Euro-Dollar Schnäppchen ... - Zollbestimmungen

hallo,
ich würde empfehlen: Gastgeschenke nicht einpacken. Die Zöllner würden es u.U. öffnen. Und das wär ja blöd - dann lieber “typisch amerikanisch” Geschenktaschen mitnehmen. Ist doch auch gut. :slight_smile:

Alle Lebensmittel, die Verschweißt sind, dürfen problemlos eingeführt werden - und müssen noch nicht mal als Geschenk angegeben werden (eigenbedarf).

War das ausführlich genug? Oder hast du noch Fragen?

Liebe Grüße,

Wiebke

In einem kürzlich ausgestrahlten Fernsehbericht wurde (mit allem Vorbehalt) folgendes Dargestellt:

  • wegen des günstigen Umtauschkurses will der Staat mitverdienen. Alle Gepäckstücke aus USA werden im Beisein eines Zollbeamten durchleuchtet. Die Gepäckstücke mit Kameras und Notebooks, Uhren etc werden dabei erkannt. Wer dann den zollfreien Ausgang nimmt wird herausgefischt, muss Nachverzollen und Strafgebühr zahlen, so dass sich die Ausfuhr nicht lohnt. Staat hat sein Ziel erreicht.
  • Dargestellt wurde eine Aupair mit Notebook. Diese wählte den grünen Ausgang, wurde kontrolliert und hatte zunächst gelogen, Notebook sei aus D. Der Beamte der täglich solche Fälle hat, hatte sie ziemlich eingeschüchtert. Notebook geprüft und behauptet er könne an den Systemdateien erkennen, dass dieses neu sei. Ist zwar Blödsinn, aber die Aupair ist eingeknickt. Letztlich erwies sich das NB aber als zollfreies Umzugsgut wegen längerem USA Aufenthalt.

Meine Sicht:
Die Zoll-Regelung zu Umzugsgut findet sich hier http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_freier_verkehr/d0_zollfr_vzb/b1_befr_gemrecht/a1_zollbefrvo/h0_uebersiedlungsgut/index.html
„12 Monate geplanten Aufenthalt“ werden ATS eher nicht erreichen. (Könnten minderjährige vielleicht durch ein Schreiben der Eltern oder mündlich darstellen). M.e. hat ein ATS seinen Wohnsitz dauerhaft in die Gastfamilie verlegt und natürlich Bedarf an Kleidung, ggf. PC für Schule oder Fotoausrüstung. Darüber sollte man also diskutieren können. Über die 6 Monate 50% Regelung habe ich nichts gefunden. Jedenfalls sollte man auf Umverpackungen und Preisschilder verzichten und die Klamotten einmal durch den Sand ziehen. Technische Geräte kann man auch gebraucht gekauft haben und vielleicht hat man eine Quittung von einem Verkäufer. Der Form halber muss das dann wohl im Zoll-Formular angemeldet sein. Zollgebühr sollte sich dann mindestens halbieren… je nach Kreativität.
In jedem Fall kann man sich nicht darauf verlassen mit dem Fluggepäck durch die Kontrolle zu rutschen!

Im Moment ist der $ Kurs nicht mehr so gut. Er fällt und fällt :(. Und dann wird das Thema auch nicht mehr so hochgeputscht ;).

Mal sehen, wie es meiner Tochter ergeht, die heute in genau 2 Wochen wieder zu Hause ist. Vorsichtshalber haben wir ihre elektrischen Geräte auf diese Erklärung eintragen lassen. Wobei wir aber ihren Ipod und den Lapatop vergessen haben ;).

Viele Grüsse

Kirsten

P.S.: Theoretisch können ATS auch 12 Monate bleiben. Sie dürfen 30 Tage länger bleiben als das Visum läuft und sie dürfen auch mindestens 30 Tage früher einreisen.

Nur ob das die Mama zu Hause in Duetschland dann so toll findest, wenn der Sprössling länger bleiben will, ist halt ne andere Sache…

Martin, auf diese 30 Tage kommt es nach einem Jahr nun auch nicht mehr an ;).
Außerdem vergehen sie wie im Fluge :).

