Unterhalt bei ATJ

Hallo liebe Forenmitglieder,

das Thema Unterhalt war hier schon einmal angesprochen worden. Bei mir ist die Lage ein wenig anders.

Meine Tochter (15) lebt bei Ihrer Mutter und ich bin bezahle Unterhalt entsprechend meines Einkommens.

Ich sehe meine Tochter regelmäßig und habe ein sehr gutes Verhältnis zu ihr.

Sie mag nach der 10ten Klasse ein ATJ in den USA machen. Für mich stand von Anfang an fest, dass wenn sie einen solchen Aufenthalt mag, ich es ihr auch auf jeden Fall ermöglichen mag, selbst wenn sie kein Stipendium bekommen sollte.

Um eine Finanzierung zu ermöglichen ist natürlich die entscheidende Frage. An wen muss ich Unterhalt zahlen, wenn meine Tochter im Ausland ist? An ihre Mutter oder direkt an sie?

Mit dem Unterhalt und dem Kindergeld (welches die Mutter bekommt und meiner Tochter auch als Unterstützung zugesichert wurde… auch wenn die Hälfte vom Kindergeld ja auch mein Beitrag ist) könnte der Aufenthalt gesichert werden.

Aber ich denke, dass die Unterhaltszahlungen nach wie vor an die Mutter zu erfolgen haben… Oder???

Vielen Dank schon einmal

Hallo,
das ist eine spannende Frage. Und die juristisch korrekte Antwort ist: Das kommt ganz auf den Einzelfall an. :o In die Antwort muss z.B. mit einbezogen werden, wer die Programmkosten etc. übernimmt. Evtl. könnten sich dadurch nämlich Unterhaltsansprüche erweitern bzw. minimieren, wenn nicht beide zu angemessen gleichen Teilen dafür aufkommen.

Im Grunde ist es so:
Eigentlich sieht der Gesetzgeber ja vor, dass ein Elternteil barunterhaltspflichtig ist, und der andere Naturalunterhalt leistet, wenn die Eltern nicht zusammenleben. Im Falle eines Austauschjahres leistet ja aber keiner der Elternteile Naturalunterhalt. Theoretisch müsste also die Kindsmutter barunterhalt entsprechend ihres Einkommens und du entsprechend deines Einkommens je hälftig bezahlen (d.h. du vermutlich die Hälfte von deinem jetzigen Unterhalt; die Mutter ebenso die Hälfte des Betrages, der sich aus der Düsseldorfer-Tabelle ergibt). An WEN geleistet wird, ist wohl die entscheidende Frage - im Zweifel würde ich hier sagen: an die Tochter.

Wenn sich aber alle einig sind, könnt ihr das natürlich auch einfach so handhaben, dass du deinen Unterhalt an die Mutter zahlst, und die sich dann um die Finanzen der Tochter kümmert. :slight_smile:

Liebe Grüße,
Wiebke

Also wenn meine Tochter kein Stipendium bekommt werde ich dir Kosten für das ATJ alleine tragen.
Deswegen ja auch die Frage.
Kosten für das ATJ plus nebenbei vollen Unterhalt an die Mutter kann ich nicht bewältigen.

Die Mutter hat auch erst vor kurzem sich nun endlich durchgerungen ihr OK zu einem ATJ zu geben und gleich gesagt sie kann maximal 200Euro monatlich meiner Tochter zur Verfügung stellen. Das wäre eigentlich nur das Kindergeld plus einige wenige Euro dazu.

Also wenn ich kein Unterhalt mehr an die Mutter zahlen müsste, wäre auch eine Finanzierung absolut kein Problem.

Sicher wäre eine Einigung untereinander das Beste… aber meine Ex- Frau (mag das Wort eigentlich nicht so… aber egal) ist da etwas schwierig. Sie braucht das Geld auch wohl eher für sich selbst… aber das ist eine müßige Diskussion die ich nun hier nicht führen will. Hier geht es um das ATF meiner Tochter, was ich ihr auf jeden Fall irgendwie ermöglichen mag.

Lieben Gruß
Frank

Hallo Frank,

zunächst ein herzliches Willkommen im Forum. Ich hoffe, du kannst mit unseren Antworten etwas anfangen.

