wir bekommen: 465 EUR/Monat:
465 EUR Grundbedarf
+100 EUR Reisegeld
-100 EUR Einkommensanrechnung der Auszubildenden (Teilstipendium)
465 EUR Förderungsbetrag
Wie kommst du darauf, dass dies mehr als der Höchstsatz ist?
Ich gehe davon aus, dass §12 (2) BAföG Grundlage der Berechnung ist.
Oder ist das ggf. ebenso falsch wie die Anrechnung des (mit dem Programmpreis verrechneten) Teilstipendiums als Einkommen unserer Tochter?
Beruht deine Aussage, dass ein Stipendium nicht zum Tragen kommt, wenn es mit dem Programmpreis verrechnet wird, „nur“ auf deinen Erfahrungen oder gibt es da eine konkrete Grundlage im BAföG oder dazugehörigen Verwaltungsvorschriften o.ä. aus denen sich das herleiten lässt?
465€ ist der Höchstsatz plus Reisekosten (500€ innerhalb Europa, 1000€ außerhalb Europa), die auf den monatlichen Satz aufgeteilt werden. D.h. 50€ pro Monat innerhalb Europa, 100€ außerhalb Europa.
Verringert sich der Programmpreis durch das Stipendium und wird nicht ausgezahlt, darf es nicht angerechnet werden.
Ich kann es mir morgen aber nochmal mailen lassen, dann habt ihr es schriftlich!
Am 29.06.12 habe ich Widerspruch gegen die Anrechnung des Teilstipendiums von YFU als Einkommen eingelegt.
Letzte Woche habe ich mir erlaubt per E-Mail beim Studenwerk Tübringen nachzufragen, weil ich langsam befürchtet habe, der Widerspruch könnte irgendwo untergegangen sein.
Ich habe die erfreuliche Antwort bekommen, dass mittlerweile festgestellt wurde, dass der Teilstipendium zu unrecht als Einkommen angerechnet wurde. Auf den geänderten Bescheid und die Nachzahlung muß ich aber noch bis Ende Oktober / Anfang November warten.
Falls jemand in die gleiche Situation gerät, hier die Begründung des Widerspruchs:
Gem. § 21 Abs. 4 Nr. 4 BAföG gelten nicht als Einkommen solche Einnahmen, deren Zweckbestimmung einer Anrechnung auf den Bedarf entgegensteht.
Dies gilt insbesondere für Einnahmen, die für einen anderen Zweck als für die Deckung des Bedarfs im Sinne dieses Gesetzes bestimmt sind.
Durch die Programmkosten werden keine Lebenshaltungskosten gedeckt. Somit gelten Teilstipendien der Austauschorganisationen (z.B. YFU), die die Programmkosten reduzieren, nicht als Einkommen.
Des weiteren habe ich verwiesen auf:
den enstprechenden § des Teilnahmevertrags, aus dem der Leistungsumfang hervorgeht und
die Bewilligung des Teilstipendiums, aus der hervor geht, dass das Teilstipendium den Kostenbeitrag reduziert.
Ich habe eine Frage nämlich: Meine Mama würde mich gehen lassen, wenn sie wüsste, dass es einen Zuschuss geben wird. Jedoch wollte ich fragen, ob man auch einen BAföG-Antrag stellen kann, selbst wenn man sich bis jetzt nur bei einer Organisation beworben hat?
In den Bundesländern mit 12 Schuljahren bis zum Abitur kann ein Gastschulaufenthalt ab der Jahrgangsstufe 10 gefördert werden. Der Auslandsaufenthalt muss nicht auf die Inlandsschulbildung anrechenbar sein. Auch wenn das Austauschjahr eingeschoben wird, ist eine Förderung möglich.
Das habe ich auf der Bafög seite gefunden, d.h. doch , dass man auch die 11. wiederholen kann oder ?
Meine Tochter geht im Januar für 6 Monate nach Australien. Sie ist dann in der 9. Klasse. In Australien besucht sie die 10. Klasse.
Hat sie Anspruch auf Bafög??
Hallo Känguruh,
deine Tochter hat Anspruch auf Bafög, wenn sie in Deutschland nach Abschluss des Auslandsjahres weiterhin die Schule besucht und ihr finanziell “bedürftig” seid. Solltet ihr aus Hamburg sein, könnt ihr neben den Bafög auch weitere Unterstützung in der Schule beantragen.
Ich würde mal so sagen, wenn deine Tochter in Deutschland offiziell von ihrer Schule in die 10. Klasse versetzt wurden ist, dann kann ein Anspruch bestehen.
Ich schreibe, dies deshalb mit Vorsicht, weil wir eine ähnliche Geschichte hatten und uns das Bafög versagt blieb. Leider war ich zu diesem Zeitpunkt so sehr krank, dass ich auf eine Klage verzichtet habe, um mich nicht noch zu belasten.
Danke für die Infos!! Hat die Entscheidung, ob sie Bafög erhält, auch etwas damit zu tun, dass sie nach 12 Jahren Abitur macht? Sie wird nach der 9.1 im Januar “vorversetzt” in die EF. Im Januar ist aber auch der Abflugtermin…
Ich will mal kurz auf unsere Situation während des Austauschjahres damals eingehen. Meine Tochter hatte es schriftlich von ihrer Schule, dass sie während ihres ATJ die 10. Klasse besuchen darf. Das erkannte das Bafögamt aber nicht an, sondern unternahm hinter meinem Rücken folgendes. Sie nahmen Kontakt zu unserer Schule in Deutschland auf und stellte folgende Frage: welche Klasse würde das Kind jetzt besuchen, wenn es zu dem Zeitpunkt des Austausches in Deutschland beschult würde. Hier lautete die Frage, natürlich die 9. Klasse. Somit wurde das Bafög abgelehnt.
Wenn ich heute noch einmal in dieser Situation wäre, würde ich folgendes als Mutter machen. Ich würde schriftlich vor dem letzten Zeugnis in Deutschland einen Antrag auf sofortige Versetzung in die 10. Klasse stellen, so dass auf dem Zeugnis steht, dass eine Versetzung ab jetzt erfolgt. Bitte unbedingt darauf achten, dass die Versetzung sofort wirkt und nicht das darauf steht, dass nach Rückkehr aus dem ATJ die 10. Klasse besucht wird. Die Wiederholung der Klasse in Deutschland nach dem ATJ ist ja lt. Baföggesetz gestattet.
Ich hoffe, ich habe es einigermaßen verständlich erklärt, habe seit 2 Tagen Migräne und kann kaum denken.
Hallo Graefin,
ich glaube, der Unterschied ist aber, dass die Tochter von känguruh nur 6 Monate ins Ausland geht, während deine Tochter ein Jahr weg war, oder? Ist deine Tochter auch im Januar abgeflogen?
Hallo Wiebke,
nein meine Tochter ist im Juli abgeflogen.
Känguruh schreibt aber folgendes:
Ich habe dies so verstanden, dass sie in Deutschland z.Z. des Abfluges die 9. Klasse besucht und noch nicht vollständig abgeschlossen hat. Im ATJ wird sie die 10. Klasse besuchen. Wenn ich dies richtig verstanden habe, ist es genau die Situation, wie wir sie hatten.