte sich echt überlegen ob man in die Selbständigkeit startet :(. Die Einkommenssteuerrückzahlung (war ja vorher angestellt) wurde voll mit reingerechnet :mad: gemein oder ?

naja muss es halt auch so gehen.

gruß

casimo

Ist daraus eigentlich was geworden?

Viele Grüße, Ute

Nö, noch nicht :(.
Wir sollten es aber nicht aus dem Auge verlieren …

Viele Grüsse

Kirsten

Wir (unser Sohn natürlich) nimmt am PPP teil -steht uns das Bafög auch zu?

mit welcher der PPP-Organisationen fährt er denn weg?

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