Auch wenn du es nicht explizit geschrieben hast, vermute ich, daß du sowohl Ehegatten- als auch Kindesunterhalt zahlst und diesen Betrag einmal im Monat in einer Summe an die Kindsmutter überweist. Wenn du nicht weißt wie sich dieser Betrag aufteilt, solltest du dich kundig machen, denn bei einem ATJ wird

sich an der Höhe des Ehegattenunterhaltes vermutlich nichts ändern. Dieser Betrag wurde ja auf Grund der Bedürftigkeit deiner Ex-Frau festgelegt und ändert sich auch nicht, wenn deine Tochter das ATJ macht. Deine Ex hat aber dann nur Anspruch auf ihren Anteil. Und wie Wibke bereits geschrieben hat, müßtest sowohl du als auch die Kindsmutter Barunterhalt leisten, dessen Höhe eventuell angepasst werden muß, je nachdem in welchem Land das ATJ absolviert wird. Und du müßtest mit deiner Ex Einigkeit erzielen, wer in welcher Höhe die Programmkosten übernimmt.

Im übrigen solltest du, falls erforderlich, einen Fachanwalt für Familienrecht konsultieren, der dir exakt Auskunft geben kann.

Bernd

Hallo Frank,

Die Mutter hat auch erst vor kurzem sich nun endlich durchgerungen ihr OK zu einem ATJ zu geben und gleich gesagt sie kann maximal 200Euro monatlich meiner Tochter zur Verfügung stellen. Das wäre eigentlich nur das Kindergeld plus einige wenige Euro dazu.

Also, das Kindergeld wird zu 50% auf deine Unterhaltspflicht angerechnet, d.h. die Mutter müsste 200 - 184 : 2 = 108 € selbst aufbringen. Aber selbst mit 200€ sollte man in den USA gut auskommen können. Darüber hinaus müsste die Kindsmutter (ist das besser als Ex-Frau?) :wink: - ob ihr das nun passt, oder nicht - ihrer Barunterhaltspflicht mit dem Betrag nachkommen, der über ihrem Selbstbehalt (800€ für Nichterwerbstätige / 1000€ für Erwerbstätige) liegt.

Was einen evtl. Ehegattenunterhalt angeht, kann es gut sein, dass deine Frau darauf überhaupt keinen Anspruch mehr hat. Seit der FamR-Reform wird der nämlich nur noch eingeschränkt zugebilligt - für einen beschränkten Zeitraum, und bei Erziehungs-/Aufsichtspflichten für Kinder (die man bei einer 15-Jährigen regelmäßig deutlich verneinen würde). Inwieweit das mit einbezogen wurde, kommt natürlich auch auf den Zeitpunkt der Trennung an / wann eine aktuelle Unterhaltsberechnung durchgeführt wurde.

Aus prozesstaktischen Gründen würde ich natürlich empfehlen, die ganzen Unterhaltsfragen erst zu klären, wenn auch die Kindsmutter den Vertrag mit einer Organisation unterschrieben hat.

Im Übrigen solltet ihr mal prüfen, inwieweit ihr Anspruch auf das nicht zurückzuzahlende Schüler-Bafög habt. :slight_smile: Hier ist der Link zum Bafög-Thread dieses Forums. Der erste Beitrag ist nicht ganz auf dem aktuellen Stand; der Höchstbedarf beträgt nunmehr 465€ / Monat + 1000€ Reisekosten.

Liebe Grüße,
Wiebke

…erst mal vielen Dank für die Antworten… helfen mir erst einmal weiter und bestätigen nur, was ich selber schon gedacht hatte, das die Regelung so sein sollte.

Ehegattenunterhalt zahle ich keinen. Erstens war es nie vereinbart gewesen… Ich hatte ihr freundlicherweise das Haus überlassen… und zweitens wäre es schon lange beendet.

Zum Kindergeld… Wiebke, Du hast Recht das nur die Hälfte des Kindergeldes ihr angerechnet wird. Aber da ich ja meiner Tochter meinen Unterhalt zukommen lassen würde und mein Anteil Kindergeld ja von der Mutter kommt (da sie die Gesamtsumme überwiesen bekommt), zahlt sie praktisch nur ihren Anteil plus die paar Euro…

Wird wohl dann doch besser sein einen Anwalt hinzuzuziehen und Rat einholen… aber vielleicht findet sich auch so eine Lösung.

Oder ich werde meine Tochter bevor sie ins ATJ geht zu mir in den Haushalt nehmen und darüber alles klären…

Aber das wäre die letzte Möglichkeit…

Schauen wir mal…

Gruß und Danke an Euch nochmal
Frank