Zoll Umzugsgut?

Auf der Internetseite
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_freier_verkehr/d0_zollfr_vzb/b1_befr_gemrecht/a1_zollbefrvo/h0_uebersiedlungsgut/index.html
ist ziemlich detailliert zusammen gestellt, was wann unter welchen Voraussetzungen als „Übersiedlungsgut“ gilt und zollfrei ist.

Um etwas als Übersiedlungsgut deklarieren zu können, muss man mindestens 12 Monate seinen gewöhnlichen Wohnsitz (http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_freier_verkehr/d0_zollfr_vzb/b1_befr_gemrecht/a1_zollbefrvo/l0_gewoehnlicher_wohnsitz/index.html) im Ausland haben. Das ist genau das, was schon Maximum vom Zoll erfahren hat. Und da das Austauschprogramm sich nur über 10 Monate erstreckt, nehme ich an, dass die meisten ATS vor Ablauf der 12 Monate zurück kommen und nur Waren im Werte von insgesamt 430€ einführen dürfen.

Aber was genau umfasst dieser Betrag? Angenommen, ich kaufe mir Kleidung im Winter, trage sie oft und komme im Juni nach Deutschland zurück. Muss ich dann diese Kleidung gemäß ihrem Neuwert verzollen oder gemäß ihrem Restwert? Wenn letzteres, wie ermittele ich den Restwert? Dieselbe Frage stellt sich beim Kauf von elektronischen Geräten, vor allem wenn ich sie zu Beginn des ATJs kaufe…

Viele Grüße, Ute

also ich war heut beim zoll und hab meine ganzen elektronischen geräte die ich dabei haben werden vordeklariert. Überhaupt kein problem haben sogar die sereinummer nur stichhaltig überprüft und ich musste keine rechungen vorlegen. Jetzt dürfte ich auch bei der einreise nach de keine problemen haben
zum umzugsgut:
Wer nicht länger als 12 monate weg bleibt und seinen wohnsitz in deutschlang nicht kündigt, für den gilt das umzugsgut nicht!!! hab mich extra bei 2 zoll stellen informiert.

Ich war mit Sabrina’s Geräten vor ihrem Abflug beim Zoll. Ich habe genauso unkompliziert wie letztes Jahr die “vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung” ausfüllen können:
Geräte, Typ und Seriennummer aufgeschrieben.

Beim Ipod und Handy konnte man sie nicht lesen. War kein Problem! Im Gegenteil. Der Zöllner hat zwar gestockt, aber dann unterschrieben und abgestempelt.
Warum er stockte? Neben dem Ipod steht nun keine Seriennummer … ;).

Ich habe ihn dann nochmal wegen der Klamotten gefragt:
Was sie sich nun kaufen und immer tragen, muss nicht angegeben werden. Nur was sie sich an größeren Sachen nach dem ersten halben Jahr kaufen.

Viele Grüsse

Kirsten

Da müsst ihr mir helfen!
Ich nehme meinen Laptop mit rüber. Muss ich jetzt noch zum Zoll oder woandershin?

Ja, wenn du sicher gehen willst, dann gehe am Flughafen zum Zoll und lasse dir die “vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung” ausstellen.

Viele Grüsse

Kirsten