Wer kann Schüler BAföG beantragen?
Schüler, die nach 8 Jahren ABI machen und in der 10. Klasse in ihr Austauschjahr gehen, können BAföG beantragen, ebenso wie
Schüler, die nach 9 Jahren ABI machen und in der 11. Klasse in ihr Austauschjahr gehen.
Ebenso Realschüler, wenn sie nach der Mittleren Reife gehen und nach dem ATJ fortlaufend (kein Wiederholen der 11. Klasse) auf ein Gymnasium gehen und ihr ABI machen.
Andere Schüler haben leider keine Möglichkeit, BAföG zu beantragen!
§ 12 Bedarf für Schüler
(1) Als monatlicher Bedarf gelten für Schüler
- von Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 192 (212) Euro,
- von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 348 (383) Euro.
B Als monatlicher Bedarf gelten, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt, für Schüler
- von weiterführenden allgemein bildenden Schulen und Berufsfachschulen sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, alt: 348 (neu: 383 ab August 2008) Euro,[/B]
- von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 417 (459) Euro.
Satz 1 Nr. 1 gilt nur, wenn die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1a Satz 1 oder einer nach § 2 Abs. 1a Satz 2 erlassenen Verordnung erfüllt sind.
(3) Soweit Mietkosten für Unterkunft und Nebenkosten nachweislich einen Betrag von 52 (57) Euro übersteigen, erhöht sich der Bedarf nach Absatz 2 um bis zu monatlich 64 (72) Euro.
(3a) Ein Auszubildender wohnt auch dann bei seinen Eltern, wenn der von ihm bewohnte Raum im Eigentum der Eltern steht.
B Bei einer Ausbildung im Ausland wird Schülern von Gymnasien und von Berufsfachschulen innerhalb eines Schuljahres für zwei Hin- und Rückfahrten ein Reisekostenzuschlag geleistet. Der Reisekostenzuschlag beträgt jeweils 250 Euro bei einer Reise innerhalb Europas, sonst jeweils 500 Euro. [/B]
Ein Informationsblatt zu USA gibt es hier:
http://www.studierendenwerk-hamburg.de/studierendenwerk/de/downloads/finanzen/BAfoeG-Info_FoerderungvonSchuelernindenUSA.pdf
Auf dieser Seite sind alle Formulare verlinkt, die für die Beantragung von BAföG benötigt werden:
http://www.studierendenwerk-hamburg.de/studierendenwerk/de/finanzen/ihr_weg_zur_studienfinanzierung/bafoeg_fuer_usa/Bafoeg_fuer_usa.php
Alles downloaden, ausfüllen und abschicken!
Einsenden müsst ihr, als Schüler (egal in welches Land), nur das Formblatt 1, die Anlage zum Formblatt 1 und das Formblatt 3 (2x wenn beide Eltern arbeiten, 1x wenn nur ein Elternteil arbeitet), der/die Einkommensnachweis(e) eurer Eltern (Einkommensteuererklärung von 2 Jahren davor: für 2012 die Einkommensteuererklärung von 2010), eine Bestätigung von der Organisation, dass ihr an deren High School Programm teilnehmt und euer letztes Zeugnis (Halbjahreszeugnis, evtl. müsst ihr noch eine Kopie vom Versetzungszeugnis nachreichen).
Die High School Bescheinigung könnt ihr nachreichen, wenn ihr dort mit der Schule begonnen habt und es dort unterschrieben wurde.
Wie berechnet das Studentenwerk das BAföG?
Einfache Fallkonstellation:
Bruttoarbeitslohn (von 2 Jahren vor Abreise, Beispiel: Kind geht 2008 - Jahres-Bruttoarbeitslohn von 2006 oder Kind geht 2009 - Jahres-Bruttoarbeitslohn von 2007)
- Werbungskosten (pauschal 920 oder tatsächlichen höhren Betrag, wenn vorhanden)
- 21,3% Sozialpauschale, aber nicht mehr wie 12.100 € (bei Angestellten) bzw. 14.4% bei Rentnern und Beamten, höchstens 6.300 € und 37,3%, aber nicht mehr wie 20.900 € bei Selbständigen
- gezahlte Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag
= …
geteilt durch 12 Monate
- 1.605 € Freibetrag Eltern, verheiratet (1.070 € bei alleinerziehenden Eltern)
- 485 € Freibetrag pro Geschwister, die noch zur Schule gehen oder in der Ausbildung sind
= …
- 55% Freibetrag, 50% wenn kein Freibetrag Geschwister
= Der Betrag, der dann noch übrig bleibt, wird vom Höchstsatz 465 € abgezogen. Die Summe, die dann raus kommt, ist der monatliche BAföG Betrag, den man bekommt + der 100 € pro Monat Reisekostenzuschuss (insgesamt 1.000 €) (außerhalb EU), ansonsten (innerhalb EU) + der 50 € pro Monat Reisekostenzuschuss (insgesamt 500 €)
Jemand, der normalwerweise kein oder nur wenig BAföG bekommen würde, würde nun vielleicht durch den Reisekostenzuschuss doch etwas bekommen. Ein Versuch ist es immer wert!