Erklärung: FSJ/ DJia/FÖJ/ ADiA

Das freiwillige soziale Jahr (FSJ) / diakonische Jahr im Ausland (DJiA) / freiwilliges ökologisches Jahr im Ausland (FÖJ)
Ein FSJ oder DJiA bietet jungen Menschen im Alter von 16 bis 26 Jahren die Chance, vor Beginn einer Ausbildung oder einem Studium einen Einblick in soziale und pflegerische Berufe zu erhalten und sich unter Anleitung von Fachkräften dain zu erproben. Zweck des FÖJ ist es, das ökologische Bewußtsein der Teilnehmer zu fördern, indem sie im aktiven Naturschutz helfen; es soll eine Orientierungsmöglichkeit für Jugendliche bieten, die nicht gleich nach der Schule ins Berufsleben einsteigen möchten. Das freiwillige Jahr im Ausland wird vom Bund bzw. von der EU finanziell unterstützt und ist an genaue rechtliche Vorgaben gebunden.
Die Teilnehmer dürfen höchstens 26 Jahre alt sein. Es muss sich um eine ganztägige Tätigkeit handeln. Der Träger kommt für Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung und ein Taschengeld auf, dessen Höhe sich an den Lebenshaltungskosten vor Ort orientiert. Eine pädagogische Seminarbegleitung durch die Träger muss vorhanden sein. Der Hauptsitz des Trägers muss im Inland sein. Anders als beim Dienst im Inland kann die Standarddauer von 12 Monaten nicht verlängert werden. Vor und während des Dienstes werden Seminare abgehalten. Von der 12-monatigen Dienstzeit müssen insgesamt mindestens 5 Wochen für solche Bildungsveranstaltungen verwendet werden. Wenn ein Sprachkurs erforderlich ist, dann soll dieser noch vor dem eigentlichen Dienstbeginn in Deutschland abgehalten werden.

Mehr Info´s zum Thema u.A. unter: http://www.bmfsfj.de

Anderer Dienst im Ausland (ADiA)
Zivildienstpflichtige werden nach § 14b des Zivildienstgesetzes nicht zum Zivildienst herangezogen, wenn sie sich für einen unentgeltlichen Dienst im Ausland vertraglich verpflichtet haben, der mindestens zwei Monate länger dauern muss als der Zivildienst.
Der Dienst muss das friedliche Zusammenleben der Völker fördern und kann nur bei einem durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend anerkannten Träger abgeleistet werden. Er muss vor Vollendung des 23. Lebensjahres angetreten sein. Die Ableistung dieses Dienstes muss vor Vollendung des 24. Lebensjahres nachgewiesen werden.
Eine Liste dieser anerkannten Träger kann beim Bundesamt für den Zivildienst angefordert werden. Insgesamt steht nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen bei diesen Anderen Diensten im Ausland zur Verfügung.

Weitere Info´s unter http://www.zivildienst.de

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

  • Tätigkeit - pflegerische, erzieherische und hauswirtschaftliche Hilfsdienste vor allem in Kinderheimen und Kindergärten. Krankenhäusern, psychiatrischen Kliniken, Altenheimen, Sozialstationen sowie Einrichtungen für Behinderte und der Familienhilfe.
  • Dauer / Bewerbung - in der Regel 6 bis 18 Monate (Regelzeit beträgt 12 Monate) im Allgemeinen ab Frühjahr oder Herbst. Bewerbung bis zu einem Jahr vor dem geplanten Beginn.
  • Altersgrenze - kein Mindestalter, die Vollzeitschulpflicht muss erfüllt sein.
  • Verdienst - in der Regel ca. 150 bis 200 €, freie Unterkunft und Verpflegung bzw. einen entsprechenden finanziellen Ausgleich.
  • Ort / Land - im Allgemeinen am Wohnort und näherer Umgebung, aber auch innerhalb Europa und im außereuropäischen Ausland
  • Berufsschulpflicht - entfällt während des FSJ, da die Träger entsprechende Seminare veranstalten
    Anrechung:
  • Praktikum - das FSJ wird im Allgemeinen als Vorpraktikum anerkannt, wenn dieses vor Beginn einer Ausbildung zu einem sozialen Beruf gefordert wird.
  • Studium - das FSJ wird bei der Vergabe von Studienplätzen durch die ZVS als Wartezeit angerechnet.
  • Zivildienst - ab 01.08.02 kann der Zivildienst auch bei einem anerkannten Freiwilligendienst abgeleistet werden.
    Zentrale Organisation http://www.ev-freiwilligendienste.de/
    FSJ im Ausland http://www.ijgd.de/ http://www.ev-freiwilligendienste.de/
    FSJ Kultur http://www.lkjnds.de/
    Internationaler Bund http://www.internationaler-bund.de/

Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)

  • Tätigkeit - Mitarbeit bei der Pflege von Forst, Wald, Agrarlandschaften und Gewässern in Naturschutzverbänden, Kommunen und landwirtschaftlichen Betrieben. Das FÖJ bietet die Möglichkeit Landschaftspflege oder Artenschutz, Umweltberatung oder Öffentlichkeitsarbeit praktisch kennenzulernen.
  • Dauer / Beginn - 12 Monate, jeweils ab August.
  • Altersgrenze - zwischen dem 16. und 27. Lebensjahr.
  • Berufsschulpflicht - entfällt während des FÖJ, da die Träger entsprechende Seminare veranstalten.
  • Ort / Land - der Ort bzw. Träger kann frei gewählt werden. Ist ein deutscher Träger auch im Ausland tätig, kann das FÖJ dort abgeleistet werden.
  • Behinderte - einige Träger bieten auch für behinderte Jugendliche ein FÖJ an.
  • Taschengeld - ca. 150 €, freie Unterkunft und Verpflegung bzw. einen entsprechenden finanziellen Ausgleich.
    Anrechnung
  • Praktikum - in einigen Fällen rechnen Universitäten und Hochschulen ihren Bewerbern bei der Aufnahme entsprechender Studiengänge ihre Dienstzeit als Praktikum an.
  • Studium - die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) rechnet Studienplatzbewerbern die FÖJ-Zeit als Wartezeit an.
  • Zivildienst - der Zivildienst kann ab 01.08.02 bei einem anerkannten Freiwilligendienst abgeleistet werden.
  • Bewerbung - die Bewerbung für einzelne Bundesländer läuft über zuständige Stellen, bei denen es Listen von Trägern gibt. Bewerbungsschluss beachten.