Führerschein USA

Die obigen Ausführungen bedürfen einer Ergänzung.
Aktuell gibt es eine Befristung des Führerscheins für ausländische Führerscheinanwärter.

In Folge der Terroranschläge vom 11.9.2001 haben viele US-Bundesstaaten ihr Führerscheinrecht dahingehend geändert, dass die Fahrerlaubnis entweder nur bei Vorlage einer Aufenthaltserlaubnis für die USA (Green Card) und/oder einer US-Sozialversicherungsnummer erworben werden kann oder dass die Fahrerlaubnis von Personen, die sich nur vorübergehend in den USA aufhalten (z.B. Austauschschülern), generell lediglich bis zum Ende des Aufenthaltes in den USA (z.B. Ablauf des Visums) ausgestellt wird. Darüber hinaus wird oftmals nur eine vorläufige Bescheinigung über die Fahrberechtigung in dem betreffenden Bundesstaat ausgestellt; der Erhalt des Führerscheindokuments ist dann an bestimmte Voraussetzungen gebunden (z.B. Entscheidung eines Richters, Absolvierung weiterer Prüfungen nach einem gewissen Zeitraum o.ä.).
Da die Gültigkeit des Führerscheines mit dem Verlassen der USA endet, kann ein solcher Führerschein in Deutschland weder benutzt noch umgeschrieben werden.

Nein, das stimmt nicht!
Ein FS, der mit dem Visum ausläuft, wird ohne Probleme umgeschrieben, wenn die Umschreibung vor Ablauf des Visums beantrag wird!
FS aus WA haben z.B. eine Laufzeit von 5 Jahren. Es ist von Staat zu Staat unterschiedlich.
Woher nimmst du dein Wissen?

Viele Grüsse

Kirsten

Hallo Kirsten, vielen Dank für die Bestätigung meiner Aussage, dass die Rechtslage von Staat zu Staat unterschiedlich ist. Wie ich schrieb, sind einige US-Staaten dazu übergegangen, Ausstausschülern nur noch befristete Führerscheine auszustellen. Man kann von den USA aus sicher gerne versuchen, vor Ablauf der Gültigkeit diesen Führerschein in Deutschland umschreiben zu lassen - ohne “Basisstation” hier dürfte das ein ziemlich bürokratischer Akt werden zusätzlich zu den Postlaufzeiten hin und her, meinst Du nicht?
Ansonsten verweise ich auf die aktuellen Meldungen des ADAC im Internet zu diesem Thema sowie auf Inhalte hinter den Links, die Du hier reingesetzt hast.
Im übrigen halte ich die einfache Umschreibung von ausländischen Führerscheinen an Jugendliche angesichts derer überproportionaler Unfallbeteiligung ohne ausreichende Fahrausbildung für nicht zielführend, die Unfallzahlen in dieser Altersstufe signifikant zu senken.
Gruß
RREbi

Ich habe ja nicht gesagt, von den USA aus, obwohl auch das möglich ist!
Jeder kann seinen Rückflug so buchen, dass er vor Ablauf des Visums (in den meisten Fällen der 30. Juni) wieder da ist!
Hier falsche Informationen zu posten, finde ich aber nicht in Ordnung! Jeder, der es wollte und versucht hat, hat auch seinen US FS umgeschrieben bekommen, mit oder ohne Prüfung, je nach Staat.
Manchmal ist es etwas mühselig, weil die FS Stellen ebenso schlecht informiert sind wie die Seiten des ADAC, aber im Endeffekt klappt es doch.
Jedes verantwortungsvolle Elternteil wird sein Kind mit einem US Führerschein nicht einfach auf den deutschen Strassenverkehr loslassen. Auch wir haben es nicht getan: Die ersten Wochen durfte unsere Tochter nur mit uns fahren, bis wir sicher waren, dass sie sicher fährt. Überholverbot hatte sie noch längere Zeit, bis sie mehr Erfahrung hatte. Autobahn auch erst nur mit uns und einen Schleuderkurs für Herbst und Winter musste sie auch belegen. Da sie die Prüfungen hier nochmal machen musste, blieb es auch nicht aus, dass sie 5 Fahrstunden hatte. 2 - 3 hätten aber auch gereicht, weil sie danach nur unsicherer wurde und Fehler machte. Ihre Prüfungen hatte sie ohne Probleme bestanden und heute, 3,5 Jahre nach ihrer Rückkehr, ist sie eine sichere Fahrerin. Sie hatte auch nur 1 Jahr Probezeit.
Man sollte kein ATJ nur wegen dem FS machen, aber ich finde, jeder, der die Möglichkeit hat und die Chance nutzen will, sollte es auch tun.

Viele Grüsse

Kirsten

So what difference does that make? Wenn man die USA verlassen hat, endet die Gültigkeit des Führerscheins einiger Staaten unabhängig von der Visumgültigkeit.

Ich bin auch dagegen, hier falsche oder alte Informationen zu posten, daher hatte ich auf zwischenzeitliche restriktivere Änderungen in einigen US-Staaten hingewiesen. :wink:
Deine Erfahrungen zum Thema Führerscheinumschreibung sind etwa 4 Jahre alt?
Das einzig Beständige im Leben ist die Veränderung…

CU
RREbi

Dies sind die aktuellsten Informationen Stand 03/2008, die ich gefunden habe:

Umschreibung eines US-Führerscheins in Deutschland

Die Umschreibung eines US-Führerscheins in einen deutschen Führerschein kann grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn die Fahrerlaubnis während eines mindestens 185-tägigen Aufenthalts (auch Studien- oder Schulaufenthalts) in den USA erworben wurde. Die Aufenthaltsdauer kann u.a. durch Schulbescheinigungen, Mietquittungen, Hotelrechnungen oder Flugtickets nachgewiesen werden.

Fristen

Der Führerschein muss innerhalb von sechs Monaten seit Begründung des “ordentlichen Wohnsitzes” in Deutschland umgeschrieben werden, um weiter ein Kfz hier führen zu dürfen. Ist nach Ablauf von sechs Monaten eine Umschreibung nicht erfolgt, so erlischt die Berechtigung, mit dem amerikanischen Führerschein am Straßenverkehr in Deutschland teilzunehmen. Eine einmalige Verlängerung der Sechsmonatsfrist um ein weiteres halbes Jahr ist möglich, wenn der Führerscheininhaber glaubhaft macht, dass er einen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als 12 Monate im Inland haben wird.

Auch nach Ablauf der Frist für die Umschreibung ist letztere innerhalb eines Zeitraums von maximal drei Jahren nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland möglich. Eine Fahrberechtigung besteht während dieser Zeit und solange der Führerschein noch nicht umgeschrieben worden ist allerdings nicht mehr. Nach Ablauf der Dreijahresfrist ist zum Erwerb des deutschen Führerscheins grundsätzlich eine vollständige Fahrausbildung zu absolvieren sowie anschließend die theoretische und praktische Prüfung abzulegen. Nur bei Führerscheinen aus denjenigen US-Bundesstaaten, die in der Anlage 11 zu den §§ 28 und 31 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufgeführt sind (sog. Fahrerlaubnisse aus gleichgestellten Staaten), wird auch nach Ablauf der Dreijahresfrist auf eine erneute Fahrausbildung in Deutschland verzichtet.

