Bafög Realschule

Hallo zusammen,

Meine Tochter möchte nächstes Jahr nach der Realschule für ein Jahr einen Schüleraustausch machen.Nun wird sie wohl auf Bafög angewiesen sein da ich nicht so viel verdiene und sie nur in einem gewissen Rahmen unterstützen kann.

Nun meine Fragen:

Kann sie Bafög nur erhalten wenn sie danach die gymnasiale Oberstufe besucht oder gilt dies auch für einen Besuch eines Berufskollegs das nach zwei Jahren zur Fachhochschulreife führt?

Danke.

MFG

Jape

Hallo,

auch meine Tochter geht in diesem Sommer nach ihrem Realschulabschluß in die USA und wir möchten auch gerne das Auslands-Bafög beantragen. Sie wird ganz sicher nach dem Austauschjahr auf die FOS gehen. Was sollen wir tun, damit sie das Bafög bewilligt bekommt? Sie auf einem Gymnasium anmelden, obwohl sie dann auf die FOS gehen wird? Vielen Dank für eine Antwort.

LG, Florida

Hallo,

also soweit ich weiß, bekommt sie das BAföG nur, wenn das Auslandsjahr anstatt eines regulären Schuljahres gemacht wird…

LG

Hallo,
@ Steven: nein, das war mal so, wurde aber vor einigen Jahren geändert.
@ Florida: Mir ist nicht bekannt, dass BaföG nur bei Besuch eines Gymnasiums gezahlt wird. Voraussetzung ist die fortlaufende Bildung in Deutschland nach dem ATJ. Haben die zuständigen Ämter etwas anderes gesagt?

Liebe Grüße,
Wiebke

Also lt. Ministeriumsauskunft gibt es Bafög auch für Realschüler, wenn sie anschließend die FOS besuchen und dort ihr Abi machen. Lt. Bafög-Amt in Hamburg gilt dies aber nur mit Einschränkungen: Die FOS muss quasi bei denen registriert sein, damit das Abi als vollwertig zählt. So hab ich das jedenfalls verstanden. Die nette Bafög-Dame hat dann in ihrer Liste nachgeschaut,ob unsere FOS dabei wäre - ist sie natürlich nicht.
Die nächste Möglichkeit, Bafög zu bekommen wäre, wenn unsere Tochter ein Community-College in USA besucht, das wird dann anerkannt (Highschool ist in der Bildung zu niedrig) - das ist aber mit Realschulabschluß nicht möglich oder nur dann, wenn man von der Orga das spezielle Programm bucht - aber das kostet natürlich mindestens 10.000 Euro mehr, also soviel Bafög gibt es ja gar nicht. Ganz abgesehen davon, dass unser Kind wahrscheinlich dann überfordert wäre.
Mir wurde empfohlen, unsere Tochter “pro forma” auf einem Gymnasium anzumelden mit einer Beurlaubung für das Highsschooljahr. Das würde so akzeptiert. Ob der Schulbesuch dann anschließend stattfindet oder nicht, wird wohl nicht kontrolliert. Das ist allerdings hier in Bayern nicht umsetzbar. Ich hab mir schon die Finger wundtelefoniert, die lehnen das alle ab und haben Angst, was ungesetzliches zu tun. Auch regulär anmelden geht eigentlich nicht, da unsere Tochter noch in diesem Jahr 18 wird (am 30.12.!) und das darf sie nicht. Super, wegen 2 Tagen!!!
Eigentlich wäre es so einfach, ein Gymnasium müsste also nur die Anmeldebestätigung und die Beurlaubung bescheinigen und wir würden das wahrscheinlich volle Bafög erhalten. So bekommen wir NICHTS!!! Ich bin echt verzweifelt. Eine Rektorin hatte ich schon so weit, dann hat sie wieder einen Rückzieher gemacht. :mad: Ich möchte noch nicht aufgeben und bin für jeden Tip dankbar. Ist schon verrückt, weil das Abi möchte unsere Tochter ja sowieso machen, halt nur auf der FOS. Und nur, weil das in den Bafög-Statuten so blöd drinsteht! Das ist echt eine Diskriminierung der Realschüler.
Oder hat noch jemand einen Tip? Bin für alles dankbar.

Oh okay. Dann habe ich mich geirrt. Danke für die Aufklärung.

LG

Hallo,
auch wenn das mit der Anmeldung auf dem Gym verlockend klingt, würde ich das lassen. Denn hinterher habt IHR richtig Schwierigkeiten, wenn das rauskommt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da “Listen” gibt, auf welche FOS deine Tochter gehen kann. Das wäre nämlich total gegen das Gesetz. :wink: Deshalb würde ich an Eurer Stelle SCHRIFTLICH
[LIST=1]
[]sofort einen BaFög-Antrag stellen, wenn ihr das noch nicht gemacht habt.
[
]schriftlich die Informationen einholen, damit ihr ggf. Beweismaterialien habt.
[LIST]
[]Sobald der Antrag abgelehnt wird, auf die Begründung schauen.
[
]Ggf. im Hinblick auf das Gespräch anfragen, welche Schulen (konkret!) akzeptiert würden.
[]Wenn eine FOS dabei ist: anfragen, warum Eure nicht akzeptiert wird.
[
]Zu einem Anwalt gehen, PKH beantragen, und die zuständige Stelle verklagen.
[/LIST] [/LIST]

Wenn es so ist, wie du sagst, müsste das Gericht der Klage stattgeben, denn dann läge ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot aus Art. 3 GG vor.

Viel Erfolg!

Liebe Grüße,
Wiebke

Kann es sein, dass Schüler-Bafög nur bewilligt wird, wenn die Schullaufbahn mit Allgemeiner Hochschulreife (Abitur) abgeschlossen wird?
Dann würde ich nämlich die Einschränkung auf bestimmte FOS nachvollziehen. Normalerweise strebt man bei dieser Schulform schließlich die Fachhochschulreife an, mit der man lediglich an Fachhochschulen (oder bei bestimmten Fächern an Hochschulen) studieren darf.
Einige FOS bieten jedoch nach der 12. Klasse noch ein 13. Schuljahr an - nach dessen Abschluss man i.d.R. die allgemeine Hochschulreife erlangt. --> und vllt sind es gerade DIESE Fachoberschulen, die da beim Bafög-Amt “registriert” sind?
Wäre das möglich?

Logisch gesehen kann das keine Voraussetzung sein. Dann müssten nämlich alle Schüler, die weiter auf ein Gymnasium gehen, sich aber mangels guter Noten nicht für das Abitur qualifizieren, vom BaföG ausgeschlossen sein. Man muss nur die Schullaufbahn in Deutschland fortsetzen.
Außerdem wäre auch das eine Diskriminierung: Es könnte z.B. einen Schüler geben, der sich früh entscheidet, auf eine FOS mit Schwerpunkt Gesundheit & Soziales zu gehen, um danach mit einem Fachabitur Medizin zu studieren. Wenn dann jemand Bafög erhält, der auch ein Auslandsjahr macht, und mit dem “allgemeinen” Abitur Medizin studiert, wäre das eine Benachteiligung für den Fachabiturienten.
Übrigens sind Fachabitur und Abitur mittlerweile weitestgehend gleichgestellt, wenn man davon absieht, dass man mit dem Fachabitur idR nur fachgebunden studieren kann.

Hallo,

@ Wiebke logisch gesehen nicht praktisch SCHON!

Ich habe mich jetzt wochenlang mit diesem Thema auseinandergesetzt und Informationen eingeholt.Fakt ist das Realschüler zwar grundsätzlich Anspruch auf Auslandsbafög haben jedoch nur wenn sie anschliesend ein Gymnasium besuchen das mit der allgemeinen Hochschulreife(Abitur) endet.

Der Besuch einer FOS reicht hierfür NICHT.Auch ist mir nicht bekannt das einige FOS da eine Ausnahme bilden sollen.

Das dies eine Diskriminierung der Realschüler bzw. der FOS Schüler ist da gebe ich dir recht, allerdings interesiert das kein Bafög Amt.Hier zählt nur die Anmeldung auf ein Gymnasium.Meine Tochter wäre nach ihrem Auslandsjahr auch lieber auf eine FOS gegangen nur dann hat sie Kein Anspruch auf Bafög.

@ Florida

Ich habe meine Tochter auf einem Gymnasium angemeldet und ich brauche sie für das Auslansjahr auch nicht befreien lassen.Es reicht wenn das Gymnasium die Aufnahme bestätigt.Ich habe auch sämmtliche Schulen angerufen und Glück an einer Schule gehabt die solch einen Situaion schon mal hatten.Meine Tochter bekommt die Aufnahmebestätigung und die gilt dann eben für das kommende Jahr.

Solltest du noch nähere Angaben brauchen kannst du dich gerne per Mail melden.

Der Antrag meiner Tochter liegt beim Bafög Amt wir brauchen noch eine Bestätigung der Ausländischen Schule. Da meine Tochter ihre Gastfamilie noch nicht hat und daher auch noch nicht weis auf was für eine Schule sie kommt können wir dies auch noch nicht angeben.Bevor diese Angaben jedoch nicht beim Bafög Amt liegen bekommen wir auch keinen Bescheid.Dies ist natürlich nicht sehr befriedigend für uns da oft die Gastfamilien erst reichlich knapp mitgeteilt werden.Zwar bekämme meine Tochter das Bafög trotzdem rückwirkend bezahlt aber viel wichtiger wäre für uns zu erfahren ob sie überhaupt Anspruch hat.Also ist das alles eine schwebende Angelegenheit und hilft uns auch nicht viel weiter.

Wichtig ist jeoch erst einmal das man einen Antrag stellt.

LG Jape

Ich habe das soeben geprüft, und festgestellt, dass es tatsächlich so im BAföG steht:

[INDENT]§5 BAföG:
[…]
(2) Auszubildenden, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben, wird Ausbildungsförderung geleistet für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte, wenn

  1. er der Ausbildung nach dem Ausbildungsstand förderlich ist und außer bei Schulen mit gymnasialer Oberstufe und bei Fachoberschulen zumindest ein Teil dieser Ausbildung auf die vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit angerechnet werden kann oder

  2. im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit einer deutschen und mindestens einer ausländischen Ausbildungsstätte die aufeinander aufbauenden Lehrveranstaltungen einer einheitlichen Ausbildung abwechselnd von den beteiligten deutschen und ausländischen Ausbildungsstätten angeboten werden oder

  3. eine Ausbildung an einer Ausbildungsstätte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz aufgenommen oder fortgesetzt wird.
    Bei Berufsfachschulen und Fachschulen gilt Satz 1 Nummer 1 nur, wenn der Besuch im Unterrichtsplan vorgeschrieben ist. […]
    [/INDENT]

Meine Empfehlung ist in diesem Fall: Rechtsanwalt einschalten und Verfassungsbeschwerde beim BVerfG mit o.g. Argumentation einreichen. Das Verfahren ist kostenfrei, kann aber nur von jemandem erfolgreich angestrebt werden, der davon betroffen ist.

Liebe Grüße,
Wiebke

Hallo,

das hört sich ja sehr interessant an. Kann mir vielleicht jemand sagen, was denn passiert, wenn ich vorhabe nach der Realschule ein Gymnasium mit Abitur zu besuchen, mich dann aber nach dem Austausch doch dagegen entscheide. Muss ich dann das Bafög zurückzahlen?

Gruß

Hallo,

@ Adalbert rein theoretisch mußt du das Bafög dann wohl zurückzahlen.Allerdings stellt sich mir die Frage was wäre wenn ich danach zwar auf ein Gymnasium gehe nach einem halben Jahr aber die Noten so schlecht wären das man wechseln müßte was dann zurückzahlen???

@ Wiebke

1. er der Ausbildung nach dem Ausbildungsstand förderlich ist und außer bei Schulen mit gymnasialer Oberstufe und bei Fachoberschulen zumindest ein Teil dieser Ausbildung auf die vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit angerechnet werden kann oder

Ganz verstehe ich diese Pasage nicht.Kann man nun auf eine FOS oder nicht?

Der Weg über einen Anwalt stelle ich mir sehr langwierig vor und ohne Kosten???

LG Jape

Hallo Jape,

das mit der FOS geht nur sehr eingeschränkt.
Laut Satz 1 Nr. 1 bekommt man zwar auch für eine FOS eine Förderung - allerdings nur, wenn “zumindest ein Teil dieser Ausbildung auf die vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit angerechnet werden kann” und “wenn der Besuch im Unterrichtsplan vorgeschrieben ist.

Für gewöhnlich dauert kein Verfahren vor dem BVerfG länger als 18 Monate. (Das geht aus § 97a ff. BVerfGG hervor.) Anwaltskosten sind das einzige “Verfahrensrisiko”, das man hat, wenn man keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat (das wird hier immer wieder empfohlen) und einen Anwalt zurate zieht. Wenn man den Prozess gewinnt, müssten die Kosten der Staatskasse zufallen.
Ich bin gerade unsicher, wonach sich die Rechtsanwaltsgebühren im BVerfG-Prozess berechnen. Wenn es nach dem Gegenstandswert ginge, wären das bei dir 12 Monate Bafög-Höchstsatz (465€) +1000€ Reisekosten = 6580€. Nach dem RVG entsprächen die Kosten dann keine 500€.

Wenn du keine andere Möglichkeit findest, BaföG zu bekommen, wäre es eine Überlegung Wert, ob du dich bei einem Rechtsanwalt erstberaten lässt. (Das darf MAX. 180€ Kosten, und du hast ja schon gute Vorkenntnisse, d.h. kannst konkrete Fragen stellen).
Übrigens besteht vor dem BVerfG - mit Ausnahme des mündlichen Verfahrens - kein Anwaltszwang, d.h. du könntest auch selbst eine Verfassungsbeschwerde verfassen. Aus meiner Sicht sind die Erfolgsaussichten mit Anwalt aber höher.

Liebe Grüße,
Wiebke

:slight_smile: Das Unmögliche scheint geschafft: Habe soeben erfahren, dass wir unsere Tochter LEGAL auf einem Gymnasium anmelden können und die heißersehnte Bescheinigung für den Bafög-Antrag bekommen. Juhu, jubel!!!

Ich habe mir die letzten Wochen die Finger wundtelefoniert und auch das Einschalten der Beratungslehrerin von der Realschule, die uns wirklich helfen wollte, hat nichts gebracht. Ich habe mich durchtelefoniert durch sämtliche Ministerialbeauftragten Realschule und Gymnasium in München - immer nur die Aussage, das geht alles nicht. Letzte Woche ein allerletzter Versuch noch an einem Gymnasium in der Nähe, der zuständige Lehrer war immerhin bereit, auch mit der Dame vom Bafög-Amt zu telefonieren und sich direkt zu informieren. Und vorhin teilte er mir mit, dass sich nach meinem Anruf die Ereignisse überschlagen hätten. Die MB-Stelle, bei der er sich noch mal rückversichern wollte, hat ihm dringend abgeraten, das alles wäre “illegal” und dann plötzlich kam vorgestern ein Erlass vom Kultusministerium Bayern, dass solche Bescheinigungen ohne Bedenken ausgestellt werden DÜRFEN!!! Nachdem wir nun nächste Woche das Abschlusszeugnis erhalten, kann ich meine Tochter ganz normal und legal anmelden und bekomme dann die noch fehlende Bescheinigung inkl. Beurlaubung. Ich glaube es noch nicht :smiley: Es freut mich für alle Realschüler, dass es zumindest in Bayern wohl nicht mehr so ein “Gschies” ist mit dem Bafög-Antrag. Auch wenn es für uns ein bisschen spät kommt. Aber immerhin. Also an alle Austausch-Realschuleltern in Bayern, die den Bafög-Antrag schon abgeschrieben haben: Sofort ausfüllen und bis spätestens 24.7.13 eure Kinder am Gymi anmelden, dann klappt es noch!

Und drückt uns die Daumen, dass wir bald eine Gastfamilie bekommen, das ist das einzige, was uns dann noch fehlt…:stuck_out_tongue:

Auch wenn es für uns ein bisschen spät kommt.

Wieso?

Viele Grüsse

Kirsten

Ich glaube, damit wollte Florida sagen, dass es besser gewesen wäre, wenn man das schon ein paar Wochen / Monate früher - ohne dieses ganze Theater - geklärt hatte. :wink: (Aussage war ja “spät” und nicht “zu spät”.) :smiley:

Hallo an alle,

Florida das freut mich für euch das ihr es geschafft habt:-) Ich dachte ja das wir in BW wie ich ja auch geschrieben habe unsere Bescheinigung bekommen. So wurde es mir ja auch von dem Gymnasium wo ich meine Tochter angemeldet habe zugesagt.Wir mußten also nur noch auf dei Abschlußnoten warten und als klar war das meine Tochter die Quali für das Gymnasium geschaftt hat habe ich dort angerufen um mir die Bescheinigung abzuholen.Tja und dann …eine Absage… können sie nicht, wollen sie nicht,wäre nicht machbar.Ich dachte echt ich bin im falschen Film.Ich habe dann auf der zuständigen Schulbehörde angerufen und bekam folgende nützlichen Antworten,

1.Meine Tochter soll das Austauschjahr doch ein Jahr später machen dann wäre sie ja schon auf einem Gymnasium.
2.Für en Fall meiner Tochter gäbe es wohl keine Vorschriften!!!

So und nun?? Gott sei Dank hat sich eine gute Freundin von mir eingeschalten die ersten Geduld und zweitens Neven hat die noch länger halten wie meine.Sie hat sage und schreibe 2 Nachmittage telefoniert und bekam letzte Woche Freitag die Zusage wir könnten die Bescheinigung Donnerstag diese Woche abholen.Donnerstag früh die Absage NEIN geht nicht.Wieder einen Nachmittag telefoniert nun haben wir die Zusage für Montag.Naja die Hoffnung stirbt zuletzt wenn wir am Montag die Bescheinigung nicht bekommen hab ich ehrlich gesagt bald keine Nerven mehr.

Die Dame vom Bafög Amt sagt diese Bescheinigung steht uns zu und die Schulen müßen es ausfüllen tja zwischen müssen und machen scheint es irgendwie einen großen Unterschied zu geben.

Derzeit bin ich nur noch gefrußtet.

@ Florida denkt bitte auch daran das ohne eine Bescheinigung der ausländischen Schule, wo drinsteht das deine Tochter die 11!!! Klasse dort besucht der Antrag abgelehnt wird.

Die Bescheinigung dafür können wir erst NACH Abflug besorgen also bekommen wir erst Bescheid ob Bafög bezahlt wird oder nicht wenn meine Tochter schon in Brasilien ist.Das manche das Austauschjahr ohne Bafög gar nicht finanziel stämmen können wird schlicht und ergreifend ignoriert.

LG Jape

Nein, so ist es nicht!

  • Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die besagt, dass die Kinder die 11. Klasse im Ausland besuchen müssen!
  • Die Schulbescheinigung müssen alle ATS innerhalb 3 Monaten ausfüllen und dem BAföG Amt schicken, faxen oder mailen!
    Trotzdem gibt es vorher schon den Bescheid und das zustehende Geld!
  • Gibt es noch in Berlin das zuständige BAföG Referat, die helfen können! Ich habe die Telefonnummer von dem Leiter des betreffenden Referates!
    Den könnten wir auch noch konsultieren!

Viele Grüsse

Kirsten

Hallo Kirsten,

die Dame vom Bafög Amt in Bremen(Brasilien) hat mir aber gesagt das es Bafög nur gibt wenn meine Tochter die 11. Klasse der ausländischen Schule besucht.Würde sie dort in die 10. Klasse kommen hätte sie KEINEN Anspruch.Da ich nunmal noch nicht weis in was für eine Klasse meine Tochter eingestuft wird ist auch das nochmals ein großer Unwissenheitsfaktor für uns.

Auch betonte sie das die genaue Bezeichnung der Schule etc. dabei eine Rolle spielt.Wir wissen derzeit zwar den Namen der Schule und das es ein Privat College ist mehr aber auch nicht.

Meinen Einwand das es doch keine Rolle spielt ob 10.oder 11. Klasse da 1.das Schuljahr hier nicht anerkannt und 2.das meine Tochter ja anschließen die 11. Klasse hier in Deutschland besuchen wird spielen dabei wohl keine Rolle.

Sie sagte auch das wir einen Bescheid und Geld erst bekommen wenn die Schulbescheinigung der dortigen Schule vorliegt.Die können wir aber eben nunmal erst nachreichen wenn meine Tochter schon dort ist.Das aber hat nichts an ihrer Aussage geändert.

Ob mir jetzt dabei jemand aus Hamburg helfen kann wo unsere Bafög Stelle doch Bremen ist?

Wir haben ansonsten alle Unterlagen schon seit April dort liegen und scheitern an zwei Schulbescheinigungen.

LG Jape