Gerichtsurteile, Gerichtsverfahren gegen EF

Hat jemand schon einmal gegen EF geklagt? Mit welchem Ergebnis? Wir wollen, da EF unser Kind mitten im Programm rausgeworfen und zurückgeschickt hat, wenigstens unser Geld zurück! Wir glauben, dass EF uns belogen und fadenscheinige Gründe genannt hat, die unserer Meinung nach absolut nicht haltbar sind. Wir haben auch die Austauschfamilie in Amerika auf unserer Seite.

Die Betreuerin in Amerika war Tracie Kaple, das Kind war in Alabama. Natürlich sind wir aber auch an anderen Uteilen interessiert, die einen ähnlichen Hintergrund haben.

Wir hoffen, dass irgendjemand schon Erfahrungen vor Gericht gemacht hat und uns vielleicht die Aktenzeichen der Urteile geben kann. Vielleicht gibt es ja auch ein laufendes Verfahren, das unserem ähnlich ist.

Wenn Ihr euch nicht öffentlich dazu auslassen möchtet, könnt Ihr mir auch eine private Mail schreiben an xwelzel@gmx.de.

DANKE!

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Hallo N.W.,
Sie haben einen neuen Thread eingestellt und ich entnehme Ihrem Beitrag, dass Sie sich durch EF ungerecht behandelt fühlen. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, rechtliche Schritte einzuleiten, denn EF bewegt sich natürlich nicht im rechtsfreien Raum und muss für solche drastische Maßnahmen, wie den Programmausschluss auch solide Gründe vorweisen.
Ich möchte Sie jedoch bitten, im Forum keine Namen von Person zu nennen. Sie würden sicher sicher auch ärgern, wenn jemand über Sie als Person Negatives im Internet schreibt.
Ihr Ärger richtet sich gegen EF. Bitte schreiben Sie gern über uns aber nicht über jemanden persönlich. Vielen Dank für diese Fairness.
Wenn ich Ihnen in irgend einer Form entgegenkommen / zuhören oder kann, lassen Sie mich dies bitte wissen.

Hallo Katrin,

du mußt momentan auch zwischen den diversen Foren hin- und herspringen, es muß wohl einiges klargestellt werden.

Bernd

Zunächst sind die Spielregeln des Vertrages zu prüfen. Erst wenn sich dort nichts findet oder bestimmte Klauseln sich nach AGB als unwirksam herausstellen, gilt es in das Gesetz zu schauen. Als Einstiegslektüre empfehle ich diesen Aufsatz:

http://www.reiserecht-aktuell.de/beitrag1_02_04.html

Darin wird deutlich, dass dem Reiseteilnehmer auch Rechtspflichten obliegen, die gerne mal vor Ort bei Problemen vergessen werden und sich nach Rückkehr nachteilig auswirken können. Insbesondere die u.U. kurze Meldefrist der Ansprüche wird gerne von den Veranstaltern durch hinhaltenden Schriftwechsel ausgehebelt. Also prüfen und dann zu einem erfahrenen Reiserechtsanwalt gehen. Ich kenne da welche, aber leider arbeiten die ausschließlich für Neckermann und TUI.

RREbi

Ich habe von diesem Aufsatz zwar nicht alles gelesen, aber an einem Punkt bin ich doch hängengeblieben. Da heißt es unter 3 b (Kündigung durch den Veranstalter - Gründe in der Person des Gastschülers) u.a.:

…ist die Kündigung ebenso zulässig, wie wenn eine Gastschülerin während des Aufenthaltes unter Verstoß gegen Programmregeln schwanger wird.

Also das heißt, daß Gastschülerinnen nicht schwanger werden dürfen, da sie damit gegen die Programmregeln verstossen. Ich sollte vielleicht noch einmal in meinem Vertrag nachlesen, ob ein dementsprechender Passus enthalten ist - man kann sehr leicht etwas überlesen. Möglicherweise mache ich mich als Vertragspartner gegenüber dem Veranstalter sogar schadenersatzpflichig, wenn der Veranstalter wegen einer Schwangerschaft kündigt (kündigen muß). Oder wie hieß es bei einer Infoveranstaltung: wir haben noch nie einen mehr heimgeflogen als wir hingeschickt haben. Mir fällt nichts mehr dazu ein!

Bernd

Hallo Bernd,
ich kann dir garantieren: das steht in jedem Vertrag von jeder Austauschorganisation - ausnahmslos!
Und das ist auch nie “unterschwellig” formuliert, dass du es überlesen könntest, sondern ganz direkt und auf allen Seminaren wird meistens auch noch einmal darauf hingewiesen.

LG!

Am Wochenende habe ich mal nachgeschaut. Bei mir steht es nicht im Vertrag sondern in den Programmregeln; im Vertrag wird lediglich auf die Programmregeln Bezug genommen, was einiges an Interpretationsspielraum zulässt.

Bernd

ja, oder so.
Dann wird im Vertrag stehen, dass man die Programmregeln einzuhalten hat, und bei Verstößen nach Hause fliegt. :wink:

LG!

Genau das ist im Zusammenhang mit dem Vertragstext interpretationsbedürftig!

Bernd

Juristisch gesehen ist da kein Interpretationsspielraum, sofern im Vertrag auf die Programmregeln als verbindlich Bezug genommen wird und sie damit Teil des Vertrages sind. Die genaue Formulierung wird man sich natürlich anschauen müssen…

RREbi

Und hier liegt der Hase im Pfeffer! Ich habe den genauen Text momentan nicht zur Hand, aber nach mehrmaligem Lesen schien mir die Vertragsklausel Spielraum für eine Auslegung zu lassen.

Bernd

Wie viele Juristen gibt es hier eigentlich? ^^ :wink:

Sie sind überall…jetzt sogar schon als Bundeswirtschaftsminister verkleidet.

Was sind zehn Juristen auf dem Meeresgrund?

Ein guter Anfang…:wink:

Spaß beiseite, ein bekannter Kabarettist, der selber einst mal in Göttingen Jura studiert hat, sagte, man könne ja mal Jura studieren, man müsse es nur wieder überwinden können…

RREbi

:smiley:

Alles klar. Das werd ich mir dann mal merken, falls ich mal in Bedrängnis komme…
:wink: