Organisationen die an deutsche schulen im Ausland vermitteln

Hallo,
ich möchte ein Auslandsjahr machen, aber trotzdem in meiner Klasse bleiben. Ich habe bereits mit meiner Schulleitung gesprochen, die meinte dies sei nur möglich wenn ich an eine deutsche Schule im Ausland gehe. Ich habe aber Schwierigkeiten eine Organisation zu finden die das anbietet. Kennt irgendjemand von euch eine und kann mir helfen?
Vielen Dank!

Hallo :slight_smile:
suche mal nach VDA
müsste auch hier im Forum unter “Organisationen” zu finden sein.
Viel Glück

Hallo caro,
Willkommen im Forum! Die Aussage deiner Schulleitung ist nicht unbedingt korrekt. Es kommt nämlich sehr darauf an, in welchem Bundesland du lebst, und was dort im Schulgesetz steht. Grundsätzlich muss das Schuljahr nämlich nur anerkannt werden, damit du in deiner bisherigen Klasse bleiben kannst. Und eine deutsche Schule ist bei einem Auslandsschuljahr für die Anerkennung regelmäßig KEINE Voraussetzung.
In welchem Bundesland wohnst du? In welche Klasse gehst du und wann möchtest du ins Ausland? Hast du schon konkrete Vorstellungen, wohin es gehen soll?

Ansonsten kannst du dich übrigens auch bei deutschen Schulen direkt bewerben. Einige vermitteln vllt. auch Gastfamilien? Ich bin sicher, dass der FSA (Freundeskreis Südafrika) mit deutschen Schulen zusammenarbeitet.

Liebe Grüße,
Wiebke

Hallo Wiebke, danke für deine Antwort!
Ich wohne in Niedersachsen, gehe auf einem Gymnasium in die neunte Klasse und möchte gerne im ersten Halbjahr der zehenten Klasse ins Ausland, Amerika und Australien sind meine Favoriten.
Meine Schulleitung hat gesagt ich werde nur freigestellt, wenn der Unterricht auf der High School gleichwertig ist. Kennst du zufällig die Kriterien dafür?
Vielen Dank!
Caro

Hallo Caro,
ich arbeite an einer deutschen Schule in Südamerika und kann nur sagen, dass die Vorstellung, dass das Unterrichtsniveau gleichwertig mit dem deutschen Gymnasium sei, sehr optimistisch ist. Schon alleine deswegen, weil die Schulen z.B. in Chile Gesamtschulen sind. Und ein Großteil der Schüler spricht auch nicht Deutsch als Muttersprache, große Teile des Unterrichts laufen auf Spanisch.
Rana

Hallo Caro,
ich komme auch aus Niedersachsen. Wenn du nur ein Halbjahr weggehst, kommst du völlig unproblematisch in deine alte Klasse. Denn: Du hast ja die neunte Klasse bestanden und würdest deshalb in die 10. eingestuft werden. Nur, wenn du dann die 10. nicht bestehen würdest, hättest du natürlich das Problem, dass du sie wiederholen müsstest.

Wenn du doch ein Jahr ins Ausland gehst (was ich sehr empfehlen würde!), gilt evtl. die VO-GO (Verordnung über die gymnasiale Oberstufe), auf die sich die Schule vermutlich bezieht. Darin heißt es:

§4 - Schulbesuch im Ausland

(1) Die Zeiten eines regelmäßigen und gleichwertigen Schulbesuchs im Ausland werden auf die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe angerechnet, jedoch nicht zulasten der Schülerin oder des Schülers.

(2) 1[COLOR=„Red“]Bei einem Schulbesuch im Ausland erbrachte Leistungen können bei einem zwölfjährigen Bildungsgang auf die in der Einführungs- oder der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe zu erbringenden Leistungen im Regelfall nicht angerechnet werden[/COLOR]. 2Die Schule kann auf Antrag Unterrichtsleistungen, die an einer anerkannten deutschen Auslandsschule oder einer Europäischen Schule erbracht worden sind, anrechnen. 3Ausnahmsweise kann die Schule auf Antrag Unterrichtsleistungen, die an einer sonstigen ausländischen Schule erbracht worden sind, auf die im zweiten Schulhalbjahr der Einführungsphase und im ersten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase zu erbringenden Leistungen anrechnen, wenn der Nachweis der Gleichwertigkeit erbracht ist.

