Das würde ja bedeuten, daß ich eine zuvor nach Deutschland eingeschmuggelte Ware, auf die ich weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer abgeführt habe, legal wieder ausführen kann und bei der Rückkehr nach D wiederum keine Abgaben anfallen - und das mit dem Segen des Zolls. In Anlehnung an Geldwäsche ist das eine Warenwäsche.
Nein, würde ich nicht so sehen. Sabrina wurde z.B. von Bekannten zu Weihnachten eine Kamera aus den USA mitgebracht. Da der Wert dessen, was man einführen darf, auf 430€ raufgesetzt wurde, ist es keine Schmuggelei und keine Warenwäsche, wenn sie diese Kamera im Sommer wieder mit in ihr ATJ nimmt. Der Preis lag nämlich weit unter 430€.
Ich habe grade nochmal beim Zoll nachgefragt: Es gibt keine Probleme, wie am Beispiel unserer Kamera. Es werden auch keine Rechnungen benötigt, um die Nämlichkeitsbescheinigung auszustellen.
Was anderes wäre es, wenn man mit einem Mac mit amerikanischer Tastatur wieder in die USA fliegen möchte. Dann wollen sie schon eine Rechnung sehen.
Das Problem haben die ATS, die in ihr ATJ fliegen, nicht. Also wollen wir sie nicht weiter verunsichern ;).
Kerstin, diesen Link aus einem anderem Forum solltest du mal durchlesen (der Beitrag von Zeemo ist interessant - nach ganz unten scrollen):
Ich vermute, Zollbeamte haben einen gewissen Spielraum, sich eine Rechnung vorlegen zu lassen oder nicht. Oder vielleicht gibt es eine Dienstanweisung, die Vorlage einer Rechnung erst ab einem bestimmten Wert zu verlangen. Telefononauskünfte, auch von Beamte, sind mit Vorsicht zu geniessen und außerdem nicht verbindlich.
Es werden auch keine Rechnungen benötigt, um die Nämlichkeitsbescheinigung auszustellen.
ich bin etwas verwirrt, wenn ich mir die nämlichkeitsbescheinigung ausstellen lassen möchte, was genau muss ich dann über meine sache, also handy, ipod, laptop etc. wissen und darlegen können? brauch ich die rechnung vom kauf oder irgendwelche nummern?
lg
Du nimmst einfach deine Geräte, die du sowieso alle im Handgepäck hast und gehst damit zum Zoll. Die Seriennummern stehen immer unter dem jeweiligen Gerät. Der Zoll schreibt das Fabrikat und die Seriennummer auf.
Meine momentane Frage wurde zwar bereits beatwortet, aber ich bin ein totaler “Foren-Neuling”. Möchte mich eigentlich gerne vorstellen, aber bin noch nicht dahinter gestiegen wie ich einen eigenen Beitrag verfassen kann. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen??
Ich habe vor, 2010/2011 mit YFU auch ein einjähriges ATJ zu machen…
Ich hatte nur jetzt noch nicht alles hier verstanden, vielleicht könnte sich jemand mal meiner genauen Fragenstellung widmen:
Also, ich hatte vor, mir dann angekommen in den USA dort ein Macbook zu kaufen. Wie sieht das dann aus, wenn ich zurück nach Deutschland komme, also nach 10 Monaten. Was genau müsste ich dann alles zahlen.
Also würde ich “nur” die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% zahlen?
Ist dies denn nur bei einem ganzen Jahr so, oder könnte ich theoretisch das Macbook auch noch eine Woche vor der Abreise kaufen?
Nach 6 Monaten im Gebrauch sieht der Zoll das Gerät als Gebrauchtgerät an, entsprechend ist bei der Einfuhr ein Gebrauchtwert anzusetzen für die Berechnung von Zoll und Mwst., sofern es sich nicht ohnehin dann unterhalb der Freigrenze bewegt - das ist sichergestellt, wenn man bereits ein Gebrauchtgerät in den USA erwirbt oder eines mit einer entsprechenden Bescheinigung