Rückreise und Zoll

@Bernd:
Die Kann-Bestimmung bezieht sich auf die Möglichkeit des Schätzens. Der Zeitwert wird IMMER zugrunde gelegt. Die andere Möglichkeit, die Nennung eines zutreffenden Zeitwertes durch den Reisenden, wurde ja auch genannt.

@Martin:

Wo hören eigentlich „gut gemeinte Tipps“ auf, und wo fängt „Beihilfe/Aufforderung zum (Zoll-)Betrug/Steuerhinterziehung(?)“ an?

Das ist eine gute Frage.
Eine Anstiftung setzt strafrechtlich voraus, dass man eine konkrete Person zur Tat bestimmt. Bestimmen ist das Hervorrufen eines Tatentschlusses in einer Person. Im Einzelfall könnte dies also gegeben sein, allerdings halte ich das für fraglich, solange nicht einer bestimmten Person gesagt wird: „Mach das so und so!“.

Was eine Beihilfe angeht, ist es absolut umstritten, ob eine Förderung der Handlung des Haupttäters ausreicht, oder ein tatsächlicher Beitrag zur Haupttat geleistet werden muss. Je nachdem, welche Position man bezieht, kann man ggf. zum einen oder anderen Ergebnis kommen. Das ist allerdings aus meiner Sicht hier deshalb nicht ausschlaggebend, weil man die Beihilfe auch vorsätzlich begangen haben müsste. Und einen Vorsatz zu unterstellen finde ich problematisch:
Zum einen müsste man einen Vorsatz gehabt haben, gerade diese Tat zu fördern.
Darüber hinaus müsste man ja geradewegs dazu aufrufen, dass Zollbestimmungen umgangen werden. Hier wird immer wieder auf die Zollgrenze von € 430,-- für Flugreisende hingewiesen, und empfohlen, darüber hinausgehende Werte per Post (d.h. getrennte Veranschlagung) zu senden. Auch die Darstellung von Argumenten, warum eine Sache einen verringerten Zeitwert haben könnte, dürfte nicht für eine Anstiftung oder Beihilfe ausreichen. :wink:

Noch kann ich also keine strafrechtliche Relevanz erkennen.

Ich hoffe, ich konnte dir das jedenfalls ein wenig abgrenzen und dir damit weiterhelfen. :slight_smile:

@Katli:
Doch. Kannst du. Ganz einfach. Die einfachste Lösung: Du machst ein paar Bilder vor deiner Haustür in Deutschland, mit deinen Eltern. :wink: Die rechtlich sichere Lösung: Du gehst zum Zoll und lässt dir eine „vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung“ ausstellen, die du dann bei der Wiedereinreise im Falle einer Kontrolle vorlegst.

Liebe Grüße,
Wiebke

Das würde ich übrigens nicht so sehen, solange mehr oder weniger überall die Schilder rausgeschnitten sind. (Das mache ich nämlich regelmäßig, weil die kratzen!) :mad:

Allerdings kann man bei vielen T-Shirts heutzutage die Schilder nicht mehr rausschneiden, weil die Konzerne das „Kratz“-Problem festgestellt haben, und die Waschanleitung etc. deshalb hinten ins Shirt drucken. Find ich gut! :smiley:

@Wiebke: Super, werde ich machen, danke für den Tipp :smiley:

Kann mir vielleicht jemand mit folgender Frage helfen?

Ich möchte mir eventuell vor meinem Austauschjahr noch eine Kamera kaufen. Auf Ebay habe ich eine gefunden, die aus Großbritannien geschickt werden würde. Sie hat evtl. eine andere Produktbezeichnung als die deutsche, also das gleiche Modell hat in Großbritannien einen anderen Namen, diese andere Produktbezeichnung gilt aber auch in den USA.
Vor Abreise würde ich vom Zoll eine vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung ausstellen lassen, damit es bei der Rückreise keine Probleme gibt.
Aber ist es ein Problem, diese Bescheinigung zu bekommen, wenn die Kamera keine deutsche Produktbezeichnung hat? :-?

Nein. Das ist kein Problem. Denn auch Großbritannien liegt in der EU. :wink:

Liebe Grüße,
Wiebke

Ok, super, dankeschön :slight_smile: