BAföG?

Hab grad mal schnell über die Bafög-Beiträge geschaut, aber nicht sofort eine Antwort gefunden.
Deshalb: Muss Bafög zurück gezahlt werden?
Danke und LG Volley

Nein, muss es nicht!!! Ich nenne es auch gern ein “Geschenk” des Staates an die Schüler ;).

Viele Grüsse

Kirsten

Ich habe bafög auch beantragt. daraufhin hat mir das studienwerrk geschrieben, dass da noch was fehlte (zeugnis und irgendeine erklärung dass ich keine anderen Fördermittel erhalte/ beantrage). dieses hab ich dann gleich am nächsten tag nachgeschickt und nun hab ihc seit ner längeren zeit nihcts mehr gehört… bekommt man da eine bestätigung dass ich bafög erhalten werde?

Ja, du bekommst auf jeden Fall einen Bescheid. Entweder einen Bewillungsbescheid oder eine Ablehnung.

Ich drücke dir die Daumen!

Viele Grüsse

Kirsten

Oh man, jetzt warte ich schon fast nen Monat auf die Antwort und dann das… Ich hab einige Unterlagen nachgereicht und heute nen Brief von der Deutschen Post bekommen mit genau demselben Inhalt.
Als Grund warum der Brief (nach ca. einem Monat!) zurück geschickt wurde, war weil das BAfög-Amt sich wohl geweigert haben soll den Brief anzunehmen?! Wie geht das denn?? Ich hab den Brief zum Postfach des Studierendenwerks geschickt.

Naja, ich schicke den Brief heute nochmal ab… Hoffentlich kommt er wirklich an.

Oh, da würde ich aber beim Studentenwerk HH nachfragen. War vielleicht zu wenig Porto drauf?

Viele Grüsse

Kirsten

oder war es vllt ein Einschreiben ^^ (da ist natürlich ein Postfach auch nicht gut)

Zu wenig Porto müsste nichts damit zu tun haben, da man sonst immer so ein Deutschen Post-Sticker auf den Brief bekommt und die Sendung eigentlich immer relativ schnell zurück bekommt (meistens nach einem Tag oder so).
Der Brief war auch kein Einschreiben.

Hat es vlt etwas damit zu tun, dass kein Absender auf den Brief geschrieben wurde??

Nein, ich denke nicht!
Vielleicht hat die Post einfach nur geschlammpt und es ist eine Ausrede.

Viele Grüsse

Kirsten

Wir haben alles nach der Anleitung hier gemacht. Nach mehreren Briefen hin und her mit noch mehr Unterlagen, die nötig waren, haben wir gestern tatsächlich die Bewilligung über 444 Euro für 11 (!) Monate bekommen! Ich habe mich sehr gefreut, denn wirklich gerechnet haben wir nicht damit…

Unsere Einkommensituation ist aber derzeit sehr unklar. Mein Mann war im letzten Jahr selbständig mit wenig Geld und wird nun eine neue Festanstellung anfangen mit mehr Geld. Dafür bin ich nun erst mal arbeitslos geworden. Wir werden dieses Geld vom Staat also auf ein Festgeldkonto packen, so daß wir es gegebenenfalls problemlos zurückzahlen können. Die Austauschgesellschaft (Experiment-ev) ist bereits von den Großeltern bezahlt und durch den Wegfall der Kosten für die private Krankenversicherung für unsere Tochter ist auch das monatliche Taschengeld gesichert.
Sollten wir also die Förderung behalten können ist auch der Führerschein im Anschluß nach dem Jahr USA gesichert. Denn dort darf sie ihn ausdrücklich NICHT machen.

Vielen Dank dem Forum!

Marybell

Warum solltet ihr es zurückzahlen müssen? Wenn ihr den Bescheid habt, ist doch alles in Ordnung. Es muss nicht zurückgezahlt werden.

Viele Grüsse

Kirsten

Das ist nicht ganz so einfach.
Da das Einkommen deutlich unter dem in der letzten Steuererklärung ist müssen wir den Steuerbescheid 2009+10 nach erhalt einreichen. Es wird dann geprüft ob unsere Angabe (bislang reine Spekulation, leider) den Tatsachen entsprachen. Dann wird neu berechnet und eventuell unberechtigt erhaltene Leistungen zurück gefordert.
Das finde ich aber so okay, sollte sich unser Einkommen deutlich verbessern zahlen wir das auch gerne zurück.
Nur dieses Geld beantragen wenn alle Bescheide vorliegen geht ja nicht…

LG mary

Ach so! Ja, das stimmt, wenn das laufende Einkommen viel niedriger ist, kann man den Antrag stellen, dass das laufende Einkommen berücksichtigt wird.

Viele Grüsse

Kirsten

Nun ja… Ich bewerbe mich im Moment für das PPP Stipendium,
aber jetzt weiß ich nicht wann ich mich fürs BAföG melden muss…
Kann mir jemand helfen? Wann soll ich mich genau melden?

Frühstens ab Februar! Auf keinen Fall vorher! Bis dahin bearbeiten sie noch die Fälle für jetzt, ab Sommer, und danach die Fälle der Januar Schüler. Und erst dann seit ihr dran!

Viele Grüsse

Kirsten

Hallo,
auch ich habe eine Frage zum Bafög:
meine Tochter war in der 11 Klasse in Uruguay und hatte das Glück Bafög zu erhalten. Jetzt ist sie seit ein paar Tagen zurück und "schnuppert "in der jetzigen Klasse 11 in den Unterricht.
Da in Südamerika die Schule, wir sagen mal nicht ganz so überbewertet wird,
versteht sie nur Bahnhof und möchte von Anfang des nächsten Schuljahres gleich zurück in die elfte Klassenstufe. Wir leben in Rheinland-Pfalz, Abi also nach 12 1/2 Jahren.
Wird das geprüft, ob sie direkt in elf angefangen hat? Sollte sie besser erst in der zwölften anfangen?
Danke für die Antwort!!!

Muss Bafög vom Austauschschüler zurück gezahlt werden wenn es wieder in Deutschland ist?

Ich habe gehört nur Austauschschüler müssen Bafög NICHT zurückzahlen?!
Kannst du da weiterhelfen Kirsten?

Deine Sätze widersprechen sich zwar, aber Schüler-BAfoG muss nicht zurückgezahlt werden. Und das, was ihr bekommt, is Schüler-BAföG. Also nein, es muss nicht zurückgezahlt werden. Wenn ihr fortlaufend weitergeht.
Solltet ihr wiederholen und sie erfahren es, dann ja!

Viele Grüsse

Kirsten

Also kann man mehrmals BAföG beantragen?
Halt für das Ausstauschjahr
UND für das Studieren?
WICHTIG! :slight_smile:

Ja, das eine hat nichts mit dem anderen zutun!

Viele Grüsse

Kirsten