Bafög Realschule

Hallo Kirsten,

nein leider nicht die Schulbescheinigung habe ich gestern ans Amt geschickt.Aber ein Bescheid kam vorab nicht leider!

LG Jape

Gut, dann werde ich es mal weiterleiten … das Referat muss es ja wissen!

Viele Grüsse

Kirsten

Hallo Kirsten, danke vielleicht tut sich dann enlich mal was.

LG Jape

Hallo Kirsten,

haben leider auch noch nichts bekommen :frowning: Die Highschool-Bescheinigung ist auch schon seit letzter Woche dort. Sie haben aber auch nichts hören lassen, dass etwas fehlen würde oder nicht passt…

LG, Florida

Hallo,

@ Floria hat sich beu euch schon etwas zwecks Antrag getan?

@ Kirsten hast du eine aktuelle Info?

Leider habe ich noch immer keinerlei Info von der Bafög Stelle und telefonisch ist seit Mitte August die Sachbearbeiterin nicht erreichbar egal wann ich anrufe.

LG Jape

Jein, … die, die dafür zuständig ist, ist auch im Urlaub :(.
Und ihre Vertretung hat mir gestern gemailt … ich warte jetzt auf ihren Rückruf …

Melde mich dann!

Viele Grüsse

Kirsten

Hallo Jape,

nein, wir wissen leider auch noch nichts. Kein Bescheid, kein Geld. Werde nächste Woche mal nachtelefonieren, denn in Hamburg sind ja keine Ferien mehr…

LG, Florida

So ich konnte nun heute endlich einmal die Sachbearbeiterin vom Bafög Amt erreichen.

Unterlagen vom Vater liegen vor

Schulbescheinigung der Schule liegt vor allerdings hat diese nicht den Zeitraum also(August 2013 bis July2014) sondern die tägliche Schulzeit angegeben.Dafür habe ich eine seperate Bescheinigung der Schule die dem Amt ebenfalls vorliegt.Ob dies so reicht weiss sie noch nicht.

So und nun fehlt noch eine Bescheinigung der Schule wieviel Sekundarstufen der Primarstufe vorausgehen.Ich könnte echt schreien.

Dies wäre wohl eine Sonderregelung für Schulen in Brasilien für andere Länder gelte das nicht.

Auf meinen Einwand das der Antrag aber doch trotzdem bearbeitet werden kann wurde mir eine Absage erteilt erst wenn ALLE Unterlagen da sind kann der Antrag bearbeitet werden.

Der Antrag meiner Tochter liegt unter einem Stapel anderer Anträge und da das Amt wohl unterbesetzt ist geht es nicht schneller(naja die Sachbearbeiterin kann wohl am wenigsten dafür)

So das ist die aktuelle Lage jetzt werde ich ersteinmal sehen wo ich die fehlende Bescheinigung herbekomme.Wenn ich ehrlich bin habe ich die Nase gestrichen voll.Mich wundert es das sie sich nicht noch bescheinigen lassen wieviel Schritte meine Tochter täglich zur Schule geht .

LG Jape

Hallo,

habe heute mit der wirklich netten Dame vom Bafög-Amt in Hamburg telefoniert. Unser Antrag ist auch noch nicht bearbeitet, sie rechnet insgesamt mit 8-9 Wochen, also müssten wir noch ca. 2-3 Wochen warten. Sie hätte sehr viele Anträge zu bearbeiten, wobei sie z. Zt. sehr schwierige Sonderfälle hat, die aufhalten. Wenn wir Glück haben, ginge es aber schneller. Na da sind wir ja dann mal gespannt.

Es ist halt blöd, überhaupt nicht zu wissen, ob noch irgendwas nachzureichen ist oder alles vorhanden. Aber eigentlich habe ich insgeheim ja schon damit gerechnet, dass es nicht so schnell geht mit der 1. Überweisung, wie Kirsten gemeint hat.

LG, Florida

Heute ist endlich der Bafög-Bescheid gekommen!! Juhu!! :smiley: :D:D

Keine Beanstandungen - alles ok. Allerdings wird das Geld inkl. der Nachzahlungen ab Aug. erst am 1.11. überwiesen.

Aber da ich ja sowieso vorher nicht mit dem Geld gerechnet habe, ist das ok. Hauptsache es passt alles und der Aufwand wegen der Gymnasiumsbescheinigung hat sich dann doch noch gelohnt :smiley:

Viele Grüße
Florida

Ich freue mich natürlich sehr für Euch das es nun mit dem Bescheid geklappt hat:-))

Wir warten immer noch aber laut Aussage der Sachbearbeiterin sollen wir bis Ende Oktober einen Bescheid bekommen.

Ich finde es nur schade das sich das ganze so hinzieht.Immer wieder lese ich von Jugendlichen das für viele so ein Auslandsjahr eben nur mit Bafög zu realisieren wäre.

Ohne eine Bescheinigung der ausländischen Schule und oft wegen Überforderung der Sachbearbeiter ist ein Bescheid aber eher wahrscheinlich wenn man sein Auslandsjahr schon längst angetreten haben sollte.Hier gehört in meinen Augen dringend etwas geändert.

LG Jape

Hallo zusammen,

nachdem wir nun endlich den Bafög Bescheid bekommen haben und auch die erste Zahlung eingegangen ist müssen wir nun nochmals!!! eine Schulbescheinigung vorlegen.Die selbe die wir schon zwei mal vorgelegt haben.Sollten wir das bis Ende Dezember nicht tun wird das Bafög zurückgefordert.Auch auf meine Nachfrage wird darauf bestanden verstehen muss ich das nicht.

Nun eine andere Frage.Für was wird Bafög bezahlt?Das man sich so ein Auslandsjahr überhaupt leisten kann also Reisekosten,Krankenversicherung,Gebühren,Programmkosten etc. oder für den Lebensunterhalt im Land?Leider finde ich dazu keine genaue Angaben mal ist von einem Zuschuss die Rede damit sich auch Schüler aus einkommensschwachen Familien so einen Aufenthalt leisten können dann ist von Reisekosten,Krankenversicherung und Lebensunterhaltskosten die Rede.

Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen??

LG Jape

Naja, sinnlos ist das mit der Schulbescheinigung dann wohl auf jeden Fall, aber solange es nur das ist…

Ich verstehe allerdings die Frage nicht. Was ist denn bei den beiden Optionen der Unterschied?

Ziel des BAföG ist eine Erhöhung der Chancengleichheit im Bildungswesen. Sprich, damit sich auch Leute mit einkommensschwachen Eltern was leisten können, ja. Studieren zum Beispiel :wink: Oder ein Auslandsjahr machen. Oder auf eine (bessere?) Schule in einer anderen Stadt gehen.

Naja die ausländische Schule sieht nur das eben anders und weigert sich nochmals die selbe Bescheinigung auszufüllen.

Der Unterschied besteht womöglich im Unterhaltsrecht.Muss damit der Lebensunterhalt im Ausland gedeckt werden fällt womöglich der Unterhalt des Vaters weg.Können damit aber auch die Reise und Programmkosten gedeckt werden würde der Unterhaltsanspruch wohl weiter bestehen.

Ich finde dazu aber keine klare Definierung einmal wird es als Zuschuss beschrieben damit eben Kinder von einkommensschwachen Eltern sich so einen Aufenthalt leisten können dann wiederum damit der Lebensunterhalt und Krankenkasse gedeckt sind.

Beispiel: Bafög Anspruch besteht in Höhe von 3000€ für 12 Monate Programmkosten enstehen von 6000€.Das Bafög wird herangezogen um einen Teil der Kosten hier zu decken.Unterhaltsanspruch besteht von ca.300€ monatlich dies soll der Tochter monatlich zur Verfügung gestellt werden um ihren Unterhalt also Kleidung,Kosmetik,Busfahrkosten etc.zu decken.

Nun sagt der KV er zahlt keinen Unterhalt mehr da das Kind Bafög erhält und damit der Lebensunterhalt dort gedeckt ist.

Wie also ist Bafög und und speziell Auslandsbafäg) zu verwenden?

LG Jape

Also so eine Bescheinigung ist doch nicht so schwer zu bekommen. Entweder man haut da nochmal in der Schule auf den Tisch, oder die Orga soll was unterschreiben…

Ich glaube nicht, dass das BAföG das so genau genauer spezifiziert. Als Student ist es auf jeden Fall so, dass man natürlich seinen Unterhaltsanspruch von seinen Eltern “verliert” wenn man BAföG-Anspruch hat, da die Rechnung ja davon ausgeht, dass die Eltern den Unterhalt sowieso nicht zahlen könnten. Wenn man nicht den Höchstsatz bekommt, zahlen die Eltern die Differenz zum Höchstsatz.

Allerdings kann ich mir praktisch auch nicht wirklich vorstellen, dass du sagen kannst, das als Zuschuss für die Programmkosten verwendet zu haben, da du
die ja immer vorher zahlen musstest.

Wo ich das jetzt so schreibe, ist eigentlich irgendwie klar, dass es für die Lebenshaltungskosten da ist… hm.

Allerdings müsstest du ja einfach darlegen können, dass du trotzdem Kosten in Deutschland durch das Kind hast, z.B. die Miete fürs Zimmer, Heizkosten fürs Zimmer (man kann ja im Winter ein Zimmer nicht einfach auskühlen lassen) etc. Das wurde hier im Forum doch auch schon mehrmals ausführlich beredet, wenn ich mich recht entsinne? Müsstest mal die Suchfunktion befragen. Zum allseits beliebten Thema “Mein Vater das A***loch” findest du auf jeden Fall was.
(Sorry, ich habe da selbst gerade mal wieder Spaß, habe gestern endlich die Mailadresse meines Vater in meinem Mailprogramm geblockt weil ich mir den Sch*** nicht mehr reinziehen kann. Daher sorry für die Ausdrucksweise, mir fällt grad keine nettere ein).

Naja so eine Schule kann sich da ziemlich blöd anstellen zumal die ja so wie ich den Sinn dahinter nicht sehen 3 mal das selbe auszustellen;-)Aber meine Tochter wird das schon hinbekommen da bin ich zuversichtlich.

Das mit dem Bafög Antrag sehe ich ein wenig anderst.Wäre das mit der Schulbescheinigung nicht gewesen dann wäre der Bescheid ja schon vor Abflug dagwesen.Das ein Anspruch besteht wußten wir ja schon vorher.

Es ist eben nirgends klar definiert wozu das Auslandsbafög zu verwenden ist.Beim normalen Bafög erscheint es mir anderst.

So ausführlich wurde das hier auch noch nicht diskutiert als ich habe nichts gefunden.

Das hier Kosten weiterlaufen ist klar das wird sicher auch mit berücksichtigt werden.Mir ging es einfach darum ist es ein Zuschuss damit man sich das Jahr überhaupt leisten kann oder rein für die Lebensunterhaltskosten im Ausland.Gibt es dafür irgendeinen § oder wo kann ich das nachlesen.Ich habe keine eindeutige Seite gefunden wo das steht.

Zum ThemaVater möchte ich mich hier besser nicht öffentlich auslassen.

Dieser hat im übrigen schon im März die Unterlagen ans Bafög Amt gesendet, zwar nicht vollständig aber immerhin.Nachdem meine Tochter im August abgefolgen war hat er die Unterhaltszahlungen eingestellt und behauptet nun nichts von dem Auslandsaufenthalt seiner Tochter gewußt zu haben.

Aber wir sind aus der Vergangenheit viel gewohnt deshalb verwundert uns das irgendwie gar nicht.

LG Jape

Ja, den Bescheid hättest du schon vor dem Abflug bekommen, aber darum geht es doch garnicht, da hast du doch die Programmkosten auch schon gezahlt.

Angenommen die Programmkosten sind 8000 Euro. Du zahlst die Kosten in 4 Raten á 2000 Euro im Januar, März, Mai und Juli 2013. Dein Kind fliegt am 10. August 2013 in die USA. Das wär für mich ein normales Szenario, oder? Dein Kind bekommt den Bescheid Anfang August und bekommt von August 2013 bis Juni 2014 jeden Monat 250 Euro gezahlt. Da sehe ich nicht, wie die monatlichen 250 Euro NICHT für die Lebenshaltungkosten gedacht sein sollen.

