Hilfe! Unsere ATS soll ausgewiesen werden!

Liebe Austauscherfahrenen und Austauschinteressierten,

wir erleben hier gerade unglaubliche Vorgänge mit unserem Ausländeramt - die wohl in den nächsten Tagen darin gipfeln, dass wir unsere amerikanische Austauschülerin Ende November schon nach drei Monaten zurückschicken müssen.

Ich versuche kurz zusammen zufassen, was bislang passiert ist. Meine Hoffnung ist es, jemanden zu finden der ähnliche Erfahrungengemacht hat, oder eine Lösung bzw. weitere Ideen hat, was jetzt tun können:

Die ATS ist die Tochter einer befreundeten Familie aus den USA (bei denen ich vor 18 Jahren mein Austauuschjahr verbracht habe). Wir kennen uns sehr gut und daher war es klar, dass wir diesen Austausch privat organisieren.

Wir haben hier in Deutschland ein Gymnasium gefunden, was gerne bereit war, die Schülerin zu nehmen. Des weiteren haben wir eine Krankenversicherung organisiert und alle Unterlagen zusammen gesucht, die wir auf dem Ausländeramt für eine Verpflichtungserklärung brauchen.

Als die ATS angekommen ist, haben wir sie bei unserem Einwohnermeldeamt angemeldet. Ihre Daten wurden von dort dann zum Ausländeramt übermittelt. Dort sagte man uns, dass man ihre Aufenthaltsgenehmigung austellen werde, sobald die Daten dort sind. Nun hat das ein paar Wochen gedauert und wir haben letzte Woche endlich Nachricht vom Ausländeramt erhalten, dass wir vorbeikommen sollten, um eine Erklärung zu unterschreiben, dass wir dafür garantieren, sie nach Ablauf des Touristenvisums zurück in die USA schicken.

Seit dieser Nachricht telefoniere ich quer durch Deutschland und Amerika, um mich zu informieren, was ich jetzt tun kann.

Das Ausländeramt sagte mir am Telefon, dass sie nacheiner Verwaltungsvorschrift handeln, nach welcher ausländische Schüler grundsätzlich an deutschen Schulen nicht erwünscht sind.
Inzwischen habe ich diese Vorschrift gefunden. Es ist offensichtlich tatsächlich so, dass nur in besonderen Ausnahmefällen einer ausländischen Schülerin der Aufenthalt genehmigt werden kann. Unter anderem, wenn:

  • eine höhere Stelle (Innenministerium) einverstanden ist
    -es sich um eine internationale Schule oder Schule mit bilingualem Abschluss handelt
  • der Austatsuch von einer Organisation durchgeführt wird.

Folgende Meinungen habe ich dazu inzwischen eingeholt:
Das Auswertige Amt in Berlin sieht prinzipiell kein Problem in dem Austausch,sagt aber dass es letztendlich im Ermessen unseres Ausländeramts liegt.

Das Goethe-Institut in München hat noch nie von solchen Problemen gehört.

Das Goethe Institut in New York sagte mir zum einen, dass sie es befürworten, einen Austausch,solange nichts dagegen spricht (z.B. Unsicherheiten bzgl ATS oder Gastfamilie), diesen privat zu organisieren. Die ATS sei Amerikanerin,man müsse ihr die Aufenthaltsgenehmigung erteilen. „Youshould insist on this“. Ich fürchte, ich kann auf dem Amt wenig damit beeindrucken, dass ich darauf bestehe eine Aufnethaltsgenehmigung zubekommen.

Eine Lösung wäre, sie nachträglich in das Austauschprogramm einer Orgnaisation aufzunehmen. Da der Vater der ATS gerade arbeitslos geworden ist, bezweifel ich jedoch, dass die Kosten, die ja einige Tausend Euro betragen können, von ihrer Familie getragen werden können.

Wir sind nun völlig ratlos und suchen verzweifelt nach Lösungen oder neuen Ideen, an wen man sich noch wenden kann.

Es wäre ein wirklich trauriges Bild, dass wir hier ins Ausland (USA) vermitteln, wenn die Schülerin ausgewiesen würde - vor allem mit der Begründung, dass ausländische Schüler an deutschen Schulen nicht erwünscht sind.

