NRW Regelung für Austausch in der 11

Hallo Ihr Lieben,

wir sind etwas durcheinander. Entweder hat unsere Schule keinen richtigen Plan oder wir haben etwas verpasst. :confused:
Gestern wurde in der Schule bekannt gegeben, das DIE Schüler die nächstes Jahr in der 11 in die USA gehen ( also der letzte Jahrgang der nach 13 Jahren Abi macht ) wieder in die 10 eingestuft werden wenn sie nach einem Jahr wiederkommen.

Das meine Tochter eventuell nach einem Jahr nicht in die 12 kommt, war uns fast klar…aber sofort in die 10 ???:eek:

Kann mir da jemand weiterhelfen? Wir haben schon sämtliche verträge bei EF unterschrieben und die erste Rate auch bezahlt. Bei den ersten Gesprächen in der Schule hieß es immer wieder, die neuen Regelungen sind noch nicht bekannt… und jetzt so etwas …

Ich würde mich freuen, wenn der / die ein oder andere da Informationen hätte.
Liebe Grüße aus Bottrop
Astrid

Wenn ich es richtig verstanden habe soll nach dem Amerikajahr nicht in die alte Lerngruppe zurück gegangen werden sondern das Jahr “wiederholt” werden. Da es der letzte G9 Jahrgang ist, gibt es nach einem Jahr keine 11. Klasse sondern die dann 10. Klasse macht nach 3 Jahren Abitur, ist also wie vorher 11 die Einführungsphase vor der Qualifikationsphase. So wie es gewesen wäre, wenn nach dem Amerikajahr 11, 12, 13 gefolgt wären.
Bei meiner Tochter in der Klasse G8 in Niedersachsen ( 10. Klasse ) sind Schülerinnen neu hinzugekommen, die (noch G9) ihre 11. Klasse nicht geschafft haben. Die konnten 11 auch nicht wiederholen, weil es sie nicht mehr so gibt, sondern mussten in 10 zurück. Ich glaube, dass es entsprechend ist.
Hoffe ich habe es einigermaßen verständlich ausgedrückt:confused:.
Viele Grüße Nina

Hallo Astrid,

mein Sohn ist ebenfalls in der letzten Klasse des G9-Zuges. Er ist in der 11. Klasse und derzeit für 1 Jahr in den USA. Wenn er zurück kommt, geht er in die 12. Klasse. Sollte er da nicht mitkommen, müsste er auch in die 10. zurück. Soweit die generelle Regelung.

An der Schule meines Sohnes gibt es mehrere Austauschschüler. Alle haben vom Direktor die Bescheinigung bekommen, dass sie nach dem ATJ in die 12. Klasse gehen können. Man will vermeiden, dass sie in die 10. zurück müssen. Ob sie die 12. dann alle schaffen, wird man sehen.

Vielleicht kannst du mit dem Direktor eine Probezeit für deine Tochter aushandeln, in der sie in die 12. geht und ihr fest stellen könnt, ob sie mit kommt. Eine Chance sollte sie doch zumindest bekommen, oder?

Viele Grüße, Ute

Ich kann bei so etwas nur kopfschüttelnd zur Kenntnis nehmen, was da an lebens- und wirklichkeitsfremden Regelungen in einem Kultusministerium verzapft wird. Ich kenne das vom Hiesigen in Hannover unter der Leitung einer augenscheinlich inkompetenten Proporzministerin. Erst völlig unnötig an der Schulzeit schrauben und dann die Menschen, die sich wegen der Teilnahme an einem Auslandsaufenthalt interessiert und flexibel zeigen, zum Stolpern bringen. Das Einzige, was ich seit über 30 Jahren an Kontinuität in einem solchen Ministerium erkennen kann.
RREbi

:eek: aber das macht doch überhaupt keinen Sinn! geht man in der 11. also nach der 10. ins Ausland… muss man das versäumte Jahr “wiederholen”…
das bedeutet doch aber man müsse nach dem Atj in die 11.! und nicht in die 10. dann würde man doch die Klasse nochmal machen, die man schon bestanden hat… !!? :o

Hat mich auch verwirrt. Das wäre ja eine Bestrafung. Wenn die “alten G” in die 11 gingen und dann mit den 1. G8 das Abi machten, würde sich ja nix ändern. Aber in die 10. Klasse zu gehen wäre ja der totale Schwachsinn. Kann so eigentlich/hoffentlich nicht sein, denn dann würde ich meinen Sohn nach dem USA-Jahr auf der International school in DDorf anmelden. Da macht er dann 2 Jahre Oberstufe und hat sogar nen IB.

Gruß
Christiane

also falls es wirklich so sein sollte würde ich mein Kind auf eine Gesamtschule schicken! denn da ist G8 noch nicht angekommen :wink:

Der Grund für diese Regelung in einem Gymnasium, das die Umstellung von G9 auf G8 mit macht, ist folgender:

Wenn mein Sohn zurück kommt, kommt er in einen Jahrgang, in der die 12. Klasse des G9-Zuges mit der 11. Klasse des G8-Zuges gemeinsam unterrichtet wird, damit die Schüler in der 13. bzw. 12. Klasse gemeinsam Abitur machen können. Somit gibt es in dem Jahr gar keine 11. Klasse im herkömmlichen Sinne. Die Schüler, die in diesem gemeinsamen Jahrgang nicht mitkommen, müssen daher in die 10. Klasse des G8-Zuges. Die 10. Klasse des G8-Zuges ist im Schulstoff weiter als die 10. Klasse eines G9-Zuges.

Diese Regelung gilt aber “nur” für diejenigen, die das Pech haben, in der letzten Jahrgangsstufe des G9-Zuges zu sein.

Viele Grüße, Ute

Da haben meine Töchter ja Glück, dass sie davon nicht betroffen sind. Meine jüngste Tochter ist der vorletzte Jahrgang G9, sodass ihr das nicht passieren kann.

Viele Grüsse

Kirsten

Ja da simmer dabei…

Mein Sohn nimmt jeden bekloppten Schulsch**** mit, den sich irgendwelche depperten, realitätsfremden Bürokraten aus den Fingern saugen.

Vielleicht kann ich ihn ja vorversetzen lassen…

Gruß
Christiane

PS…laut den Aussagen einiger Direktoren, sind die G8 überhaupt noch nicht so weit wie die G9… juhu…es leben die Theoretiker…wenn ich links in kochendes Wasser greife und rechts in Eiswasser ist mir in der Mitte theoretisch angenehm warm

aber weiß einer, ob das überall so ist?
weil an meiner Schule hieß es bis vor kurzem noch, das wir, wenn wir einen bestimmten Durchschnitt und bestimmte Noten haben, einfach weiter kommen, also in die 12.

Du hast Recht, das Schulministerium NRW hat folgende rechtliche Grundlage hierzu heraus gegeben:

Der Schüleraustausch nach § 4 Abs. 2 APO-GOSt kann nur genehmigt werden, wenn vor Antragsstellung auf dem Zeugnis der Klasse 10.1 bzw. 10.2 (G8: 9.1 bzw 9.2) im Durchschnitt mindestens befriedigende, keine nicht ausreichenden und in den Fächern mit schriftlichen Arbeiten höchstens eine ausreichende Leistung ausgewiesen sind. Als Fächer mit schriftlichen Arbeiten gelten Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, zweite Fremdsprache und das Fach/die Fächerkombination im Differenzierungsbereich (Wahlbereich II).
Da die Vorbereitungen für den Austausch in der Regel bereits während des 2. Halbjahres der Klasse 10 (Klasse 9) getroffen werden müssen, haben die Noten des Zwischenzeugnisses der Klasse 10 (Klasse 9) eine entscheidende Bedeutung.

Schüler, die die oben angegebenen Leistungsanforderungen erfüllen und an einem genehmigten Schüleraustausch in der Jahrgangsstufe 11 (Jahrgangsstufe 10) teilnehmen, können ohne Versetzungsentscheidung und ohne Aufnahmeprüfung in die Jahrgangsstufe 12.1 (11.1) eintreten, wenn sie den Nachweis über die Teilnahme am Unterricht im Rahmen des Schüleraustausches erbringen. (Bei G8 wird der mit dem Zeugnis am Ende der Klasse 10 verbundene Abschluss nach erfolgreichem Durchgang durch die Jahrgangsstufe 11 erworben.)

Hier der gesamte Text: http://www.lfs-koeln.de/cms/uploads/media/Rechtliche_Grundlagen_2009.pdf

Viele Grüße, Ute

Hier die derzeitigen Regelungen für alle Bundesländer:

http://www.aja-org.de/richtlinien-der-bl-zum-schulbesuch-im-ausland

In den meisten Fällen hängt die Versetzung von der Zustimmung des Schulleiters oder des Schulamtes ab. So hatte ich das auch bei unserer Schule in Erinnerung. Eine so eindeutige Regelung wie für NRW habe ich für andere Bundesländer nicht gefunden.

Viele Grüße, Ute