Vormundschaft an Gastfamilie

Hallo zusammen, mein Kind(16J) plant ein halbes Schuljahr in England. Jetzt in der Onboardingphase soll ich unterschreiben, dass ich die gesetzliche Vormundschaft an die Gastfamilie abtrete. Auch Entscheidungen über chirurgische Eingriffe treffen sie selbst. Die Organisation versucht in solchen Fällen,mich zu informieren, kann es aber nicht garantieren. Das soll ich unterschreiben! Ich habe das Gefühl, mein Kind dadurch regelrecht zu verlieren. Ich muss unterschreiben, dass die Gastfamilie alle Entscheidungen trifft, die Verantwortung dafür aber ausdrücklich die leiblichen Eltern übernehmen!!?? Ist das noch seriös??? Kann mir irgendjemand helfen?

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Hallo Windfang,
sowas würde ich nicht unterschreiben und musste es auch nicht unterschreiben. Was ist es denn für eine Agentur? Bei der Agentur meiner Tochter konnte ich ankreuzen ob ich damit einverstanden bin, dass sie mitgeimpft wird, falls es Impfungen in der Schule gibt. Das war es aber auch schon. Ansonsten muss ich für alles ein Formular ausfüllen, wenn ein aktueller Fall eintritt. Auch als sie mit dem Fahrrad zur Schule fahren wollte, musste ich unterschreiben, dass das für uns in Ordnung ist.
Sie befindet sich aber in Japan. Vielleicht ist das auch von Land zu Land unterschiedlich. Aber warum sollte ich die Rechte über mein Kind abtreten? Das gäbe für mich keinen Sinn. Verstehen könnte ich es nur bei einem absoluten Notfall, bei dem es um Leben und Tod geht und es eine sofortige Entscheidung bedarf. Vielleicht ist dies ja explizit so beschrieben? Frag doch nochmal bei der Agentur nach. Auch bei den Gastkindern die wir schon bei uns in der Familie hatten, war die Vormundschaft stets bei den leiblichen Eltern.
Ob ich dir jetzt damit weiterhelfen konnte weiß ich jetzt natürlich nicht. Alles Gute, Monika

Hallo Windfang,
bei uns (high school Jahr USA) gab es so ein Abtreten der Vormundschaft nicht. Ich stimme Monika zu, das würde ich auch nicht unterschreiben.
Viele Grüße
Luca

Hallo Luca, ich danke dir. Es geht um Kulturwerke Deutschland. Ich habe dort und beim Vater angefragt. Man hat mir versichert, dass die Eltern immer gefragt werden und dies nur Formalien für England sind, die nicht geändert werden können. Sie organisieren alles über Education, was wohl die Organisation da drüben ist. Für diese kurze Frist blieb mir keine Zeit für einen Anwalt und scheinbar bin ich die Einzige, die das merkwürdig findet. Wir haben eine WhatsApp Gruppe- auch dort hat es niemand moniert. Der Vater ist rechtlich eigentlich versiert, fand es aber nicht beunruhigend. Somit bin ich die Einzige, die dafür verantwortlich wäre, wenn sie nicht teilnehmen kann, weil ich nicht unterschreibe. …ich melde mich, wenn ich mehr weiß….

Hallo Monika,

vielen Dank für deine Nachricht. Ich bin sehr irritiert und werde immer unsicherer, wenn ich lese, dass mein Fall scheinbar ein Sonderfall ist. Ich werde versuchen, nä. Woche einen Anwalt zu finden. Um welche Orga es geht, habe ich eben bei Luca geschrieben. Die Leute bei Kulturwerke-DE sind alle super nett und hilfsbereit, aber die Dokumente von der Organisation, mit denen sie zusammenarbeiten, scheinen sie nicht zu kennen. Ich habe viel recherchiert- überall positive Bewertungen, Videos von Schülern bei den Gastfamilien etc. Die Seriösität wird überall bestätigt….

Hi, guck auch mal bitte in den Thread hier rein: Temporary Guardianship unterzeichnen - Austauschschüler Forum / Vor dem Auslandsjahr - Forum Schüleraustausch

So selten ist das nicht. Soll nicht heißen, dass ich das gut finde. Ich hatte äußerst große Bedenken. Letztendlich hat sich das Programm für uns zerschlagen, daher musste ich darüber nicht mehr groß nachdenken. Ich fand das Thema äußerst unangenehm. Ich finde es sehr anständig, dass du dir darüber Gedanken machst. Am Ende, werden es 90% der Eltern nicht gelesen haben oder nur überflogen haben, weil es zum Kleingedruckten gehört.

Hallo Windfang, so ein Sonderfall ist es wohl eher nicht. Ich bin da eher bei Ben1, wonach viele sich nicht die Mühe machen, das „Kleingedruckte“ auf vielen Seiten in Englisch wirklich bewusst zu lesen.

Wir sollten für Kanada unterschreiben, dass wir die Organisation mit allen Angestellten, die Schule mit allen Angestellten sowie die Gastfamilie mit allen Familienmitgliedern von jeglicher juristischer Verfolgung freistellen, selbst im Todesfall des Kindes, selbst bei Gesetzesverstößen. Also ein „macht, was ihr wollt, euch passiert garantiert nichts“, was in Deutschland sittenwidrig wäre.

Daran ist - natürlich - der Austausch in Kanada als Ersatz für USA gescheitert, so etwas kann kein verantwortungsvolles Elterteil unterschreiben.

Klar, wahrscheinlich passiert in 98% aller Fälle nichts Gravierendes, wenn aber doch, wirst du deines Lebens nicht mehr froh. Da habe ich in Kauf genommen, es meiner Tochter zu erklären - und die war dankbar für meine Entscheidung.

VG Hanns-Peter