Führerscheinprüfung in Deutschland

Wird die Umschreibung rechtzeitig (s.o.) beantragt, so ist die deutsche Führerscheinprüfung nicht in jedem Fall erneut abzulegen. Wenn nämlich das Schulungs- und Prüfungsverfahren eines US-Bundesstaates dem deutschen gleichwertig ist, wird die Umschreibung ohne Prüfung vorgenommen. Besteht keine Gleichwertigkeit, so ist je nach Bundesstaat, in dem der amerikanische Führerschein erworben wurde, entweder nur die theoretische oder die gesamte Prüfung in Deutschland abzulegen. Für welche US-Bundesstaaten diese Gleichwertigkeit besteht, ergibt sich aus Anlage 11 zu den §§ 28 und 31 FeV (sog. Fahrerlaubnisse aus gleichgestellten Staaten). Führerscheine, die in Bundesstaaten erworben wurden, welche in dieser Anlage nicht aufgeführt sind, können in Deutschland erst nach Ablegung der gesamten Fahrprüfung umgeschrieben werden. In der Regel wird jedoch auch dann keine erneute Fahrausbildung verlangt. In Einzelfällen ist für den Erhalt der deutschen Fahrerlaubnis eine Ausnahmegenehmigung der Führerscheinstelle erforderlich.

Umschreibung nach theoretischer und praktischer Fahrprüfung

Bei Fahrerlaubnissen aus folgenden US-Bundesstaaten (die nicht in der Anlage 11 zur FeV aufgeführt sind) ist eine erneute komplette Führerscheinprüfung erforderlich:
Alaska, Kalifornien, Georgia, Hawaii, Maine, Maryland, Montana, Nevada, New Hampshire, New Jersey, New York, North Dakota, Rhode Island, Texas, Vermont, American Samoa, Guam, Virgin Islands.

Umschreibung nach theoretischer Fahrprüfung

Liegt eine Fahrerlaubnis aus den nachfolgenden, in der Anlage 11 zur FeV aufgeführten Bundesstaaten vor, ist nur der theoretische Prüfungsteil abzulegen:
Connecticut (Klasse D,1,2), District of Columbia (D), Florida (E), Idaho (D), Minnesota (D), Mississippi (operator; R), Missouri (F), Nebraska (O), North Carolina ©, Oregon ©, Tennessee (D).

Umschreibung ohne theoretische und praktische Fahrprüfung

Alabama (D), Arizona (G, D, 2), Arkansas (D), Colorado (C, R), Connecticut (D,1,2), Delaware (D), District of Columbia (D), Florida (E), Idaho (D), Illinois (D), Indiana (Operator-, Chauffeur-, Public Passenger Chauffeur-, Commercial Driver License und Probationary License), Iowa (A, B, C, D beinhalten Pkw-Klasse; C mit Restriction Code 2 ist Lernführerschein ohne Möglichkeit der prüfungsfreien Umschreibung, bei Intermediate License dagegen prüfungsfreie Umschreibung möglich), Kansas ©, Kentucky (D), Louisiana (E), Massachusetts (D), Michigan (operator), Mississippi (Operator, R), Missouri (F), Nebraska (O), New Mexico (D), North Carolina ©, Ohio (D), Oklahoma (D), Oregon ©, Pennsylvania ©, Puerto Rico (3), South Carolina (D), South Dakota (1,2), Tennessee (D), Utah (D), Virginia (NONE, M (in den Fällen, in denen die Klasse M mit Code 6 versehen ist, ist eine Umschreibung nicht möglich); A, B, C (diese Klassen beinhalten die Pkw-Klasse)), Washington State (Driver License beinhaltet Pkw-Klasse; Intermediate Driver License umschreibefähig, aber nur für Inhaber, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dagegen keine Umschreibung einer „Instruction Permit"), West Virginia (E), Wisconsin (D), Wyoming ©.
Die Staaten-Liste - Stand 02/2008- ist nicht abschließend und kann jederzeit durch Gegenseitigkeitsabkommen ergänzt werden, wenn ein Bundesstaat die nötigen Gleichwertigkeitsnachweise erbringt).

