BAföG jetzt langsam beantragen

Nein, das wird nicht gebraucht :). Du kannst dich auf meine Angaben verlassen.

Viele Grüsse

Kirsten

Hallo JaniBanani,

Formblatt 6 gilt nicht für den Schüleraustausch.

Es gilt nur für die Beantragung von Bafög bei einer vollständigen Ausbildung innerhalb der EU und der Schweiz. Voraussetzung ist der Besuch einer Ausbildungsstätte, der dem Besuch der im Inland gelegenen Berufsfachschulklassen, Höheren Fachschulen, Akademien oder Hochschulen gleichwertig ist. Der Besuch von Gymnasien ist hier nicht abgedeckt.

Viele Grüße, Ute

Okay :slight_smile:
Bei der Vollmacht steht ein High School Year in den usa, aber ich fahre nach Brasilien. Nur irgendwie kann ich das da nicht ändern. und jetzt?

Wie sieht´s den aus mit den Anträgen für das ATJ 10/11? Hat schon jemand was von seinem Antrag gehört?
Bei uns kam vor einem Monat nur ein Schreiben das die Aufstellung des Bankguthabens fehlte (haben wir natürlich sofort nachgereicht) und noch das Formular welches später von der Highschool ausgefüllt wird wurde mitgeschickt…ansonsten kam noch kein positiver oder negativer Bescheid :o
Wie schaut´s bei euch aus???

Seit wann gilt diese Regelung???

Schon immer :).

Viele Grüsse

Kirsten

Wir haben unseren positiven Bescheid schon seit gut vier Wochen.

heey leute,(hoffe mal hier ist noch jmd. aktiv^^)

ich gehe dieses jahr auch für 10monate in die USA und hoffe das ich das bafög bekomme.
ich hab mal eine frage gibt es hier auch eine Telefon nummer wo man sich an jemanden wenden kann?

LG

schau doch mal hier:

für uns war das Studentenwerk Hamburg zuständig.

Für alle USA ATS ist das BAföG Amt in Hamburg zuständig! Die Telefonnummer ist hier auch im Forum zu finden http://www.schueleraustausch.de/forum/showthread.php?t=44 -> 2. Posting!

Viele Grüsse

Kirsten

Zum Bafög habe ich noch einige Fragen und vielleicht kann mir jemand helfen.

In einer Mail vom Landesamt für Ausbildungsförderung in Bremen habe ich am 23.09.2010 folgende Mail erhalten:

  • Um einen Antrag auf Auslandsförderung für einen Schulbesuch in Uruguay stellen zu können, werden die Formblätter 1 bis 3 und 6 benötigt.
    Darüber hinaus ist ein Sprachnachweis zu erbringen, sowie von der inländischen Schule eine Bescheinigung.

Anschließend hat sich das Gesetz zum Bafög geändert.

Auf meine Nachfrage ob Realschüler die nach dem ATS wieder in die 11 einsteigen nun Bafög beantragen können hin kam folgende Antwort am 03.11.10:

  • Sie haben Recht, Sprachnachweis und Anrechenbarkeit sind nicht mehr erforderlich. (Mail von Frau Lange Bafögamt Bremen)

Das heißt für mich Bafög auch wenn mein Sohn nach dem ATS in die 11 einsteigt und kein Nachweis der Spanischen Sprache.

Aber was ist dann mit den Formblättern 2 und 6 ?

Müssen die nun mit oder nicht ?

Freue mich über Antworten.

DANKE schon mal.
Michaela

Nein, ich denke nicht. Und wenn doch, werden sie kurzfristig nachgefordert. Ist doch kein Problem!

Viele Grüsse

Kirsten

Hallo Frau Jacobs,

wir haben unseren Bafögantrag Mitte Februar mit allen Formularen laut diesem Forum nach Bremen geschickt. Am 15.03.11 erhielt ich Antwort von dort, das folgende Nachweise fehlen.

