ich bin jetzt in der 9. klasse auf dem Gymnasium und möchte höchstwahrscheinlich das erste Halbjahr in der 10. Klasse in die Usa. Ich befinde mich gerade noch in der Vorbereitungsphase, also ich habe konkret noch keine Organisation ausgewählt. Nebennbei, ist das zu spät?
Auf jeden Fall haben mir meine Eltern heute eröffnet, dass sie 6000 Euro, also den Durchschnittspreis der Organisationen, die ich rausgesucht habe, nicht bezahlen können. Dabei gehörte 6000 Euro schon zu den billigeren Preisen.
Kennt ihr noch Orgas, die um die 5000 oder unter 6000 Euro kosten?
Und wie sieht das mit Privatorganisationen aus, wäre das billiger?
Ich würde euch so dankbar sein, ansonsten zerplatzt wohl mein Traum.
wenn du in einem halben Jahr schon in die USA möchtest, wird es knapp. Aber du kannst dich noch bei vielen Organisationen bewerben.
Ist dir bewusst, dass ein halbes Jahr fast genau das gleiche kostet, wie ein ganzes? Das sind meist nur 100€ Unterschied! Es macht also Sinn, wenn du gleich ein ganzes Jahr gehst.
Grundsätzlich kannst du dich für verschiedene Stipendien bewerben, für das nächste Jahr ist dieser Zug aber bereits abgefahren.
Es gibt aber einige günstigere Möglichkeiten, ins Ausland zu gehen. Zum Beispiel bekommst du bei vielen Organisationen Rabatte, wenn deine Eltern selbst einen ATS aufnehmen, während du im Ausland bist. Wenn du Bekannte in den USA hast (du fragst ja nach privat organisieren), die dich aufnehmen würden, bekommst du noch einmal eine Preisvergünstigung.
Außerdem gibt es einige reinamerikanische Organisationen. Wie die qualitativ sind, kann ich dir aber nicht sagen. Die Preise liegen aber deutlich unter den der Deutschen Orgas (aufgrund des niedrigen Dollar-Kurses). Schau dich doch mal auf www.nwse.com um oder auf [URL=„http://www.flag-germany.de/“]www.flag-germany.de.
Außerdem kannst du versuchen, Bafög zu beantragen. Das Schülerbafög muss nicht zurückgezahlt werden, und wenn du nur Anspruch auf 1€ hättest, würdest du einen Reisekostenzuschuss in Höhe von 2000€ bekommen - das ist ordentlich! Dem Bafög-Antrag musst du eine Aufnahmebestätigung deiner Organisation beifügen (suche hier mal nach „Bafög“, dann findest du viele Infos), du kannst aber im Internet mithilfe eines Bafög-Rechners schonmal rausfinden, was du bekommen könntest. Voraussetzung für das Bafög ist, dass du das Schuljahr nicht wiederholst.
Ja, das ist mir auch schon oft aufgallen, die Kosten für ein Jahr unterscheiden sich nur minimal von den halbjahreskosten. Aber ich denke, ein jahr ist mir viel zu lang. Außerdem müsste ich dann die Klasse wiederholen, und das würde ich gerne vermeiden.
Übrigens, muss ich die klasse nach einem halben Jahr im ausland auch weiderholen? Hängt das mit den Noten zusammen?
Das bafög hat mich ja neugierig gemacht - was ist das denn genau? Ist das eine Art Stipendium? Wer genau hat denn Anspruch auf einen ‘bafög’?
Das problem ist denke ich, das meine Eltern ein durchschnittlich ganz gutes Einkommen haben, nur eben ein bisschen zu wenig für den Austausch.
Also ob du die Klasse wiederholen musst oder nicht, ist auf jeden Fall notenabhängig, aber hängt auch von deiner Schule ab. Bei mir war es zum Beispiel so, dass meine Schule gesagt hat, dass ich die Klasse überspringen kann, weil meine Noten so gut waren. Ich bin aber auch ein ganzes Jahr weggegangen.
Eine Freundin von mir ist für ein halbes Jahr weggegangen und konnte danach wieder in ihre alte Klasse zurück. Das war alles kein Problem. Am besten redest du mit deinem Klassenlehrer/Schulleiter darüber. Die können dir genau sagen, wie es an deiner Schule geregelt ist.
