Rotary RYE 20/21

Hallo zusammen! Unser Sohn wollte mit Rotary ins Ausland. Rotary hat den gesamten Austausch für 2020/2021 kurz vor den Sommerferien abgesagt und ca. 450 € von der Verwaltungspauschale einbehalten. Begründung: Computerprogramme etc. wären davon bezahlt worden. Es fand nur eine Auswahlveranstaltung ohne Catering statt, Personalkosten hat Rotary nicht., so das die Kosten auf ca. 60-70 (à 450 €) Jugendliche pro Distrikt sehr hoch sind und nicht nachvollziehbar. Sie berufen sich darauf, kein Reiseveranstalter zu sein. Darüber kann man streiten. Hat jemand hier etwas unternommen?

Wie sieht es denn bei denjenigen aus, die einen Anwalt eingeschaltet haben? Wir müssen uns jetzt entscheiden, ob wir weitere Maßnahmen ergreifen. Wir haben leider keine Rechtsschutzversicherung und es es wäre interessant zu wissen, wie es bei euch weitergeht bzw. ob es schon Regelungen gegeben hat.
VG
Bettina

P.S
Unsere Kosten belaufen sich auf 2000,00 Euro.

Es gibt zwei neue Urteile vom Amtsgericht Frankfurt und Amtsgericht Köln, die sowohl mit als auch ohne Reisewarnung wegen Corona eine Stornierung Und eine vollständige Rückzahlung des Reisepreises bestätigt haben.

Es gibt einen Unterschied zwischen Pauschal- bzw. Tourismus Reisen und “Austausch”. Darauf berufen sich die Organisationen offensichtlich. Uns wurden sogar Paragraphen um die Ohren gehauen, dass die Angst vor Ansteckung alleine nicht genügt bei zumutbaren (Hygiene) Maßnahmen, welche man einhalten kann/soll/muss.
Entgegen des generellen Einreiseverbotes bis Ende des Jahres liegt auch nur für J1 Visa eine Ausnahme Genehmigung vor.

Die Kosten sind bei derzeitigen “Leistungen” wohl generell fragwürdig. In der Regel sollte man jedoch Anspruch haben auf Beleg der tatsächlich entstandenen Kosten, wenn man diese für zweifelhaft hält. Habt ihr bereits Widerspruch eingelegt und um Darlegung der Kostenaufstellung gebeten? Wie teuer die Lizenzen o.ä. sind, weiß ich natürlich nicht, aber diese können tatsächlich unverschämt hoch sein in manchen Fällen.

Bettina, was meint denn euer Anwalt wie die Aussichten sind? Normal kann ein Anwalt das schon recht gut abschätzen und dazu oder abraten. Ohne Rechtsschutz ist das vermutlich eher heikel. Ihr müsst in jedem Fall in Vorleistung gehen. Das wird schnell lächerlich unverhältnismäßig mit Anwalts-, Gerichtskosten und Co. Der Prozess kann sich ewig hinziehen, beim Vergleich würdet ihr auf den Auslagen sitzen bleiben, bei Rechtsprechung kann die Organisation ggf. in Berufung gehen, auch bei einem Urteil zu euren Gunsten kann es eine ganze Weile dauern bis ihr das Geld tatsächlich bekommt und dabei noch völlig außer Betracht gelassen, dass im schlimmsten Fall einem eine Insolvenz dann noch ein Schnippchen schlägt. Habt ihr beim Verbraucherschutz schon mal angefragt? Ist ja doch kein Einzelfall mehr. Vielleicht springen die mal in die Presche wenn sich mehrere melden. Alternativ, aber nicht jedermanns Sache, gäbe es noch diverse Medien die entsprechend Portale/Formate zur Unterstützung bieten (nicht nur Klatsch-TV ).
In jedem Fall solltet ihr regelmäßig eure Forderung auf Rückzahlung der Organisation zustellen, dass keine Ansprüche verjähren. Dann könntet ihr (mit vermutlich viel Geduld) die Rückmeldung der anderen, bei denen die Rechtsschutz übernommen hat, abwarten und euch darauf berufen.

Das allgemeine Vorgehen der meisten Organisationen macht einfach nur traurig und wütend
:face_with_monocle: und leider liegen Recht haben und bekommen Welten auseinander (dazwischen ein Berg an Geld :< )

Ich drücke euch Allen die Daumen!

Grüße

Es gibt zwei neue Urteile vom Amtsgericht Frankfurt und Amtsgericht Köln, die sowohl mit als auch ohne Reisewarnung wegen Corona eine Stornierung Und eine vollständige Rückzahlung des Reisepreises bestätigt haben.

Nach 651 u BGB sind die Stornierungsvorschriften für Pauschalreisen explizit auch für Gastschulaufenthalte anwendbar.

berufen sich auf
“ Reisevertragsrecht; | keine Anwendung der Pauschalreise-Richtlinie auf Schüleraustausch
Die Richtlinie 90/314/EWG des Rates v. 13. 6. 1990 über Pauschalreisen ist nicht anwendbar auf Reisen, die in einem etwa halb- oder einjährigen Schüleraustausch bestehen, die bezwecken, daß der Schüler im Gastland eine Schule besucht, um dessen Bevölkerung und Kultur kennenzulernen, und in deren Rahmen der Schüler unentgeltlich bei einer Gastfamilie wie ein Familienmitglied untergebracht ist (EuGH, Urt. v. 11. 2. 1999 - Rs. C-237/97).“ und die Reisewarnung besagte “vor touristischen Reisen” wird abgeraten.

In wiefern im Einzelfall dann wie vorgegangen/entschieden wird, weiß ich natürlich nicht,nur sollte man auf alle Möglichkeiten vorbereitet sein. Selbst der Jurist, der 651 als anwendbar nennt, rät zur Rechtsschutzversicherung, da Auseinandersetzungen häufig kostspielig und langatmig werden, als auch oft in die zweite Instanz.

Unsere Organisation hat direkt bei Widerspruch gegen die Zusatzbestimmungen obiges Zitat u.a. ähnlich entgegnet. Ob das uns genannte Urteil auch so alt war, oder gar eben jenes weiß ich auf Anhieb nicht auswendig. Sicher ist jedoch, sollte es nötig sein bis zum EuGH zu gehen, braucht man wohl einen äußerst gut aufgestellten langen Atem.

Die Reaktionen der meisten Organisationen zeigen wohl, dass sie weder schnell noch einfach oder freiwillig Erstattung leisten werden.

Ich will sicher keinen entmutigen, aber eben auch nicht Hoffnung schüren, die keiner gewährleisten kann. Das sollten dann doch besser tatsächlich die Juristen übernehmen, die im Zweifel für falsche Beratung auch haftbar gemacht werden könnten.

Vielleicht gibt es ja hier Betroffene, deren Anwalt sich auf 651 beruft. Wäre sicher interessant für alle ob er damit Erfolg erzielen kann/konnte oder was die Organisation entgegen bringt.

Und am Ende bleibt ganz gleich weshalb wir im Recht wären, muss doch um jeden Cent gestritten/nachgelaufen werden, wenn es einfach nicht erstattet wird. Siehe die unzähligen Reiseveranstalter und Fluggesellschaften - rechtlich ganz klare Sache und dennoch werden einfach Gutscheine ausgestellt oder gar nicht geantwortet und das Geld einfach einbehalten oder vielleicht sogar Zahlungsunfähig sind.

Alles in allem wohl eher bewölkt.:confounded:

Argumentation der Veranstalter für Quatsch, weil das EuGH Urteil aus 1999 Ja nur besagte, dass die EU Richtlinie nicht anwendbar ist. Niemand beruft sich aber als Voraussetzung des Rückzahlungsanspruches auf diese Richtlinie .Zwischenzeitlich gibt es in Deutschland aber in dem 651u BGB eine zeitlich nachfolgende und individual gesetzliche Regelung, wonach das Schulaufenthalte ausdrücklich vom Geltungsbereich umfasst sind. Ich habe somit rechtlich überhaupt keine Bedenken, dass die Schüleraustausch als Pauschalreise gilt und somit auch die entsprechenden Vorschriften.

schrieb übrigens vor, dass jeder Reiseveranstalter Zahlungen von Kunden für eine Pauschalreise gegen seine Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz durch Reisesicherungsschein absichern musste.

Wenn also der EUGH entschieden hat, dass das nicht für Gastschulaufenhalte gelten solle, und das immer noch anwendbar wäre, wäre gar nicht erklärbar, warum unser Veranstalter uns dann einen Sicherungsschein bei der Buchung vorgelegt hat.

Dadurch ist man übrigns auch abgesichert, falls der Veranstalter auf dem juristischen Weg in die Insolvenz rutscht.

Ich bin sehr guter Dinge, dass wir unser Geld zurückbekommen. Unser Anwalt auch.

wirklich allen hier!

Ich stimme dir auch zu, dass vieles widersprüchlich/unsinnig ist. Es hat eben nur den Anschein, dass die Organisationen vor nichts zurück schrecken. Siehe Zusatzvereinbarungen und Co.
Von Sicherungsscheinen können Cook Kunden ein Lied singen :confounded:
Mit Rechtsschutz ist das Risiko recht überschaubar, kann eben nur ewig dauern bis man zu seinem Recht kommt. Ohne Rechtsschutz würde ich jedoch aus besagten Gründen warten bis erste Erfolge vorliegen, da die Auslagen hier schnell vierstellig werden können und irgendwann unverhältnismäßig wird. Hierbei darf man dann eben nur nicht vergessen, regelmäßig seine Forderung geltend zu machen damit Ansprüche nicht verjähren. Ein kompetenter Anwalt sollte alle Möglichkeiten im besten Interesse seiner Mandanten nennen können ggf. eben auch außergerichtliche.

Vermutlich hat euer Anwalt erst einmal der Organisation geschrieben (und Frist gesetzt)? Falls - gab es darauf schon Reaktionen?

Halte(t) uns doch bitte am Laufenden!

Allerdings keine Reaktion . Die sitzen das jetzt aus. Wir haben Rechtsschutz und werden klagen. Werde berichten, aber schnell geht das sicher nicht…