Abflugtermin

Hallo,

ich hoffe, meine Problematik kommt hier nicht zu blöde rüber, eigentlich ist es ein Luxusproblem, kostet mich aber schon länger schlaflose Nächte.

Wir haben vor einem Jahr (da haben wir noch gar nicht daran gedacht, dass unser Sohn ein Auslandsjahr machen könnte; er hat ein PPP-Stipendium bekommen) einen Traumurlaub (vier Wochen USA-Rundreise im Südwesten mit Mietwagen) gebucht: von Ende Juli bis Ende August. Diesen Urlaub planen wir seit drei Jahren und es sollte der letzte gemeinsame Familienurlaub und deshalb auch ein Highlight sein (sind noch nie zusammen weggeflogen). Da wir - u.a. wegen pflegebedürftigen Eltern - eine längere Abwesenheit genau organisieren müssen, passte dieses Jahr sehr gut. Durch die Sommerferien sahen wir uns gezwungen, alles im Voraus zu buchen (Flüge, Hotels). Ich habe sehr viel Herzblut in die Planung dieses once-in-a-lifetime-Urlaubs investiert.

Nachdem wir bisher keine Nachricht über den Abflugtermin ins Austauschjahr bekommen haben, bin ich am Freitag ins Reisebüro gegangen, um unsere USA-Reise zu stornieren. Da ich im Veranstalterkatalog gelesen hatte, dass man bis zu 30 Tage vor Abflugtermin stornieren kann (bei 25% Stornokosten), ging ich davon aus, dass wir diesen Betrag verschmerzen müssen. Dort habe ich leider erfahren, dass die Flüge gar nicht stornierbar sind, die 25% beziehen sich nur auf die Hotels. Zum Glück habe ich nicht direkt im Reisebüro angefangen zu heulen und konnte mich in Ruhe zu Hause grämen. Da wir keine Erfahrungen mit Flugreisen haben, war mir diese Regelung (Angebote bei Flügen sind nicht stornierbar) neu und ich bin immer noch entsetzt. Allerdings auch entsetzt darüber, wie naiv ich anscheinend an diese Reise herangegangen bin.

Die Organisation hat uns bisher drei Abflugtermine mitgeteilt und nur der erste würde nicht funktionieren. Aber sie können eben nichts sagen.

Nun denn, wir möchten den Urlaub nicht aufgeben und überlegen jetzt, dass unser Sohn aus dem Urlaub frühzeitig zurückfliegen kann und dann drei Tage später in den Austausch startet. Aber dafür müssten wir auch den Termin kennen…

Alles kompliziert.

Vielleicht hat jemand mit ähnlichen Situationen schon Erfahrungen gesammelt. Ich kann nur immer noch nicht verstehen, warum er nicht am 2. Termin oder später fliegen kann…

Liebe Grüße von Doro

Hallo Doro,

Habt ihr euch denn schonmal mit eurer Austauschorganisation in Verbindung gesetzt? Vielleicht lässt es sich ja ohne größere Probleme einrichten, dass euer Sohn am 2. Abflugtermin fliegen kann.

liebe Grüße

Martin

Hallo Martin,

ich habe schon einige Mails und Telefonate deshalb geführt. Sie (AFS) sagen, sie hätten keinerlei Einfluss auf den Abflugtermin und könnten dazu auch gar nichts sagen :frowning:
Wir sollen uns aber darauf einstellen, dass es vermutlich der erste werden wird. Aber Bescheid bekämen wir eher kurzfristig.

Wenn ich nur wüsste, wann wir ungefähr mit der Mitteilung des Termins rechnen können.

Ich habe bisher gedacht, dass der Termin teilweise schon vor der Familie bekannt ist.

Dabei plane ich so gerne alles genau durch, aber bei so vielen Unwägbarkeiten…

Liebe Grüße

Doro

Hallo Doro,

Der Abflugtermin hängt damit zusammen, ob bis zu dem Zeitpunkt eine Gastfamilie für deinen Sohn gefunden - und dann entsprechend das US-Visum ausgestellt wurde.
Habt ihr bis zum ersten Abflugtermin die Familie/Visum, dann geht es dann los - wenn nicht, dann eigentlich nicht.

lG
Martin

Hallo Martin,

Habt ihr bis zum ersten Abflugtermin die Familie/Visum, dann geht es dann los - wenn nicht, dann eigentlich nicht.

