Kosten für Au-pairs absetzen

Aufwendungen für Au-pairs im Haushalt können in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Allerdings müssen die angefallenen Kosten richtig aufgeteilt werden - in Kinderbetreuungskosten und in Kosten, die Arbeiten im Haushalt betreffen.

Als Kinderbetreuungskosten gelten bei der Aufnahme eines Au-pairs pauschal 50 Prozent der gesamten Aufwendungen, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin. Bei Gesamtaufwendungen von 10 000 Euro wären das also 5000 Euro. Und weil Kinderbetreuungskosten unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich zu zwei Dritteln absetzbar sind, wären das im Beispiel 3333 Euro, erläutert der Steuerzahlerbund. Bei höheren Summen ist zu beachten, dass Kinderbetreuungskosten nur bis zu einer Grenze von 4000 Euro jährlich und pro Kind berücksichtigt werden.

Die übrigen 50 Prozent - die zweiten 5000 Euro aus dem Beispiel - werden als Ausgaben für Arbeiten im Haushalt veranschlagt und können entsprechend als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden. Denn der Gesetzgeber sieht die Arbeitsanteile von Kinderbetreuung und Haushalt bei Au-pairs als hälftig an. Voraussetzung für all diese Schritte ist aber, dass die Aufnahme eines Au-pair im Haushalt durch einen Vertrag nachgewiesen wird.

«In dem Vertrag kann auch ein anderes Aufteilungsverhältnis von Kinderbetreuung und Haushaltshilfe festgeschrieben werden», sagt Referentin Anita Käding. Die Bezahlung muss über ein Bankkonto des Au-pairs erfolgen und per Kontobeleg nachgewiesen werden. Andernfalls berücksichtigt das Finanzamt die Aufwendungen nicht.
(Quelle: ratschlag24.com)