Schulpflicht nach ATJ

Hallo zusammen, ich weiß zwar nicht ob die Frage jetzt doppelt gestellt ist, aber ich bin doch recht unsicher. Wir wohnen in NRW und unsere Tochter ist z.Zt. in den USA. Sie ist G8 Jahrgang = 10.Klasse und wird hier die 10. wiederholen (Latinum, 3.Fremdsprache). Sie kommt Mitte Juni zurück und wird dann auch das Gymnasium wechseln. Bei der Ummeldung wurde mir gesagt, dass sie bis zu den Sommerferien die Schule noch besuchen müsste. Sie hat aber doch das Schuljahr beendet und auch eine Beurlaubung? Oder hat sich jetzt etwas geändert? Danke für die Hilfe

Nein, das Schulgesetzt schreibt vor, dass du dich für das ATJ beurlauben lassen musst. Das heißt, für das dann in Dt. stattfindende Jahr bist du beurlaubt, und zwar komplett. Deine Beurlaubung endet mit dem Abschluss des SJ in Dt, auch wenn du schon imMai/Juni zurückkehrst.
LG
hebi89

Welches Schulgesetz?
Sachsen-Anhalt oder NRW?

RREbi

Also mir wurde heute von der Schulleitung des Gymnasiums auf das meine Tochter geht mittgeteilt, dass sie nach dem ATJ wieder in die Schule kommen muss. Sie kommt Anfang Juli zurück und hat dann noch 4 Wochen Unterricht bis zu den Ferien. Wir leben in BaWü.

Die Schüler sind also sobald sie wieder nach Deutschland kommen schulpflichtig! Es sei denn, dass der Schulleiter die Schüler/in bis zum Beginn der Ferien beurlaubt. Ist aber Ermessensache der Schulleitung.

Viele Grüße
Anja

Diese Sache wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Meine Tochter ist für das gesamte Schuljahr 2010/11 beurlaubt. Hatte heute so wie so ein Gespräch mit der Schulleitung und habe noch einmal gefragt, ob ich die Freistellung richtig verstanden habe und dies wurde mir bejaht. Mir wurde auch gesagt, dass sie sich im Sekretariat anmelden muss, wenn sie freiwillig doch ein paar Tage kommen sollte. Unsere Schule ist in Berlin, möchte dies aber nicht generell für alle Berliner Schulen sagen, da wir in einer privaten Schule sind.

Hallo,

also, wir leben in NRW und unsere Tochter (Noch G 9 ) hat die Beurlaubung für das ganze Schuljahr erhalten, kann aber gerne freiwillig Kurse besuchen.

LG Gabriele

Genau! Unser Sohn musste nicht in die Schule zurück. Es war ihm frei gestellt. (Wir wohnen auch in BaWü.)

@ilnohi: Die ATS kommen alle zu unterschiedlichen Zeiten zurück. Manche verlängern auch ihren Aufenthalt, wenn es das Visum erlaubt. Wenn deine Tochter für 1 Schuljahr vom Unterricht befreit ist, muss die Schule nicht genau wissen, wann deine Tochter zurück kommt. Außerdem - deine Tochter wiederholt die 10. Klasse. Also, was soll diese Forderung überhaupt von seiten der Schule. Ich persönlich würde der Schule das genaue Rückkehrdatum deiner Tochter nicht mitteilen.

Viele Grüße, Ute

Das ist richtige, dass die Schüler sich für das ATJ beurlauben lassen müssen. Falsch ist aber, dass der Schüler lt. Schulgesetzt für das ganze Deutsche-Schuljahr beurlaubt bis. In welchem Schulgesetzt hast du das bitte gelesen? :confused:

§ 4 Schulbesuchsverordnung Baden-Württemberg:
B[/B] Als Beurlaubungsgründe können außerdem insbesondere anerkannt werden:
2. Teilnahme an internationalen Schüleraustauschen sowie an Sprachkursen im Ausland.
(5) Zuständig für die Entscheidung über Beurlaubungen in den Fällen des Absatzes 2 sowie bis zu 2 aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen in den Fällen des Absatzes 3 der Klassenlehrer, in den übrigen Fällen der Schulleiter. :wink:

Also einfach mit dem Schulleiter absprechen und evtl. schriftlich fixieren.

Und ganz ehrlich was macht es schon wenn die Schüler wieder zurück in ihre „alte“ Klasse müssen? Sie haben ja viel erlebt, das die anderen bestimmt auch interessiert und sie auch mittelen möchten. Außerdem ist es ein guter Einstieg wieder in das deutsche Schulsystem zu kommen und ein Beginn evtl. Verpasstes aufzuarbeiten.

Viele Grüße
Anja

Ich glaube nicht, dass ein Austauschschüler, wenn er aus dem Ausland zurückkommt, in den letzten 4 Wochen vor den Sommerferien noch etwas für die deutsche Schule macht. Man sollte auch nicht vergessen, dass es gerade in den USA während des Schuljahres nicht so viele Ferientage gibt, wie in Deutschland, deshalb ist es für mich gerechtfertigt, wenn der zurückkehrende ATS nicht die letzten Wochen in die Schule muss. Reist der ATS der Beendigung der Schule noch 4 Wochen durch das Gastland, fragt auch keiner nach der Schulpflicht in Deutschland. Und wo steht geschrieben, dass ich verpflichtet bin, der Heimatschule das Rückflugdatum mitzuteilen. Das habe ich noch nirgendwo gelesen.

Vielen Dank an alle. Lt. Schreiben der Schule ist unsere Tochter für das Schuljahr 2010/2011 beurlaubt. D.h. für mich das “komplette” Schuljahr. Da die Sommerferien dieses Jahr so spät sind, haben wir aber auch schon überlegt, dass eine Rückkehr vor dem neuen Schuljahr nicht schlecht wäre für den Einstieg und so lernt sie auch schon ihre neue Klasse kennen.
Danke noch mal an alle für eure Meinung.

Zu unterscheiden ist zwischen der Vollzeitschulpflicht und der Berufsschulpflicht. Die Vollzeitschulpflicht dauert in der Regel bis zum Abschluss des 9. Schulbesuchsjahres, in einigen Bundesländern bis zum Abschluss des 10. Schulbesuchsjahres. Der Begriff Schulbesuchsjahr ist nicht mit der Jahrgangsstufe zu verwechseln (Beispiel: Für einen Schüler, der zweimal sitzengeblieben ist, endet die Vollzeitschulpflicht am Ende der 7. bzw. 8. Klasse). Übersprungene Klassen werden hingegen anerkannt, so dass die Vollzeitschulpflicht dennoch nach Klasse 9 bzw. 10 endet.

Die Berufsschulpflicht beginnt nach Ablauf der Vollzeitschulpflicht. Die Berufsschulpflicht kann entweder durch die Teilnahme an einer Berufsausbildung, durch Bildungsgänge an einer Berufsbildenden Schule oder durch den Besuch der Sekundarstufe I oder der Sekundarstufe II einer Allgemeinbildenden Schule erfüllt werden. In der Regel endet die Berufsschulpflicht mit dem Ende der Berufsausbildung bzw. mit dem zwölften Schulbesuchsjahr. Die näheren Details und weitere Alternativen zum Nachkommen der Berufsschulpflicht unterscheiden sich je nach Bundesland.

hallo
mein sohn kommt ende juni aus usa zurück
laut gymnasiumleiter muss er 10-klassse besuchen bzw wiederholen
da er realschule vorher besucht hatte und trotz gutem zeugniss nich das "nötige "
durchnitt für diese gymnasium hat
muss er dann sofort zu schule
bitte um hilfe
lg
jk:confused:

Auch wenn ich nicht weiß, in welchem Bundesland dein Sohn dann zur Schule geht, du kannst dem Gymnasiumleiter einen schönen Gruß von Herrn S. ausrichten und ihn in meinem Namen fragen, für was das gut sein soll. Das letzte Bundesland, das in die Sommerferien geht, ist Bayern am 30.Juli. Ungefähr 2 Wochen vorher findet die Notenkonferenz statt und danach geht es erfahrungsgemäß in den Klassen gemächlich und locker zu. Und daß dein Sohn kein Zeugnis für das Schuljahr bekommt, sollte auch dem Gymnasiumleiter klar sein. Ich hatte es schon an einer anderen Stelle geschrieben: stelle einen Antrag auf Befreiung der Schulpflicht bei der obersten Schulbehörde.

Bernd

Halo,
Bernd ich glaube, sie meinte, dass ihr Sohn nicht die paar Wochen die 10. Klasse besuchen soll, sondern generell für ein Jahr die 10. machen soll, die er zuvor auf der Realschule abgeschlossen hat.

Wenn dem so sei: Es ist an vielen Schulen üblich, dass Schüler, die die Realschule mit der 10. Klasse abgeschlossen haben, und dann aufs Gymnasium gehen, dort in die 10. Klasse eingestuft werden. Das wird deshalb gemacht, damit alle Schüler (egal ob Gymnasium, Real oder sonst was) bei eintritt in die Oberstufe auf dem gleichen Niveau sind. Und in den meisten Bundesländern beginnt die Oberstufe ja neuerdings mit der 11. Klasse, weil in der 12. schon das Abi geschrieben wird.
Vor G8 wurde zum angleichen des Niveaus die 11. Klasse genutzt, heute ist das aber unmöglich. Deshalb wird dein Sohn die 10 wohl ein drittes Mal machen müssen.
Das einzige, was ihr versuchen könntet, ist mit dem Schulleiter zu reden, dass dein Sohn nachdem er aus den USA wiederkommt, eine Prüfung macht, in der er zeigt, dass er das Niveau, das der Schulleiter mit dem Besuch der 10. klasse erreichen möchte, schon hat.

Liebe Grüße,
Wiebke