Das genau macht mich so unruhig. Man kann einfach gar nichts planen. Wir fliegen ca. 12 Tage vor dem ersten Abflugtermin in Urlaub, d.h. im ungünstigsten Fall bekämen wir erst im Urlaub mitgeteilt, dass er doch am ersten Termin fliegt.

Ich kann sehr gut verstehen, dass die Organisationen da wenig Einfluss haben, aber ich kann nicht verstehen, warum mein Sohn nicht einfach am zweiten oder dritten Termin fliegen kann. Dass man quasi den ersten Termin ausschließt, auch wenn dann mit Familie und Visum schon alles klar sein sollte.

War jemand schon einmal in einer ähnlichen Lage? Also dass ein Termin einfach nicht ging? Ich frage mich auch, was z.B. passiert, wenn ein Schüler zum Termin krank wird oder das Flugzeug verpasst.

Liebe Grüße von Doro

Hallo Doro,
es könnte sein, dass dein Sohn als PPP-Stipendiat bevor er zu seiner GF fliegt, noch an einem Treffen in Washington teilnimmt? :confused:

Abgesehen davon, habt ihr schon über folgende Möglichkeiten nachgedacht?

  1. Euer Sohn fliegt mit Euch in die USA. Der Flug bei AFS wird einfach “gecancelt” und ihr fliegt auf eigenes Arrangement. Dein Sohn packt dann seine Sachen nicht nur für den Urlaub, sondern für sein Jahr. Wahlweise setzt ihr ihn bei der Gastfamilie ab, wenn die zufällig entlang der Strecke wohnt, und das für die GF okay ist. Oder ihr bucht eurem Sohn einen Flug innerhalb der USA. Problematisch wäre es nur, wenn er vor der Abreise noch kein Visum hat. Dann müsste er ausreisen, und mit dem Visum wieder einreisen.

  2. Ihr versucht nicht, die Flüge und den gesamten Urlaub zu canceln (wie du sagtest unmöglich?), sondern umzubuchen, sodass ihr den gemeinsamen Urlaub nicht jetzt im Sommer macht, sondern am Ende des Jahres eures Sohnes. Er sollte ja etwa im Mai mit der Schule fertig sein. Du hast jetzt nicht erwähnt, ob du noch weitere Kinder hast, die schulpflichtig wären. Ggf. könnte man die ja aber vllt. für einen gewissen Zeitraum befreien lassen?

Versuch doch mal das so zu machen! :slight_smile:

Wünsch dir viel Glück und Erfolg.

Liebe Grüße,
Wiebke

Hallo Wiebke,

es könnte sein, dass dein Sohn als PPP-Stipendiat bevor er zu seiner GF fliegt, noch an einem Treffen in Washington teilnimmt?

Das haben wir anfangs auch gedacht, aber dem ist nicht so. Am Ende haben alle PPPler ein Treffen im Washington.
Laut Aussage von AFS fliegt er genau wie die anderen direkt zu seiner Gastfamilie.

Euer Sohn fliegt mit Euch in die USA. Der Flug bei AFS wird einfach „gecancelt“ und ihr fliegt auf eigenes Arrangement.

Das haben wir auch schon angeboten, aber er darf vorher nicht einreisen bzw. es ist Pflicht von Deutschland aus mit AFS zu fliegen.
Wir würden Zusatzkosten auch übernehmen, sogar den Flug in die USA bezahlen, wenn wir dafür einen späteren Termin bekämen. Oder die Anreise privat organisieren oder…also, wir wären bereit, da Einiges in Kauf zu nehmen, wenn es klappt und wir Planungssicherheit hätten.

Ihr versucht nicht, die Flüge und den gesamten Urlaub zu canceln (wie du sagtest unmöglich?), sondern umzubuchen, sodass ihr den gemeinsamen Urlaub nicht jetzt im Sommer macht, sondern am Ende des Jahres eures Sohnes.

