Nach dem meine Tochter gerade wieder wohlbehalten nach einem tollen Austauschjahr zurück kam aus den USA, kam die liebe Kunde von der Familienkasse.
Ich solle doch bitte das unberechtigt erhaltene Kindergeld zurückzahlen.
Es wird mit EStG Paragraph 63 Abs. 1 Satz 3 begründet. Weis jemand wie ich einen Einspruch begründen kann ? Meine Tochter wurde im Mai 18 Jahre alt, ich soll von September bis Mai diesen Jahres zurückzahlen. Sie war die ganze Zeit in Deutschland gemeldet.
Wäre Super wenn mir jemand weiterhelfen könnte oder einen Anwalt empfehlen könnte.
Hallo,
Die Argumentation der Familienkasse ist hier unschlüssig. In § 63 Abs. 1 S. 3 EStG steht:
[INDENT]“Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, haben, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, sie leben im Haushalt eines Berechtigten im Sinne des § 62 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a.” [/INDENT]
Du sagst, dein Kind war hier die ganze Zeit über gemeldet. Entsprechend hatte es hier einen Wohnsitz. Damit scheitert die Argumentation schon am Wortlaut des § 63 Abs. 1 S. 3 EStG. (Dass dein Kind in den USA war, ändert nichts daran, denn rechtlich muss zwischen “Wohnsitz” und “gewöhnlichem Aufenthaltsort” unterschieden werden.)
Wenn du einen Anwalt einschalten möchtest, nimm einfach einen, der bei dir vor Ort ist. Ansonsten kann dir die Anwaltskammer aber sicherlich auch Fachanwälte für Verwaltungsrecht (oder solche mit diesem Interessenschwerpunkt) empfehlen.
Woher weiß die Kindergeldkasse denn von dem USA Aufenthalt?
Uns wurde gesagt, sowas muss man gar nicht melden, weil sie ja weiterhin hier gemeldet sind!
Meine älteste Tochter bekam sogar als Au Pair Kindergeld!
Zum 18. Geburtstag fordert die Kindergeldkasse regelmäßig eine Schulbescheinigung (bzw. Ausbildungsnachweis) an. Da man vom Unterricht in Deutschland befreit ist, während man in den USA ist, steht das Auslandsschuljahr auf der Schulbescheinigung. Das war bei meinen Eltern auch so.
Ja, aber die Kindergeldkasse sagt doch, dass man das ATJ nicht melden muss und das Kindergeld weiterbekommt, solange die Kids hier weitergemeldet sind und zurückkommen …
Ich verstehe grade nicht, warum hier ein einzelner alles zurückzahlen soll …
Weil sie es so meinen. Genau ich musste zum 18 melden wo sie zur Schule geht. Ich bin einfach zu ehrlich anscheinend.
Einzelner nun die meisten kommen weit vor dem 18ten Geburtstag zurück…
ist dir bekannt ob die EFTA-Staaten auch zu diesem Europäischen Wirtschftsraum gehören? Eventuell seit 2003/2004? Konkret: meine Tochter geht für 1 Jahr zum Studium nach Norwegen und wird sich hier in Deutschland abmelden ( sie hat einen eigenen Wohnsitz ), um die Weiterzahlung der neu eingeführten Rundfunkgebühr, die sie zahlen muß, zu vermeiden. Ihr Wohnsitz und gewöhnliche Aufenthaltsort wäre dann Norwegen. Sofern Norwegen zu diesem Wirtschaftsraum gehört, können wir das Kindergeld weiter beziehen. Falls nicht müßte meine Tochter ihren Wohnsitz bei uns anmelden, um nicht das Kindergeld verlustig zu werden. Habe ich irgendwo einen Denkfehler gemacht?
@Kirsten: Darüber habe ich auch kurz nachgedacht. Allerdings muss man ja die 18€ nicht “zum Fenster rauswerfen”, wenn man sie nicht zahlen muss, und gleichzeitig Kindergeld beziehen kann.
Würde Bernds Tochter BAföG bekommen, stellt sich aber die Frage doch gar nicht erst.
Außerdem finde ich das ohnehin eine krasse Ungerechtigkeit gegenüber den Studenten, die kein BAföG bekommen, aus welchen Gründen auch immer. Die sind nämlich oft noch schlechter gestellt, als die BAföG-Bezieher. :mad: