Klage gegen Organisation

Hallo,
ich surfe seit einiger Zeit so durch das Netz und schaue mir Erfahrungsberichte etc. von derzeitigen oder ehemaligen ATS an. Meine Tochter ist z.Zt. ATS in den USA. Sie und offensichtlich auch Andere haben ja heftige Probleme während ihres Jahres. In unserem Fall ist die Organisation zur Hilfe bei diesen Problemen eher kontraproduktiv und verhält sich mehr als mangelhaft. Die Versprechungen, bei Problemen zu helfen, haben sich als völlig luftleer heraus gestellt. Vor einer Woche haben wir eine Anwältin eingeschaltet, um evtl. die Einhaltung des Vertrages einzuklagen. Mich interessiert, ob andere Eltern ebenfalls diesen Weg gegangen sind. Es geht hier meiner Ansicht nach u.a. um simpelste Menschenrechte, die den Jugendlichen willkürlich entzogen werden. Bitte teilen Sie/Ihr mir Ihre/Eure Erfahrungen mit.
Christiane

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Ich bin Mutter von 4 Kindern und mache nun schon das zweite Mal negative Erfahrungen mit dem Schüleraustausch. Unser Sohn war 2003 mit GLS Berlin in Japan- es war eine einzige Katastrophe. Er wurde völlig unzureichend auf die Kultur vorbereitet, er hatte keinen Betreuer vor Ort, die Gastfamilie hat ihn nach einem Monat vor die Tür gesetzt. (Die Gründe kennen wir bis heute nicht) Er war dann zwar bei einem Mitarbeiter der Organisation untergebracht, aber der wohnte 200 km entfernt, so dass er nicht mehr zur Schule gehen konnte. Wir haben dann nach 3 Monaten Horror und diversem Schriftverkehr den Vertrag gekündigt und ihn nach Hause geholt. GLS war nicht bereit, auch nur 1 Cent zu erstatten, so dass wir einen Prozeß vor dem Landgericht Berlin führen mußten: Ergebnis: Wir haben fast den gesamten Reisepreis einschließlich Flugkosten zurück erhalten. Die Richterin war entsetzt, wie verantwortungslos hier mit einem Minderjährigen umgegangen wurde. Danach sollte man meinen, waren wir geheilt. Leider haben wir einen 2. Versuch gemacht, da unsere Tochter unbedingt nach Spanien wollte. Spanien - was soll da schon passieren? Weit gefehlt. Derzeit stehen wir wieder kurz vor einer Vertragskündigung. Von der Organisation - opendoor international Köln- hatten wir zunächst einen sehr guten Eindruck und die Mitarbeiter bemühen sich wirklich. Aber bei der Partnerorganisation vor Ort ist der Wurm drin. Unsere Tochter kamnach Valencia (wir haben extra mehr bezahlt für eine Regionwahl) Die Familie machte zunächst einen sehr netten Eindruck und sie fühlte sich dort auch wohl. Dann hat sich aber der Gastvater in unsere Tochter verguckt. Es gab zwar keine sexuellen Übergriffe, aber er fing an, ihr seine Eheprobleme zu erzählen und machte ihr ständig Komplimente. Die Situation eskalierte in einem heftigen Ehestreit, am Ende ging die 23jährige! Gastschwester prügelnd auf unsere Tochter los, weil sie meinte, die sei an allem schuld. Unsere Tochter wurde dann eine Zeitlang bei einer Betreuerin untergebracht (hier wurde eigentlich sehr schnell reagiert) und kam dann zu einer neuen Familie. Leider sagte ihr keiner, dass dies nur vorübergehend sei. Bei der neuen Familie war sie richtig glücklich, so dass wir dachten, o.k. jetzt wird alles gut. Aber diese Familie hatte sich nur als „Notaufnahme“ zur Verfügung gestellt, die hatten eigentlich nie vor, eine Gastschülerin für längere Zeit aufzunehmen. Aber die Organisation meinte wahrscheinlich, das aussitzen zu können. Irgendwann fühlte sich die Familie mißbraucht und erklärte unserer Tochter die Situation. Was das für eine 16jährige bedeutet, kann man sich wohl vorstellen. Wir haben dann sehr massiv darauf gedrungen, das nun eine dauerhafte Lösung gefunden wird. Vor einer Woche kam dann das nächste Problem. Unsere Tochter bekam Zahnschmerzen. Die zwangsverpflichtete Gastmutter ging mit ihr zum Zahnarzt, es stellte sich heraus, dass eine komplizierte Wurzelbehandlung nötig ist. Die Betreuerin kümmerte sich weder um den Kostenvoranschlag, noch um die Einverständniserklärung der Eltern, die der Zahnarzt haben wollte. Eigentlich wurde alles auf die Familie abgewälzt. Wir haben von hier aus versucht, telefonisch alles zu regeln- mittlerweile haben wir horrende Telefonkosten, hinzu kommt die Sprachbarriere. Nun soll die Behandlung erst in einer Woche beginnen - bis dahin ist unsere Tochter mit Schmerzmitteln zugedröhnt! In dieser Situation wird ihr nun von der Betreuerin eröffnet, dass sie in 2! Tagen zu einer neuen Familie umzieht. Wer sich dann um die Zahnarztbehandlung kümmert, ist offenbar Nebensache. Hauptsache sie ist irgendwo unter! Wir haben nun eine offizielle Mängelanzeige schriftlich verfaßt und Abhilfe verlangt. Mal sehn was passiert. Wenn das Problem nicht zu unserer Zufriedenheit gelöst wird, werden wir wohl wieder kündigen und wohl auch klagen müssen. Mittlerweile haben wir darin ja Übung.
Fazit: Wir können eigentlich nur allen Eltern raten, sich ganz klar darüber zu sein, dass ein Auslandsaufenthalt nichts anderes als Glücksspiel ist. Die Organisationen sind Wirtschaftsunternehmen, die in erster Linie gewinnorientiert arbeiten - die einen mehr, die anderen weniger. Es geht darum Reisen zu verkaufen. Alles steht und fällt mit der Gastfamilie vor Ort. Hat das Kind mit dieser Familie Glück, dann ist der Auslandsaufenthalt eine rundum tolle Sache und einzigartige Erfahrung. Klappt es nicht (die Chancen stehen 50:50) haben die Organisationen vor Ort keinerlei Plan B. Dann geht es nur noch darum, den Vertrag zu retten und den Schüler irgendwie wohnraummäßig zu versorgen. Und dann kann es zu einem fliegenden Wechsel kommen, wie bei uns - der 3. Wechsel in 4 Monaten! Unsere Tochter hat noch insofern Glück, dass sie sich in ihrer Schule sehr wohl fühlt und viele Freunde hat. Aber dass nicht mal die notwendige medizinische Versorgung sichergestellt wird, hätten wir nicht für möglich gehalten. Also, überlegen Sie gut, wem Sie Ihr Kind anvertrauen. Es kann gut gehen, aber es kann auch so ziemlich alles schief gehen. Die bunten Prospekte verraten davon nichts! Wenn Sie sich dennoch dafür entscheiden, hinterfragen Sie sehr detailliert und sehr kritisch das Krisenmanagement. Wenn Sie da keine zufriedenstellende Antwort erhalten: Finger weg!

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Hallo,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Evtl. hatte ich mich nicht deutlich ausgedrückt, aber unsere Tochter ist bereits in den USA. Ich teile Ihre Ansichten zu 100 %. Das ganze Austauschjahr steht und fällt mit der Gastfamilie. Wir haben selbst erlebt, dass der sog. Plan B völlig fehlt. Da scheinen die Organisationen alle gleich zu sein. Unsere Tochter saß in der Zwischenzeit mehrere Tage alleine im Haus ihrer 21 (!) jährigen Gastmutter, in dem zudem das Wasser abgestellt wurde. Sie hatte also keinerlei fließendes Wasser, während die Gastmutter dann mal eben zu Freunden umzog. Klasse, oder? Parallel dazu bekamen wir von der Organisation (into) ein Schreiben, wir sollen (wörtlich) „dankbar“ sein und unser übersteigertes Konsumdenken zurückschrauben, da hier eine junge Frau unsere Tochter „durchfüttere“. Eine Gastfamilie sei kein Hotel! Ich finde, das ist eine derartige Unverschämtheit, zumal ich schon bei der Organisation im September angerufen und mitgeteilt habe, dass die Gastmutter über keinerlei Mittel verfügt, weder für Essen noch Getränke etc pp sorgen kann und dies von unserer Tochter komplett selbst übernommen werden muss. Auch die Partnerorganisation in den USA hat unserer Tochter mitgeteilt, es gäbe keinerlei Grund zu wechseln, das sei alles normal und sie solle gefälligst aufhören, ständig mit ihren Eltern zu telefonieren und ihnen „Geschichten“ zu erzählen. Mittlerweile hat unsere Tochter auf eigene Faust die Familie gewechselt. Das war am 09.01.2009. Bis heute haben wir von der Organisation noch keinen Satz dazu gehört. Wir werden auf jeden Fall klagen und ich freue mich zu hören, dass ihre Klage ja Erfolg hatte. Wir überlegen nur noch, welcher der richtige Zeitpunkt ist. Ob jetzt schon oder erst, wenn unsere Tochter wieder zurück ist. Neben den oben beschriebenen Vorfällen sind uns eine ganze Menge anderer netter Geschichten passiert, die uns viel Tränen, Zeit und Geld gekostet haben. Ich sehe die Sache mittlerweile so: Wir haben unseren Teil des Vertrages mit into erfüllt. Alle Raten sind fristgerecht von uns gezahlt worden. Leider erfüllt into nicht ihren Teil des Vertrages. Immerhin sind die Organisationen für die Unversehrtheit von Minderjährigen verantwortlich. Wenn ich für 10.000,- € ein Auto kaufe und stelle nach 500 m fest, dass es nicht fährt, wird mir der Verkäufer wohl kaum sagen, ich solle aber doch bitte dankbar sein, dass er mir den Schrotthaufen verkauft hat. In diesem Sinne. Hat mir jedenfalls nochmals Mut gemacht, den Klageweg tatsächlich zu gehen.
L.G.
Christiane

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Hallo an alle,

meine Tochter ist 17, seit August 2008 in Kanada, Quebec, Val-Brillant.
Von Anfang an gab es Probleme mit der Gastfamilie, in der Familie sind zwei kleine Kinder -4 und 6 Jahre alt- was zunächst nicht das Problem war. Die ältere der beiden ist geistig behindert, was im Grunde genommen auch kein Problem ist, dass meine Tochter darüber nicht informiert wurde und auch keinerlei Informationen von der Familie darüber erhielt, schon. Meine Tochter hat die Kinder wirklich lieb gewonnen, hat gelernt mit den Verhaltensauffälligkeiten der Großen klar zu kommen, hat sich daran gewöhnt jeden Tag um 5 Uhr früh geweckt zu werden.
Sie konnte sich jedoch nicht daran gewöhnen dass der Gastvater das behinderte Kind mit Fäusten schlug, halbnackt hinter ihr stand und ihr ins Ohr atmete , einfach in ihr Zimmer ging und Sachen herausholte.
Von EF Deutschland haben wir kaum Unterstützung erhalten, wir haben von Anfang an reklamiert; die Betreuerin vor Ort ist entweder nicht erreichbar oder tut alle Einwände als Kulturschock ab.
Der Gipfel fand gestern abend statt- nach einem Streit hat der Gastvater meine Tochter rausgeschmissen; sie hatte das Glück bei Bekannten unterzukommen.
Weder ihre Betreuerin noch EF in Deutschland waren erreichbar.
Heute hat sie ihre Betreuerin erreicht, die ihr erstmal die schwersten Vorwürfe gemacht hat und ihr eine Verwarnung(!) verpasst hat.
Wir sind zutiefst schockiert und wissen nicht wie es morgen weitergeht, der Weg zum Anwalt liegt nahe.
Wir haben keinerlei Notfallnummer gefunden-kennt die vielleicht jemand?
Hat jemand Erfahrung mit ähnlichen Situationen?

sie haben Email

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Hallo Kerstin,
das ist ja wohl der Gipfel! Ich kann Ihnen nur raten, einen Anwalt einzuschalten, sonst tun die Organisationen gar nichts. Anrufe und Briefe unsererseits sind alle nicht bearbeitet oder beantwortet worden. Erst als wir eine Anwältin eingeschaltet haben, hat into sich überhaupt erst gemeldet. Zwar auf unverschämte Art und Weise, aber immerhin hat man das Problem dann zur Kenntnis genommen. Unsere Kinder sollen ein gutes Schuljahr dort verbringen, werden aber teilweise in Familien gesteckt, die überhaupt nicht geeignet sind. Dafür kostet der Spaß zu viel! Es geht hier u.a. um die Verantwortung für Minderjährige. Das ist glaube ich, bei manch einer Organisation noch nicht angekommen. Die sehen nur die Dollars rollen…An Ihrer Stelle würde ich sehr schnell reagieren und wie gesagt, ein Anwalt beschleunigt die Sache sicherlich.
L.G.
Christiane

Hallo, Frau Bitterlich
ich kann Ihnen nur raten, nicht abzuwarten! Machen Sie sofort eine schriftliche Mängelanzeige an die Orgenisation (Einschreiben Rückschen) und listen Sie bitte detailliert alle Mängel auf. Die Organisation ist verpflichtet, für eine angemessene Unterbringung und Betreuung im Gastland zu sorgen, wobei „angemessen“ der jeweilige Standart ist, den ein vernünftig denkender Mensch in dem jeweiligen Land erwarten kann. Da Kanada nicht die dritte Welt ist, kann man dort eine Familie voraussetzen, die europäischem Standart entspricht. Setzen Sie der Organisation eine Frist von höchstens 1 Woche, für eine angemessene Unterbringung zu sorgen. Drohen Sie Vertragskündigung und Geltendmachung von Schadenersatz an. Lassen Sie sich bitte nicht einschüchtern. Das Landgericht Frankfurt hat es vor kurzem für eine Vertragskündigung ausreichen lassen, dass ein Gastschüler in Südafrika in einem Malaria gefährdeten Gebiet untergebracht wurde. Als Begründung wurde ausgeführt, dass jegliche gesundheitliche Gefährdung im Gastland nicht hingenommen werden müsse. Das dürfte dann wohl auch für Gefährdung durch sexuelle Belästigung in der Gastfamilie gelten.
Wenn die Frist verstreicht, ohne dass Abhilfe geschaffen wird, kündigen Sie den Vertrag schriftlich und holen Ihr Kind nach Hause. Nehmen Sie sich einen Anwalt, der auf Reisevertragsrecht spezialisiert ist und machen Ihre Ansprüche geltend. Leider lassen sich die meisten Eltern viel zu viel Gefallen, weil die Organisationen einem zu suggerieren versuchen, das wäre alles „Kulturschock“ und üblich und man müsse das hinnehmen. Man muß es nicht!!! Viel Erfolg! A. Brehme

Hallo Christiane,
es ist tröstlich zu hören, dass nicht nur wir die Pechvögel sind, sondern andere Familien ähnliches erleben. Sie sollten auf jeden Fall eine schriftliche Mängelanzeige an die Organisation verfassen (Einschreiben-Rückschein) und alle Mängel auflisten und - da Sie ja nicht vorzeitig kündigen wollen- ankündigen, dass Sie sich die Geltendmachung von Reisepreisminderung und Schadenersatz vorbehalten. Ihre Schadenersatzansprüche (z.B. Telefonkosten) sollten Sie schon einmal konkret beziffern.
Wir haben übrigens momentan das gleiche Problem. Unsere Tochter ist jetzt bei einer neuen Gastfamilie und das geht überhaupt nicht! Die Leute sind Einwanderer aus Kolumbien, die Mutter ist 27, der Vater 30 und die haben 3 kleine Kinder (2,4,8) Der Vater ist entweder unterwegs oder er schläft, die Mutter ist total überfordert mit dem Haushalt und den Kindern, ihre Erziehung besteht darin, die Kinder entweder einzusperren oder zu schlagen, wahlweise wird der Fernseher lauter gestellt, wenn die Kinder schreien. Die Motivation, warum sich diese Leute ein 16jähriges Mädchen ins Haus geholt haben, dürfte klar sein: Eine Kinderanimateurin, für die man auch noch Geld bekommt. Unsere Tochter wurde zwar nicht verpflichtet, sich um die Kinder zu kümmern, aber ihr bleibt gar nichts anderes übrig, da sie sich alle in ihrem Zimmer breit machen, mit ihren Sachen spielen und dergleichen. Unsere Tochter sagt, sie kriegen ja sonst von niemandem
Zuwendung. Das Essen dort ist auch eine Katastrophe, es gibt jeden Tag nur Reis oder Nudeln mit ein wenig gebratener Wurst o.ä., also völlig eintönig und ungesund. Wir haben uns schon bei der Organisation beschwert, die Reaktion war die gleiche, von der alle hier berichten: Das ist alles zumutbar, die Jugendlichen wären dort um sich mit fremden Kulturen auseinanderzusetzen, na diese Obergrütze halt, mit der die Eltern eingeschüchtert und ruhig gestellt werden sollen. Wir werden trotzdem nicht kündigen, da unsere Tochter unbedingt in Spanien bleiben will, sie versucht jetzt, bei einer Freundin unterzukommen, allerdings lebt die bei ihrem großen Bruder, die Eltern wohnen auf irgendeinem Dörfchen, wo kein Gymnasium in der Nähe ist, deshalb ist das Mädchen bei dem Bruder untergebracht. Aber immerhin besser, als die Familie, wo sie jetzt ist.
Wir werden auf jeden Fall Reisepreisminderunbg und Schadenersatz geltend machen, wenn sie wieder da ist. Da kann sich unsere Rechtsschutzversicherung zum 2. Mal bewähren. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg A. Brehme

