Das BGB sieht die Rechtsnormen §651a ff. für solche Reiseverträge vor. Findet die Reise nicht statt, ist allenfalls § 651f BGB einschlägig, der Schadenersatz wegen Nichterfüllung, der sich reduziert auf die finanziellen Aufwände (Reisekosten zur Botschaft, Visumskosten, Telefonkosten, etc.), die im Hinblick auf die Reise getätigt wurden. Es wäre zu prüfen, inwiefern zusätzlich der Reisende bei Vereitelung der Reise wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit auch eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen kann. Eine Rechtsgrundlage für einen weitergehenden Schadenersatzanspruch ist nicht ersichtlich.
Ich sehe keinen Hinweis, dass §823 BGB (Achtung, deliktischer Anspruch) oder andere Anspruchsgrundlagen greifen könnten; und der Hinweis auf Prinzessin Caroline ist im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild ja wohl ein Spaß…
Im Ergebnis unbefriedigend für jemanden, der seine Lebensplanung auf ein Jahr im Ausland eingerichtet hat und nun plötzlich vor dem Nichts steht. Da sollte der Gesetzgeber mal ran, schon allein um für die Orgas den Erfolgsdruck zu erhöhen - mit den Gefühlen der Jugendlichen spielt man nicht…
Freut mich für Euch !!! Ich wünsche euch viel Freude bei den letzten Vorbereitungen, einen guten Flug und einfach nur eine ganz tolle Zeit. Auf dass sich das Warten gelohnt hat
Ganz klasse.:)Wir freuen uns für Euch.Aber erlich mal, im prienziep hast du das alles selbe in den Hand genommen,nach dem du mit Amerikanischen org.telefoniert und nach gefragt hast.nun jetzt ist zeit koffer packen.Endlich mal.
L.G Natalja
Die Repräsentanten unsere Orga posten immer sehr intensiv bei Facebook.
Die Beiden haben nun sogar Videos von möglichen Austauschschülern gepostet und die Werbetrommel gerührt. Ein Mädchen haben sie auf diese Weise vermitteln können!
Gute Idee, wie ich finde! Die Videos haben die Kandidaten über sich selber gedreht.
LG Mary
PS: Larry Kokx heißt der Gute, wenn jemand bei FB gucken will…
Ich sehe keinen Hinweis, dass §823 BGB (Achtung, deliktischer Anspruch) oder andere Anspruchsgrundlagen greifen könnten; und der Hinweis auf Prinzessin Caroline ist im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild ja wohl ein Spaß…
Hm, vielleicht habe ich mich da nicht richtig ausgedrückt. Es ging mir dabei nicht um das Recht am eigenen Bild an sich (das wäre in der Tat witzig), sondern die Ansicht des BGH (sinngemäß) „Es darf sich nicht lohnen, einem anderen Menschen bewusst einen Schaden zuzufügen, und gegenzurechnen, dass eine Klage ggf. günstiger kommt“. Und das darf hier auch nicht sein, deshalb das (vielleicht sonst unpassende) Beispiel.
Ah, so meinst du das. D’accord, da lohnt es sich einmal nachzudenken, obwohl derartige vom BGH entwickelte Rechtsgrundsätze zum deliktischen Handeln nicht so ohne weiteres auf eine vertragliche Beziehung der Parteien übertragen werden dürfen und ich eher den Auftrag des Gesetzgebers sehe, da im Reiserecht für derartige Fälle bei Schüleraustauschen nachzubessern und die Rechte der Teilnehmer zu stärken.
Mit Petitionen und inkompetenten BT-Abgeordneten habe ich ausgesprochen schlechte Erfahrungen gemacht. Da hilft nur eine Initiative direkt an die Bundesjustizministerin, da man dort versteht um was es geht.
Hey!:D:D:D:D:D:D
Ich hab jetzt endlich auch meine Gastfamilie bekommen. Es geht nach Riverside, Californien, 60km von LA. Drei Geschwister eine kleine Tochter, ein 14-jähriger Bruder und ein 15-jähriger Bruder. Die Mutter sieht sehr nett aus und unterrichtet an meiner Schule. Ich bin glücklich:)
Glückwunsch, Kraison.
Ich lese hier immer wieder mal mit und fiebere gerade jetzt mit allen mit, die auf glühenden Kohlen und gepackten Koffern sitzen. Das ist sicher furchtbar, diese Angst, dass der große Traum doch noch platzen könnte.
Dir ganz viel Spaß und allen, die immer noch warten müssen, gaaaaaaaaaaaaaanz viel Glück.
Kraison, bist du sicher, dass die Gastfamilie sich nur für 5 Monate entschieden hat. Wir haben festgestellt, dass man in Argentinien teilweise einfach nur erst einmal für ein halbes Jahr die Gastfamilien gefragt hat, Austauschschüler aufzunehmen. Unsere Gasteltern haben erst durch meine Tochter erfahren, dass sie ein ganzes Jahr in Argentinien bleiben wird. Sie haben sich dann sofort bereit erklärt, wenn alles gut läuft, sie die ganze Zeit zu behalten.