G 8 - verkürzte Schulzeit zum Abitur

Ich wohne in Sachsen und kenne es daher garnicht anders als nach der 12. den Abschluss zu haben. Ich verstehe nicht, wieso viele die Klasse nicht wiederholen wollen. Man verschenkt das Jahr meiner Meinung nach ja nicht.

hallo ,
also ich bin auch der erste jahrgang vom g8 ,also gerade in der neunten klasse. Bei mir ist das jetzt so , dass ich wenn ich ein ganzes jahr gehen würde ,die 10nte wiederholen müsste, aber da ich nur ein halbes jahr ab jan 2010 gehe ,die chance habe zu überspringen,
indem ich am Ende des schuljahres ,wenn ich wieder da bin in jedem Fach
eine Arbeit schreibe :mad: und wenn diese zusammen über dem durchschnitt 3.5 liegen darf ich probeweise in die 11te klasse…

Das kann doch nicht sein. Du solltest doch in der 10. die Möglichkeit haben ein ganzes Austauschjahr zu machen, OHNE zu wiederholen. Wichtig ist doch nur, dass du die 11. + 12. hintereinander machst. Aus welchem Bundesland kommst du denn? Es gibt auch dort gewisse Vorschriften, an denen sich die Schulen halten müssen. Und was sie mit dir vorhaben, kann nicht sein …

Ergänzung: Habe grade in dein Profil geguckt. Für BaWü gilt folgendes:
Baden-Württemberg
Kurzinfo:
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, ein Auslandsschuljahr auf Antrag anrechnen zu lassen. Dies gilt gleichermaßen für die Einführungsphase (Klasse 10 bzw. 11) der gymnasialen Oberstufe. Befindet sich der Schüler oder die Schülerin in der Qualifikationsphase ist nur eine Beurlaubung möglich – alle vier Schulhalbjahre müssen besucht werden.

Originaltext:
§3 (3) „Ein Schüler, für den zum Ende der Klassen 5 bis 10 kein Zeugnis erteilt und damit keine Versetzungsentscheidung getroffen werden kann, weil er an einem längerfristigen Einzelschüleraustausch mit dem Ausland teilgenommen und dort die Schule besucht hat, wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten, bei Volljährigkeit auf seinen Antrag ohne Versetzungsentscheidung in die nächsthöhere Klasse bzw. in die Jahrgangsstufe 11 aufgenommen. Abweichend von Satz 1 kann ein Schüler, bei dem die Voraussetzungen von Satz 1 am Ende der Klasse 10 vorliegen und der nicht die dem Unterricht in den Klassen 7 bis 10 entsprechenden Kenntnisse in einer zweiten Pflichtfremdsprache besitzt, nur nach Bestehen einer Feststellungsprüfung in der zweiten Pflichtfremdsprache in die Jahrgangsstufe 11 aufgenommen werden.“

Viele Grüsse

Kirsten

Ahh okay,
ich glaube, dann Frage ich nochmal bei meinem beratungslehrer nach…

[FONT=“Comic Sans MS”]Also ich bin auch in dem G8 Jahrgang (bin in der neunten Klasse). Trotzdem werde ich für ein jahr in die USA gehen und notfalls hier die 10te Klasse wiederholen, ich hoffe es aber nicht :wink:

Rosinenbomber ;)[/FONT]