Wenn man ein Haus in Hochwassergebieten hat, findet man keinen Versicherer, der einen gegen Hochwasser versichert…
Die Krankenversicherung, die Step-In uns mitgeliefert hat, hatte gewissermaßen diese Hochwasserklausel: seelische Verletzungen, Psychotherapien, etc. waren nicht enthalten.
Wie wir inzwischen vermuten müssen, genau deshalb: weil Depressionen bei Austauschschülern häufiger auftreten. Stepin hat unsere Tochter in einer schlechten Gastfamilie hängen lassen, das hat nach unserer Einschätzung unsere Tochter so massiv belastet, dass sie eine ausgewachsene Depression entwickelte.
- Stepin sieht sich nicht in der Verantwortung
- Die Krankenkasse zahlt die Notaufnahme und Krankenhausaufenthalt nicht
Meine Folgerung:
ständiges Hochwasser bei Step-In
=> Danger: Do not step in!
ja,was soll ich nun sagen:Wir haben 3 kids mit Stepin/Pax in USA gehabt und alles war super. Es wurde aber auch keine/r Krank.
MIt Depris würde ich ein Kind eh nicht schicken
Hallo,
ich glaube globulus meinte, dass die Tochter eine Depression in den USA entwickelt hat…? 
Liebe Grüße,
Wiebke
Hallo Wiebke,
du hast das richtig gelesen. Unsere Tochter bekam ihre Depression im Ausland. Nach unserer Einschätzung durch das Verhalten des Betreuers wesentlich verursacht. Und er hat Entscheidungen durchgedrückt, die das dann noch schlimmer machten.
Wir wissen, das jeder ATS mal Heimweh und Blues hat. Aber dann sollte der Betreuer ein wenig Einfühlvermögen aufbringen können. Bei unserer Tochter hat er davon Null gehabt.
Und das trotz angeblich “langer Erfahrung im Schüleraustausch”!
P.S. vor dem Austausch war unsere Tochter superfit: Musik gemacht, internationale Chortournee mitgemacht, Theater, gut in der Schule, selbständig (die Idee mit dem Austausch kam von ihr selbst).
(Erst im Ausland als der Betreuer sie hängen ließ kam selbstverletzendes Verhalten, Depression, usw. Daran arbeitet sie immer noch. )
Habt ihr eine Klage eingereicht?
Das muss man innerhalb eines Monats nach Rückkehr machen.
Wir haben das diese Woche gemacht!
Viele Grüsse
Kirsten
Danke für den Tip
(Fristen beachten / innerhalb eines Monats nach Rückkehr Klage einreichen).
Haben wir jetzt auch gemacht.
Wäre ohne Rechtsschutzversicherung eine teure Angelegenheit. Leider vermute ich, haben die einschlägig negativ bekannten Austauschorganisationen eine Menge Erfahrung mit Klagen. Wahrscheinlich ist der “Ausfall” schon in den Preisen einkalkuliert.
Gibt es Erfahrungen mit strafrechtlicher Relevanz, oder auch Klagen auf Schmerzensgeld?
Schliesslich geht es um minderjährige Kinder, bei denen diese Austauschorganisation ziemlichen Schaden angerichtet haben!
Hallo,
eine strafrechtliche Relevanz gibt es fast nie, denn dazu müsste man einen einzelnen Mitarbeiter finden, der sich a) strafbar gemacht hat und b) - je nach Delikt - einen Vorsatz oder zumindest grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Darüber hinaus stellt sich das Problem des Vollzugs, denn Mitarbeiter aus den USA sind ja regelmäßig nicht ‘greifbar’ für die deutschen Behörden.
Schadensersatzansprüche können durchaus in dem Zivilrechtsverfahren geltend gemacht werden, allerdings fällt ja die Höhe des Schadensersatzes in Deutschland eher Mager aus.
Erfahrungen gibt es da hier eher wenig, weil mir nicht bekannt wäre, dass aus dem Forum jemand geklagt hat. Aber wenn du einen Fachanwalt für Reiserecht wählst, kann der dir bestimmt was dazu sagen. 
Liebe Grüße,
Wiebke
Wiebke, wir haben es jetzt getan!
Viele Grüsse
Kirsten
Hallo Kirsten,
ja, das weiß ich doch. Ich habe aber die Frage von Globulus so aufgefasst, wie denn ein mögliches Verfahren ausgegangen ist. Und über eine Klage inkl. Verfahrensausgang hat hier ja noch niemand berichtet, wenn ich richtig informiert bin. Insofern gibt es da keine Erfahrungswerte…?
Liebe Grüße,
Wiebke