Meine Tochter ist auch in Kanada, allerdings Ontario.
Wir haben hier notariell die Vormundschaft, zum Beispiel für medizinische Vollmachten, an einen von der dortigen Organisation benannten Kanadier übertragen müssen und erhielten daraufhin von dort eine - ebenfalls notarielle - Urkunde, in der dieser sich verpflichtet („schwört“), für gewisse, genau benannte Mindeststandarts bei der Unterbringung unseres Kindes zu sorgen. Genannt sind zum Beispiel drei nahrhafte Mahlzeiten pro Tag, da wäre also auch mit kulturellen Unterschieden nicht viel Spielraum!
Uns wurde gesagt, dies sei in Kanada verpflichtend und nach telefonischer Erkundigung bei der kanadischen Botschaft in Berlin stimmt das wohl auch. Dieser Kanadier ist übrigens NICHT der Gastvater, sondern jemand, der das für diverse Kinder schwört und im Zweifelsfall eben dafür sorgen muss, dass die Gasteltern seinem Eid auch nachkommen. Die Betreuerin ist auch noch da, das jemand anders, von der gibt es immerhin eine Handynummer, aber der Betreuer wäre dran, wenn das Kind nachts vom Gastvater nicht ins Haus gelassen würde.
Ich frage mich also, wie unter solchen Umständen die oben beschriebene Geschichte überhaupt zustande kommen kann?

Wenn es tatsächlich alles so passiert ist: Den Vormund, den die Tochter da ja haben muss, bei der Kanadischen Polizei anzeigen wäre meiner Meinung nach eine schnelle Maßnahme, um Bewegung in die Geschichte zu bringen. Kanada ist seeeeeehr auf Kinderrechte bedacht.
Aber so ganz kann ich die Geschichte halt nicht glauben!

Guten Tag,

auch wir haben massive Probleme mit unserer Organisation und wir überlegen uns anwaltlich dagegen vorgehen zugehen. Kann mir jemand einen Anwalt empfehlen der sich damit auskennt?
Vielen Dank!

Das ist wirklich eine unglaubliche geschichte! Unsere Geschichte ist leider ähnlich schlimm- leider trau ich mich noch nicht darüber zu sprechen, weil unser kind noch im ausstausch ist - aber ich suche dringend einen anwalt der darin erfahrung hat. Sollten sie mir einen anwalt nennen können, so wäre mir schon sehr geholfen. man darf sich so ein fehlverhalten seitens der organisation keinesfalls gefalllen lassen
Herzliche Grüße

Unglaubliche Geschichten offenbaren sich - auch wir erleben die Hölle und keiner von der Organisation ist auf unserer Seite , geschweige denn auf der seite unseres kindes

  • auch wir überlegen zu klagen - suchen einen anwalt - vielleicht haben sie dazu informationen?
    lg

Eine der wenigen Rechtsanwälte spezialisiert auf Reiserecht/Schüleraustausch und der einzige, den ich kenne ist

Wilhelm Meyer
Paulsborner Str. 94
10709 Berlin

Tel. 030/78 95 35 95

lg
Stefan

ich denke es kommt darauf an, welche Organistation man sich aussucht.