UPDATE:

Wir hatten heute (19.10.) einen Termin auf dem Ausländeramt, eben jenerr Temrin, an dem wir unterschreiben sollten, dass wir die ATS nach Ablauf der drei Monate als Torist nach Hause senden.
Unsere zuständige Sachbearbeiterin war krank, so dass wir zu ihrer Vertretung kamen. Wir wurden sehr freundlich behandelt, man nahm unsere Unterlagen entgegen und ließ uns einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis einreichen.
Auf meine Frage, ob die Ausweisung immer noch im Raum stünde, sagte man mir, dass dies nun nicht der Fall sein würde. Man müsse jedoch unsere Unterlagen prüfen und entscheiden, ob eine Ausnahme für uns gemacht werden kann. Grundsätzlich sei ein privat organisierter Austausch nicht möglich. Man bekräftigte nochaml, dass Ausnahmen nur für einen „echten“ Austausch gemacht werden könne, wenn also ein deutscher Schüler zeitgleich für den ausländischen ATS weggeschickt würde, oder wenn eine Organisation den Austausch übernimmt, oder wenn der Austausch an eine private oder internationale Schule erfolgt.
Wir warten nun ab, ob man für uns eine Ausnahme machen wird. Wir haben ein jedoch ein gutes Gefühl dabei.

Offen bleibt nun die Frage, warum ein privater Austausch, entgegen allen Informationen, die man beispielsweise vom Auswärtigen Amt, von den deutschen Botschaften oder dem Goethe-Institut bekommt, eigentlich nicht möglich ist.

Ich möchte noch denjenigen danken, die uns mit Tipps, Ratschlägen und Taten zur Seite gestanden haben und uns darin bestärkt haben, diesen Austausch so schnell nicht aufzugeben.
Wir berichten, wie es weitergeht!

UPDATE 2:

Heute haben wir einen Anruf vom Ausländeramt bekommen: man wird unserer ATS die Aufenthaltsgehmigung erteilen.
Wir sind froh, dass man für uns diese Ausnahme machen konnte. Wir wissen leider nicht, was zur positiven Entscheidung geführt hat.
Das Fazit, was ich daraus ziehe ist jedenfalls: wenn man beabsichtigt, eine ATS privat aufzunehmen, ist es auf jeden Fall ratsam, den ATS vorab auf dem Ausländeramt anzumelden (zumindest anzukündigen), damit eventuelle Unklarheiten vorher beseitigt werden können und man nicht in Gefahr läuft, dass der ATS plötzlich ausgewiesen wird. Das hätte uns jede Menge Aufregung und schlaflose Nächte erspart. Die Informationen die man im Internet von den deutschen Botschaften oder vom Auswärtigem Amt bekommt, waren in unserem Fall nicht ausreichend.

Wir freuen uns jetzt jedenfalls auf das vor uns liegende verbleibende Austauschjahr!

Hallo Chris,
da fällt mir spontan ein:

  1. ans Innenministerium wenden
  2. die ATS ummelden, sodass eine andere Ausländerbehörde zuständig ist.
  3. versch. Organisationen die Situation erklären und fragen, ob es möglich ist, dass die Schülerin z.B. als Stipendiatin oder gegen geringe Kosten im Programm aufgenommen wird, aber keine Programmleistungen erhält.
  4. Die Schülerin könnte dem für sie zuständigen Senator/Minister/… schreiben, der in ihrem Bezirk das PPP für die Amerikaner vergibt, und anfragen, ob sie in dieses Programm reinkommen kann.

Aus Interesse: Lebt ihr zufällig in Rheinland-Pfalz? Da hab ich schon öfter von sowas gehört!
Gib mir mal ein paar Informationen mehr per PN, und ich rufe mal am Montag in unserem Büro in Dresden an und frage an.

Liebe Grüße,
Wiebke

Ich bin grade total sprachlos!
Spontan fällt mir ein, dass ihr euch an die zuständigen Mitarbeiter für das PPP im Bundestag wendet http://www.bundestag.de/bundestag/europa_internationales/internat_austausch/ppp/index.html
z.B. Herrn Lammert.

Ich habe euch auch noch mal eine PN geschrieben!

Viele Grüsse

Kirsten

da hab ich mal eine Frage…ich bin grade in den USA mit einer organisation un nach dem Semester kommt sie mit nach deutschland-ohne orga. Meine Schule ist einverstandenund sie ist auch halb deutsche, hat also auch einen deutschen pass. Damit sollte es doch dann keine probleme geben, oder?

Wenn ein deutscher Pass vorhanden ist, dürfte es keine Probleme geben. So sehe ich das zumindest, denn es ist eine deutsche Staatsbürgerschaft vorhanden und man braucht in diesem Fall ja auch kein Visum. Man hat das Recht in Deutschland zu wohnen und hat dann natürlich in Deutschland auch eine Schulpflicht.