Das war unser Plan vor einer Woche, aber die Flüge kann man weder stornieren noch umbuchen. Nicht mal einen Tag könnte man sie umbuchen und ein Jahr geht gar nicht. Und am Ende dürfte unser Sohn auch nicht in den USA bleiben, da er zusammen mit den anderen PPPlern zurück muss (das steht im Vertrag). Wobei ich das dann nicht so schlimm fände, aber da wir uns das im nächsten Jahr nicht mehr leisten können (da wir ja fast den gesamten Urlaub jetzt sowieso bezahlen müssen; und das hatten wir über längere Zeit gespart), gibt es die Option leider so auch nicht.

Liebe Grüße von Doro

Wenn das alles nicht geht, kann ich euch nur einen Tipp geben: Tretet die Reise an. Wenn dein Sohn tatsächlich so früh seine Gastfamilie UND sein Visum bekommt, würde ich bei der GF anfragen, dass sie mit AFS klärt, dass der Schüler aber nicht vor dem … ankommen soll. :wink: Das wird im Zweifelsfall nur nicht klappen, wenn davor schon die Schule beginnt :frowning:

Das einzige, was ihr wirklich dabei beachten solltet, ist, dass euer Sohn ggf. einen zweiten Pass braucht. Ihr könnt meines Wissens nämlich nicht mit dem Pass, in dem das Visum ist, mit einer ESTA in die USA einreisen. Da würde ich mich an Eurer Stelle nochmal genau schlau machen…

Martin, hast du sonst noch eine Idee? Du weißt doch noch besser, wie das bei Euch läuft?

Liebe Grüße,
Wiebke

An die Sache mit den 2 Pässen hab ich auch gedacht… Es würde halt echt schwierig, wenn die Reise schon im vollen Gange ist - und dann erst die Gastfamilie bekannt wird, und somit ein Visum beantragt werden müsste. Das geht meiner Vorstllung nach eher schlecht, wenn man selbst gerade in den USA ist - oder?

Ich hätte ja eigentlich erwartet, dass es funktionieren sollte, dass der Sohn auf einen späteren Flug gebucht wird, daher wundert es mich, dass auf jeden Fall der 1. Abflug angepeilt wird. --> habt ihr den Mitarbeitern von AFS dir ganze Situation so erklärt?

lG

Martin

Hallo,

Martin, aus meiner Sicht war gar nicht das Problem, wenn sie noch ein Visum beantragen muss, während der Sohn in den USA im Urlaub ist. Daran hatte ich noch gar nicht gedacht… DAS wäre in der Tat auch noch ein Problem. Aber normalerweise kann man das Visum doch schon vorher im Juni/Juli beantragen, oder? Man muss ja nicht die Anschrift der Gastfamilie haben, oder? Es wird doch nur rückwirkend unwirksam, wenn die GF nicht bis zum 31.08. feststeht?

@ Doro: vllt. solltet ihr euch schonmal um einen Konsulatstermin im Juli kümmern. Die sind immer mal wieder über Wochen im Voraus ausgebucht.

Ich dachte vielmehr daran, dass es - dachte ich zumindest immer - nicht funktioniert, dass der Sohn ein Visum bewilligt bekommt, das ja schon regelmäßig ab Juli gilt, und dann mit eben DEM Pass, wo das Visum drin ist, Ende Juli in die USA einreist - aber nicht mit dem Visum, sondern mit ESTA.

Kirsten, weißt du da mehr?

Liebe Grüße,
Wiebke

Er kann doch mit dem Visum 30 Tage vorher einreisen!
Da sehe ich kein Problem und wenn die Gastfamilie nicht feststeht, muss man doch beim Antrag für das Visa die Organisation angeben.

Wichtig ist doch nur, dass er die Unterlagen für das Visa bekommt, damit er einen Termin beim Konsulat machen kann.

Bzgl. des Fluges würde ich drauf bestehen, dass er aus eurem Urlaub zu seiner Gastfamilie fliegt. Wenn AFS nicht will, sprecht doch mit eurem Abgeordneten, der zahlt schließlich!

Viele Grüsse

Kirsten

Hallo,

ehrlich, seitdem ich hier schreibe, geht es mir ein wenig besser; man fühlt sich nicht ganz so alleine mit dem Problem.

Einen Konsulatstermin haben wir am Montag in Frankfurt (als Adresse konnte man die Organisation angeben), so dass ich denke, dass es diesbezüglich keine Probleme geben sollte.

Das Visum gilt dann ab dem 31. August (mit dem Hinweis, dass eine Einreise dann auch schon vier Wochen vorher möglich ist), was uns für den Urlaub aber nicht weiterhilft, da der am 23.7. starten soll.

Wir müssten also vorher schon dieses ESTA beantragen, wobei ich da nicht sicher bin, ob das geht (mich aber frage, was dagegen spricht). Aber ich wunder mich da über gar nichts mehr :wink:

Das einzige, was ihr wirklich dabei beachten solltet, ist, dass euer Sohn ggf. einen zweiten Pass braucht. Ihr könnt meines Wissens nämlich nicht mit dem Pass, in dem das Visum ist, mit einer ESTA in die USA einreisen. Da würde ich mich an Eurer Stelle nochmal genau schlau machen…

Ui, das hört sich kompliziert an. Wie kommt man denn an zwei Pässe? Und dann scheint es wirklich so zu sein, dass ESTA und Visum sich ausschließen?

Wenn dein Sohn tatsächlich so früh seine Gastfamilie UND sein Visum bekommt, würde ich bei der GF anfragen, dass sie mit AFS klärt, dass der Schüler aber nicht vor dem … ankommen soll. Das wird im Zweifelsfall nur nicht klappen, wenn davor schon die Schule beginnt

Das ist ja tricky :slight_smile:
Dafür müssten wir bald die Familie wissen, aber dann eine Option :slight_smile: Wenn da nicht wieder irgendwelche AFS- oder PPP- oder USA-Regeln dagegen sprechen.
Die Schule beginnt doch in den USA erst im September, oder?

Ich hätte ja eigentlich erwartet, dass es funktionieren sollte, dass der Sohn auf einen späteren Flug gebucht wird, daher wundert es mich, dass auf jeden Fall der 1. Abflug angepeilt wird. –> habt ihr den Mitarbeitern von AFS dir ganze Situation so erklärt?

Oh ja, und inzwischen habe ich drei Mitarbeiterinnen mehrfach emotional und detailliert alles geschildert. Es kommt immer nur zurück, dass sie auf die Termine keinen Einfluss haben, dass unser Sohn auf jeden Fall mit AFS dort hinfliegen muss und es keinerlei Ausnahmen gibt. Die Mitarbeiter sind sehr freundlich und berufen sich immer auf die Regeln und die Unmöglichkeit ihrer Einflussnahme.

Bzgl. des Fluges würde ich drauf bestehen, dass er aus eurem Urlaub zu seiner Gastfamilie fliegt. Wenn AFS nicht will, sprecht doch mit eurem Abgeordneten, der zahlt schließlich!

Das Heikle an der Sache ist ja immer, dass man so undankbar erscheint. Jetzt hat unser Sohn dieses Stipendium bekommen und wir sind nur am Nörgeln (wobei ich versuche, immer sehr freundlich nach Möglichkeiten zu fragen). Ich vermute bei dem Abgeordneten, dass er das nicht verstehen wird bzw. sich nicht zuständig fühlt. Und AFS würde es sicherlich sehr verärgern.

Ich möchte nur verstehen, warum er nicht später fliegen darf (wenn wir es sogar auf eigene Kosten und eigene Verantwortung machen würden)?

Gestresste Grüße von Doro :slight_smile:

Hallo Doro,

Die Schule beginnt doch in den USA erst im September, oder?

Nein. Das ist von Schule zu Schule verschieden. An vielen Orten beginnt die Schule auch schon im August. Den konkreten Beginn könnt ihr aber erst wissen, wenn ihr die Schule kennt.

Ui, das hört sich kompliziert an. Wie kommt man denn an zwei Pässe?

