Gerichtsurteil: Gastschüler müssen Mängel sofort melden

Gerichtsurteil: Gastschüler müssen Mängel sofort melden
Wer beim Auslandsaufenthalt unzumutbare Bedingungen vorfindet, muss dies dem Veranstalter sofort melden. Sonst verfällt der Anspruch auf Schadenersatz, urteilten die Richter.
Gastschüler müssen Mängel wie winzige Zimmer oder unzureichendes Essen während ihres Aufenthalts im Ausland umgehend melden. Das entschied das Landgericht Frankenthal in einem am Montag bekannt gewordenen Urteil. Nach dem Richterspruch haben sie keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn die Mängel dem Veranstalter entweder von den Jugendlichen oder den Eltern nicht schon direkt mitgeteilt worden sind.
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Schadenersatzklage mehrerer Eltern ab. Ein 16-jähriger Junge und ein 14-jähriges Mädchen hatten sich darüber beklagt, dass sie während ihres zweiwöchigen Auslandsaufenthalts in einem zu kleinen Zimmer untergebracht waren, keinen Kontakt zu der Gastfamilie bekommen hätten und der Fußweg zur Schule zu lang gewesen sei. Allerdings hatten sie diese Mängel nicht direkt den Gasteltern mitgeteilt.
Das Landgericht befand, dass auch bei einem Gastschulaufenthalt die Regeln des Reiserechts gelten. Dazu zähle, dass nur dann ein Anspruch auf Schadenersatz bestehe, wenn dem Veranstalter die Mängel rechtzeitig angezeigt und ihm so die Möglichkeit der Abhilfe gegeben werde. (www.lgft.justiz.rlp.de)

Viele Grüsse

Kirsten

Das ist ja echt gut zu wissen aber ist es nicht so, dass man als ATS in einem fremden Land, in einer fremden Familie und quasi “ohne Rückhalt” es einem nicht so leicht fällt, sich gleich mal über das zu kleine Zimmer und den zu langen Schulweg zu beklagen?

Vor allem bei einem so kurzen Aufenthalt, würde die Beschwerde doch schon nach wenigen Tagen kommen müssen.

naja - ich glaube es geht großteils um ernstere Beschwerdegründe… (es ist ja kein Pauschalurlaub aus dem Katalog…)