Wird in dem betreffenden Bundesstaat eine Führerscheinklasse erteilt, die nicht den vorbezeichneten, in der Anlage 11 FeV aufgeführten Klassen entspricht, ist eine entsprechende Bestätigung des für den Bundesstaat zuständigen deutschen Konsulats über Bedeutung und Umfang dieser Führerscheinklasse vorzulegen. Auch wenn diese Klasse weitere Kategorien (z.B. für Lkw oder Motorrad) enthält, wird nur die deutsche Klasse B erteilt. Für die “erweiterten” Klassen (also etwa Lkw oder Motorrad) ist - sofern diese beantragt werden - die theoretische und praktische Fahrprüfung in Deutschland zu absolvieren.

Übersetzungserfordernis

Bei der Vorlage amerikanischer Führerscheine zur Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis wird das Erfordernis einer Übersetzung des ausländischen Dokuments von den einzelnen Führerscheinbehörden unterschiedlich gehandhabt. Einige Behörden verzichten grundsätzlich auf Übersetzungen bei englischsprachigen Führerscheinen. Andere Behörden verlangen in der Regel eine Übersetzung, und wieder andere Behörden gehen von einer Ermessensentscheidung aus.

Eine bundeseinheitliche Empfehlung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) gibt es bislang nicht.

Aufgrund der unterschiedlichen Umschreibungspraxis der Führerscheinbehörden sollte man sich vorab bei der zuständigen Führerscheinstelle über einen möglichen Verzicht auf die Übersetzung des Führerscheins informieren.

Bescheinigung über eine Fahrberechtigung

Da US-Führerscheine teilweise auch als Identitätsnachweis (ähnlich dem deutschen Personalausweis) dienen, haben viele US-Bundesstaaten in Folge der Ereignisse vom 11.9.2001 ihre Praxis bei der Erteilung von Fahrerlaubnissen geändert:

Ausländern, insbesondere Austauschschülern, wird nur noch eine Bescheinigung über eine Fahrberechtigung erteilt, die nicht dem amtlichen Führerscheinmuster entspricht. Bei der Umschreibung einer US-Fahrberechtigung muss der Antragsteller (ggf. durch eine Bescheinigung der US-Botschaft oder auch der deutschen Auslandsvertretung in den USA) belegen oder zumindest glaubhaft machen, dass es sich bei der vorgelegten Bescheinigung um ein nach dem Recht des betreffenden Bundesstaates gültiges Führerscheindokument im Sinne des § 31 FeV i.V.m. § 4 IntKfzVO handelt.

Befristung der Fahrerlaubnis bis zum Tag der Ausreise

Teilweise wird der Führerschein bzw. die Bescheinigung über die Fahrberechtigung auf den Tag der Ausreise aus den USA befristet. Ist daher die Fahrberechtigung zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Umschreibung bei der deutschen Führerscheinstelle bereits abgelaufen, ist eine Umschreibung in Deutschland nicht mehr möglich. Allerdings besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Antrag auf Umschreibung bereits vor Rückkehr oder Wohnsitznahme in Deutschland zu stellen (Voraussetzung ist auch hier, dass ein mindestens 185-tägiger Aufenthalt in den USA nachgewiesen wird). Der deutsche Führerschein wird jedoch erst nach Rückkehr bzw. Wohnsitznahme in Deutschland ausgehändigt. In diesem Fall empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen deutschen Führerscheinstelle.

Für die Umschreibung zuständige Behörde

Der Antrag auf Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis (Umschreibung) ist bei dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Straßenverkehrsamt - Führerscheinstelle - persönlich zu stellen. In den deutschen Führerschein wird ein Vermerk eingetragen, wonach der Antragsteller eine ausländische Fahrerlaubnis vorgelegt hat. Der US-Führerschein wird - sofern nicht eine begründete Ausnahme vorliegt - von der deutschen Behörde an die Ausstellungsbehörde in den USA zurückgesandt oder in Verwahrung genommen. Er wird erst nach Rückgabe der deutschen Fahrerlaubnis wieder herausgegeben.

Ich hoffe, es hilft denjenigen, die in den USA einen Führerschein erwerben wollen, sich zu orientieren.

