Rechtliche Lage nach dem AJ?

Hallo :slight_smile:

Ich bin momentan in Irland und bleibe dort bis zum Ende des Schuljahres.

Allerdings endet hier das Schuljahr Anfang Juni, in Deutschland für mich aber erst Ende Juli.

Weiß jemand ob ich in den zwei Monaten Ferien habe oder in die deutsche Schule muss? Ich bin theoretisch für das ganze Jahr freigestellt und habe in Irland ja somit die 10. Klasse abgeschlossen, also meine Schulpflicht für das Jahr beendet, oder?

Danke für Hilfe, ich würde ungern nochmal für 2 Monate in eine neue Klasse kommen.

Diese Frage kann dir nur deine Schule beantworten. Frag doch einfach mal per E-Mail oder über den üblichen Kommunikationskanal nach.

Bei meinem Sohn hat die Schulleitung (mündlich) gesagt, dass sie es den Schülern freistellt. D.h. er darf, aber muss nicht in die Schule kommen.

Also bei uns, muss meine Tochter in die Schule, es sein denn sie macht ein Praktikum anderweitig. Lt Schule verläuft die Freistellung anhand des Schreibens der Organisation. Bei uns ist der Rückflug am 25 Mai und die Schule geht bis Anfang Juli. Echt ungünstig.

Idt bei meiner Tochter auch so. Leider ist es rechtlich unmöglich die Freistellung zu verlängern ohne das entsprechende Schreiben der Organisation. Die Schulleitung hat uns angeboten, in dieser Zeit ein Praktikum zu machen. Dann würde es wahrscheinlich gehen. Mal sehen, wie wirs machen, aber meine Tochter möchte auf keinen Fall hin…

Das ist ja spannend.
Da das Formular der Schule bei uns eine Beurlaubung für das ganze Schuljahr 23/24 ausspricht und ebenfalls bestätigt, dass das Jahr nicht auf die Verweildauer in der Oberstufe (von max. 4 Jahren) angerechnet wird, bin ich davon ausgegangen, dass bei Rückkehr Anfang Juni keine Schulpflicht mehr besteht. (die 10jährige Vollzeitschulpflicht ist ja auch erfüllt…)

Das Jahr ist für die Schule und die Kinder ja quasi „nichtig“. Daher ist mir nicht klar, was das dann für einen Sinn haben sollte - es sei denn, die Kinder wiederholen das Jahr nicht und gehen nahtlos in die nächste Stufe. Dann könnte ich das ggf. nachvollziehen und fände es aus sozialen Gründen auch sinnvoll. Und ein Praktikum ist ja auch nie verkehrt…
In sofern würde ich nochmal schauen, was in der Beurlaubung der Schule steht. Ob diese datumsgebunden ist oder für das ganze Schuljahr.

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Sprecht am besten mit der Schule. So konnten wir alle Fragen klären. Ich denke, jede Schule handelt etwas anders.

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Hi Kaddel,
Das ist ja der Wahnsinn.
Ich habe mit der Schule gesprochen und weil im Schreiben der Organisation der 25.5.2024 als Rückflugdatum steht, meinten sie, für die restliche Zeit des Schuljahres würde Schulpflicht bestehen.
Meine Tochter muss auch nächdtes Schuljahr die 11 Klasse „wiederholen“. Meinst du es liegt am Bundesland? Wir kommen aus NRW.
Ich weiß garnicht welche Argumente ich gegenüber der Schule benutzen soll um mein Anliegen durchzuführen…
Was habt ihr denn für Nachweise an die Schule geben müssen? Was steht denn bei euch in dem Schreiben der Organisation?

LG. Christina

Hi Christina,
ich meinte das gleiche wie mum-of-2. Am besten die Schule fragen. Diese Frage ist schon öfters aufgetaucht.

https://staging.forum.schueleraustausch.de/search?context=topic&context_id=31983&q=Schulpflicht%20&skip_context=true

Hallo Chris,
wir sind auch NRW.
Ich habe gestern nochmal geschaut und unser Formular sagt „Rückkehr in die Schule zum…“. Da wir die Beurlaubung sehr früh eingereicht haben - bevor klar war wohin und wann - hat der Direktor dort eingetragen „zum Schuljahr 24/25“. Wenn dort das Rückkehrdatum stünde, dann würde ich auch nochmal mit der Schule sprechen - so ist für mich die Sache klar.

Könnte mir vorstellen, dass es bei den Direktoren auch Unsicherheiten gibt - gerade bei der Umstellung G8/G9. Bei G 8 sind in der Regel die 10 Jahre Schulpflicht noch nicht erfüllt gewesen, bei G 9 bzw. ATJ in der 11. Klasse dahingehend schon…

Danke mum-of-2 für den Hinweis auf die alten Threads. Da sind ja auch alle Szenarien schonmal durchgespielt…:slight_smile:

Auch unsere Tochter musste die letzten Wochen nochmals in die 10. Klasse. Leider gilt eben Schulpflicht, da gilt auch keine Ausnahme. Selbst ein deutlich sinnvolles Praktikum wäre nicht erlaubt gewesen. War in Baden-Württemberg.
Der einzige Vorteil ist, dass man die zukünftigen Mitschüler kennen lernt.

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Hi Steffi
Leider wird meine Tochter die 11 Klasse „wiederholen“ müssen und somit wird sie nächstes Sjahr mit anderen Schülern zusammen sein. Sie wollte einen sauberen Start haben. Sie hat sich für ein Wirtschaftsabi entschieden und das wird ihr erstes Jahr in dieser Schule sein.

Huhu,
Habe erneut mit der Schule verhandelt und mit Hilfe unserer Organisation, die Beurlaubung bis Schuljahrende verlängert. Die durchgängige Teilnahme am Unterricht muss zwar nachgewiesen werden, aber das kriegen wir auch hin.
Wir freuen uns riesig😊

Wollte nur kurz Bescheid geben. VG.

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Das klingt prima! Freut mich für euch.
Was bedeutet denn „die durchgängige TN am Unterricht muss nachgewiesen werden“?

Hm, stand so im Schreiben der Schule. Ich werde die Hbj Zeugnisse einreichen und ich versuche noch eine formlose Bestätigung von der Schule zu ergattern. Ich hoffe es reicht aus.

Ah so - also, dass sie in USA durchgängig in der Schule war in dem Schuljahr 23/24.
Dann verstehe ich’s. Danke! Sollte ja kein Problem sein das zu bekommen.

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