Schüleraustausch in England; Erfahrungen die ein junger Mensch nicht unbedingt machen muss, was Organisation und Gastfamilie betrifft
Unser Sohn hat einen Aufenthalt über ein ganzes Jahr in England mittlerweile hinter sich.
Wir möchten voranschicken, dass wir es gutheißen, wenn ein junger Mensch sich solch einer Herausforderung stellt.
Nach intensiver Recherche (Internet, Literatur, Fachmesse) wurden wir von der Organisation, die wir schließlich auswählten (die deutsche und die Vorort-Organisation in England) „sehr enttäuscht“, um nicht zu sagen „eigentlich müssten wir Schadenersatz verlangen“.
Unser Sohn kam zunächst in eine Gastfamilie, ein Pärchen im Alter von 23 und 26 Jahren, die im Nachhinein beurteilt, weder Interesse an unserem Sohn als Mitmenschen mit einem kulturell fremden Hintergrund zeigten, noch das Niveau hatten, mit solch einem jungen Erwachsenen umzugehen.
Natürlich gibt es immer „schwarze Schafe“ unter Gastfamilien.
Doch einem Gastschüler die vollständige Schuld am Scheitern einer solchen Beziehung regelrecht in die Schuhe zu schieben (damit man das Geld auf jeden Fall im Sack hat), finden wir unverantwortlich.
Unsere Vorwürfe an die Organisationen (in Deutschland und vor Ort in England) sind folgende:
Wir bekamen eine E-Mail nachdem unser Sohn bereits ein halbes Jahr Aufenthalt hinter sich hatte und wurden vor die vollendete Tatsache gestellt, dass er ein auffälliges, unhöfliches und sittenwidriges Verhalten gezeigt habe und man aufgrund dessen keine Möglichkeit sehe, ihn in der Gastfamilie zu belassen (so was merkt man nicht erst nach einem halben Jahr, wenn das tatsächlich so gewesen wäre, denken wir).
Zwei Tage vor seinem „Rauswurf“ bekamen wir den Brief der Organisation (aus Deutschland, als Anlage der Beschwerdebrief der Vorort-Betreuerin der englischen Organisation) mit der lapidaren Bemerkung, dass unser Sohn in „zwei Tagen“ die Gastfamilie verlassen, eine „Übergangsgastmutter“ zugeteilt bekommt, um danach in eine zweite Gastfamilie vermittelt zu werden, welches seine „letzte Chance“ wäre, den Aufenthalt in England bis zum geplanten Ende durchzuführen.
Weder mit uns Eltern noch mit unserem Sohn wurde vor dieser Ankündigung (wie gesagt, zwei Tage vor dem Wechsel) gesprochen noch in irgendeiner Weise kommuniziert. Unser Sohn hat den „Beschwerdebrief“ der englischen „Betreuerin“ ca. 10 Minuten vor unserem anschließenden Telefonanruf erst gelesen und ist aus allen Wolken gefallen (was harmlos ausgedrückt bedeutet: Er wusste gar nicht wie ihm geschah und stand uns unter Tränen Rede und Antwort). Es stellte sich heraus, dass die vorgebrachten Vorwürfe an den Haaren herbeigezogen waren, damit die Gastfamilie sich nicht der Ungeeignetheit und des Unvermögens schuldig machte solch einen jungen Menschen aus dem Ausland bei sich aufzunehmen.
An dieser Stelle möchten wir anmerken, dass die Wahl einer Organisation, die die Gastfamilien nicht dafür bezahlen, dass sie ATS aufnehmen vielleicht die bessere ist.
Wir lasten der deutschen sowie der englischen Partnerorganisation an, dass wir als Eltern, die ja eigentlich die „Vertragspartner“ sind, über keinerlei Schwierigkeiten informiert wurden und man sich auch im Nachhinein, als wir dies bemängelten und darum baten, uns über jegliche Schwierigkeiten in Zukunft zu unterrichten (unter Angabe aller unserer E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Postadressen usw.) man uns weiterhin über nichts in Kenntnis gesetzt hat.
Unser Sohn hat einen starken Charakter, ist selbstbewusst und sehr tolerant. Das befähigte ihn dazu, sich dadurch nicht unterkriegen zu lassen. Dennoch hat das erste halbe Jahr in England seine Spuren bei ihm hinterlassen.
Wir verbrachten einen gemeinsamen Kurzurlaub in England, dort wo er gelebt hat, und registrierten ein großes Unwohlsein, als er uns den Ort, die Straße und das Haus zeigte, wo er zuerst untergebracht war.
Meine Frage:
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht mit seinem Kind und evtl. sogar gerichtliche Schritte eingeleitet?