(3) 1Die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe kann in einem dreizehnjährigen Bildungsgang auf Antrag verkürzt werden, soweit die Schülerin oder der Schüler einen regelmäßigen und gleichwertigen Schulbesuch im Ausland nachweist. 2Wird die Einführungsphase wegen eines Schulbesuchs nach Satz 1 ganz erlassen oder um das zweite Schulhalbjahr verkürzt, so ist die Schülerin oder der Schüler ohne Versetzung zum Besuch der Qualifikationsphase berechtigt.

(4) Im Fall der Anrechnung nach Absatz 2 oder der Verkürzung nach Absatz 3 kann die Schule unter Berücksichtigung des Schulbesuchs im Ausland bei der Wahl der Prüfungsfächer und hinsichtlich der Belegungsverpflichtungen Ausnahmen von den Anforderungen zulassen, die sich auf den Unterrichtsbesuch in der Einführungsphase beziehen.

(5) Wer nach dem Besuch einer ausländischen Schule in die gymnasiale Oberstufe aufgenommen wird, kann seine Belegungsverpflichtungen in Fremdsprachen in einer abweichenden Weise erfüllen, wenn dies aufgrund des bisherigen Schulbesuchs erforderlich ist.

Was genau anzuwenden ist, hängt, wie du liest, also auch davon ab, ob du dein Abi nach 12 oder 13 Jahren machst.
Aber ob die Regelungen der VO-GO auf einen Auslandsaufenthalt in der 10. anzuwenden sind, ist schon kritisch. Denn: die Oberstufe beginnt nach meiner Kenntnis eigentlich in der 11. Klasse. Aber selbst, wenn wir sagen, die 10. Klasse wäre die Einführungsphase steht in §3 Abs. 1 VO-GO:

1 Die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe beträgt in der Einführungsphase ein Schuljahr und in der Qualifikationsphase zwei Schuljahre (…)

Und in Satz 2 steht dann:

Wer ohne Besuch der Einführungsphase in die Qualifikationsphase eingetreten ist, besucht die Qualifikationsphase mindestens zwei und höchstens drei Schuljahre.

Der Besuch der Oberstufe ist folglich auch ohne den Besuch der Einführungsphase möglich.

Aber selbst wenn wir mal die VO-GO anwenden und auch behaupten, die 10. Klasse gehört zur Oberstufe und du müsstest sie bestehen, bedeutet das nicht, dass du die 10. Klasse mit anderen Mitschülern nach dem ATJ „wiederholen“ müsstest (wiederholen in Anführungszeichen, weil wir hier die Meinung vertreten, man kann nur wiederholen, was man schon gemacht hat.) :wink:
Die entscheidende Passage für diesen Fall habe ich dir mal rot markiert. Dort steht, dass Leistungen, die im Ausland erbracht wurden im Regelfall nicht anerkannt werden können. Dass etwas „im Regelfall“ nicht anerkannt werden kann, heißt aber auch, dass es dazu Ausnahmen gibt. Und die Gleichwertigkeit der Leistungen ist da nicht abschließend. Du könntest z.B. auch am Ende des Schuljahres eine Prüfung ablegen, die feststellt, ob du den Stoff der 10. Klasse kannst. Dann müsstest du im Ausland nur parallel lernen und dir von den Mitschülern die Aufgaben schicken lassen. Es gibt darüber hinaus die Möglichkeit, dass du „zur Probe“ in die Oberstufe gehst, und dich nach 3 Monaten in die 10. zurückstufen lässt, wenn es gar nicht klappt. Und natürlich hast du auch die Möglichkeit, in der 9. Klasse so gute Noten zu erreichen, dass du von der Zeugniskonferenz feststellen lässt, dass du die 10. überspringen kannst. In der Zwischenzeit könntest du dann ins Ausland. und in der 11. wieder einsteigen.

Was die Gleichwertigkeit angeht: Ich kenne es so, dass du dafür meistens zumindest die Hauptfächer weiterbelegen müsstest.
Wenn das nicht funktioniert, z.B. bei Latein, schaut man, ob du in dem Fach am Ende eine Prüfung ablegst, oder welche Alternativen es gibt. Manchmal vergleicht man auch die Lehrpläne, schaut also, ob der gleiche Stoff dran kommt (wenn ja, gilt es erstmal als gleichwertig).

Ich denke, da gibt es eine Menge Möglichkeiten - und wo ein Wille ist, ist auch ein Weg! :slight_smile:

Liebe Grüße,
Wiebke