Man beantragt sie einfach. Jeder Mensch kann zwei Pässe bekommen, sollte nur logisch erklären können, wofür er die braucht. Das könnte zB der Fall sein, wenn man zuerst in den Irak, und dann in die USA möchte. Oder von Indien nach Nepal. :wink:

Und dann scheint es wirklich so zu sein, dass ESTA und Visum sich ausschließen?

Logisch ja, denn wer mit einem Visum einreist, braucht keine ESTA. Und wer mit einer ESTA einreist, bestätigt, dass er nicht mit einem Visum einreist. :rolleyes:

Wir müssten also vorher schon dieses ESTA beantragen, wobei ich da nicht sicher bin, ob das geht (mich aber frage, was dagegen spricht). Aber ich wunder mich da über gar nichts mehr

Die ESTA könntet ihr bis 72 Stunden vor der Reise beantragen. Wenn ihr wirklich schon vor dem 1.8. einreisen wollt, braucht ihr eine. Das ist aber mit Sicherheit eine Frage, die dein Sohn am Montan beim Kosulatstermin stellen kann. Die müssen es ja wissen. Auch, ob er dafür einen extra Pass bräuchte. (Wenn ihr aber vorher einreist, gehe ich davon aus, dass das nicht der Fall ist. Sicherheitshalber könntet ihr aber darüber nachdenken, ihn trotzdem zu beantragen, weil das ja immer einige Wochen dauert, bis ihr ihn habt. Nächste Woche sollte aber mehr als früh genug sein.)

Und keine Sorge, dass ihr undankbar klingt. Ihr wollt schließlich nur Antworten haben, und Dinge verstehen, auch wenn es vllt. manchmal ein paar mehr Erklärungen bedarf. :slight_smile:

Bei dem Bundestagsabgeordneten könntet ihr ja mal anfragen, ob er damit schon Erfahrungen gemacht hat, oder ob die Schüler immer an einem bestimmten Termin fliegen. (Falls er Verständnis für die Situation hat, wäre auch noch eine Option, dass er AFS erzählt, er wäre gern beim Abflug dabei, könnte aber am ersten Termin nicht.) :wink:

Liebe Grüße,
Wiebke

Ich glaube diese Regelung liegt daran, dass die Schüler nicht mit regulären Flugtickets (die du und ich überall für unsre Reisen buchen können) in ihr ATJ fliegen, sondern mit „Jahrestickets“ oder so. D.h. mit einem Ticket, das jederzeit umgebucht werden kann (wenn der Schüler wegen unterschiedlichsten Gründen nicht erst nach 10 Monaten nach Hause fleigt). Da ist es natürlich schwierig, wenn man einen Rückflug für ein Ticket (um-)buchen will, das keinen Hinflug aufweist…

Ich hatte dieses Problem vor einigen Jahren mit Gastschülern, die außerplanmäßig über London (und nicht wie geplant via Paris) nach Deutschland geflogen sind. Da gab es beim Einchecken auf den planmäßigen Rückflug (diesmal wieder Paris) große Probleme, da sie laut System nie auf dem Hinflug waren (wie auch - er war ausgefallen), daher auch erst nach langer Diskussion und vielen Telefonaten (u.a. mit dem Heimatflughafen, den Fluggesellschafts-Kollegen in London und was weiß ich wo noch überall) kurz vor dem Boarding-Ende doch noch mit auf den Flug durften.
Das macht niemandem der beteiligten Personen Spaß, das kannst du mir glauben…

Da viele Schulen schon Anfang August anfangen, kann das Visum gar nicht erst ab dem 31. August gelten, da er ja noch nicht weiß, wohin er kommt
Soweit ich weiß, kann man einreisen, sobald man das Visum hat.

Aber wenn ihr Montag einen Termin im Konsulat habt, kann dein Sohn das Problem im Konsulat ansprechen bzw. auch erfragen, ab wann es gilt und ab wann er einreisen kann.

Man kann Jahresticket über jedes Reisebüro buchen. Und wenn er den Hinflug nicht antritt, verfällt er einfach. Trotzdem hat er ja noch den Rückflug! Und ein Flug innerhalb der USA ist nicht soooo teuer …

Viele Grüsse

Kirsten

Hallo,

Da viele Schulen schon Anfang August anfangen, kann das Visum gar nicht erst ab dem 31. August gelten, da er ja noch nicht weiß, wohin er kommt

Das Datum steht auf dem DS-2019-Formular (From 08-31-2013 to 07-01-2014). Die Organisation schrieb dazu als Hinweis: Die Einreise ist bis zu 30 Tagen vorher möglich.

Und wenn er den Hinflug nicht antritt, verfällt er einfach. Trotzdem hat er ja noch den Rückflug! Und ein Flug innerhalb der USA ist nicht soooo teuer …

Da scheint es ja doch Probleme geben zu können:

Da ist es natürlich schwierig, wenn man einen Rückflug für ein Ticket (um-)buchen will, das keinen Hinflug aufweist…

Daran habe ich gar nicht gedacht. Auf manche Schwierigkeiten kommt man ja gar nicht.
Wenn man den Hinflug privat organisieren würde, hätte man ja auch einen Nachweis, dass man eingeflogen ist. Aber da scheint es dann trotzdem Probleme zu geben. Es ist unglaublich, wie kompliziert das alles ist und was man alles bedenken muss.

Das ist von Schule zu Schule verschieden. An vielen Orten beginnt die Schule auch schon im August.

Das wusste ich auch nicht. Aber da viele Austauschschüler erst Ende August oder im September einreisen, da sie erst spät eine Familie bekommen, ist es ja anscheinend nicht so tragisch. Aber natürlich ein ordentliches Gegen-Argument, wenn man einen Abflugtermin verschieben möchte.

Liebe Grüße von Doro

Die Schulen fangen zwischen Anfang August und der 1. Septemberwoche an!
Die Deadline ist der 31. August! Wer bis dahin keine Familie und keinen Schulplatz hat, darf nicht mehr einreisen!

Irgendwie ist es merkwürdig, dass der Visabeginn identisch ist mit der offiziellen Deadline …

Dein Sohn muss direkt beim Konsulat erfragen und von eurem Urlaub erzählen und fragen, ob der Visabeginn früher sein kann! Die entscheiden das vor Ort!

Viele Grüsse

Kirsten

Sorry, aber das stimmt so nicht ganz.
Die Austauschschüler bekommen zur Antragstellung ein DS 2019 auf dem der Zeitraum der Gültigkeit des Visums (was in den Reisepass eingetragen wird) vorgegeben ist. Im Visum stehen also die gleichen Daten wie im DS 2019. Da wird nichts “vor Ort entschieden”.
Ausnahme: wenn der Schüler am Tag der Antragstellung bereits seine Gastfamilie bekommen hat und das DS 2019 aber schon vorher ausgestellt wurde, dann wird der Officer im Konsulat bei SEVIS evtl. schon die korrigierte Aufenthaltsdauer im Computer vorfinden - also je nachdem, wann der Schüler tatsächlich losfliegt, die Schule beginnt etc. steht dann dort ein anderer Zeitrraum als im DS 2019 und wird dann meist auch so (korrigiert) in das Visum übertragen.
Man kann immer 30 Tage vorher einreisen, aber nicht am Ende 30 Tage ranhängen…die 30 Tage am Ende beziehen sich auf den letzten Schultag in den USA und nicht auf das Ende der Visumsgültigkeit.

Die Regelung, dass AFS offebar in den DS 2019 als Start den 31.08. angibt, ist doch gut - das gibt nach hinten raus (nach Ablauf der Platzierungsfrist am 31.8.) keine Zeitnot. Ich meine, in den letzten Jahren hier schon oft gelesen zu haben, dass die Frist eigentlich nie auf den Punkt eingehalten wurde, sondern fast immer (aus was für Gründen auch immer) verlängert wurde.

Grüße
Sandra

aber nicht am Ende 30 Tage ranhängen…die 30 Tage am Ende beziehen sich auf den letzten Schultag in den USA und nicht auf das Ende der Visumsgültigkeit.

Natürlich kann man 30 Tage länger bleiben nach Ende der Visagültigkeit!!! Es ist sogar so, dass der Mensch bei der Immigration entscheidet, wann der Schüler wieder raus muss, je nachdem ob er eine 10 oder einer 12 in den Reisepass reinstempelt!