Wir sind durch eine Freundin meiner Miutter auf Kulturlife gestoßen und im Moment bin ich wirklich zufrieden.
Die Vorbereitung war wirklich gut, und jedes Land ht einen ‚Ansprechpartner‘, welche die Leute mitunter auch vor der Abreise noch anrufen und fragen, wie es geht, ob alles okay ist etc.
Hier in Japan ist die Partnerorganisation der ‚hippo family club‘, ein Club in dem die Mitglieder ein unglaubliches Interesse an anderen Ländern, sprachen und Kulturen haben.
In meiner Familie hat jedes Mitglied shcon mindestens einen Homestay hinter sich, hier sind regelmäßig Austausschüler, für ein zwei Wochen(ich bin die erste die ein Jahr bleibt).
Der ganze Club (der Teil in dem meine Fam. ist) hat mcih super herzlich aufgenommen, sie wollen alle immer wieder Deutsch reden mit mir, oder zumindest mich deutsch sprechen hören.
Außerdem ruft immer mal wieder einer von der Organisation an udn fragt ob ales okay ist, alle drei Monate treffen die Schüler sich hier.
Ich habe keinerlei Probleme, was aber auch daran liegt, dass ich mit meiner Familie und Schule mehr als nur zufrieden bin und auf keinen Fall wechseln will.
Bei einer Freundin die wechseln will ist es allerdings im Moment etwas schwer…
Also glaube ich es kommt drauf an, wie sich alles ergibt.
Auf Organisation, aber auch auf Familie udn Schüler…

Hallo,

rufen Sie sofort die Hilfsorganisation csfes in den Staaten an. Die haben auch eine Notrufnummer, die kostenfrei für die Schüler in den Staaten ist. Ansprechpartnerin ist Frau Grijala. Diese Organisation hat auch meinem Sohn in den Staaten unterstützt. Wir haben es leider nicht geschafft, dass er seine letzte 3 Monate dort verbringen kann. Die Zeit lief uns davon und unsere Kraft ließ letztendlich auch nach.

Tel.: 866-471-9203

jaich bin gerade in amerika und ich hatte auch sehr sehr viele probleme… meine organisation hat mich zu einer frau geschickt die 80 jahre alt ist… naja… ich mcih dannselber drum gekuemmert und gott sei dank hat es dannn noch ein happy end gegeben nach 2 moanten heulen.,… aber ncihts kann perfekt laifen… ist shcon eine riskante sache…

Vielen dank für ihre antwort- ich habe jetzt seit ein paar tagen kontakt mit csfes - ich weiß nicht ob es uns wirklich weiterhilft - sie bemühen sich sehr, aber es ist so verfahren - irgendwann geht die kraft zum kämpfen weg,
lg

Hallo,

es tut mir leid, dieses zu hören. Auch wir haben Ende Februar aufgehört zu kämpfen und versucht, unser Kind in den Staaten zu lassen. Da das Auslandsjahr aber Ende Mai zuende wäre und unsere Kraft auch am Ende war, haben wir unser Kind schließlich nach Hause geholt bzw. es wurde ja sowieso von der Orga nach Hause geschickt. Ich drücke Ihnen die Daumen, dass Sie mehr Glück und Kraft besitzen als wir. Mich würde noch interessieren, mit welcher Orga Ihr Kind unterwegs ist. Bei uns war es EF.

Wir haben jetzt Infos erhalten, eine Verbraucherzentrale einzuschalten. Dort gibt es eine Frau Engler, die sich für diese Fälle interessiert. Kontaktdaten sind:

ABI e.V., Frau Engler
Tel. 0711 2 27 00 73
Mo.-Do. 8.00 bis 17.00 Uhr
Fr. 8.00 bis 15.30 Uhr

Vielen Dank für Ihren Tip. Ich werde mich am Montag an die Verbraucherzentrale wenden.
Bei uns ist es AFS - die eigentlich einen sehr guten Ruf haben - aber in unserem Fall ein unglaubliches Verhalten an den Tag legen.
Ich habe über das Forum auch einen Rechtsanwalt empfohlen bekommen, der sich jetzt der Sache annimmt - der emotionale Stress bleibt uns aber erhalten - ich fühle mich wie in einem Schockzustand - so eine Ungerechtigkeit die da passiert!
Unser Sohn möchte trotz allem noch in USA bleiben - auch wenn jetzt ein Gastfamilienwechsel und ein Neubeginn in einem anderen Ort ansteht.
Herzliche Grüße

Auch wir haben nun einen Rechtsanwalt dazu gezogen - das Verhalten der Austauschorganisation gegenüberunserem Kind ist völlig unmöglich- es werden nur die Interessen der Gastfamilie gewahrt und die Interessen des Kindes bleiben dabei auf der Strecke. Unser Sohn ist auch in den USA - Gerechtigkeit scheint dort ein Fremdwort zu sein. Ich überlege mir mit unserer Geschichte an die Presse zu gehen - schon um anderen Eltern die Augen zu öffnen wie es eben auch gehen kann. Damit rechnet niemand der sein Kind einer Organisation anvertraut. Haben Sie damit schon Erfahrungen?