Führerschein as CA in DE

Hallo,

ich habe die praktische und theoretische Prüfung in Kalifonien bestanden und jetzt habe ich dort eine „Provisional Drivers License“.

Wenn zurück nach Deutschland komme bin gerade 17. Wie geht es dann weiter?

http://www.schueleraustausch.de/forum/showthread.php?t=2685

Einfach mal lesen, da stecken die wichtigsten Informationen drin.

RREbi

Moin @anonym110!

Weiterer Werdegang:

Anmeldung für begleitetes Fahren und Führerschein mit 17. Sodenn der Führerschein hier vorbehaltlos anerkannt wird! Meine Tochter machte ihren Schein in Ohio. Das wurde hier vollständig anerkannt. Hätte sie ihn ein paar Kilometer weiter in Indiana gemacht, wäre sie um eine Nachprüfung in D nicht herumgekommen. Also bitte auf die länderspezifischen Bestimmungen achten.

Aber irgendwas soll dieser Tage geändert werden… Vorher konnte man wohl nach der Rückkehr 6 Monate hier auch als 17 Jähriger mit dem US-Führerschein fahren, bevor man ihn umschreiben lassen musste. Das soll jetzt meines Wissens nach nicht mehr gestattet werden. Also nach deiner Rückkehr fix zur Führerscheinstelle und Erkundigungen eingeholt!

Es kann aber auch sein, dass dein FS nur bis zu deiner Einreise hier gültig ist. Dann würde er, sobald du deutschen Boden betrittst, üngültig werden. So wäre es bei unserer Tochter gewesen… Deshalb schickte sie uns ihren US-Führerschein mit einer Vollmacht per Post zu, so dass wir alle nötigen Anmeldungen bei den Behörden fristgerecht vor ihrer Rückkehr bereits erledigen konnten. Das klappte problemlos, man muss nur „am Ball bleiben“ und den Mitarbeitern der Führerscheinstelle alles genauestens erklären. :wink:

Viel Erfolg dann. Gruß Asathôr

Der californische FS ist 4 Jahre gültig, also keine Panik :).
Du musst hier den begleitenden FS mit 17 beantragen und beide Prüfungen nochmal machen, aber keine Fahrstunden. Ab Juli darf man hier nicht mehr erst mal 6 Monate damit fahren :(.

Viele Grüsse

Kirsten

Hallo,

im ADAC-Magazin „Motorwelt“ steht, dass man den ausländischen Führerschein nicht benutzen darf, wenn man zum Zeitpunkt der Rückkehr noch keine 18 Jahre alt sei. Man könne aber die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis als Begleitetes Fahren ab 17 beantragen. Je nach Ausstellerstaat des ausländischen Scheins könne auf eine erneute Prüfung in Deutschland dann sogar ganz oder teilweise verzichtet werden.

Hier das Abkommen mit den einzelnen Staaten:
http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/fuehrerschein/auslaendische-fuehrerscheine/geltung-nicht-eu-fuehrerschein/default.aspx?ComponentId=35144&SourcePageId=48383
(siehe unter „Staatenliste“)

Kirsten, wenn ich mir die Staatenliste so anschaue, muss man mit den Führerscheinen mancher amerikanischer Bundesstaaten die Theorie wiederholen, nicht aber die Praxis. Oder soll sich diese Liste zum 01.07. ändern?

Viele Grüße, Ute

Ich frage Montag mal nach, aber soweit ich weiß nicht. Ich bekomme auch immer die aktuelle Staatenliste und halte es hier auf dem laufenden. Aus den USA bekam ich die Nachricht, dass Maryland nun eine Staatenvereinbarung mit D hat. Auch das werde ich am Montag erfragen.

Viele Grüsse

Kirsten

Das stimmt:

Maryland Motor Vehicle Administration Signs Reciprocal Agreement For Driver’s Licenses with Federal Republic of Germany

The Federal Republic of Germany becomes the third country to sign a reciprocity agreement with the Maryland Motor Vehicle Administration (MVA) for driver’s licenses. The agreement between the MVA and the Federal Republic of Germany only covers driver’s licenses (Class C in Maryland and Class B in the Federal Republic of Germany). France and the Republic of Korea (South) are the two other countries that have reciprocal agreements for driver’s licenses with the MVA.

und hier:
http://www.mva.maryland.gov/Driver-Services/Apply/international.htm

Sag ich ja :). Ich bekam die Nachricht schon vor ein paar Tagen …

Viele Grüsse

Kirsten

Fraglich ist allerdings, dass laut obiger Seite beim Umtausch eines deutschen Führerscheins trotzdem das “3-Hour Drug & Alcohol Education Program” absolviert werden muss. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas im umgekehrten Fall in Deutschland verlangt wird, weil es sowas gar nicht gibt.
Bei prüfungsfreiem Umtausch wären somit deutsche Führerscheinbesitzer in Maryland schlechter gestellt als Maryland-Führerscheinbesitzer in Deutschland.

Meine Tochter hat auch in den USA den Führerschein gemacht. Sie hat mir auch eine Kopie geschickt und ich wollte ihn für sie den deutschen Führerschein beantragen bzw. das Formular ihr schicken zwecks Unterschrift etc. Das Einwohnermeldeamt hier, wo man auch den Führerschein beantragen kann, sagte mir, dass meine Tochter das Formular hier unterzeichnen muss (rüber schicken, faxen oder scannen etc.) ginge nicht, da es ein „besonderes“ Formular ist. Wenn sie wieder hier ist, muss sie noch einen Kurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort“, einen Augentest sowie biometrische Fotos machen lassen. Dann sollte der Antragstellung nichts mehr im Wege stehen. Wir müssen uns aber auch beeilen, da ihr Führerschein am 03.07.11 ausläuft…

Was ich aber noch klären muss, ich folgendes: Meine Tochter wird im September 18 Jahre alt. Muss ich noch den Führerschein für begleitendes Fahren beantragen, oder lassen wir das und sie kann dann erst ab September fahren… Hast jemand von euch Erfahrungen damit?

Wenn der Führerschein aus einem Bundesstaat mit einer Staatenvereinbarung ist, ist kein Kurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ nötig (aber natürlich trotzdem empfehlenswert).
Wenn sie vorher nicht begleitet fahren will, reicht ein normaler Antrag.

@Neptun

Ja, sie hat ihren Führerschein in Iowa gemacht…

Danke für den Tipp. Wir werden uns dann noch Mal auf den Weg zum Amt machen. Ich denke schon, dass sie möglichst sofort Fahren will, gibt für den Antrag auf begleitetes Fahrenn noch etwas zu beachten?

Für jede Begleitperson gilt:

  • sie muss das 30. Lebensjahr vollendet haben;
  • sie muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden deutschen oder EU/EWR Fahrerlaubnis) sein;
  • sie darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister haben;
  • sie muss ihren Führerschein während des Begleitens mitführen und bei einer Verkehrsüberwachung auf Verlangen vorzeigen;
  • für sie gilt die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes

Kosten, die extra anfallen:
7,70 € für die Bescheinigung BF17
1,50 bis 10,00 € pro Begleitperson (bei jeder Führerscheinstelle unterschiedlich)

Führerschein mit 17 und begleitetem Fahren könnte auch versicherungstechnisch interessant für euch sein. Unsere Versicherung (ERGO) hat z.B. aufgrund des Führerscheis mit 17 unserer Tochter die Versicherungsprämie unseres Fahrzeugs nicht erhöht, als ich sie als Fahranfänger mit in den Vertrag aufnehmen ließ. Sie darf jetzt, wo sie über 18 ist, alleine mit unserem Auto fahren, ihre Prozente purzeln automatisch und ich muss trotzdem nicht mehr Geld bezahlen, da meine Einstufung davon nicht berührt wurde. :wink:

Und wenn sie irgendwann ein eigenes Auto auf ihren Namen versichert, hat sie eine viel geringere Einstufung, als Leute, die das nicht so gemacht haben.

Mein Tip, melde deine Tochter für den Führerschein mit 17 an (auch wenn sie schon im September 18 wird!) und gehe zu deiner Autoversicherung und frage nach diesem Modell, das ich dir eben beschrieb. Ist so am kostengünstigsten, meine ich…

Zum Thema Unterschriften ect.: Unsere Tochter schickte uns zusammen mit ihrem US-Führerschein eine Vollmacht per Dokumentenpost zu, in der sie erklärte, dass wir als Eltern in ihrem Namen die Führerscheinangelegenheit regeln dürfen. Wir erreichten dann beim Amt, dass sie dann nach ihrer Rückkehr erst zu unterschreiben brauchte, die Fristen aber eingehalten wurden.

Gruß Asathôr :slight_smile:

Wir haben am 07.06.2011 die Umschreibung des Führerscheins - mit begleitenden Fahren - beantragt. Schon deshalb, dass sie schon vor dem 18. Geburtstag fahren kann und auch aus versicherungstechnischen Gründen, denn bei meiner Versicherung muss ich jetzt ca. 200 € mehr im Jahr zahlen, wenn meine Tochter jetzt mitfährt. Ohne begleitendes Fahren wären es 300 € / Jahr mehr gewesen…

Am Freitag kam nun die Zahlungsaufforderung des Amtes (€ 62,00). Wenn der Betrag dort eingegangen ist, dann wird über unseren Antrag entschieden…ich hoffe POSITIV!!! und ohne Auflagen!!! drück Daumen

Die Führerscheinstelle in München hat dies nun offiziell auf ihrer Webseite.
Wer also momentan einen Führerschein aus Maryland umschreiben will, kann sich darauf berufen:
http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/strverkehr/fuehrersch/102680/umus11.html

Bundestaat ohne Prüfung nur Klasse B:
Maryland C C (Full Licence), auch Provisional Licence, nicht aber
Learner`s Permit

Das weiß ich auch schon seit geraumer Zeit. Habe ja meine Quelle im Bundesministerium!

Viele Grüsse

Kirsten

Erfahrungsgemäß haben viele Führerscheinstellen von solchen Neuerungen wenig Ahnung.
Der Link war als Hilfe für diejenigen gedacht, die momentan einen Führerschein aus Maryland prüfungsfrei umschreiben wollen, denn ein offizieller Link über diese Neuerung in Deutschland ist in diesem Forum meines Wissens bisher nicht gepostet worden.

Update zu meinem Beitrag vom 20.06.2011:

Seit vergangenen Donnerstag hat meine Tochter den “rosa Zettel” für begleitendes Fahren. :smiley: :smiley: Zu ihrem 18. Geburtstag in drei Monaten erhält sie dann ihren “richtigen” Führerschein zugeschickt.

Den Iowa-Führerschein musste sie allerdings bei der Führerscheinstelle abgeben.

Den muss man abgeben, weil es in D nicht erlaubt ist, 2 FS in der Hand zu haben. Wenn der Iowa FS noch länger gültig ist, müssen sie ihn aufbewahren, damit sie ihn jederzeit für eine Rückkehr in die USA umtauschen kann.

Das haben wir gestern auch gemacht, da Sabsi für 6 Wochen wieder zurück nach San Diego geflogen ist.

Viele Grüsse

Kirsten