Liebe Austauscherfahrenen und Austauschinteressierten,
wir erleben hier gerade unglaubliche Vorgänge mit unserem Ausländeramt - die wohl in den nächsten Tagen darin gipfeln, dass wir unsere amerikanische Austauschülerin Ende November schon nach drei Monaten zurückschicken müssen.
Ich versuche kurz zusammen zufassen, was bislang passiert ist. Meine Hoffnung ist es, jemanden zu finden der ähnliche Erfahrungengemacht hat, oder eine Lösung bzw. weitere Ideen hat, was jetzt tun können:
Die ATS ist die Tochter einer befreundeten Familie aus den USA (bei denen ich vor 18 Jahren mein Austauuschjahr verbracht habe). Wir kennen uns sehr gut und daher war es klar, dass wir diesen Austausch privat organisieren.
Wir haben hier in Deutschland ein Gymnasium gefunden, was gerne bereit war, die Schülerin zu nehmen. Des weiteren haben wir eine Krankenversicherung organisiert und alle Unterlagen zusammen gesucht, die wir auf dem Ausländeramt für eine Verpflichtungserklärung brauchen.
Als die ATS angekommen ist, haben wir sie bei unserem Einwohnermeldeamt angemeldet. Ihre Daten wurden von dort dann zum Ausländeramt übermittelt. Dort sagte man uns, dass man ihre Aufenthaltsgenehmigung austellen werde, sobald die Daten dort sind. Nun hat das ein paar Wochen gedauert und wir haben letzte Woche endlich Nachricht vom Ausländeramt erhalten, dass wir vorbeikommen sollten, um eine Erklärung zu unterschreiben, dass wir dafür garantieren, sie nach Ablauf des Touristenvisums zurück in die USA schicken.
Seit dieser Nachricht telefoniere ich quer durch Deutschland und Amerika, um mich zu informieren, was ich jetzt tun kann.
Das Ausländeramt sagte mir am Telefon, dass sie nacheiner Verwaltungsvorschrift handeln, nach welcher ausländische Schüler grundsätzlich an deutschen Schulen nicht erwünscht sind.
Inzwischen habe ich diese Vorschrift gefunden. Es ist offensichtlich tatsächlich so, dass nur in besonderen Ausnahmefällen einer ausländischen Schülerin der Aufenthalt genehmigt werden kann. Unter anderem, wenn:
- eine höhere Stelle (Innenministerium) einverstanden ist
-es sich um eine internationale Schule oder Schule mit bilingualem Abschluss handelt - der Austatsuch von einer Organisation durchgeführt wird.
Folgende Meinungen habe ich dazu inzwischen eingeholt:
Das Auswertige Amt in Berlin sieht prinzipiell kein Problem in dem Austausch,sagt aber dass es letztendlich im Ermessen unseres Ausländeramts liegt.
Das Goethe-Institut in München hat noch nie von solchen Problemen gehört.
Das Goethe Institut in New York sagte mir zum einen, dass sie es befürworten, einen Austausch,solange nichts dagegen spricht (z.B. Unsicherheiten bzgl ATS oder Gastfamilie), diesen privat zu organisieren. Die ATS sei Amerikanerin,man müsse ihr die Aufenthaltsgenehmigung erteilen. „Youshould insist on this“. Ich fürchte, ich kann auf dem Amt wenig damit beeindrucken, dass ich darauf bestehe eine Aufnethaltsgenehmigung zubekommen.
Eine Lösung wäre, sie nachträglich in das Austauschprogramm einer Orgnaisation aufzunehmen. Da der Vater der ATS gerade arbeitslos geworden ist, bezweifel ich jedoch, dass die Kosten, die ja einige Tausend Euro betragen können, von ihrer Familie getragen werden können.
Wir sind nun völlig ratlos und suchen verzweifelt nach Lösungen oder neuen Ideen, an wen man sich noch wenden kann.
Es wäre ein wirklich trauriges Bild, dass wir hier ins Ausland (USA) vermitteln, wenn die Schülerin ausgewiesen würde - vor allem mit der Begründung, dass ausländische Schüler an deutschen Schulen nicht erwünscht sind.
UPDATE:
Wir hatten heute (19.10.) einen Termin auf dem Ausländeramt, eben jenerr Temrin, an dem wir unterschreiben sollten, dass wir die ATS nach Ablauf der drei Monate als Torist nach Hause senden.
Unsere zuständige Sachbearbeiterin war krank, so dass wir zu ihrer Vertretung kamen. Wir wurden sehr freundlich behandelt, man nahm unsere Unterlagen entgegen und ließ uns einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis einreichen.
Auf meine Frage, ob die Ausweisung immer noch im Raum stünde, sagte man mir, dass dies nun nicht der Fall sein würde. Man müsse jedoch unsere Unterlagen prüfen und entscheiden, ob eine Ausnahme für uns gemacht werden kann. Grundsätzlich sei ein privat organisierter Austausch nicht möglich. Man bekräftigte nochaml, dass Ausnahmen nur für einen „echten“ Austausch gemacht werden könne, wenn also ein deutscher Schüler zeitgleich für den ausländischen ATS weggeschickt würde, oder wenn eine Organisation den Austausch übernimmt, oder wenn der Austausch an eine private oder internationale Schule erfolgt.
Wir warten nun ab, ob man für uns eine Ausnahme machen wird. Wir haben ein jedoch ein gutes Gefühl dabei.
Offen bleibt nun die Frage, warum ein privater Austausch, entgegen allen Informationen, die man beispielsweise vom Auswärtigen Amt, von den deutschen Botschaften oder dem Goethe-Institut bekommt, eigentlich nicht möglich ist.
Ich möchte noch denjenigen danken, die uns mit Tipps, Ratschlägen und Taten zur Seite gestanden haben und uns darin bestärkt haben, diesen Austausch so schnell nicht aufzugeben.
Wir berichten, wie es weitergeht!
UPDATE 2:
Heute haben wir einen Anruf vom Ausländeramt bekommen: man wird unserer ATS die Aufenthaltsgehmigung erteilen.
Wir sind froh, dass man für uns diese Ausnahme machen konnte. Wir wissen leider nicht, was zur positiven Entscheidung geführt hat.
Das Fazit, was ich daraus ziehe ist jedenfalls: wenn man beabsichtigt, eine ATS privat aufzunehmen, ist es auf jeden Fall ratsam, den ATS vorab auf dem Ausländeramt anzumelden (zumindest anzukündigen), damit eventuelle Unklarheiten vorher beseitigt werden können und man nicht in Gefahr läuft, dass der ATS plötzlich ausgewiesen wird. Das hätte uns jede Menge Aufregung und schlaflose Nächte erspart. Die Informationen die man im Internet von den deutschen Botschaften oder vom Auswärtigem Amt bekommt, waren in unserem Fall nicht ausreichend.
Wir freuen uns jetzt jedenfalls auf das vor uns liegende verbleibende Austauschjahr!