Wer bezahlt das ATJ bei geschiedenen Eltern?

Hallo !!
Ich bin neu hier find das Forum echt interessant da wir vorhaben bzw mein Sohn ein ATJ 2011/2012 zu machen.
Wer hat Erfahrungen mit der Finanzierung bei geschiedenen Eltern. Muß ich alles bezahlen oder muß sich der Vater auch dran beteiligen und wie ist es mit dem Unterhalt in dieser Zeit.Wird es gestrichen oder läuft es weiter…
Wäre schön wenn ihr mir etwas helfen könntet.

L.G.

Hallo Lia,

Unterhalt fürs Kind muss weiter bezahlt werden. Es kann auch mehr oder weniger Unterhalt geben, weil sich das Unterhalt nach dem Lebensmittelpunkt des Kindes richtet. Ein Beispiel: Wenn das Kind in Afrika ein Austauschjahr macht, muss der eine Elternteil deutlich geringer Unterhalt zahlen als in Deutschland, weil es hier ganz andere Lebensstandards gibt. Viel Unterschied wird es wohl für die USA nicht geben, da es sich ja hier auch um eine Industrienation handelt.

Den Vater des Kindes kann man nicht dazu zwingen, dass er das Austauschjahr (teilweise) bezahlt z. B. Teilnahmekosten der Organisation, Flug, etc. Es wäre schön, wenn der Vater die Vorteile eines ATJ sieht und von sich aus das Kind darin unterstützt. Wenn er das Kind oft sieht, wird er eher dazu neigen, ein ATJ zu befürworten.

Grüße
Albatross

Die Frage kann rechtlich nur dann richtig beantwortet werden, wenn klar ist, wer das Sorgerecht hat - beide oder nur ein Elternteil? Wie ist die Unterhaltsfrage geklärt?

RREbi

Das Sorgerecht ist wichtig, wenn entschieden werden soll, ob das Kind überhaupt gehen darf. Im besonderen Fall kann das Aufenthaltbestimmungsrecht vom Sorgerecht getrennt werden. Siehe hier: http://bit.ly/c7yC3d Falls der Vater das Sorgerecht/Aufenthaltbestimmungsrecht hat und überhaupt nicht einverstanden ist, dass das Kind ein ATJ macht, muss dies das Gericht entscheiden, wenn man sich gegen den Willen des Vaters durchsetzen möchte.

Es macht aus finanziellen Gesichtspunkten keinen Unterschied, ob der Vater das Sorgerecht hat oder nicht. Er muss fürs ATJ nicht zahlen.

Wenn der Vater in Deutschland Kinderunterhalt zahlen muss, muss er dies auch tun, wenn das Kind in den USA ist, auch während des ATJ.

Wir haben beide das Sorgerecht.Er bezahlt auch regelmäßig sein Unterhalt. Mein Sohn ist aber der Meinung der Papa würde es ihn nicht zumuten bzw ausreden.Ich denke mal er würde für das ATJ zustimmen aber wenns ums Geld geht da hat er sich noch nie an Ausgaben(z.B. Klassenfahrt) beteiligt. Alleine kann ich das nicht bezahlen.

L.G.

Prinzipiell stimmt die Aussage, aber wenn ich den § 1612a Absatz 1 Satz 1 BGB (Mindesunterhalt minderjähriger Kinder)

Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen

wortwörtlich nehme, müssen beide Elternteile während des ATJ Unterhalt zahlen, da das Kind während des Austausches mit keinem von beiden in einem gemeinsamen Haushalt lebt.

Nach dem Gesetz sind beide Eltern verpflichtet, dem Kind Unterhalt zu leisten. Bei getrenntlebenden Paaren erbringt ein Elternteil, bei dem das Kind lebt, seinen Unterhalt in Form von Betreuungsleisten, der andere in Form von Geldleistungen. Bei der Unterhaltsleistung für das Kind geht es also in erster Linie um die Sicherstellung des Lebensbedarfs. Während des ATJ ist jedoch der Unterhalt durch die Bezahlung des Programmpreises bereits sichergestellt. Wenn überhaupt eine Unterhaltszahlung (vom Vater) zu leisten ist, dürfte sie in der Regel geringer ausfallen als in Deutschland zumal der Vater auch ersparte Aufwendungen geltend machen kann (das sind Aufwendungen in Deutschland, die während des ATJ nicht anfallen wie beispielsweise Lebensmittel, Fahrten zur Schule mit dem ÖPNV, eventuell Mitgliedsbeiträge für Vereine oder auch Kosten für den Musikunterricht).

Was wir in dem Zusammenhang noch nicht erörtert haben (und vermutlich auch nicht können), ist, wie sich das Umgangsrecht/Besuchsrecht während des ATJ gestalten soll. Da der Vater dieses Recht wahrscheinlich nicht in Anspruch nehmen kann, wird er auch hier auf eine Kürzung seiner Unterhaltszahlung drängen.

Bernd

Das Umgangsrecht/Besuchsrecht ist in Deutschland nicht gekoppelt an die Unterhaltszahlungen.

Mit einfachen Worten: „Wenn ich mein Kind nicht sehe, bekommt es auch kein Unterhalt“ gibt es in Deutschland nicht (in Spanien wird das z. B. anders geregelt).

Das müsste dann ein Gericht klären in wie weit die Kosten fürs ATJs, Taschengeld, extra Auslandskrankenversicherung oder Mittagessen in der Schule gegen gerechnet werden. Am besten man regelt so etwas in familiären Kreise und das ist nur möglich, wenn die Eltern auf der Elternebene bleiben und nicht in die (nicht mehr existierende) Paarebene gehen.

Lia, hast du dich auch mit Stipendien z. B. dem Parlamentarischen Partnerschaftsprogramm des Bundestages, von den Organisationen, etc. beschäftigt?

Davon abgesehen: Ab 12 Jahren kann ein Kind entscheiden bei wem es leben will, mit 14 Jahren kann es dann fast allein entscheiden, wann und wie oft es einen Elternteil sehen will. :wink:

Genau das war der Sinn meiner Frage; das sollte zuerst geklärt werden, ob der Vater zustimmt. U.U. hat sich die zweite Frage dann ja schon erledigt…

RREbi