Ist ein Visum eine Einreisegarantie in die Vereinigten Staaten?

Nein. Ein gültiges Visum erlaubt Ihnen, bei Ankunft am Flughafen (oder einer anderen Grenzübertrittsstelle) in den USA die Einreise in die Vereinigten Staaten zu beantragen. Das US Department of Homeland Security (DHS) trifft die endgültige Entscheidung darüber, ob Sie in die Vereinigten Staaten einreisen dürfen oder nicht.

Wie lange kann ich in den Vereinigten Staaten bleiben?

Die Gültigkeitsdauer eines Visums bezieht sich nur auf die Zeitspanne, während der der Visumsinhaber in die Vereinigten Staaten reisen und an der Grenze um Einreise ansuchen kann. Sie bestimmt nicht die Aufenthaltsdauer. Dies ist eine Angelegenheit, die von den Einwanderungsbehörden der USA an der Grenze entschieden wird. Wenn Sie, während Sie sich in den Vereinigten Staaten aufhalten, feststellen, dass Sie länger bleiben müssen als die ursprünglich bewilligte Zeitspanne, müssen Sie das nächstgelegene Büro des U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) kontaktieren und um eine Verlängerung Ihres Aufenthalts ansuchen. Ausschließlich USCIS ist für diese Angelegenheiten zuständig. Es ist nicht möglich, Ihren Aufenthalt zu verlängern, wenn Sie im Rahmen des Visa Waiver Program visafrei eingereist sind.

Kann ich mit meinem F-1 oder M-1 Studentenvisum oder J-1 Visum für Austauschbesucher in die U.S.A. einreisen, bevor das Schul- bzw. Austauschprogramm beginnt?

Gemäß den Richtlinien des U.S. Department of Homeland Security dürfen Inhaber/innen von F-, M- und J-Nichteinwanderungsvisa nicht früher als 30 Tage vor Beginn oder Startdatum ihres Programms in die Vereinigten Staaten einreisen, das auf ihrem Formular I-20 (für F- oder M-Visa) oder DS-2019 (für J-Visa) steht. Bitte beachten Sie dieses Datum genau, wenn Sie Ihre Reisepläne für die USA machen

Kann ich nach dem Abschluss meines Studien- bzw. Austauschprogramms einen Urlaub machen?

Wenn Sie ein F-1-Visum haben, dürfen Sie sich bis zu 60 Tage nach Beendigung Ihrer Studien in den Vereinigten Staaten aufhalten; wenn Sie ein M-1-Visum haben, dürfen Sie bis zu 30 Tagen bleiben, oder insgesamt ein Jahr von Ihrem Einreisedatum an gerechnet, wobei der kürzere Zeitraum gilt. Inhaber/innen eines J-1-Visums dürfen bis zu 30 Tagen bleiben. Wenn Sie länger bleiben möchten, müssen Sie bei jenem Büro des U.S. Department of Homeland Security, das für Ihren Aufenthaltsort zuständig ist, um Statusanpassung von F-1/M-1/J-1 zu B-2 ansuchen.

Hallo zusammen,

gestern waren wir im Konsulat in Frankfurt bzw. mein Sohn war dort, denn ich durfte nicht mit hinein (obwohl ich nachgefragt hatte, weil ich ja noch diese ESTA-Visum-Geschichte klären wollte).

Ich habe dann dort einige Zeit gesessen und nach mir durften alle Eltern mit hinein, da wurde gar nicht groß nachgefragt. Bei meinem Sohn schaute der Sicherheitsbeamte nur, fragte wie alt er ist (15), und sagte dann, dass er das alleine machen soll. Wahrscheinlich ging es in erster Linie nach Körpergröße :wink:

Hat alles wunderbar geklappt, mein Sohn hat auch gefragt, wie das mit ESTA ist, und die Dame meinte, das sei kein Problem (erst Urlaub mit ESTA, dann ATJ mit Visum). Da ich nicht dabei war, trau ich dem Braten allerdings noch nicht so ganz…

Familie und Termin haben wir immer noch nicht :frowning:

Liebe Grüße von Doro