Wenn du die Klasse wiederholen müsstest auch wenn du nur ein halbes Jahr gehtst, empfehle ich dir aber auf jeden Fall ein ganzes Jahr zu gehen. Abgesehen davon, dass es mehr Stipendien für Ganzjahresaufenthalte gibt, machst du viel mehr Erfahrungen wenn du für ein ganzes Schuljahr im Ausland bist. Man braucht einfach am Anfang Zeit, um sich einzuleben und sich an alles zu gewöhnen. Das dauert im Durchschnitt so um die 3 Monate. Dann hast du nur noch 2 Monate übrig und musst schon wieder nach Hause. Am Anfang wollte ich selber auch nur für ein halbes Jahr gehen, und bin jetzt letztendlich so froh, dass ich mich für ein ganzes Jahr entschieden habe.
Ich kann dir nur empfehlen, nochmal über die Länge deines Auslandaufenthaltes nachzudenken.
Ich wünsche dir noch ganz viel Glück bei deiner Planung!
Liebe Grüße, Julia
bei mir sind allerdings noch einige Fragen offen. Was ist genau Bafög oder ‘PPP’? Kann ich das jetzt überhaupt noch beantragen? Oder ist ‘bafög’ zum beispiel nur für finanziell bedürftige?
Wenn es für 6 monate keine stipendien gibt, dann kann ich ‘ppp’ also vergessen?
Und wegen den organisationen - in welchem Preisverhältnis waren/sind die bei euch? Hat jemand da etwas sehr günstiges?
Für das PPP ist die Bewerbungsfrist schon lange abgelaufen. Die ist immer Anfang September.
BAföG richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und der Kinderanzahl. Je mehr Kinder in der Ausbildung (Schule, Ausbildung, Studium) um so besser ;). Außerdem darf der Antragsteller selber nicht mehr als 5.200€ haben.
Das problem ist denke ich, das meine Eltern ein durchschnittlich ganz gutes Einkommen haben, nur eben ein bisschen zu wenig für den Austausch.
Wenn sie sehr gut verdienen, wirst du auch kein BAföG bekommen, aber das müsst ihr ausprobieren.
Allerdings muss ich ehrlich sagen, ohne euch zu Nahe zu treten, kann ich das immer nicht verstehen. Eltern, die wirklich gut verdienen, „können“ oft das ATJ ihres Kindes nicht finanzieren. Eltern, die wenig oder normal verdienen, tun alles, um es ihrem Kind zu ermöglichen: Urlaubsgeld sparen und dafür nehmen, die Rückzahlung der Steuern kann man dafür verwenden, ebenso wie das Weihnachtsgeld. Das Kind selber könnte jobben, um etwas beizusteuern, außerdem werden die meisten konfirmiert oder haben Kommunion. Auch das Geld kann man dazu geben.
Ich glaube, das mit den Stipendien geht nicht mehr, weil es für die meisten zu spät ist, und bei YFU zum Beispiel kann man sowieso nur für ein ganzes Jahr ein Stipendium kriegen, und ich möchte ja nur ein halbes Jahr fahren.
Oder kennt jemand noch andere Stipendien?
Ansonsten bin ich im Moment in Konatkt mit NWSE, die sind ja ziemlich günstig. Hat jemand da Erfahrungen? Das wäre super, weil man ja kaum Erfahrungsberichte findet.
Naja - wenn die Möglichkeit für ein Ganzjahresstipendium noch bestehen WÜRDE, könnte man sich ja darauf noch bewerben, es ggf. bekommen und nach nem halben Jahr einfach “aus persönlichen Gründen” abbrechen. (Das wäre zwar ziemlich dreist, aber so Leute gibt es bestimmt auch… Außerdem bezweifel ich, dass man dann - wenn man schon ein halbes Jahr da ist - noch abbrechen will ^^)
Ja, Martin, ich bin auch entsetzt! Das würde ich unmöglich finden, wenn man sich mit diesem Vorsatz um ein Stipendium bewerben und auch noch bekommen würde.
ich bin mir sicher es gibt schon den einen oder anderen, der das so macht…
Von daher kann ich es auch gut verstehen, dass teils schon im Gespräch war, im PPP die Klausel einzubauen, dass man den Programmpreis (teilweise oder ganz) zurückzahlen muss, wenn man selbstverschuldet nach Hause geht (wegen grobem Regelverstoß im Gastland, oder weil man abbricht) - und das sollte meiner Meinung nach auch bei all den anderen Stipendien gemacht werden… Wer sich im Nachhinein nicht würdig erweist sollte nicht gefördert werden.
Einerseits kann ich das schon verstehen. Aber da wären dann Fälle, wo das einfach nicht angebracht wäre… Man stelle sich beispielsweise vor:
Der 16-jährige A fliegt im August total motiviert als PPP-Stipendiat in die USA. Im Februar bekommt er die Nachricht, dass sein Vater an Speicheldrüsenkrebs erkrankt ist. Die Aussicht auf Heilung bei dieser Krankheit liegt bei 5%, und die Lebenserwartung des Vaters ist auf 6 Monate gesunken. A trifft die Entscheidung, das womöglich letzte halbe Jahr mit seinem Vater zusammenzuleben, bricht das ATJ ab, und fliegt nach Deutschland.
Jetzt müsste man fragen: war das selbstverschuldet?
[LIST]
[]Ja, denn A hat selbst entschieden, abzubrechen.
[]Ja, denn trotz der Situation, bestand immer noch die Möglichkeit auf eine Heilung.
[*]Nein, denn für eine Erkrankung seines Vaters kann er nichts.
[/LIST]
Und wie sieht es dann aus, wenn der Vater glücklicherweise wieder gesundet? Obwohl die Wahrscheinlichkeit nur 5% beträgt? Dann wäre es ja „rückblickend“ nicht notwendig gewesen, den Aufenthalt abzubrechen. Ist jemand, der sich in einer solchen Situation entscheidet, zu gehen, nicht würdig?
Zweites Beispiel:
Auch die 15-jährige B erhält ein Stipendium für die USA. Sie ist überglücklich, weil sich ihre Eltern ein ATJ nicht leisten könnten. Sie wird in eine „typisch-amerikanische Familie“ mit Vater, Mutter und zwei Gastbrüdern vermittelt. Nach und nach beginnt B’s 17-jähriger Gastbruder zunehmend, die B spät abends - wenn die Eltern schon schlafen - im Zimmer aufzusuchen und zu „massieren“. Sie wehrt sich dagegen und schmeißt ihn - so möglich - hochkant aus dem Zimmer. Sie traut sich jedoch - aus Angst, als Lügnerin dargestellt zu werden - nicht, mit ihren Gasteltern oder Betreuer darüber zu sprechen. Außerdem befürchtet sie, sie könnte nach Hause geschickt werden, weil sie „auffällig“ wurde. Innerhalb der ersten drei Monate wird B dann 4 mal von ihrem Gastbruder vergewaltigt. Dass sie sich zurückzieht, schieben ihre Gasteltern auf die typische „Heimweh-Phase“ in dieser Zeit.
Nach 5 Monaten bricht B schließlich zusammen, erzählt, was passiert ist, und die Taten des Gastbruders werden auch nachweislich aufgedeckt, er wird festgenommen und ist damit nicht mehr im Umfeld von B.
B wird angeboten, Gastfamilie und - wenn sie wünscht - auch den Staat zu wechseln. B könnte sofort zu einer neuen Familie ziehen, in der die Gastmutter Psychologin ist und die B daher gleichzeitig über das Erlebte hinweg helfen könnte. B lehnt dies ab, sie fühlt sich nicht mehr sicher und möchte nach dem Erlebten nur noch zu ihrer Familie in Deutschland zurück.
Diese zwei Beispiele zeigen, dass es immer wieder Problemfälle geben kann, bei denen nicht eindeutig ist, ob ein Abbruch „selbstverschuldet“ ist. Wie würde man dann damit umgehen? Die Organisation hätte hier einen vertraglichen Anspruch auf „Schadenersatz“, weil B selbst - trotz anderer Möglichkeiten - entschieden hat, das Jahr abzubrechen.
Juristisch und ökonomisch gesehen wäre es nicht verwerflich, wenn die Organisation diesen Anspruch vor Gericht durchsetzen würde.
Ein Abbruch kann also selbstverschuldet sein und trotzdem begründet und /oder nachvollziehbar.
Soll in solchen Fällen dann einfach ein Gericht entscheiden?
Ich halte eine solche Regelung für sehr kritisch - vor allem, weil das Leben nicht vorraussehbar ist und Probleme (fast) immer (und) unerwartet auftauchen. Ich denke, dass die Wahrscheinlichkeit, jemanden auszuwählen, der nicht „würdig“ ist, eher gering ist, da mehrere, verschiedene Personen aus unterschiedlichen Lebenslagen an der Entscheidung, wer ein Stipendium bekommt, beteiligt sind - und niemals alle ‚getäuscht‘ werden.
Und wie du schon sagtest, Martin: Wer will - selbst wenn das so geplant ist - wirklich nach einem halben Jahr „abbrechen“?
Also lieber alles so lassen, wie es ist - und nicht noch mehr Bürokratie aufbauen!
Liebe Wiebke,
Ich finds zwar doof, mich irgendwie hier zu rechtfertigen, aber andererseits sollte ich - wenn ich die Lawine losgetreten habe - auch meinen Senf dazu geben.
Auch wenn ich natürlich nicht das Sagen habe - aber nehmen wir mal an ich KÖNNTE entscheiden (muss ich ja in Wirklichkeit zum Glück nicht ^^) ein Statement zu deinen Beispielen:
Fall A würde meiner Meinung nach auf jeden Fall in die Kategorie “Höhere Gewalt” fallen und ist daher nicht selbstverschuldet oder wie auch immer. (Das würd ich dann mal mit den Verspätungen der Bahn beim Schneechaos vergleichen - da gibts ja auch keine Ansprüche auf Entschädigung)
Mit Fall B hast du natürlich mal ne sehr delikate Geschichte rausgezogen (die leider aber nicht unrealistisch ist -.- Zumindest der erste Teil mit der Grooming-Phase kommt ja leider schon öfters vor - mit hoher Dunkelziffer)…
Da ist ja dann mal alles schief gelaufen, was nur schief laufen konnte im Hinblick auf Betreuung. Keiner hat was gesehen (sehen wollen?) und keiner hat was gesagt. Es gab ja offenbar auch kein Vertrauensverhältnis, weder zur Gastfamilie noch zum Betreuer. Aber okay, wir wollen ja nicht immer vom Optimum der Betreuung ausgehen. Da wäre es aber auf jeden Fall auch entschädigungsfrei, wie ich finde.
Was ich ja ursprünglich meinte waren mutwilliger bzw. grob fahrlässiger Natur. Solcher also, warum man heim geschickt wird.
Bsp:
Schüler X lässt sich regelmäßig zulaufen und wird erwischt. (alternativ können auch Drogen im Spiel sein)
Schüler Y bricht absichtlich diverse Regeln (der Orga, der Familie, der Schule)
oder eben Schülerin Z sagt nach ner Weile “ich hab keine Lust mehr, ich geh heim” (ich denke es sollte nicht ausgeschlossen werden, dass es solche Fälle gibt… z.B. weil der ATS wichtige Tests für die Schule machen muss oder so, die NICHT urplötzlich auftauchten, als er schon weg war… Den Fall kenn ich nämlich, da war - wie der ATS kurz vor knapp zugegeben hat - es schon von Anfang an geplant, nach nem halben Jahr Heim zu fahren.)
Aber ich kann dir nur beipflichten - wenn es solche Klauseln gäbe wären sie echt sehr schwierig durchzusetzen/zu entscheiden was jetzt okay, und was nicht okay ist.
ABER: ich weiss ja nicht wie es bei dir in deiner Erfahrung ist - aber ich erlebe es oft, dass sich einige Stipendiaten Jahr für Jahr eigentlich nicht wirklich so bewusst sind, welches Privileg sie da gerade genießen, und sich dann teils echt nicht würdig und total daneben benehmen. (Bei solchen Kandidaten würd ich mich als Stipendiengeber ehrlich gesagt ziemlich verarscht fühlen…) Leider kann man halt auch bei längerem Test und mit mehreren Auswählern aus verschiedenen Lebenslagen nicht immer vermeiden, dass jemand durchs System schlupft.