CU
RREbi

Nein, meine Informationen sind NICHT 4 Jahre alt!
Ich bekomme meine Informationen direkt aus dem Verkehrsministerium, darf sie aber erst posten, wenn sie “offiziell” sind!
Ich habe auch noch nicht von einem FS gehört, der vor dem Visum ausläuft! Entweder laufen sie mit dem Visum aus oder sie sind länger gültig!
Ich habe schon vielen wegen dem FS geholfen und bisher immer erfolgreich!
Ansonsten nenne mir Beispiele, die dir bekannt sind!

Viele Grüsse

Kirsten

Hi Kirsten,
war ja nur eine Frage, warum so empfindlich? Aus welchem Verkehrsministerium kommen die Interna? Bundes- oder Landesverkehrsministerium, Federal-oder State? Und es gibt keine Führerscheine, die vor dem Visum auslaufen, sondern nur welche, deren Gültigkeit mit dem Verlassen der USA enden und daran kann auch ein deutsches Ministerium nichts ändern ;-))
Hoffentlich liegt beim Helfen kein Verstoß gegen das deutsche Rechtsberatungsgesetz vor…;-), wir Anwälte sind da sehr empfindlich.

Gruß und CU,
RREbi

Hoffentlich liegt beim Helfen kein Verstoß gegen das deutsche Rechtsberatungsgesetz vor…;-), wir Anwälte sind da sehr empfindlich.

Wessen habe ich mich denn strafbar gemacht :(? Muss ich mir schon einen Anwalt besorgen ;)? Nein, ich habe nichts verbotenes getan!

sondern nur welche, deren Gültigkeit mit dem Verlassen der USA enden und daran kann auch ein deutsches Ministerium nichts ändern ;-))

Habe ich noch nie von gehört :(. Warum sollten sie dann auslaufen?

Aus welchem Verkehrsministerium kommen die Interna?

Das sind keine Interna! Sie sind nur noch nicht in der Anlage veröffentlich!

Viele Grüsse

Kirsten

Hallo RRebi!

Jetzt mal Butter bei die Fische. Welche Staaten sind das, bei denen der FS abläuft, wenn man die USA verlässt? Steht das auf dem Führerschein drauf? Läuft der FS blau an, wenn man den Staat verlässt?

Oben und in den links zum Thema Führerschein finden sich die Vorschriften der einzelnen US-Bundesstaaten.
Der ist der Stand: "Befristung der Fahrerlaubnis bis zum Tag der Ausreise

Teilweise wird der Führerschein bzw. die Bescheinigung über die Fahrberechtigung auf den Tag der Ausreise aus den USA befristet. Ist daher die Fahrberechtigung zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Umschreibung bei der deutschen Führerscheinstelle bereits abgelaufen, ist eine Umschreibung in Deutschland nicht mehr möglich. Allerdings besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Antrag auf Umschreibung bereits vor Rückkehr oder Wohnsitznahme in Deutschland zu stellen (Voraussetzung ist auch hier, dass ein mindestens 185-tägiger Aufenthalt in den USA nachgewiesen wird). Der deutsche Führerschein wird jedoch erst nach Rückkehr bzw. Wohnsitznahme in Deutschland ausgehändigt. In diesem Fall empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen deutschen Führerscheinstelle."

Also kein Problem bei der Umschreibung ausser z.B. mehr Schreibarbeit, man muss sich nur schon in einigen Bundesstaaten der USA bei den deutschen diplomatischen Vertretungen oder der zuständigen Führerscheinstelle in Deutschland darum kümmern.
Ausserdem geht es beim automatischen Beenden der Gültigkeit nicht um das dauerhafte Verlassen des Bundesstaates, sondern der USA. Von einem Ablauf (also einem festen terminbestimmten Enden der Gültigkeit schreibe ich nichts, sondern nur Kirsten, die den Unterschied nicht verstanden hat :-)) Und nur der Autor bekommt einen roten Kopf, wenn er solches liest… :-0 Got it now?
Gruß
RREbi

Wenn es dich wirklich interessiert, dann schau doch einfach mal in das Gesetz, übrigens ein altes noch immer geltendes Nazigesetz zum Vertreiben der jüdischen Kollegen aus der Justiz. Wo kein Kläger, da kein Richter…

Sie laufen nicht aus, sondern ihre Gültigkeit endet mit Verlassen der USA. Warum das so ist, musst du den US-bundesstaatlichen Gesetzgeber fragen.

