Das gilt aber nur, wenn der Reisende die Ware persönlich nach Deutschland einführt, sie also im Reisegepäck hat und dabei Flug- bzw. Seepassagier ist. Übersteigt der Warenwert EUR 430 wird bis zu einem Betrag von EUR 700 ein pauschalierter Abgabensatz von 17,5% berechnet, der sich allerdings auf 15% reduziert, wenn sogenannte Zollpräferenzen gewährt werden (jetzt wird es kompliziert, deshalb gehe ich nicht näher darauf ein). Waren, die den Betrag von EUR 700 übersteigen, werden mit dem jeweiligen Zollsatz (abhängig von der Art der Ware und dem Ursprungsland) sowie der EUSt von 19% bzw. 7% mit Abgaben belegt.
Erfolgt die Einreise nach Deutschland per PKW oder Bahn z.B. aus der Schweiz, beträgt die Freigrenze lediglich EUR 300 und unabhängig vom Verkehrsträger EUR 175 für Reisende unter 15 Jahren.
Wird die Ware dagegen per Post bzw. Kurierdienst nach Deutschland geschickt, gilt folgende Regelung: Waren bis zu einem Wert von EUR 150 sind zwar zoll- aber nicht EUSt.-frei. EUSt.-Freiheit besteht nur, wenn die Sendung einen Wert von EUR 22 nicht überschreitet.
Bernd