Einfuhr Laptop

Hey
Ich habe vor mir waehrend meinem ATJ einen Laptop zu kaufen. Nun habe ich aber nichts im Inet gefunden ueber Einfuhr eines Laptops nach Deutschland wenn er in den USA gekauft ist, aber schon 3 oder 4MOnate benutzt ist…kann mir da vlt jem helfen
GLG Max

Wenn du dir im ersten Halbjahr einen kaufst und für die restliche Zeit benutzt, wirst du keine Probleme bekommen. Zudem wurde die Höhe des Wertes, den du ohne Zoll hier einführen darfst, grade erhöht: Von 175€ auf 430€.
Gucke mal hier im Unterforum unter “Zollbestimmungen”. Da habe ich alles gepostet.

Viele Grüsse

Kirsten

Es wurde zwar die Zollfreigrenze angehoben aber es fällt immer noch die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt.) in Höhe von 19% an. Und es spielt auch keine Rolle, zu welchem Zeitpunkt ein Gegenstand im Ausland angeschafft wurde, ob es ein Tag vor der Rückkehr nach Deutschland ist oder vor 3 Jahren. Das spielt zoll- und EUSt-technisch keine Rolle. Selbst wenn der Gegenstand in Deutschland gekauft, ins Ausland mitgenommen wurde und wieder zurück nach Deutschland gebracht wird, kann es (muß aber nicht) Probleme beim Zoll geben. Es muß dann vom Reisenden der Nachweis erbracht werden, daß der Gegenstand bereits in D gekauft wurde. Da man das aber i.d.R. bei der Rückkehr natürlich nicht kann, wird die Ware vom Zoll zunächst gegen Quittung einbehalten. Sobald der Nachweis erbracht wird, wird die Ware freigegeben. Kann der Nachweis jedoch nicht erbracht werden, fällt Zoll und/oder EUSt. an.

Bernd

Hallo Bernd!
Nein, das stimmt so nicht. Ich habe mich extra beim Zoll erkundigt. Wenn Austauschschüler sich im ersten Halbjahr einen Laptop o.ä. in den USA kaufen und ihn dort benutzen, wird es keine Probleme geben und sie müssten nichts bezahlen.
Und auf gar keinen Fall gibt es Probleme, wenn man seinen Laptop mit in die USA und zurück nimmt.
Wir hatten extra, vorsichtshalber, bei Sabrina’s Flug in die USA im Sommer vor Abflug eine Nämlichkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Den Laptop aber vergessen. Sie wurde bei ihrer Rückkehr vom Zoll rausgeholt und kontrolliert. Es gab keinerlei Probleme mit ihrem Laptop. Nicht mal die Nämlichkeitsbescheinigung wurde genau kontrolliert.
Bekannte von uns haben uns aus den USA zu Weihnachten eine Kamera im Originalkarton mitgebraucht. Auf hierfür mussten sie keine Steuern bezahlen.

Viele Grüsse

Kirsten

Hallo Kerstin,

sich vor dem Sprung über den Großen Teich eine Nämlichkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen, ist eine gute Idee. Darauf sollte auf jeden Fall von den Austauschorganisationen bei den Vorbereitungstreffen hingewiesen werden. Aber vermutlich hat man dort genauso viel bzw. wenig Ahnung von der Materie wie die meisten von uns hier.

Und was die Zollsätze betrifft, sieht man an den untenstehenden Link. Für Computer, Notebooks und Handehelds (was immer das auch sein mag) wird kein Zoll verlangt. In der Regel sieht man es auch einem Laptop an, ob er in Deutschland gekauft wurde oder nicht (deutsche Tastatur). Und bei Kameras fallen je nach Ausstattung zwischen 0% und 12,5% Zoll an.

http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_nicht_eg/index.html#post8

In letzter Zeit ist allerdings bei der Einreise zu beobachten, daß der Zoll strenger Reisende aus nicht EU-Staaten kontrolliert. Für den ehrlichen Reisenden bedeutet das, lieber einmal zuviel durch den Zoll zu gehen als einmal zu wenig, vor allem wenn man sich mit Zollfragen nicht auskennt.

