Hallo Kirsten,
wenn man den Führerschein in Neuseeland gemacht hat, muss man nicht unbedingt die theoretische Prüfung auch in Deutschland nochmals machen. Man kann auch eine Ausnahmegenehmigung (Kosten 100,-Euro) beantragen. Denn in Neuseeland hat man bereits eine Theorieprüfung abgelegt, fährt allein Auto und nach der Rückkehr nach Deutschland darf man sowieso 6 Monate allein fahren. Es würde auch keinen Sinn machen, wenn man nach so vielen Monaten (Allein!)Fahrpraxis dann wieder „zurück auf Los“ muss, so als wären die letzten 12 Monate quasi nicht vorhanden gewesen…
Die deutschen Prüfungsbögen kann man auch im Internet durchdudeln (bei Aral kostenlos und der ADAC hat eine 1-Jahres-Gratis-Mitgliedschaft für Jugendliche, mit der man auch an die Bögen rankommt). So extrem unterscheidet sich das aber alles nicht, die Regeln sind nicht sooo unterschiedlich. Gewöhnungsbedürftig ist eher der Rechtsverkehr in D, wenn man aus NZ kommt. Aber das geht selbst langjährigen Fahrern nicht anders. Auch ich hatte in NZ erstmal leichte Schwierigkeiten und griff ständig ins Leere, wenn ich schalten wollte.
Meine Tochter hat ihren Führerschein in NZ gemacht und er wurde umgeschrieben in einen deutschen. War gar kein Problem. Die Probezeit läuft übrigens ab dem Moment, an dem der FS in NZ bestanden wurde.
HG, Sabine