Da gibt es in etwa die gleichen vorschriften wie bei den Deutschen Passfotos. Also: eher ernst als lächelnd.
Aber eine bestimmte Vorschrift gibt es da nicht?
Weil ich habe jetzt ein lächelndes schon bereit gelegt.
Vorschrift ist mir auch keine bekannt. Als Grundregel kann ein kleines Lächeln sicher nicht schaden, schliesslich macht man dann so einen freundlicheren (und im Endeffekt wohl auch besseren Eindruck) als wenn man wie ein Sträfling dreinguckt 
Hallo,
ich weiß, dass es Vorgaben gibt, und dass es wie in Deutschland auch Beispielbilder gibt. Die habe ich mir erst im November angeschaut, als ich mich für die Greencard beworden habe. Nur finde ich sie jetzt leider - beim besten Willen - nicht wieder.
Ich meine: Du darfst auf dem Foto nicht lächeln. Der Sinn dahinter ist: nach 8 Stunden Flug,wenn man dem Visa-Beamten gegenüber steht lächelt man einfach nicht derart - trotz intensivster Bemühungen. Du sollst auf dem Foto aussehen, wie normal auch. Man soll dich auf den ersten Blick wiedererkennen.
Ob ein Foto deswegen abgelehnt wird, weiß ich allerdings nicht.
Nur aus Interesse: Warum machst du erst ein Foto und fragst dann nach den Vorgaben? 
Liebe Grüße,
Wiebke
Und für die, die nicht genug Englisch können, das ganze auf Deutsch http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/foto.html
Visabeantragung - Foto-Bestimmungen für US-Visa
Antragsteller eines US-Visums benötigen lediglich ein Foto. Bei Nichteinhaltung der folgenden Bestimmungen kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Hinweise.
- Die Fotos dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
- Die Fotos müssen 5 x 5 cm groß sein.
- Der Kopf muss zwischen 2,5 and 3,5 cm groß sein, vertikal gemessen.
- Die Fotos müssen in Farbe sein und einen weißen Hintergrund haben.
- Die Fotos müssen den Antragsteller mit Vorderansicht zeigen, beide Ohren müssen sichtbar sein.
Das Passfoto muss den ganzen Kopf einschließlich der Haare als Vorderansicht zeigen, vorzugsweise die Ohren sichtbar. Der Antragsteller muss direkt in die Kamera schauen (nicht nach unten oder zur Seite). Das Gesicht muss ca. 50 % des Fotos einnehmen. Unter dem Begriff „Gesicht“ ist in diesem Zusammenhang der Kopf des Antragstellers von der Kinnspitze bis zu den Haaren zu verstehen einschließlich voller Breitseite mit Haaren. Das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein. Die maßgebende Bedingung ist, dass das Foto den Antragsteller eindeutig darstellt.
Das Foto soll 50 x 50 mm groß, in Farbe und mit weißem Hintergrund sein (mit dem Kopf des Antragstellers in der Mitte). Fotos mit unruhigem oder dunklem Hintergrund oder mit Muster sind unzulässig. Der Kopf von der Kinnspitze bis zu den Haaren sollte ca. 25 - 35 mm gross sein und die Augenhöhe sollte sich ca. 28 - 35 mm -von der unteren Kante des Fotos gemessen- befinden. Das Foto darf keinen Rand haben. Es muss an das Visaantragsformular DS-156 angeheftet oder aufgeklebt werden. Die Heftung muss so weit wie möglich vom Gesicht entfernt sein.
Kopfbedeckungen sind nur zulässig, wenn die Religion dazu verpflichtet, aber auch dann dürfen Sie keinen Teil des Gesichts unklar erscheinen lassen. Sonnenbrillen oder andere Dinge, die das Gesichtsfeld beeinträchtigen, sind unzulässig, es sei denn sie werden aus medizinischen Gründen benutzt (z.B. Augenbinde).
Fotos mit folgenden Bestandteilen sind unzulässig:
• traditionelle Gesichtsmaske oder Burko
• Mütze bei militärischem-, Flugzeug- oder anderem Personal
• Stammestracht, Nationalkostüm oder Kopfbedeckung, die nicht von der Religionszugehörigkeit vorgeschrieben ist.
Ein separates Foto wird für jeden Antragsteller, einschließlich Kinder benötigt. Gruppenfotos können nicht angenommen werden.
Ihr solltet auf den Fotos genauso gucken, wie auf denen für den Reisepass und den Perso. Es werden also Fotos werden, die ihr nicht in euer Album kleben würdet ;).
@Wiebke: Die Bestimmungen für die Green Card findest du hier http://germany.usembassy.gov/root/pdfs/visa/green-card-lottery-2010-sas.pdf
Viele Grüsse
Kirsten
Nein ich hatte schon ein Passfoto, das ist ca 4 Monate alt.-
Habe nur gefragt weil ich dann nicht unbedingt mehr neue machen muss.
Aber muss ich jetzt wohl doch machen.
Liebe Grüße
Wenn man einen Termin abmacht, bekommt man diese Foto Vorschrift:
Ein Foto, in Farbe, für jeden Antragsteller, egal welchen Alters
- nicht älter als 6 Monate,
- im Format 5 cm X 5 cm
- mit weißem Hintergrund
- Gesicht von vorne und die Ohren sollten freigelegt sein.
- das Gesicht muss ca. 50 % des Fotos einnehmen, also ca. 2,5 – 3,5 cm groß sein.
- Kopfbedeckungen sind nur zulässig, wenn die Religion dazu verpflichtet, aber auch dann dürfen Sie keinen Teil des Gesichts unklar erscheinen lassen.
- Sonnenbrillen oder andere Dinge, die das Gesichtsfeld beeinträchtigen, sind unzulässig, es sei denn sie werden aus medizinischen Gründen benutzt (z.B. Augenbinde).
Viele Grüsse
Kirsten