Hier dazu §1 des BAföG:

§ 1 Grundsatz
Auf individuelle Ausbildungsförderung besteht […] Rechtsanspruch nach Maßgabe dieses Gesetzes, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.

Eine genauere Definition wirst du im BAföG selbst nicht finden.
Später kommt dann nurnoch sowas wie „eine Ausbildung im Ausland wird gefördert, falls…“
Allerdings ist z.B. in §12 (Berechnung des Bedarfs für Schüler) immer von „monatlichem Bedarf“ die Rede, was auch nach LHK klingt.

Warum sollten sie das Geld in monatlichen Raten und erst während des ATJ auszahlen, wenn sie Programmkosten mindern/übernehmen wollten?
Ich fürchte, du musst dir eine andere Begründung suchen.

Das ist aber auch völlig egal alles. WEIL:
Ich hab das jetzt nicht genauer angeguckt. Aber ich habe gerade die Suchphrase „unterhalt kinder während schüleraustausch“ bei google eingegeben, und da findet sich WIRKLICH, WIRKLICH viel, unter den ersten Ergebnissen auch Seiten von Anwaltskanzleien mit schnellen Antworten.
Von daher ist die Diskussion hier mit mir (die wie du merkst am Ende doch keine Ahnung hat) eigentlich total müßig. Da hättest du in der Zeit schon viel weiter sein können :wink:

  • Das erste Ergebnis das ich bekomme listet sogar ein Urteil des OLG Köln, das eigentlich genau auf deine Situation passt. Also: google hilft :wink:

Hallo,

@ Gespenst ich kenne Google nur zu gut und du darfst mir glauben das ich bevor ich hier einen Beitrag geschrieben habe dies schon zu genüge bemüht habe:-)

Auch die Urteile habe ich gelesen hat mir aber den Kern meiner Frage eben nicht beantwortet! Dieser war nicht ob meiner Tochter Unterhalt zusteht sondern für was Bafög zu verwenden ist und nachfolgend ob sich das auf den Unterhalt auswirkt.

Wir haben im übrigen keine Programmkosten in 3 oder 4 Abschlägen bezahlt sondern den größten Posten 8 Tage vor dem Flug.

Aber trotzdem Danke für deine Mühe:-)))

LG Jape

Hm… und was hat der Anruf beim BAföG-Amt ergeben?

Hallo Jape,

das mit der Schulbescheinigung zum 3. ist ja wirklich lästig. Gibt es in deinem zuständigen Bafög-Amt keinen “Oberen” oder eine Beschwerdestelle, der dir diesen Schwachsinn evtl. erlässt? Ist echt faszinierend, wie unterschiedlich die verschiedenen Bafög-Ämter arbeiten :frowning:

Bafög wird immer monatlich ausbezahlt. Im Gegensatz zum normalen Bafög muss ja das Auslands-Bafög NICHT zurückbezahlt werden und ist somit als Zuschuss zu verstehen. Wahrscheinlich für beides: für monatlichen Lebensunterhalt und zum Programmpreis. Separat rausrechnen muss man auf alle Fälle die insgesamt 1000 Euro Reisekostenzuschuss.

Wie das natürlich auf den Unterhalt vom Kindsvater angerechnet wird, weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass dieser sich auch finanziell bei den Kosten des ATJ beteiligen muss. Wie er ja auch bei Klassenfahrten u. aussergewöhnlichen Aufwendungen usw. zahlen muss (müsste). Und da deine Tochter ja auch in Brasilien Taschengeld usw. braucht, kann er die Zahlungen nicht einfach so einstellen und dich alles bezahlen lassen. Mein Tipp: Ruf doch einfach mal beim Jugendamt an, die wissen das bestimmt. Und frag einen Fachanwalt für Familienrecht und beantrage Prozesskostenhilfe, falls dein Ex nicht zahlen will. U. U. muss er dann sogar mehr bezahlen…
Du kannst ja auch mal bei einem anderen Bafög-Amt anrufen und ganz allgemein nachfragen. Also die in Hamburg für USA sind wirklich supernett und sehr auskunftsfreudig. Vielleicht können die dir einen Rat geben.

Alles Gute und daumendrück, dass sich alles regelt!!

LG, Florida