Viele Grüsse

Kirsten

stimmt - so lange sich der Spross mehrfach die woche meldet vergehen die bestimmt wie im fluge :smiley:

Genau :smiley: :wink:

Viele Grüsse

Kirsten

Der Zoll akzeptiert auch, dass die Absicht bestand 12 Monate in den USA zu bleiben aber man verfrüht zurückfahren mußte. Wenn also das Visum 12 Monate umfasst und die Eltern einen Brief schreiben, dass der Aufenthalt aus diesen und jenen Gründen verkürzt werden musste so sollte das dem Zoll genügen.

Das Visum läuft nichtüber 12 Monate. Es läuft bei fast allen im Juni bzw. Ende Juni aus. Und dann kann man ja noch 30 Tage dranhängen!

Viele Grüsse

Kirsten

So, ich hab auch nach 3 Monaten mal wieder alles zollfrei und ohne Probleme oder gar Kontrolle nach Deutschland gebracht - mehrere für Freunde mitgebrachte iPods inklusive :wink:

Echt? Wie hast du das denn gemacht ;)?

Viele Grüsse

Kirsten

es ist ja nicht so, dass die 100% der Ankömmlinge Kontrollieren… (sonst wäre das wie beim Abflug, nur andersrum - dass man halt frühestens 3 stunden nach Landung des Flugzeuges aus dem Transitbereich rauskommt…)
das war halt bei TheDetroiter ein klassischer Fall von Glück gehabt :wink:

Ja, sie muss wirklich Glück gehabt haben ;). Heute morgen ist Sabrina nach 8,5 Wochen aus den USA wieder gekommen, direkt aus Newark in Hamburg gelandet.

Von der Tür aus konnte ich beobachten, dass sie wirklich nur junge Leute rausgeholt habe :(. Und es kam, wie es kommen musste, sie haben natürlich auch Sabrina rausgewunken. Ich war sowas von sauer und habe sie erstmal auf den Pott gesetzt ;)!!! Sabrina hatte nichts zu verbergen, nur unheimlich viel Gepäck. Mich hat es nur sooo sehr geärgert, dass sie sich wirklich nur die jungen Leute vorgenommen haben.
Sie haben dann “nur” ihr Handgepäck kontrolliert und mir eine Zollinformation mitgegeben. Hahaha, da stand nichts drin, was auf Sabrina zugetroffen hat ;).
Den Stress hätten sie sich sparen können :(.

Viele Grüsse

Kirsten

Weil es kaputt war, musste mein Sohn ohne sein Notebook nach Kanada fliegen. Nun ist es aus der Reparatur zurück und kann auf den Weg zu ihm gebracht werden.

Aber wie deklariere ich das am geschicktesten für den Zoll? Gibt es Probleme, wenn ich den tatsächlichen Wert angebe? Wenn ich zuwenig angebe, ist es ja nicht versichert, wenn es verloren geht.

Vielleicht kann mir ja jemand mit dem alles entscheidenden Tipp helfen. :slight_smile:

Keine Handelsware, Geschenk. Das auch in Englisch/Französisch drauf schreiben. Wertangabe entsprechend dem Zeitwert.
Post fragen?
Zoll fragen?
Googlen?
http://www.cbsa-asfc.gc.ca/import/postal-postale/duty-droits-eng.html
RREbi

Eigentlich ist es auch kein Geschenk, sondern ein Gebrauchsgegenstand, der schon benutzt ist. Ich musste damals auch meiner Tochter den Laptop nachschicken. Ich weiss gar nicht mehr, wie ich es gemacht habe. Es gab aber überhaupt keine Probleme mit dem Zoll, weil er ja “alt” und benutzt war! Ich denke, da brauchst du dir keine Sorgen machen. Wenn er ihn mit ins Flugzeug genommen hätte, wird er ja auch vom Zoll durchsucht und da gibt es keine Probleme. Du kannst ja mit dem Laptop zum Zoll beim Flughafen gehen und dir eine “Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung” ausfüllen lassen, bzw. selbst ausfüllen und vom Zoll unterschreiben lassen. Den Wisch packst du dann mit ins Paket und dein Sohn hat ihn dann auch für den Rückflug.

Viele Grüsse

Kirsten

So… nach einem Telefonat mit einem freundlichen Zollbeamten kann ich meine Frage selbst beantworten, aber vielleicht interessiert es ja doch noch jemanden :wink:

Das Paket muss mit dem Vermerk “For temporary resident / student” versehen sein, so ist für den Zoll deutlich erkennbar, dass die Gegenstände das Land wieder verlassen und nicht importiert werden sollen. Dabei kommen auch die sonst gültigen Wertbeschränkungen von 60 $ nicht zur Anwendung- vielleicht zu Weihnachten ganz sinnvoll :wink:

Hallo!
Zum Zoll in Kanada kann ich einiges beitragen: bei unserer Tochter wurde das erste Paket aus D regelrecht “auseinandergenommen”, selbst die zusammengelegten Socken waren offenkundig “gefilzt” worden. Kein Wunder, denn so viele Pakete aus D kommen offensichtlich in Halifax, Nova Scotia, am Zoll wohl nicht an; die Aufschrift non resident hat bei uns nichts genützt, aber… Alle weiteren Pakete wurden danach wohl nicht mehr kontrolliert, selbst die verpackten Weihnachtsgeschenke blieben verpackt (aber halt nur bei unserem Paket). Da wir schon auf verschiedenen kanadische Flughäfen auch sehr unterschiedliche "Kontroll"erfahrungen machen konnten: sofern halt kein entsprechendes Durchleuchtungsgerät vorhanden ist oder dies defekt ist, wird alles, aber auch alles durchwühlt - es wird aber i. a. R. nur nach problematischen Lebensmitteln oder aber terrorverdächtigen Waren Ausschau gehalten. M. E. ist jedoch bei der Wiedereinreise der deutsche Zoll deutlich problematischer!!!
Liebe Grüße und auch ohne Sohn eine gute Zeit!

Nach exakt 2 Wochen ist das Paket vollständig und unversehrt eingetroffen. Es hing zwar eine ganze Weile beim kanadischen Zoll fest, so dass ich die Vermutung hatte, dass sie gerade wegen der Inhaltsangabe ganz genau nachschauen, aber es war unangetastet… und die kanadische Gastfamilie kam gestern Abend in dem Genuss von Weißwurst und süßem Senf.

Änderung der Bestimmungen im Reiseverkehr zum 1. Dezember 2008 http://www.zoll.de/a0_aktuelles/azr_best_reiseverkehr_dez_08/index.html
Die Freimengen von Reisemitbringseln, die ein Reisender einfuhrabgabenfrei aus Nicht-EG Ländern einführen darf, werden neu festgesetzt.

So erhöht sich die Freimenge für sonstige Waren von bisher 175 Euro für See- und Flugreisende auf 430 Euro. Bei Personen, die auf einem anderen Verkehrsträger einreisen (z.B. Pkw oder Bahn), beträgt die Freimenge zukünftig 300 Euro. Für Reisende unter 15 Jahre wird die Freimenge unabhängig vom gewählten Verkehrsträger auf 175 Euro festgesetzt.

Die Mengen an Tabakwaren und Spirituosen, die ein Reisender unabhängig von den oben genannten Wertgrenzen einfuhrabgabenfrei einführen darf, bleiben unverändert. Zusätzlich dürfen zukünftig noch 4 Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier einfuhrabgabenfrei eingeführt werden.

Der Schwellenwert, bis zu dem die Einfuhrabgaben im Reise- oder Postverkehr vereinfacht festgesetzt werden können (Pauschalierung), wird von 350 Euro auf 700 Euro erhöht. Die Abgabesätze wurden ebenfalls angepasst und können der folgenden Tabelle entnommen werden.

Die 430€ entsprechen zum heutigen Zeitpunkt ca. 540$. Bei der Einreise aus den USA geht der Zoll vom $ Kurs aus, der am Anfang des Monats feststeht. Den aktuellen Kurs mit dem der Zoll rechnet findet ihr hier http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/d2_zollwert/b0_umrechnungskurse/a0_eingabe/index.php
Bei einem besonderen Schnäppchen (z.B. am Black Friday) bewahrt lieber die Quittungen auf. Ihr solltet aber sowieso möglichst alle Quittungen aufbewahren. Bei Streitigkeiten geht der Zoll sonst von Beträgen aus, die sie im Inet ermitteln.

Na, das ist doch mal gut :).

Viele Grüsse

Kirsten