Führerschein USA

Doch, bei amerikanischen Führerscheinen steht immer ein „Gültig bis …“, auch bei amerikanischen Staatsbürgern. In den USA gibt es keine lebenslänglichen FS.

Da darf ich leise einen Anflug von Zweifel äussern? Es macht keinen Sinn, Jugendlichen mit 17 Jahren in Niedersachsen regulär die Möglichkeit zu geben, die Fahrerlaubnis zu erwerben (d.h. ohne besonderen Antrag oder Reifeprüfung) und bei der Umschreibung andere Maßstäbe als der Gesetzgeber anzulegen. Das wäre mal eine schöne verwaltungsrechtliche Klage sofern das zuständige Amt das anders sehen sollte …

Gruß
RREbi

Also diesen Aspekt finde ich auch sehr interessant. Wir sind nämlich davon betroffen.

Unsere Tochter kommt im Juni zurück. Sie hat einen Führerschein, der bis 2012 gilt (Staat hat SV). Sie ist erst 16, wird erst im Oktober 17.
Sollten wir den Führerschein besser bis Visumsende umschreiben lassen? Und wie ist es dann mit dem Führerschein mit 17 ??

Wenn der FS bis 2012 gültig ist, kann sie unbesorgt erst mal 6 Monate hier fahren, bevor sie die Umschreibung beantragen muss. Sie muss ihn nur vom ADAC übersetzen lassen und die Übersetzung dabei haben. Wegen des FSes mit 17 müsst ihr bei eurer FS Stelle fragen, dass können sie selbständig entscheiden. Oder eben den Antrag stellen! Aber dann müsst ihr ein Gutachten erstellen lassen. In welchem Staat ist die denn?

Viele Grüsse

Kirsten

… und innerhalb diesen ersten sechs Monaten nach Rückkehr muss auch der Antrag auf Umschreibung getätigt werden, man kann damit nicht bis 2012 warten :slight_smile:

Janno, nicht innerhalb der 6 Monate, sonst kann sie ja nicht länger fahren. Zum Ende der 6 Monate reicht völlig!

Viele Grüsse

Kirsten

Das mag faktisch so sein, muss es jedoch nicht, da rechtlich auch andere gültigkeitsbeendende Möglichkeiten denkbar sind, z.B. für Austauschschüler.
Ich kann zur Zeit von hier nicht prüfen, ob sich dieser intelligenten Möglichkeiten der eine oder andere US-Bundesstaat bedient, leider.

RREbi

@Kirsten:

Ein Ende von 6 Monaten ist auch in den 6 Monate inbegriffen. Was ich sagen wollte, dass man die 6 Monate bloß nicht überziehen soll.

innerhalb /Präp. mit Gen./ in, Ggs. außerhalb
a) /räuml./ i. des Hauses, Gartens, der Grenzen, eines Bezirks
b) /zeitl./ während: i. der Dienstzeit, Sitzungsperiode, einer bestimmten Frist; binnen: i. dreier Wochen muß diese Arbeit beendet sein; /Präp. mit Dat., wenn der Gen. nicht erkennbar ist/ i. acht Tagen, fünf Wochen; /dafür auch i. von / i. von acht Tagen, drei Wochen
c) /übertr./ i. der Gemeinschaft; Das Mitglied Mahlke blieb innerhalb der staatlichen Jugendorganisation … unbekannt Grass Katz 31; Innerhalb eines gegebenen Befehls kannst du natürlich nach Gutdünken handeln G. Kaiser Silbersee I

Das mag faktisch so sein, muss es jedoch nicht, da rechtlich auch andere gültigkeitsbeendende Möglichkeiten denkbar sind, z.B. für Austauschschüler.

Ja, Möglichkeiten sind immer denkbar, die theorielastigen Fantasien von einem Rechtsanwalt mögen ins Grenzenlose gehen, aber nicht alle gibt es in der Realität. :smiley: Also z. B. für ATS unter 18 Jahre in Michigan können keinen Führerschein machen, aber da sie den nie kriegen, werden sie auch nie umschreiben können. :slight_smile:

@Kirsten
Danke für Deine schnelle Antwort.
Ich habe gleich mal bei der Führerscheinstelle angerufen. Der Führerschein wird in einen “Führerschein mit 17” (begleitetes Fahren) umgeschrieben - nachdem sie hier 6 Monate unbegleitet fahren durfte :wink:

Der Satz entbehrt jeglicher Logik, ist sprachlich und grammatisch völlig verunglückt und erscheint im Sachzusammenhang unpassend.
Ich verstehe beim Recherchieren im Netz, dass die Innenministerin von Michigan für einen mehrstufigen Führerschein auf Probe vor dem 18. Lebensjahr gesorgt hat. Wo steht, dass für ausländische Schüler dieser Führerscheinerwerb unmöglich ist?

Gruß
RREbi (V)

Der Satz entbehrt jeglicher Logik, ist sprachlich und grammatisch völlig verunglückt und erscheint im Sachzusammenhang unpassend.

Thanks for sharing.

Also Meista, meine Schwester war in Michigan und daher weiß ich das :wink:

Guckst du hier:
http://www.ag.state.mi.us/opinion/datafiles/2000s/op10286.htm
http://www.kettering.edu/futurestudents/international/drivers_license.jsp
http://www.mlive.com/news/index.ssf/2008/01/should_foreign_students_be_all.html

Google is your friend.

Yeah, pigs might fly…

Immerhin gibt es eine Diskussion darüber, ob Austauschstudenten illegale Einwohner sind und ob sie daher dieser Regelung unterliegen. Diese restriktive Auslegung des Generalstaatsanwaltes hat er wohl gerade in Bezug auf Austausstudenten selbst relativiert - mögen nun legislative Klarstellungen folgen, zumal dieses US-Bundesland scheinbar allein mit einer derartigen Regelung dasteht…

RREbi

RREbi, nach meiner Erfahrung (war selber ATS in Michigan) kann man in Michigan unter 18 als Austauschschüler den Führerschein NICHT machen. Dies war auch dieses Jahr noch so, ich war im Winter drüben und habe dort mit meinem ehem. Betreuer aktuelle ATS besucht.

Noch dazu muss man als Ausländer in Michigan mindestens 6 Monate lang nach dem 18. Geburtstag in den USA sein. Warum auch immer, aber so ist die Regelung. :slight_smile:

irgendwie bist du schwer von Begriff.

Kommst hier rein und sagst, dass bei Ausreise der USA der FS von einigen Staaten verfällt. Du challengst Kirsten mit ihrem Top-Wissen, das seit Jahren den ATS in Sachen FS hilft. Lang und breit wird dir hier erklärt, dass auf dem amerikanischen FS ein Gültig-Bis steht, welches abhängt von dem Visumsablaufdatum. Dann sagst du, dass andere Staaten es so vllt. nicht machen und ein FS könnte ja auch faktisch ablaufen. Du kannst aber keinen einzigen Staat benennen, der das anders macht. Dann gebe ich dir Michigan, um dir zu zeigen, dass es einen Staat gibt, der ATS gleich auschließt, hat aber nix mit Ablaufdatum des FS zu tun, weil ATS unter 18 in Michigan den FS nie kriegen. Und jetzt zweifelst du schon wieder diesmal über Michigan, so ein kritisches Denken ist gesund, aber bitte in Maßen, sonst machst du dich hier zum unbekehrbaren Besserwisser.

Wenn du meine Ausführungen nicht verstehst, scheint es eher umgekehrt zu sein, gell?

Von „verfallen“ spreche ich gerade nicht.

Ich schrieb sinngemäß nur, dass ich anderlautende Informationen vorfinde und wissen möchte, ob die Informationen hier aktuell sind. Deine Informationen zu Michigan z.B. würden ja auch die oben in Kirstens tollem Beitrag vom 22.1.08 geschriebenen Informationen konterkarieren, da danach kein ATS einen Führerschein machen dürfte und also mangels Existenz nicht umgeschrieben werden könne.

Ja, das habe ich verstanden.

Damit meinte ich nicht US-Bundesstaaten, sondern denkbare abweichende Regelungen in anderen zivilisierten Ländern. Ist wohl zu theoretisch…

Wozu auch, wenn es die in den USA nicht gibt?

Genau, hat mit dem Thema auch nur tangential zu tun.

Ich zweifele nicht, sondern finde keine Bestätigungen deiner Behauptungen in den angegebenen links und stelle vielmehr fest, dass es ein GDL for under 18 gibt und einige Menschen, die mit den rechtlichen Vorgaben in Michigan nicht zufrieden sind - nicht mehr und nicht weniger. Und dadurch wird die Angelegenheit für mich nicht klarer, sondern es stellen sich mir neue Fragen, deren Antworten ich mir auch gerne selber suche, da ich mit nicht durch Rechtsnormen bewiesenen Erfahrungen und Behauptungen nichts anfangen kann, sorry, alte Berufskrankheit :wink: Wieviele Leute erzählen mir wohl tagtäglich Geschichten, von deren Richtigkeit sie überzeugt sind, die jedoch nichts als heisse Luft sind? Da sind mir vermeintliche Besserwisser, die den Dingen auf den Grund gehen, lieber als Rechthaber.
Von mir aus können wir das Thema hier beenden ;-)), ist doch kein Cock pit hier…
RREbi

Danke für die Information, obwohl mich konkret Michigan eher nicht interessiert. Woraus ergibt es sich, dass man als ATS under 18 keinen GDL machen darf? Hat das nur mit „resident“ zu tun? Konkrete rechtliche Normen habe ich dazu noch nicht gefunden.

RREbi

Hallo,
ich bin mir da jetzt nicht so richtig sicher, weil ich nicht in Michigan war. Aber in Nebraska ist das insofern heikel, als dass es eine Regelung gibt (für alle, nicht nur die ATS / Ausländer), dass Person U18 nur einen “beschränkten” Führerschein erhalten, d.h. es gilt ein Fahrverbot zwischen ca. 0 und 6 Uhr. (auf eine halbe stunde kann ich das jetzt nicht mehr sagen…)
folglich wird der FS dann in deutschland nicht als “voller / normaler” FS umgeschrieben…

Oder was war hier gemeint?

Liebe Grüße,
Wiebke

Wiebke, die Intermediate Licenses werden hier auch umgeschrieben, da die Beschränkungen aus den USA hier nicht zum tragen kommen!

Viele Grüsse

Kirsten

Hi Kirsten, heisst das im Umkehrschluß, dass ATS solche Stufenführerscheine (GDL) gleichwohl erwerben können, (ausser in Michigan vielleicht, wofür ich jedoch noch keine solche Rechtsnorm gefunden habe)?

RREbi

ja, genau. ich hatte vor meinem 18. Geburtstag auch einen solchen schein, anschließend wurde er dann in den normalen umgeschrieben. (ich habe meinen 18. geburtstag in den usa gefeiert)