1.) Schulbescheinigung der hiesigen Schule
Das kann ich nachvollziehen, da unser Sohn ja noch in der Realschule ist und erst mit seinem Abschlusszeugnis im Juni offiziell auf dem Gymnasium angemeldet ist. Wir haben ihn zwar schon mit Empfehlung und Zeugnis zum Halbjahr angemeldet, aber Schüler wird er erst mit dem Abschlusszeugnis. Also kann ich das erst am 20.06.11 nachreichten. Das ist für mich noch plausibel.

2). Hier wird es nun schwierig
Die Dame vom Bafögamt benötigt unbedingt die Zulassungsbescheinigung der ausländischen Schule. Weiterer Hinweis im Brief: (Nach der Aufnahme des Auslandsschulbesuchs ist ein endgültiger Nachweis einzureichen).
Nachdem ich nun telefonisch bei Ihr nachgefragt habe, wird mein Antrag nicht bearbeitet, bevor ich diese Schulbescheinigung habe. Da wir ja auch noch keine Gastfamilie etc. haben, kann sich das ja bis zum Abflug (um den 15.08.11) oder länger, wenn unser Sohn schon dort ist hinziehen. Toll.

Wir haben uns extra frühzeitig gekümmert, uns über die Änderungen zum Bafög gefreut, und nun müssen wir so lange warten und wissen nicht wie die Sache ausgeht !

Da ich von Ihnen schon so viele informative Dinge hier gelesen habe, hoffe ich das Sie mir evtl. weiterhelfen können.

Was kann ich tun ?

Wieso ist das bei anderen Bafögämtern anders. Die Bescheinigung von YFU hatte ich mit eingereicht, das unser Sohn an einer höheren Schule im Ausland sein Jahr verbringt.

Gibt es hier irgendjemand der ebenfalls in Bremen (Lateinamerika) Baföganträge laufen hat.

Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.

Danke schon mal.

Michaela

Hallo Michaela,
wenn es euch nur darum geht, zu wissen, wie es ausgeht, würde ich beim Amt anfragen, ob ihr dem Grunde nach Bafög-berechtigt wärt, wenn alle notwendigen Unterlagen eingereicht werden.
Eine Schulbestätigung vom Gymnasium könntet ihr wahrscheinlich auch so bekommen? Fragt doch einfach mal an. Was allgemeines müsste da doch möglich sein. (“Max Mustermann hat sich an unserer Schule angemeldet, und wird ab dem Schuljahr 2011/2012 unser Gymnasium besuchen.”)

Liebe Grüße,
Wiebke

Hallo Wiebke,

danke für die Tipps, aber das habe ich beides schon versucht.

Die Schule kann vorher keine Bescheinigung ausstellen, mit der Begründung das ja immer noch die Möglichkeit bestünde, das unser Sohn den Abschluss nicht schafft :mad: Es wird es 100% schaffen, aber so ist die Bürokratie.

Auch die Dame beim Bafögamt konnte, oder wollte mir nicht sagen, ob unser Antrag erfolg haben könnte.

Es geht mir nämlich wirklich hautsächlich darum, ob wir überhaupt Bafög bekommen, denn beim Antrag auf Stipendium hieß die Antwort, wenn Bafög gezahlt wird, gibt es kein Stipendium und eins von beiden brauchen wir dringend, sonst kommen wir mit der Finanzierung nicht hin.

Aber wie soll das alles gehen, wenn unser Sohn schon im Ausland ist ?

Grüße Michaela

Ich habe dir heute morgen eine Mail geschrieben, weil ich Angaben von dir brauche. Es wird sich jemand drum kümmern …

Das Stipendium spielt beim BAföG nur ne Rolle, wenn es bar ausgezahlt wird. Wird es mit dem Programmpreis verrechnet, kommt es beim BAföG nicht zum tragen. Genauso wenig kann es nicht sein, dass die Vergabe von einem Stipendium vom BAföG abhängig gemacht wird.

Viele Grüsse

Kirsten

Hallo Michaela,

ich fühle mit dir, ich sitze gerade über dem Bafög-Antrag und kriege Flöhe. Für meine Tochter ist das Amt für Ausbildungsförderung in Rostock zuständig. Die dort sitzenden Damen wissen nicht mal wie man “höflich” buchstabiert. Als ich nachgefragt habe, ob sie mir weiterhelfen kann, und mir sagen kann - so grob, ob unsere Tochter überhaupt Aussicht auf Bafög hat. Sie müsste ja in der Lage sein, wenn ich ihr mein Einkommen und das meines Mannes nenne, ob wir uns überhaupt die Mühe machen müssen. Da meinte sie nur ich soll halt die Unterlagen einreichen, dann werden wir schon sehen. Und zeitnah ist sowieso Utopie - wie bitte soll man von der Schule im Ausland eine Bestätigung erhalten, wenn die Kinder nicht einmal wissen wohin sie genau kommen?
“Und ewig wiehert der Amtsschimmel”.
Ich drück dir die Daumen, dass du zeitig Bescheid bekommst.
Wenn noch jemand wertvolle Tipps hat - nur her mit.

Viele Grüße

Anja

Hier findet ihr alle Informationen und Links zu den Formularen, dir ihr ab sofort benötigt, wenn ihr BAföG beantragen wollt:
http://www.studierendenwerk-hamburg.de/downloads/data/AusbildunganeinerHighSchoolindenUSA.pdf

Alles downloaden, ausfüllen und abschicken!

Viele Grüsse

Kirsten

Hallo Kirsten,
wir haben gestern den Bescheid erhalten:
Grundbedarf 465 EUR/Monat + Reisegeld 100 EUR/Monat.
Das Teilstipendium von YFU, dass den Programmpreis um 1000 EUR reduziert hat, wurde als Einkommen von 100 EUR/Monat angerechnet! (Schulbesuch in Seoul: 10 Monate von 03-12/12)

Im Zuge des Antragsverfahrens hatte ich das Bewilligungschreiben von YFU über das Teilstipendium eingereicht. Dann wurde uns noch ein Formular zugeschickt (Stipendiumbescheinigung), das YFU ausfüllen sollte. Auf meine Nachfrage, ob das wirklich notwendig sei, denn nach meinem Kenntnisstand werde das Teilstipendium gar nicht angerechnet, da es mit dem Programmpreis verrechnet wurde, wurde mir gesagt, die Bescheinigung sei notwendig und man werde den Betrag in den Computer eingeben und dann sehen, was dieser ausspuckt. YFU hat übrigens bescheinigt, dass die Höhe der monatichen Förderung 0 EUR beträgt.
Den Antrag hatten wir im Herbst noch beim Studentenwerk Oldenburg gestellt. Zum 01.01.2012 ist aber die Zuständigkeit an das Studentenwerk Tübingen übergegangen, und die Kontakte mit dem SW Tübingen haben bei mir den Eindruck hinterlassen, dass diese mit dem Auslandsbafög auch Neuland betreten haben.
Mit dem Bescheid haben wir übrigens einen Bescheid von Ende April erhalten, der ungültig gemacht wurde. Bei diesem Bescheid war das Teilstipendium nicht als Einkommen angerechent worden.

Was können wir jetzt tun?
Woraus ergibt sich, dass ein Teilstipendium, wenn es mit dem Programmpreis verrechnet wird, nicht zum Tragen konnt?

Viele Grüße

Jan

Ihr bekommt jetzt 565€ im Monat?
Wenn ja, dann ist doch alles gut, mehr gibt es gar nicht! Das ist der Höchstsatz. bzw. schon mehr als der Höchstsatz. Hmmm, …
Wieviel bekommt ihr denn nun pro Monat?

Viele Grüsse

Kirsten