Stipendium-alleinerziehend

Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Meine Tochter will unbedingt nächstes Jahr ein Highschool-Jahr in den USA machen. Da ich jedoch alleinerziehend und ohne Job bin, hat sie sich für ein Vollstipendium beworben, da es sonst nicht möglich ist. Sollte sie das Stipendium bekommen, würde das Amt dann weiterhin ihre halbe Miete für unsere Wohnung in Deutschland während dieses Jahres zahlen? Oder müsste ich dann etwa umziehen, weil wenn mir ihre Hälfte der Miete fehlt, kann ich die Wohnung nicht mehr bezahlen ?
Lg Claudia

Den Satz für deine Tochter zahlen sie nicht, wie es mit der Miete aussieht, weiß ich nicht. Aber sie dürfen euch nicht kündigen und von dir verlangen, dass du in eine kleinere Wohnung ziehst, da deine Tochter ja wieder kommt!

Kindergeld bekommst du auch weiterhin!

Wenn deine Tochter das Vollstipendium nicht bekommt, kann sie sich auch bei EIN HERZ FÜR KINDER bewerben.

Viele Grüsse

Kirsten

Ich war ja in der Zeit des ATJ aus Krankheitsgründen in Hartz IV gerutscht. Die Situation sah wirklich echt mau aus. Der Regelsatz des Kindes wird nicht gewährt und auch die anteiligen Kosten der Unterkunft wurden nicht übernommen, da das Kind sich im Ausland aufhält. Anders wäre es gewesen, wenn dass Kind sich in Deutschland in einem Internat aufgehalten hätte, dann hätte das Jobcenter die KdU übernommen.

Ausziehen muss man aber nicht, da das Kind ja wieder in den Haushalt zurückkehrt.

Gruß graefinlwl

Also müsste ich die Miete selbst aufbringen?
Und wird das Kindergeld nochmal an meinen Regelsatz angerechnet?

Danke schonmal, für eure Antworten!

Hallo Claudia,
du kannst, wenn deine Tochter ins Ausland geht, für sie Schüler-Bafög beantragen. Entsprechend deiner Schilderung würdest du vermutlich den Höchstsatz bekommen. Die monatlichen Raten könntest du dann als ihren Mietanteil nehmen. Ihr Taschengeld wäre ja durch das Kindergeld abgedeckt.

Neben dem Stipendium (hat sie sich nur für eins beworben? Es gibt doch mehrere Vollstipendien?) wäre evtl. auch Rotary eine Möglichkeit…?

Liebe Grüße,
Wiebke

Ich habe das Kindergeld umgeleitet und es direkt auf das Konto meiner Tochter auszahlen lassen. Es wird dann nicht auf deinen Regelsatz angerechnet.

Den Mietanteil deines Kindes mußt du allein aufbringen.

Gruß graefinlwl

Hallo,
graefin - habt ihr damals Bafög bekommen? (Loquesoy, Schülerbafög muss übrigens nicht zurückgezahlt werden. Hatte ich vorhin vergessen zu erwähnen.)

Liebe Grüße,
Wiebke

@Wiebke: unser BAföG ist damals abgelehnt wurden, weil meine Tochter bereits in der 9. Klasse nach Argentinien gegangen ist. Die 9. Klasse hat sie von Juli bis Anfang Dezember absolviert und wurde dann in Argentinien in die Klasse 10 versetzt. Das Einverständnis ihrer deutschen Schule lag schriftlich vor. Trotzdem hat das BAföG-Amt dies nicht anerkannt. Ich hätte Klage einreichen müssen. Hatte aus gesundheitlichen Gründen aber nicht den Nerv dazu. Ich hatte zum Glück Ersparnisse, die ich dann aufgebraucht habe. In den nächsten Wochen erhalte ich diese Ersparnisse unverhofft wieder zurück, weil mich die Rentenversicherung rückwirkend ab 08/2010 in Erwerbsminderungsrente geschickt hat und meine Rente bedeutend höher ist als der Regelsatz von Hartz IV. Manchmal braucht der Mensch auch ein wenig Glück. Könnte ich die Nachzahlung gegen Gesundheit eintauschen, würde ich die Gesundheit nehmen.

Gruß graefinlwl