Las sich so, hätte mich auch gewundert, dass so einfach jeder an Interna käme ;-))

Ich denke, zum Thema ist alles geschrieben und gesagt. Die Zukunft wird zeigen, wie man in Deutschland mit dem Thema umgehen wird.
Danke auf jeden Fall für das sicher arbeitsreiche Zusammentragen der Links auf die einzelnen US-bundesstaatlichen Internetseiten zum Führerscheinerwerb dort.

CU

RREbi

Ich bekomme keinen roten Kopf. Warum auch? Ich habe schon alles richtig verstanden!
Hier geht es doch darum, dass man sich gegenseitig hilft und sich nicht kritisiert oder die ATS verunsichert!
Es ist doch selbstverständlich, dass man den ATS immer wieder sagt, dass die Umschreibung vor Ablauf beantragt werden muss. Wenn es nicht möglich ist, dies persönlich zu erledigen, bleibt immer noch die Möglichkeit durch die Eltern, denen man natürlich vorher den FS auf einem sicheren Weg und mit einer Vollmacht schicken muss.

Viele Grüsse

Kirsten

P.S.: Zur Zeit wird es keine weiteren Staatenvereinbarungen mit den USA geben, es ist im Moment auch keine weitere in Sicht. Die Verhandlungen laufen weiter!
P.P.S.: Zu Neuseeland gibt es eine Änderung. Davon weiss ich schon länger. Ich werde sie bis Ende der Woche posten

Immer nur den ADAC zitieren… Ja, die Fahrerberechtigung wird auf den Tag der Ausreise aus den USA befristet.

Aber nun zur praktischen Umsetzung des Gesetzes: Der DMV guckt in deinen Pass und dann auf dein Visum und legt somit den Tag der Ausreise fest. Auf dem Ami-Lappen steht dann: „Gültig bis (Visumsablaufdatum hier einfügen)“. Er wird nicht auf das Rückflugticket schauen! Und niemand steht vor dem Tranatlantikflug am Boarding-Schalter und stempelt auf den FS „Ungültig“.

Oder wie wird das deiner Meinung nach praktisch umgesetzt, dass amerikanische FS auf den Tag der Ausreise befristet werden? Nenn mir einen Staat der tatsächlich auf den Führerschein schreibt „Ungültig bei Verlassen der USA“ und ich werde dort zur Überprüfung bei dem zugehörigen DMV anrufen.

Diese Stempeleiphantasien erinnert mich irgendwie an die DDR…
Es muss nicht immer ein Stempel/genaues Datum auf einem Führerschein stehen. Es reicht, wenn die Gültigkeit durch faktisches Handeln, sprich Ausreise aus den USA, endet. Das ist eine übliche Regelung von Gültigkeitsbeendigungen ohne festes Datum und sie muss nicht auf dem Führerschein stehen, dazu reicht eine entsprechende Rechtsnorm des US-Bundesstaates, die du in den Links von Kirsten findest :-0

RREbi

Auf den US Führerscheinen steht aber ein Ablauf Datum. Bei manchen (einschliesslich meiner Tochter) ist der FS 5 Jahre gültig. Bei anderen nur ein Jahr, ein paar Monate oder er läuft mit dem Visum aus. Dann steht dort als Ablaufdatum der 30. Juni (Visum Ende bei den meisten ATS).
Ausserdem würde das den SV widersprechen! Dann dürften Amerikaner mit ihrem FS hier auch nicht fahren! Es gibt ja keine extra Gesetze für die Austauschschüler- und Studenten.

Aber was hat dich in dieses Forum verschlagen? Bist du Ehemalige/r oder Elternteil eines ATS bzw. ehemaligen ATS? Wäre nett, wenn du dich unter NEUE MITGLIEDER ein bisschen vorstellen würdest :).

Viele Grüsse

Kirsten

SV meint Staatsverträge, z.B. bilaterale/multilaterale?
Wenn ja, wo soll da der Widerspruch sein? US-Amerikaner werden definitiv in ihren Bundesstaaten anders behandelt als Austauschschüler :wink: Es ist dann eine zweite Frage, wie die Umschreibung hier aufgrund von SV abläuft.

Ich bin ehemaliger ATS (QEH Bristol/GB und UMBC Baltimore/MD), der gerade auf Recherche ist für einen einjährigen Auslandsaufenthalt meiner Tochter in den USA, 9. Klasse, bilinguales Gymnasium und bin eigentlich nur zufällig über dieses Thema gestolpert.

CU RREbi

SV = Staatenvereinbarung zwischen dem jeweiligen Staat der USA und dem Bundesverkehrsministerium in Bonn.
ATS, die ihren US FS umschreiben lassen wollen, schicken ihn zum übersetzen zum ADAC und bekommen ihn nach ein paar Tagen übersetzt wieder. Wenn der FS länger gültig ist, dürfen sie erstmal 6 Monate damit hier fahren. Egal, ob sie 16, 17 oder 18 sind. Zum Ende der 6 Monate müssen sie die Umschreibung beantragen. Entweder mit oder ohne Prüfungen. Dies richtet sich nach der Staatenvereinbarung. Zum 18. Geb. bekommen sie dann den umgeschriebenen FS ausgehändigt.
Sollte der US FS an das Visum gekoppelt sein, müssen sie die Umschreibung vor Ablauf des Visums beantragen und dürfen keine 6 Monate hier fahren. Auch diese ATS bekommen ihn dann mit oder ohne Prüfungen zum 18. Geb. ausgehändigt.

Leider sind die FS Stellen oft schlecht informiert und wissen nicht, welche Staaten aktuell eine SV mit D haben und wie diese aussieht. Auch der ADAC hatte bis Ende letzten Jahres noch die Informationen von 2003 gepostet, die schon lange überholt waren.

Viele Grüsse

Kirsten

Warum erst zum 18. Geburtstag, wenn z.B. hier in Niedersachsen die Jugendlichen den Führerschein schon mit 17 bekommen können?
Woraus ergibt sich diese starre Altersgrenze?

Gruß
RREbi

Das können die FS selbständig entscheiden, dass ist nicht bundes- oder landesweit geregelt.
Es gibt aber noch eine Möglichkeit: Man kann einen Antrag auf eine vorzeitige Erteilung der Fahrerlaubnis stellen. Man muss dann aber ein Gutachten erstellen lassen, ob der Schüler reif genug ist, schon vorzeitig mit dem Auto am Strassenverkehr teilzunehmen. Ausserdem muss dieser Antrag gut begründet sein. In der Stadt wird es wohl nicht klappen (denke ich), aber hier auf dem Land, hätte man mit diesem Antrag vielleicht Chancen.

Noch was zu den US Staaten:
Einige Staaten haben ihre Gesetze geändert: In diesen Staaten muss man die Permit 1 Jahr haben und macht dann erst die Prüfung. In diesen Staaten können ATS keinen FS mehr machen, weil sie kein Jahr da sind (es sei denn, sie fliegen für die Prüfungen nochmal zurück ;)). Ich weiss, dass es dieses Gesetz in CO, FL und NV gibt. Es sind bestimmt noch mehr, sind mir aber nicht geläufig. Ausserdem habe ich nicht die Gesetze jedes Staates gelesen ;).

Viele Grüsse

Kirsten