Dies sind die aktuellsten Informationen Stand 03/2008, die ich gefunden habe:
Umschreibung eines US-Führerscheins in Deutschland
Die Umschreibung eines US-Führerscheins in einen deutschen Führerschein kann grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn die Fahrerlaubnis während eines mindestens 185-tägigen Aufenthalts (auch Studien- oder Schulaufenthalts) in den USA erworben wurde. Die Aufenthaltsdauer kann u.a. durch Schulbescheinigungen, Mietquittungen, Hotelrechnungen oder Flugtickets nachgewiesen werden.
Fristen
Der Führerschein muss innerhalb von sechs Monaten seit Begründung des “ordentlichen Wohnsitzes” in Deutschland umgeschrieben werden, um weiter ein Kfz hier führen zu dürfen. Ist nach Ablauf von sechs Monaten eine Umschreibung nicht erfolgt, so erlischt die Berechtigung, mit dem amerikanischen Führerschein am Straßenverkehr in Deutschland teilzunehmen. Eine einmalige Verlängerung der Sechsmonatsfrist um ein weiteres halbes Jahr ist möglich, wenn der Führerscheininhaber glaubhaft macht, dass er einen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als 12 Monate im Inland haben wird.
Auch nach Ablauf der Frist für die Umschreibung ist letztere innerhalb eines Zeitraums von maximal drei Jahren nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland möglich. Eine Fahrberechtigung besteht während dieser Zeit und solange der Führerschein noch nicht umgeschrieben worden ist allerdings nicht mehr. Nach Ablauf der Dreijahresfrist ist zum Erwerb des deutschen Führerscheins grundsätzlich eine vollständige Fahrausbildung zu absolvieren sowie anschließend die theoretische und praktische Prüfung abzulegen. Nur bei Führerscheinen aus denjenigen US-Bundesstaaten, die in der Anlage 11 zu den §§ 28 und 31 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufgeführt sind (sog. Fahrerlaubnisse aus gleichgestellten Staaten), wird auch nach Ablauf der Dreijahresfrist auf eine erneute Fahrausbildung in Deutschland verzichtet.
Führerscheinprüfung in Deutschland
Wird die Umschreibung rechtzeitig (s.o.) beantragt, so ist die deutsche Führerscheinprüfung nicht in jedem Fall erneut abzulegen. Wenn nämlich das Schulungs- und Prüfungsverfahren eines US-Bundesstaates dem deutschen gleichwertig ist, wird die Umschreibung ohne Prüfung vorgenommen. Besteht keine Gleichwertigkeit, so ist je nach Bundesstaat, in dem der amerikanische Führerschein erworben wurde, entweder nur die theoretische oder die gesamte Prüfung in Deutschland abzulegen. Für welche US-Bundesstaaten diese Gleichwertigkeit besteht, ergibt sich aus Anlage 11 zu den §§ 28 und 31 FeV (sog. Fahrerlaubnisse aus gleichgestellten Staaten). Führerscheine, die in Bundesstaaten erworben wurden, welche in dieser Anlage nicht aufgeführt sind, können in Deutschland erst nach Ablegung der gesamten Fahrprüfung umgeschrieben werden. In der Regel wird jedoch auch dann keine erneute Fahrausbildung verlangt. In Einzelfällen ist für den Erhalt der deutschen Fahrerlaubnis eine Ausnahmegenehmigung der Führerscheinstelle erforderlich.
Umschreibung nach theoretischer und praktischer Fahrprüfung
Bei Fahrerlaubnissen aus folgenden US-Bundesstaaten (die nicht in der Anlage 11 zur FeV aufgeführt sind) ist eine erneute komplette Führerscheinprüfung erforderlich:
Alaska, Kalifornien, Georgia, Hawaii, Maine, Maryland, Montana, Nevada, New Hampshire, New Jersey, New York, North Dakota, Rhode Island, Texas, Vermont, American Samoa, Guam, Virgin Islands.
Umschreibung nach theoretischer Fahrprüfung
Liegt eine Fahrerlaubnis aus den nachfolgenden, in der Anlage 11 zur FeV aufgeführten Bundesstaaten vor, ist nur der theoretische Prüfungsteil abzulegen:
Connecticut (Klasse D,1,2), District of Columbia (D), Florida (E), Idaho (D), Minnesota (D), Mississippi (operator; R), Missouri (F), Nebraska (O), North Carolina ©, Oregon ©, Tennessee (D).
Umschreibung ohne theoretische und praktische Fahrprüfung
Alabama (D), Arizona (G, D, 2), Arkansas (D), Colorado (C, R), Connecticut (D,1,2), Delaware (D), District of Columbia (D), Florida (E), Idaho (D), Illinois (D), Indiana (Operator-, Chauffeur-, Public Passenger Chauffeur-, Commercial Driver License und Probationary License), Iowa (A, B, C, D beinhalten Pkw-Klasse; C mit Restriction Code 2 ist Lernführerschein ohne Möglichkeit der prüfungsfreien Umschreibung, bei Intermediate License dagegen prüfungsfreie Umschreibung möglich), Kansas ©, Kentucky (D), Louisiana (E), Massachusetts (D), Michigan (operator), Mississippi (Operator, R), Missouri (F), Nebraska (O), New Mexico (D), North Carolina ©, Ohio (D), Oklahoma (D), Oregon ©, Pennsylvania ©, Puerto Rico (3), South Carolina (D), South Dakota (1,2), Tennessee (D), Utah (D), Virginia (NONE, M (in den Fällen, in denen die Klasse M mit Code 6 versehen ist, ist eine Umschreibung nicht möglich); A, B, C (diese Klassen beinhalten die Pkw-Klasse)), Washington State (Driver License beinhaltet Pkw-Klasse; Intermediate Driver License umschreibefähig, aber nur für Inhaber, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dagegen keine Umschreibung einer „Instruction Permit"), West Virginia (E), Wisconsin (D), Wyoming ©.
Die Staaten-Liste - Stand 02/2008- ist nicht abschließend und kann jederzeit durch Gegenseitigkeitsabkommen ergänzt werden, wenn ein Bundesstaat die nötigen Gleichwertigkeitsnachweise erbringt).
Wird in dem betreffenden Bundesstaat eine Führerscheinklasse erteilt, die nicht den vorbezeichneten, in der Anlage 11 FeV aufgeführten Klassen entspricht, ist eine entsprechende Bestätigung des für den Bundesstaat zuständigen deutschen Konsulats über Bedeutung und Umfang dieser Führerscheinklasse vorzulegen. Auch wenn diese Klasse weitere Kategorien (z.B. für Lkw oder Motorrad) enthält, wird nur die deutsche Klasse B erteilt. Für die “erweiterten” Klassen (also etwa Lkw oder Motorrad) ist - sofern diese beantragt werden - die theoretische und praktische Fahrprüfung in Deutschland zu absolvieren.
Übersetzungserfordernis
Bei der Vorlage amerikanischer Führerscheine zur Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis wird das Erfordernis einer Übersetzung des ausländischen Dokuments von den einzelnen Führerscheinbehörden unterschiedlich gehandhabt. Einige Behörden verzichten grundsätzlich auf Übersetzungen bei englischsprachigen Führerscheinen. Andere Behörden verlangen in der Regel eine Übersetzung, und wieder andere Behörden gehen von einer Ermessensentscheidung aus.
Eine bundeseinheitliche Empfehlung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) gibt es bislang nicht.
Aufgrund der unterschiedlichen Umschreibungspraxis der Führerscheinbehörden sollte man sich vorab bei der zuständigen Führerscheinstelle über einen möglichen Verzicht auf die Übersetzung des Führerscheins informieren.
Bescheinigung über eine Fahrberechtigung
Da US-Führerscheine teilweise auch als Identitätsnachweis (ähnlich dem deutschen Personalausweis) dienen, haben viele US-Bundesstaaten in Folge der Ereignisse vom 11.9.2001 ihre Praxis bei der Erteilung von Fahrerlaubnissen geändert:
Ausländern, insbesondere Austauschschülern, wird nur noch eine Bescheinigung über eine Fahrberechtigung erteilt, die nicht dem amtlichen Führerscheinmuster entspricht. Bei der Umschreibung einer US-Fahrberechtigung muss der Antragsteller (ggf. durch eine Bescheinigung der US-Botschaft oder auch der deutschen Auslandsvertretung in den USA) belegen oder zumindest glaubhaft machen, dass es sich bei der vorgelegten Bescheinigung um ein nach dem Recht des betreffenden Bundesstaates gültiges Führerscheindokument im Sinne des § 31 FeV i.V.m. § 4 IntKfzVO handelt.
Befristung der Fahrerlaubnis bis zum Tag der Ausreise
Teilweise wird der Führerschein bzw. die Bescheinigung über die Fahrberechtigung auf den Tag der Ausreise aus den USA befristet. Ist daher die Fahrberechtigung zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Umschreibung bei der deutschen Führerscheinstelle bereits abgelaufen, ist eine Umschreibung in Deutschland nicht mehr möglich. Allerdings besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Antrag auf Umschreibung bereits vor Rückkehr oder Wohnsitznahme in Deutschland zu stellen (Voraussetzung ist auch hier, dass ein mindestens 185-tägiger Aufenthalt in den USA nachgewiesen wird). Der deutsche Führerschein wird jedoch erst nach Rückkehr bzw. Wohnsitznahme in Deutschland ausgehändigt. In diesem Fall empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen deutschen Führerscheinstelle.
Für die Umschreibung zuständige Behörde
Der Antrag auf Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis (Umschreibung) ist bei dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Straßenverkehrsamt - Führerscheinstelle - persönlich zu stellen. In den deutschen Führerschein wird ein Vermerk eingetragen, wonach der Antragsteller eine ausländische Fahrerlaubnis vorgelegt hat. Der US-Führerschein wird - sofern nicht eine begründete Ausnahme vorliegt - von der deutschen Behörde an die Ausstellungsbehörde in den USA zurückgesandt oder in Verwahrung genommen. Er wird erst nach Rückgabe der deutschen Fahrerlaubnis wieder herausgegeben.
Ich hoffe, es hilft denjenigen, die in den USA einen Führerschein erwerben wollen, sich zu orientieren.
CU
RREbi