Wiedereinreise nach Dt. - und so viele Dinge gekauft !

Hallo,
wir hatten Bergfest und allmählich mach ich mir so meine Gedanken, wie unser Kind all die Dinge, die er fleißig kauft, nach Dt. bekommt. Unter anderem sind da eine komplette Snowboardausrüstung, Boxen für seine Anlage, viele Textilien… und er hat ja noch 5 Monate vor sich.
Wir fliegen im April hin und wollen schon einen Schwung mitnehmen.
Nun meine Fragen: Haben wir da Probleme beim Zoll zu befürchten ? Müssen wir irgendwas beachten ? Worauf können wir uns vorbereiten ?
Danke für eure Hilfe und liebe Grüße
hebi89

Hallo Hebi,
pro Person über 15 Jahren darfst du Dinge im Wert von 430 Euro zollfrei in die EG einführen. Alles was drüber ist, muss verzollt werden. Gehst du durch den grünen Ausgang (das heißt, du hast nichts zu verzollen) und wirst kontrolliert und hast dann Waren über den Wert von 430 Euro bei dir, kann es teuer werden.
Klar es werden nur Stichproben gemacht, aber erwischen kann es jeden. Mich hatte der Zoll in Berlin bei der Rückkehr aus Argentinien heraus gefischt. Irgend einen Grund gab es dafür nicht und man hat dann doch von der Kontrolle abgesehen, als man sah, dass ich in Frankfurt neu eingecheckt hatte (hatte aus Kostengründen zwei getrennte Flüge gebucht). Solltet ihr ein Kind unter 15 Jahren dabei haben, darf dieses Kind Sachen im Wert von nur 175 Euro einführen.
Gruß graefinlwl

hier noch nachzulesen: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html

Ganz lieben Dank für deine Antwort.
Wenn er das Snowbaord jetzt (nach seinem Armbruch wieder) benutzt, es also eindeutig gebraucht ist, gilt das dann als Sportgerät oder Reisemitbringsel ?
Bei allen anderen Dingen mach ich mir eigentlich nicht so sehr die Sorgen.
Und wie hoch sind die Zollgebühren ?
LG
hebi89

Hallo Hebi,
als erstes Snowboard beim Rückflug Tage vorher als Sportgerät bei der Fluggesellschaft anmelden, damit es transportiert wird und nicht zu deinen 23 kg Freigepäck zählt. Lest bitte dazu noch einmal bei der jeweiligen Fluggesellschaft die Bestimmungen nach. Von meinem Sohn wurde zwar auch schon so ein Ding aus den USA nach Deutschland transportiert, aber da er Vielflieger ist, gelten für ihn andere Gepäckbestimmungen. Sicher ist, dass große Sportgeräte angemeldet werden müssen.
Da ich nicht die geringste Ahnung von Snowboards habe, kann ich dir nicht sagen, ob man sieht, dass dieses Gerät aus den USA stammt. Ob gebraucht oder neu spielt dabei keine Rolle. Du bist in der Nachweispflicht woher diese Ding stammt. Für Dinge, die du auf früheren Reisen bereits schon einmal verzollt hast, mußt du ganze 10 (!) Jahre die Zollpapiere aufheben und mit dir führen.
Auch gebrauchte Dinge, die im Austauschjahr angeschafft wurden, sind normalerweise Reisemitbringsel. Man muss über einem Jahr im Ausland gewesen sein, dass die mitgebrachten Dinge als Umzugsgut gelten.
Ich gebe bei solchen Sachen nie einen Ratschlag, jeder muss für sich entscheiden, welchen Ausgang er beim Zoll benutzt.
LG graefinlwl

Noch zu den Zollgebühren: Es müssen Umsatzsteuer und Zollgebühren gezahlt werden. Schau mal hier, da kann man gut nachlesen:

http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_nicht_eg/index.html#post8

Der nachfolgende Link (aus dem DSLR Forum) gibt eine gute Beschreibung über die notwendigen Zollformalitäten bei der Ein- und Ausreise.

Bernd

Beide Links zusammen beantworten alle meine Fragen - vielen Dank für eure Mühe :slight_smile: und Hilfe.
hebi89

Und nicht vergessen, es handelt sich - da schon vor Monaten gekauft und benutzt - um gebrauchte Gegenstände, die zollrechtlich nicht als Neuware zu behandeln sind. Sofern also überhaupt Zoll etc. zu zahlen wäre, dann auf Grundlage nicht der Neu- sondern der Gebrauchtpreise. Mit ein bischen Glück und Rechnerei liegt man damit dann sogar unter der 430 EUR-Grenze :slight_smile:

RREbi

RREbi hierfür kenne ich keine Grundlage. Der Zoll unterscheidet nicht Gebraucht- und Neuware. Grundlage für die Berechnung ist grundsätzlich der Betrag auf den Quittungsbelegen. Kann ich keinen Nachweis über den Kaufpreis bringen, schätzt der Zoll die Sache selbst. Heut zu tage ja kein Problem mehr, da das Internet heran gezogen werden wird.
Übriges habe ich diese Zollerfahrung (auch wenn im Ausland) selber machen müssen, als ich die Kamera meiner Tochter nach Argentinien geschickt habe. Der arg. Zoll hat den Neupreis der Kamera angesetzt, obwohl die Kamera schon 3 Jahre alt war. Nur die Gebühren sind dort um ein vielfaches höher als in Deutschland. ich durfte nämlich 50% des Neuwertes zahlen:( Wir mussten es erst einmal zahlen, obwohl die Kamera wieder aus dem Land ausgeführt wird. Bin mal gespannt, ob der arg. Zoll uns die Gebühren bei der Ausfuhr wieder zurück zahlt.

Die Berechnung steht auch so auf der deutschen Zollseite:

Zoll und EUSt werden im Reiseverkehr wie folgt berechnet:

  1. Zoll:
    Der in Euro umgerechnete Preis der Ware laut Rechnung = Zollwert
    Zollwert x Zollsatz = zu zahlender Zollbetrag

  2. EUSt:
    Zollwert + Zollbetrag = EUSt-Wert
    EUSt-Wert x EUSt-Satz = zu zahlender EUSt-Betrag

Hinweis:
Wenn keine Rechnung vorhanden ist, wird der Warenwert geschätzt.

Also für den Zoll habe ich im Ausland immer gebraucht von privat gekauft ;), da wurden dann entsprechend Abschläge berücksichtigt und kein Neuwert zugrunde gelegt, komisch.

RREbi

RREbi, meinst du evtl. Käufe bei Ebay? Wenn ja, dann hast du eine Ebayrechnung und die gilt. Habe ich auch schon erlebt, als ich ein Paket beim Zoll abholen musste, da stand auf der Benachrichtigung, ich möchte den Rechnungsnachweis mitbringen, z.B. PayPal-Auszug, Kreditkartenabrechnung oder Ebaykaufnachweis.
Bringst du die Sachen (egal ob neu oder mit Gebrauchsspuren) mit und du sagst, du hast keinen Nachweis wird grundsätzlich vom Neupreis ausgegangen.
Auch der Zoll ist in den letzten Jahren viel strenger gewurden.

eBay meine ich nicht. Ich bekomme in den USA Quittungen über bar bezahlte Waren die ich von Dritten gebraucht gekauft habe ;), bisher hat der Zoll das akzeptiert.

RREbi

Was lehrt uns dies: besorge dir Quittungen, egal woher, es könnte klappen und der Zoll hat Einsicht;)

okay, was hat das zu bedeuten? wie ernst ist das? ich meine, ich hab hier mit sicherheit schon mehr als 430 euro ausgegeben, inclusive ein handy, und was nicht alles zusammen kommt, das ist definitiv mehr :o wie kann ich das jetzt machen, den zoll umgehen? wie wird das normalerweise gemacht? ich meine, ich bin doch bestimmt nicht die einzige die mehr als 430 euro im austausch ausgegeben hat oder bin ich hier gerade die verwoehnte goere? :confused:
ich waere dankbar um hilfe!

liebe gruesse, lola aus minnesota

Handy ganz normal in deine Handtasche stecken, du hast es dort ja benutzt und musst es nicht verzollen.
Bei den Klamotten die Schilder hinten abschneiden, sicher ist sicher. Eigentlich dürften sie nicht zählen, weil du sie ja dort getragen hast.

Viele Grüsse

Kirsten

Hallo,
nein, in einem Jahr gibt man ja definitiv mehr als 430$ aus. In die Berechnung fällt aber nur mit hinein, was absolut neu aussieht, alles andere wie benutzte Kleidung, ist den Zöllnern egal.
Ich habe damals, auch weil man ja nur begrenzt Gepäck dabei haben kann, einiges mit der Post nach Hause geschickt. Das fällt dann ebenfalls nicht in die 430€ mit rein. Bei Austauschschülern ist der Zoll meines Wissens auch ohnehin kulanter, wenn du jetzt nicht gerade noch kurz vor Schluss einen neuen Laptop kaufst und dazu ein Iphone, Ipod für die Schwester etc. Der Zoll weiß ja auch, dass du in dem einen Jahr gelebt hast, und nicht alles mitnehmen konntest. :smiley:

Ich hatte mit dem Zoll noch nie Probleme. Wenn du kontrolliert wirst, sei halt einfach nett und freundlich und ehrlich und sag was du da (wann) gekauft hast. Dann hast du - wenn überhaupt - die wenigsten Probleme.

Liebe Grüße,
Wiebke

Es geht hier um den Wert 430 in Euro nicht in Dollar. Hast du mit Sicherheit auch gemeint.

LG graefinlwl

Ja, habe ich! :slight_smile:

ok, vielen dank, ich hatte es ein bisschen missverstanden :slight_smile:

wie sieht das denn mit Klamotten aus die in den USA gekauft werden, da auch bestimmt getragen werden - gelten die dann als Neuware oder wie funktioniert das. Die am Zoll können doch nicht wissen wie alt die Sachen sind und ob man T-Shirts, Hosen, Schuhe usw. nicht schon vorher hatte.
Susanne