Vorrausetzungen für's PPP

guuut das beruhigt mich ersteinmal

wusstet ihr(hab ich heut erst erfahreen) dass angela merkel nicht die zweitmächtigste person in deutschland ist?
also hab heute von meinem reli lehrer erfahren dass
bundespräsident (horst köhler) 1. ist
bundestagspräsident (norbert lammert) 2. ist
und dann erst
die bundeskanzlerin (angela merkel) steht .

wohlt ich nur mal so bemerken…

das ist jetzt zwar schon länger her aber ich wollte nochmal bemerken, dass das so nicht stimmt:D
1.Bundespräsident
2.Bundesratspräsident
3.Bundestagspräsident
4.Bundeskanzler

so ist´s richtig;):smiley:

Ähhmmm…Nein.

Was stimmt denn jetzt??? :smiley:

In der politischen und verfassungsrechtlichen Literatur wird die Stellung des Bundesratspräsidenten in der Rangfolge diskutiert. Daher wird er manchmal an zweiter Stelle, dann wieder erst an vierter Stelle genannt.
Nach Art.57 GG ist der Bundesratspräsident der Stellvertreter des Bundespräsidenten - es handelt sich m.E. hier um eine reine Vertretungsregelung bezüglich der Funktion.
Der Bundespräsident steht an erster Stelle, gefolgt vom Bundestagspräsidenten, der dem vom Vok gewählten Bundestag vorsteht. Vom Bundestag wird der Bundeskanzler gewählt, er(gerade mal sie) steht an dritter Stelle. Dann erst kommt der Bundesratspräsident, der dem Bundesrat vorsteht, der nicht vom Volk direkt gewählt wurde, sondern aus Vertretern der Bundesländer besteht und dessen Präsident in einem regelmäßigen Turnus wechselt - meist sind das die Ministerpräsidenten der Länder.

Das sollte man wissen, wenn man als Repräsentant der Bundesrepublik Deutschland mit dem PPP ins Ausland geht.
Es gibt also - wie so häufig im Leben - immer mindestens zwei Lösungen, die man erklären können sollte :wink:

Gruß,

RREbi

Meins stimmt.

Hab eine Absage bekommen, werde aber wahrscheinlich mit Ayusa nach Amerika fliegen

Kaltasa, welcher wk bist du denn?

Wenn ich ein ppp bekommen würde, müsste ich dann mit einer ORG rüber fliegen ':smiley: oder?

Aber was ist wenn ich noch keine ORG. habe muss ich überhaupt eine in das berwerbungformular angeben?

Wenn du dich für das PPP bewirbst, kannst du dir die ausführende Organisation nicht aussuchen. Es richtet sich nach dem Wahlkreis indem du wohnst, welche Organisation für dich zuständig ist. Das kannst du hier rausfinden http://www.schueleraustausch.de/forum/showthread.php?t=45 -> 2. Posting -> Wahlkreis anhand Tabelle raussuchen oder bei eurem Einwohnermeldeamt erfragen -> anhand der Wahlkreisnummer kannst du sehen, welche Organisation für dich zuständig wäre, wenn du dich bewirbst und mit welcher du in die USA gehen würdest, solltest du das PPP bekommen.

Viele Grüsse

Kirsten

Das heißt, ich muss mich eigl nur bei dem PPP bewerben & die Orga macht das schon fьr mich? Also muss ich mich auch nicht bei der zustдndige Orga bewerben?

Nein. Du lädst dir die Bewerbungskarte runter, sobald sie verfügbar ist, füllst sie aus, suchst deinen Wahlkreis raus, trägst ihn auf der Karte ein, suchst dir die dazugehörige Organisation aus der Liste raus, trägst sie als Adressat auf der Karte ein und schickst die Karte direkt an DIE Organisation.
Ein paar Wochen später bekommst du von denen die Bewerbungsunterlagen, die du komplett meistens nach 2 Wochen wieder zurückschicken musst. Und dann hörst du erst wieder im Oktober/November von denen.

Viele Grüsse

Kirsten

Wenn du dich dort bewirbst musst du eh dich auf laaaannges Warten einstellen. Von meiner ersten Bewerbung bis zu der Info das ich fahren kann, vergingen gut 10 Monate. Und jetzt warte ich schon wieder auch eine Gastfamilie :wink: :slight_smile:
Auch wenn es schwere fällt: Geduld ist echt ne sehr gute Eigenschaft dafür :wink:

Hey!
Werde ein Monat vor der Ausreise 18. War einer von euch trotzdem mit obwohl ihr nicht ins Altersraster passt?

also teilweise ist die OBERGRENZE für so ein ATJ 18,5 Jahre beim Zeitpunkt der Einreise.
Das müsste auch auf die USA zutreffen (aber da weiss es die Kirsten sicher besser :wink: ) - ansonsten einfach mal informieren, welche Länder sonst noch möglich wären (wo ein Wille, da auch ein Weg)

teilweise ist die OBERGRENZE für so ein ATJ 18,5 Jahre beim Zeitpunkt der Einreise.

Dem ist nichts hinzuzufügen ;). Das gilt auch für die USA :).

Viele Grüsse

Kirsten

Ja aber die vom Bundestag sagen das wäre von USA so festgelegt…wisst ihr denn an wen ich mich da wenden sollte?!
Und gibts jemand der bei PPP mit 18 noch ausgereist ist? wenn so was schon vorgekommen ist weiß ich ja zumindest dass es möglich ist

Das Gesetz der USA besagt, dass man für ein Austauschjahr bei Einreise höchstens 18,5 Jahre sein darf.
Das Gesetz findest du auch hier im Forum. Ein Austauschjahr kannst du machen, aber scheinbar nicht mit dem PPP.
Dann musst du dich eben für andere Stipendien und bei den Organisationen bewerben

Viele Grüsse

Kirsten

Hei!
Hat sich noch jemand dieses Jahr bei YFU beworben?