Wohngeld

Guten Tag!

Ich bin ganz neu hier und falle gleich mit der Tür ins Haus. :o

Ich war gestern bei der Wohngeldstelle und wollte Wohngeld beantragen. Die Mitarbeiterin dort sagte mir, dass meine Tochter (16) für die Zeit ihres Auflandsaufenthaltes nicht als Familienmitglied mitzählen würde. :eek:

Nanu? :confused:Sie hat doch aber nach wie vor ihren Hauptwohnsitz in D (also bei uns in der Familie) und weilt doch “nur” vorübergehend als Austauschschülerin in den Staaten. Also meine Miete mindert sich ja dadurch nicht, nur weil sie jetzt nicht da ist und ich muss die Miete doch trotzdem in völler Höhe weiterbezahlen.
Oder habe ich da gerade einen Denkfehler?

Hat hier jemand schon ähnliche Erfahrungen gesammelt und könnte mir sagen, ob die Auskunft von dieser Mitarbeiterin so korrekt ist?

Liebe Freitagsgrüße sendet Mia :slight_smile:

Es könnte sein, weil bei Hartz IV Empfängern gibt es auch nicht den Satz für das Kind, welches weg ist … Obwohl die Kosten weiterlaufen! Im Gegenteil, es kam schon vor, dass diejenigen sogar die Kündigung bekommen haben, weil die Wohnung zu groß ist. Das konnten wir aber abwenden!

Einfach nochmal beim Abteilungsleiter nachfragen!

Kindergeld gibt es aber weiter!

Viele Grüsse

Kirsten

…huch, jetzt habe ich mich gerade gefragt, was mein zukünftiges Wohngeld mit Hartz 4 zu tun hat, aber die Erklärung ist dann doch bei mir verständlich angekommen, also vielen Dank dafür. :slight_smile:

Na gut, dann scheint dem wohl so zu sein, wird das Kind halt nicht mit dazugezählt.

Demnach muss ich folgerichtig dann bestimmt auch den Kindes-Unterhalt und die Auslands-BaföG-Leistungen nicht mit angeben, die für mein Kind bestimmt sind und die es bezieht, richtig?

Dein zukünftiges Wohngeld hat nichts mit Hartz IV zu tun, aber Hartz IV-Empfänger erhalten zu den Bedarfssätzen auch noch die Miete bezahlt. Weder bei den Bedarfsätzen noch bei der Miete werden die ATS berücksichtigt.

Das ist richtig, auch das stattliche Kindergeld muss nirgend wo angegeben werden.

Gruß graefinlwl

Ich werde wahrscheinlich gar kein Wohngeld bekommen, will es aber versuchen, da im Juni bei uns leider ein ganzes Gehalt weggebrochen ist. :frowning:

Nein, ich meinte bei der Angabe zum Wohngeld nicht das Kindergeld, sondern die nun bevorstehenden Unterhaltsleistungen für mein Kind und das Auslands-BaföG. :wink:

Also wenn mein Kind bei der Berechnung zum Wohngeld als Familienmitglied nicht mitgezählt wird, dürfte dem Amt ja auch nicht interessieren, was sie als “Einkommen” erhält, oder?

Ich habe doch geschrieben, dass deine Vermutung richtig ist, die Unterhalteszahlungen dürfen nicht mit angerechnet werden, sie stehen ja dem Kind zu und das wird ja nicht mit anerkannt, weil es sich im Ausland befindet. Zusätzlich darf auch das staatl. Kindergeld nicht als Einkommen gezählt werden.

Gruß maday

Vielleicht verstehen wir uns ja auch nur falsch, aber ich meine nicht das Kindergeld, sondern die BAföG-Zahlungen.

Also drei Sachen:

[LIST]
[]Kindergeld
[
]Unterhalt
[*]BAföG Zahlungen.
[/LIST]

Kindergeld wird ja eh nicht angerechnet und der Unterhalt, wenn sich das Kind im Ausland befindet (also während dieser Zeit NICHT als Familienmitglied anerkannt wird), ebenso nicht. Also gehe ich nun einfach mal davon aus, dass die BAföG-Leistungen dann auch nicht mitangerechnet werden. :wink:
Aber:
Bei Anrechnung des Kindes als Familienmitglied (so kenne ich das von meiner Kollegin, dessen Kind als Familienmitglied mitgezählt wird, weil zu Hause wohnend), werden nämlich der Unterhalt und die BAföG-Leistungen des Kindes als „Einkommen“ angerechnet!

Puuhh, haben wirs jetzt? :slight_smile:

Alle Geldleistungen, die dem ATS zustehen (Bafög, KG und Unterhaltszahlungen) brauchst du nicht angeben, wenn das Kind sich im Ausland befindet. In dieser Zeit zählt das Kind nicht bei der Wohngeldberechnung.

Gruß graefinlwl