Aber was genau umfasst dieser Betrag? Angenommen, ich kaufe mir Kleidung im Winter, trage sie oft und komme im Juni nach Deutschland zurück. Muss ich dann diese Kleidung gemäß ihrem Neuwert verzollen oder gemäß ihrem Restwert? Wenn letzteres, wie ermittele ich den Restwert? Dieselbe Frage stellt sich beim Kauf von elektronischen Geräten, vor allem wenn ich sie zu Beginn des ATJs kaufe…
also ich war heut beim zoll und hab meine ganzen elektronischen geräte die ich dabei haben werden vordeklariert. Überhaupt kein problem haben sogar die sereinummer nur stichhaltig überprüft und ich musste keine rechungen vorlegen. Jetzt dürfte ich auch bei der einreise nach de keine problemen haben zum umzugsgut:
Wer nicht länger als 12 monate weg bleibt und seinen wohnsitz in deutschlang nicht kündigt, für den gilt das umzugsgut nicht!!! hab mich extra bei 2 zoll stellen informiert.
Ich war mit Sabrina’s Geräten vor ihrem Abflug beim Zoll. Ich habe genauso unkompliziert wie letztes Jahr die “vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung” ausfüllen können:
Geräte, Typ und Seriennummer aufgeschrieben.
Beim Ipod und Handy konnte man sie nicht lesen. War kein Problem! Im Gegenteil. Der Zöllner hat zwar gestockt, aber dann unterschrieben und abgestempelt.
Warum er stockte? Neben dem Ipod steht nun keine Seriennummer … ;).
Ich habe ihn dann nochmal wegen der Klamotten gefragt:
Was sie sich nun kaufen und immer tragen, muss nicht angegeben werden. Nur was sie sich an größeren Sachen nach dem ersten halben Jahr kaufen.