Sorgerecht?

Wer hat das Sorgerecht während des ATJ?

… verbleibt bei den leiblichen Eltern, bzw. ggf. bei den Personen, denen das Sorgerecht übertragen worden ist. Die Gasteltern erhalten lediglich das „Aufenthaltsbestimmungsrecht“.

Leider haben wir es bei der Informationsveranstaltung einer Organisation erlebt, dass behauptet wurde, das Sorgerecht gehe für die Dauer des Austauschs auf die Gastfamilie über. Dies ist aber Unsinn, denn nach deutscher Gesetzeslage kann das Sorgerecht nur von einem Vormundschaftsgericht entzogen werden.

Viele Grüße, Thomas Bracht

also wie wäre das z.B wenn der ATS einen Unfall hat, wer darf dann entscheidungen im rahmen von OP usw treffen?

lg

Oje, jetzt geht es gleich in die Einzelheiten - tut mir leid, da passen zu müssen, denn ich bin kein Jurist.

Bei unserer Tochter (Gastland Kanada) war es so, dass wir eine „Custodianship Declaration“ unterzeichnen mussten (notariell beglaubigt!), in der wir uns damit einverstanden erklärten, dass der Repräsentant der kanadischen Partner-Austauschorganisation im Auftrag von und stellvertretend für uns handeln konnte. Ich denke, das bezieht sich dann wohl auch auf medizinische Behandlungen (was bei uns aber zum Glück nie zum Tragen kam). Ich könnte mir vorstellen, dass es in anderen Ländern ähnlich gehandhabt wird - aber wie gesagt: das sollte an kompetenter Stelle geklärt werden.

Viele Grüße, Thomas Bracht

ich habe dir eine e-mail geschrieben

Ich habe dir Formulare bei meiner OP selbst unterschrieben, obwohl ich erst 16 war. Blieb mir ja auch irgendwie nichts anderes übrig :wink: