Führerschein in Deutschland ;)

Jaja, der Führerschein ist ein Thema ohne Ende ;).
Mein Sohn ist jetzt fast 24 und hat, seitdem er 18 ist, schon öfter mit dem FS angefangen, dann aber immer kein Geld oder Lust mehr gehabt.

Zuletzt hat er 2009, oder war es doch noch 2008, mit dem FS angefangen und bis jetzt mit Pausen durchgehalten ;).
Doch nun gibt es Probleme:
Er hat Ende Februar seine theoretische Prüfung bestanden und könnte eigentlich bald seine praktische Prüfung machen.
Aber nun meint der Fahrlehrer, seine ganzen gefahrenen Stunden wären abgelaufen :mad:. Das kann doch nicht sein! Es gibt doch viele, die sich den FS nur in Etappen leisten können, das Geld kann doch nicht weg sein. Besonders beruft er sich auf die ganzen Sonderfahrten. Angeblich würden nur 5 noch gültig sein :mad:.
Er beruft sich auf folgendes:
Fahrerlaubnisverordnung (FeV), § 17, Absatz 5, Satz 6 in Verbindung mit § 16, Absatz 3, Satz 7

Ich stehe auch schon in Kontakt mit einer Dame von Verkehrsministerium in S.-H. und diese meint dazu folgendes:
Der Abschluß der Ausbildung darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen …
Sie ist der Meinung, damit sagt der Gesetzgeber, dass die letzte Fahrstunde vor der Prüfung nicht länger als 2 Jahre alt sein darf.
Das wäre nicht das Problem, gefahren ist er grade erst und 2 - 3 Fahrstunden werden wohl noch folgen, wenn ich dem Fahrlehrer jetzt das Gegenteil beweisen kann … Sonst verlangt er nämlich, dass mein Sohn noch mal alle Fahrstunden machen muss, außer den 5 :mad:. Er meint, die Dame vom Ministerium hat keine Ahnung!
Ich sehe das gar nicht ein … Sie haben schon genug Geld bekommen!!!

Weiß jemand von euch mehr? Können Fahrstunden tatsächlich ablaufen?

Viele Grüsse

Kirsten

Also ich kenne mich da jetzt nicht mit den Gesetzen aus, aber ich kenne es von meiner Fahrschule auch so das man sich nur 2 Jahre Zeit lassen darf, da sonst die ganzen Stunden verfallen. So ist es ja auch mit der theoretischen Prüfung. Wenn man dann nicht innerhalb von zwei Jahren den Führerschein besteht, muss man die auch noch mal neu machen!Also so hieß es an unserer Fahrschule zumindest. Also die Stunden können auf jeden Fall verfallen. Das habe ich auch schon von mehrere gehört, aber wie gesagt vielleicht ist das auch immer die Version der Fahrschulen damit sie mehr Geld bekommen!? Eine ehrliche Fahrschule ist also wichtig bei solchen Sachen.

Das befürchte ich nämlich auch, dass die Fahrschulen das nur sagen, um mehr Geld zu verdienen :mad:!

Viele Grüsse

Kirsten

Hallo Kirsten,

Es ist grundsätzlich schon so, dass Fahrstunden ablaufen können. Die Theoretische Prüfung gilt 2 Jahre. Wie das mit den Fahrstunden aussieht, bin ich mir gerade nicht sicher, vermute aber ähnliches. Auf jeden Fall wird die Frist meiner Meinung nach nicht unter einem Jahr liegen. (Ich schau das mal ab Montag nach, ob ich da was genaueres finde.)
Wenn der Fahrlehrer meint, die Stunden würden nicht mehr gelten, bitte ihn doch, eine Aufstellung zu machen, wann dein Sohn welche Stunden gemacht hat. Du würdest dann diese Aufstellung ans Ministerium faxen und sehen, was laut dem noch gültig ist. Davon abgesehen müsste der Fahrlehrer doch, wenn sein Sohn sich beim Tüv zur Prüfung anmeldet, auch diese Aufstellung bekannt geben, oder? Und sollten dann laut Tüv nicht die Voraussetzungen erfüllt sein, ist das so.

Wenn der Fahrlehrer sich auf all das gar nicht einlässt ist was faul. Dann würde ich ihm ankündigen, dass sich dein Sohn jetzt an eine andere Fahrschule wendet und er gegen ihn vor Gericht zieht, und der Fahrlehrer dann die Kosten für die unnötig nochmal absolvierten Fahrstunden zahlen müsste, zzgl. Gerichts- und eurer Anwaltskosten. Bin mal gespannt, wie er dann reagiert. :wink:

Sauerei, dass sowas Fahrlehrer sein darf!

Liebe Grüße,
Wiebke

Gehe ich richtig in der Annahme, dass es sich um Schleswig-Holstein dreht? In den unterschiedlichen Bundesländern könnten abweichende Regelungen bestehen.

Ja, es handelt sich um Schleswig-Holstein!
Die Auskünfte vom Ministerium stammen aus Kiel.

Viele Grüsse und DANKE!

Kirsten

Das ist falsch:
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__22.html

(5) Die Technische Prüfstelle soll den Prüfauftrag an die Fahrerlaubnisbehörde zurückgeben, wenn
1.die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden ist,
2.die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden ist oder
3.in den Fällen, in denen keine theoretische Prüfung erforderlich ist, die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden ist.

Hallo Kirsten.
Mir ist da gerade noch was viel schöneres eingefallen für euren Fahrlehrer. Wenn er euch wiederholt sagt, dass dein Sohn die Stunden wiederholen muss, obwohl dem nachweislich nicht so ist, dann ist das eindeutig ein Betrugsversuch. Vielleicht reizt ihn der Gedanke, eine Haftstrafe zu bekommen, so sehr, dass er daran auch festhalten werdet, wenn ihr droht, ihn anzuzeigen, wenn er darauf beharrt…
Müsste man natürlich nur vorsichtig andeuten, so nach dem Motto “ich hab da mal gehört, es könnte einen Betrugsversuch sein, wenn…”, damit er keine rechtliche Handhabe (Beleidigung, Verleumdung etc.) hat… :wink:

Liebe Grüße,
Wiebke

Zunächst einmal kommt es nur auf die Sonderfahrten an. Die normalen Fahrstunden spielen überhaupt keine Rolle.
Nach Abschluss der Ausbildung oder auch Abbruch der Ausbildung muss eine Ausbildungsbescheinigung über die Sonderfahrten erstellt werden.
Vom Datum dieser Ausbildungsbescheinigung an sind die Sonderfahrten genau zwei Jahre gültig.

Wir haben noch keine Bescheinigung über die Sonderfahrten bekommen, weil die Ausbildung ja noch nicht abgeschlossen wurde.
Lt. Ministerium ist dies, wenn die letzte Fahrstunde vor der Prüfung absolviert wurde.
Ich glaube, er hat mit den Sonderfahrten 2009 angefangen, könnte aber auch schon 2008 gewesen sein. Da bin ich mir jetzt nicht sicher … Wie gesagt, angefangen, immer in Etappen, wie er Geld, Zeit und Lust hatte.

Nachdem er 2x durch die Theorie gerasselt ist, weil er zu faul zum lernen war, hatte er Angst, die Prüfung nochmal zu machen. Erst auf Druck und weil der Antrag ein Jahr her gewesen wäre, hat er es Ende Februar nochmal gemacht und mit 2 Fehlerpunkten bestanden.

Viele Grüsse

Kirsten

Das ist ja auch korrekt.
Wenn zwischenzeitlich auch keine Ausbildungsbescheinigung wegen Abbruch der Ausbildung erstellt wurde, müssen die Sonderfahrten meiner Meinung nach anerkannt werden, auch wenn sie älter als zwei Jahre sind.

Hi,
hab es jetzt nicht woanders gefunden , also frag ich einfach mal hier…
Darf man mit deutsch FS in den USA fahren?
Danke schonmal.

LG steffi

Hallo Steffi,
wenn du 18 Jahre alt bist, kannst du in den USA mit deutschen Führerschein Auto fahren. Du solltest dir sicherheitshalber bei der Führerscheinstelle einen internationalen Führerschein ausstellen lassen.

Gruß graefinlwl

Ich mache das seit Jahren mit dem normalen Führerschein (aber der “moderne” im Checkkarten-Format) :wink: und hatte bislang noch nie Probleme damit.