Bernd

Ich habe hier und in einem anderen Forum drauf hingewiesen, sich hier vor Abflug eine Nämlichkeitsbescheinigung auszustellen. Ich weiss und habe es Ende August auch gesehen, dass sie sich vor allen Dingen junge Leute bei der Einreise rauspicken. Genauso wie meine Tochter, aber da hättest du mich mal erleben sollen. Nicht, dass sie etwas zu verbergen hatte, mich hat aber das Verhalten des Zolls sehr geärgert.
Wenn sie im Sommer nun für ein ganzes Jahr in die USA fliegt, werden wir ihr auf jeden Fall wieder eine Nämlichkeitsbescheinigung ausstellen lassen und zu Hause schon überlegen, was alles drauf muss, damit wir nicht wieder die Hälfte vergessen ;).

Viele Grüsse

Kirsten

Und vermutlich wollten sie als Gruppe gemeinsam durch den Zoll und als Austauschschüler waren sie obendrein auch noch zu erkennen gewesen. Letztendlich weiß man jedoch nicht, warum sich der Zoll gerade junge Leute zur Gepäckkontrolle raussucht. Rein rechtlich mag das zwar in Ordnung sein, hinterlässt jedoch einen bitteren Beigeschmack. Vielleicht geht es gar nicht so sehr zu kontrollieren ob die Freimengen eingehalten werden, sondern um Fakes zu finden. Nur sollten da Passagiere aus Nord-Amerika nicht die Zielgruppe des Zolls sein; da müßten vielmehr Flüge aus anderen Regionen kontrolliert werden.

Bernd

Hallo,
ich lese ja viel mit, aber was ist eine „Nämlöichkeitsbescheinigung“ und wobei genau hilft sie?

Viele Grüße
schmetterblau

Hat man z.B. bei einem früheren USA Aufenhalt einen Laptop, Kamera o.ä. gekauft und man fliegt wieder rüber, dann soll man sich beim Zoll am Flughafen vor Abflug eine „Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung“ ausstellen lassen. Dort werden dann alle Geräte aufgeführt, die man schon auf dem Hinflug dabei hat! http://www.schueleraustausch.de/forum/showthread.php?t=988

Viele Grüsse

Kirsten

Im USA-Auswanderer-Forum wird das Thema sehr gut beschrieben.

http://www.auswanderer-forum.com/forums/f67/naemlichkeitsbescheinigung-55084/

Bernd

Dass vermehrt USA Reisende bei ihrer Wiedereinreise in Deutschland kontrolliert werden, habe ich im letzten Jahr häufiger gehört und auch selbst beobachten können. In einem Fernsehbeitrag hat der Zoll das damit begründet, dass der Dollar so schwach war, dass Menschen mehr noch als sonst sich in den USA günstig mit Kleidung und Elektroartikeln eingedeckt haben und somit die Freigrenzen teilweise deutlich überschritten haben.

Meine Vermutung: Junge Menschen haben eine höhere Affinität zu amerikanischen Markenklamotten und elektonischem “Spielzeug”. Und Ende August ist auch noch ATS Rückreisezeit, die jungen Menschen hatten dann gaaaaanz lange Zeit in den USA einzukaufen. :wink: Also wird es sich für den Zoll lohnen, da mal genauer hinzuschauen. Habe auch schon Leute beobachtet, die dabei dann “ertappt” wurden, lohnen muss sich das also schon für den Zoll.

Eine Nämlichkeitserklärung ist da schon sehr sinnvoll.

VG Becks

Hallo, ich würde gerne meinen laptop mit in die USA nehmen. ich wollte fragen ob das probleme beim ein- und ausreisen bereitet? muss ich durch irgendwelche extra kontrollen? und müsste der laptop mit im handgepäck sein oder darf ich ihn auch in den koffer tun ( würde der koffer dann aufgemacht, wenn ja)?

mich würde auch noch interessieren, ob das system bezüglich strom etc meines laptops in den usa funktioniert ( ich hab einen toshiba satellite), da sich meine freundin extra für die USA ein mac book gekauft hat, da ihr geraten wurde, es wäre am leichtesten dort “drüben” mit zurechtzukommen.

liebe grüße

Es gibt mit den Laptops keine Probleme drüben. Du musst dir hier nur für 5 - 10€ einen Adapter für den Stecker holen. Ansonsten kannst du ihn ganz normal benutzen. Auf deinem Ladegerät müsste 100 - 240V stehen. Dann ist alles okay!
Den Laptop solltest du aber ins Handgepäck tun. Du musst ihn bei der Kontrolle aus der Tasche holen und ihn extra durchlaufen lassen.
Auch bei der Rückreise solltest du keine Probleme bekommen. Wenn du ganz sicher gehen willst, gehst du vor dem Abflug zum Zoll und lässt dir eine “vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung” über alle deine Geräte (Laptop, Kamera, Camcorder, Handy u.ä.) ausstellen. Die werden dann dort mit der Seriennummer eingetragen und abgestempelt. Diese bewahrst du dann ein Jahr auf und zeigst sie bei der Wiedereinreise nach D vor.

Viele Grüsse

Kirsten (deren Tochter mit ihrem Laptop schon in Frankreich und 2x in den USA war)

super, ok , vielen dank :slight_smile:

ich hab noch was vergessen, also ich fliege von frankfurt nach washington. kann ich die nämlichkeitsbescheinigung auch an einem anderen flughafen beantragen? ich wohne in der nähe von düsseldorf der rest wäre zu weit … lg :wink:

Die Nämlichkeitsbescheinigung lässt du dir am Abflughafen ausstellen. Am besten wenn du eingecheckt hast, dann hast du noch genug Zeit dafür. Oder lässt es deine Eltern machen, während du eincheckst.

Viele Grüsse

Kirsten

Voraussetzung für die Ausstellung einer Nämlichkeitsbescheinigung ist die Vorlage einer Rechnung, aus der hervorgeht, daß die Ware in der EU gekauft wurde. Und wenn auf der Rechnung noch die Seriennummer vermerkt ist, ist der Nachweis vollständig erbracht, d.h. durch die Seriennummer auf der Ware wird diese einer ganz bestimmten Rechnung zugeordnet.

Bernd

Nein, das stimmt nicht!!!
Wir haben letzten Sommer eine Nämlichkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Es wurden nur die Geräte genommen, Fabrikat und Seriennummer abgeschrieben und abgestempelt. Dabei war auch meine Kamera, die im Jahr zuvor aus den USA mitgebracht wurde. Das wurde von mir erwähnt, spielte aber keine Rolle. Wichtig war nur, was man JETZT mit hin und her nahm. Damit es bei der Rückkehr keine Probleme geben würde.

Viele Grüsse

Kirsten

Was stimmt nicht?

Bernd

Voraussetzung für die Ausstellung einer Nämlichkeitsbescheinigung ist die Vorlage einer Rechnung, aus der hervorgeht, daß die Ware in der EU gekauft wurde.

Es muss keine Rechnung für die Nämlichkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Es gilt als Nachweis, was man an Geräten mit ins Ausland nimmt und was man wieder mit zurück bringt. Nicht, dass man Zoll und Steuern für etwas bezahlen muss, was man vorher schon besessen hat.
Ich hatte mich nämlich vor der Reise von meiner Tochter beim Zoll erkundigt, da sie meine Kamera aus den USA mitnehmen wollte. Da wurde mir die Nämlichkeitsbescheinigung empfohlen.

Viele Grüsse

Kirsten