Ich habe meinen ersten Beitrag um den weiteren Verlauf der Geschichte ergänzt.
Mein Fazit dürfte alle, die privat einen ATS nach Deutschland holen wollen, betreffen.

Hallo Chris,
ich freue mich für euch, dass alles gut ausgegangen ist und wünsche euch noch eine schöne Zeit mit dem ATS.
Gruß graefinlwl

Nur mal so am Rande. Gegen eine Ausweisungsverfügung gibt es Rechtsschutzmöglichkeiten, so dass man das lange herauszögern kann.
Das zur Theorie.
In der Praxis wundert mich derartiges Handeln einer Ausländerbehörde, die jedoch dann schließlich richtig entschieden hat.

RREbi

Vielleicht ist die Sachbearbeiterin gar nicht so zufällig krank gewesen :wink:

Auch wir erleben gerade die gleiche Situation mit unserem amerikanischen Austauschschüler!

Mein Sohn verbrachte das letzte Schuljahr mit einer Organisation in Pennsylvania. Im Mai 2011 fragte sein bester Freund aus USA an, ob er bei uns sein Austauschjahr verbringen könnte, natürlich ohne Organisation. Als wir meinen Sohn besuchten, lernte ich ihn uns seine Familie kennen. Wir waren uns von Anfang an sehr sympathisch, deswegen hatte ich erstmal keine Bedenken.

Da ich im Mai 2011 diesen Thread gelesen hatte, war ich aber so vorsichtig, mich beim Ausländeramt in München genau zu erkundigen. Ich wies die wirklich sehr bemühte Dame ausdrücklich darauf hin, dass der Austausch privat organisiert werden sollte. Sie wusste zuerst nicht genau Bescheid, rief mich dann aber am nächsten Tag zurück, nachdem sie sich bei höherer Stelle erkundigt hatte. Sie erklärte mir, dass nichts gegen einen solchen Austausch sprechen würde und erklärte mir genau, welche Formalitäten erfüllt werden müssten, wenn er, nachdem er in Deutschland angekommen sei, die Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr beantragen würde.

Unser Gastschüler brachte also von seinen Eltern eine beglaubigte Pflegeerlaubnis und eine Bestätigung seiner Krankenversicherung mit. Wir organisierten die Bestätigung des Schulplatzes und das biometrische Passfoto. Außerdem meldeten wir ihn auf dem Einwohnermeldeamt bei unserer Adresse an. Eigentlich sah ich keinerlei Probleme! Aber weit gefehlt! Nachdem wir heute auch den vierseitigen Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis (seit 1. September 2011 ist es ein neuer elektronischer Aufenthaltstitel) im Ausländeramt ausgefüllt und zermürbende Wartezeiten hinter uns gebracht hatten, wurde mir von dem zuständigen Herrn eröffnet, dass die Aufenthaltsgenehmigung nicht erteilt werde, weil der Austausch nicht von einer Organisation durchgeführt werde, bzw. sein Schulplatz nicht an einer Privatschule sei. Ich war natürlich total baff und wies den Herrn auf mein Gespräch mit der netten Dame, deren Name ich auch wusste, im Mai hin, die mir ja komplett andere Informationen gegeben hatte. Dummerweise ist besagte Dame leider für zwei Wochen in Urlaub! Somit kann natürlich nicht recherchiert werden, bei wem sie sich schlau gemacht hatte…Nachdem er Rücksprache mit seinem Chef gehalten hatte, der aber anscheinend auch von der Situation überfordert war, wurden wir jetzt auf nächsten Dienstag vertröstet, da sie sich erst bei einer höheren Stelle erkundigen müssen.

Für mich ist diese Situation unfassbar, da die Schule ihn mit offenen Armen aufgenommen hat. Sein Senior-Year in USA hat inzwischen begonnen! Deutschland, deine Bürokratie!!! So schnell gebe ich mich aber nicht geschlagen:D, schließlich läuft das Touristenvisum noch bis Ende November! Vielleicht hat ja jemand von euch noch einschlägige Tipps, die noch nicht im vorangegangenen Fall geschildert wurden.
Vielen Dank
dodo

Keine mündlichen oder fernmündlichen Auskünfte von Behörden akzeptieren, niemals! Immer schriftliche Stellungnahmen und Bestätigungen anfordern.

Gruß RREbi

Hallo Dodo,
aus meinen Erfahrungen mit den Ausländerämtern kann ich dir sagen, dass München da besonders schwierig ist. Vielleicht auch, weil mehr Ausländer in den Süden gehen, da Bayern und München ja einiges bekannter in der Welt ist als Rest-Deutschland? Wir hatten vor 2 Jahren auch einiges Theater (wohlgemerkt als Organisation!) und haben uns dann für eine einfache Lösung entschieden: Der Junge wurde umgemeldet auf ein anderes, kleines Dorf, bei Verwandten, wo München nicht mehr zuständig ist. :smiley: Ausländerbehörden in kleineren Landkreisen sind da oft einfacher. Ansonsten kann ich dir noch sagen, wo der Herr das Problem sieht:

  1. öffentlicher Schulplatz ohne Organisation (‘kostet Steuergelder’)
  2. keine Verpflichtungserklärung zur Kostenübernahme

Wenn er sich auf sowas berufen sollte, würde ich mir vom Direktor der Schule (der euch ja sicherlich unterstützt) :wink: ein Schreiben anfertigen lassen, dass dein Sohn ein Jahr im Ausland war an der Schule des Freundes und die ihn jetzt im Gegenzug aufnehmen. Damit wäre dann das Argument erledigt. :o

Liebe Grüße,
Wiebke

Ja, das denke ich mir jetzt auch… Aber diese Dame war wirklich so überzeugend, dass ich nie an ihren Worten gezweifelt habe! Sie gab mir sogar noch ihre E-Mail-Adresse, falls ich noch weitere Fragen hätte!

Hallo Wiebke,

bekommen die deutschen Schulen denn Geld von der Organisation für den Schulplatz? Ist es nicht so wie in den USA, dass der Schulplatz, wenn der Austausch über eine Organisation läuft, kostenlos ist? Es ist ja tatsächlich so, dass mein Sohn letztes Schuljahr den Schulplatz in München nicht in Anspruch genommen hatte, da er für teures Geld, das wir Eltern bezahlten, im Ausland untergebracht war! Diese Bestätigung würde uns der Schulleiter sicher schreiben. Ich hätte auch die Möglichkeit, ihn in den Landkreis München umzumelden. Nur weiß ich nicht, ob das noch möglich wäre, da er ja bereits bei uns gemeldet ist und ich mir nicht sicher bin, ob er dann noch den Schulplatz in München bekäme. Als weitere Möglichkeit sehe ich noch die Anmeldung an der Europäischen Schule, da dies ja eine bilinguale Einrichtung ist und vom Schulgeld noch halbwegs erträglich wäre. Aber jetzt warte ich erstmal bis Dienstag!

Hoffentlich haben die Behörden ein Einsehen!

Gruß dodo

Unser Austauschschüler darf dableiben! Vor lauter Erleichterung feierten wir ein kleines Fest!!! So einfach war das aber nicht! Wir hatten ja letzten Dienstag einen erneuten Termin im Ausländeramt in München. Da mich die Sorgen über eine bevorstehende Ausweisung sehr umgetrieben hatten, aktivierte ich sämtliche Kontakte. Und siehe da, eine Freundin kannte eine Frau, die ebenfalls im Ausländeramt arbeitete. Sie erkundigte sich bei den zuständigen Stellen und fand heraus, dass die amerikanischen Austauschschüler einen Sonderstatus genießen und einem privaten Austausch nichts im Wege steht. Diese Information bekam ich letzten Montag und ging natürlich ziemlich siegessicher zu unserem Termin am Dienstag. Wir wurden sofort einer anderen Sachbearbeiterin zugeteilt - vielleicht befürchtete der ursprüngliche Beamte meinen Zorn…??? Ohne eine Entschuldigung für die entstandenen “Seelenqualen” und den zusätzlichen Termin stellte man uns den vorläufigen Aufenthaltstitel aus, nachdem ich unsere finanzielle Situation mit entsprechenden Gehaltsnachweisen dargestellt hatte. Eine weitere Verpflichtungserklärung musste ich allerdings nicht abgeben. Den endgültige elektronische Aufenthaltstitel, der in Berlin ausgestellt wird, können wir in ca. 5 Wochen abholen.
Für uns ist alles gut ausgegangen. Wenn ich mir aber vorstelle, wie viele ausländische Mitbürger ohne Sprach- und Sachkenntnisse und ohne entsprechende Kontakte vollkommen ungerechtfertigt abgeschoben werden, wird mir schwarz vor Augen. Da gibt es tausende verschiedene Vorschriften und Gesetzte, nur anwenden kann sie anscheinend keiner! Es lebe die Bürokratie!!!
Viele Grüße
dodo