Muttizettel für Diskobesuche der Austauschschüler

Für unter Achtzehnjährige eigene Kinder gibt es normalerweise die Möglichkeit, einen „Muttizettel“ (Übertragung der Aufsichtspflicht an einen Volljährigen) zu unterschreiben. Ein 17-Jähriger darf mit diesem Zettel mit seinen volljährigen Klassenkameraden nach 24:00 in der Disko bleiben. Hier in der Gegend ist der Zettel außerdem die einzige Möglichkeit überhaupt Zutritt zu erhalten.

Weiß jemand, ob Gasteltern diesen überhaupt unterzeichnen dürfen? Und gibt es dafür eine rechtliche Begründung?