Ich brauche mal dringend eure Hilfe, vor allen Dingen von RREbi und Wiebke ;):
Meine älteste Tochter ist z. Zt. als Au Pair in den USA. Dafür kann man auch Kindergeld beantragen, wenn man eine bestimmte Stundenanzahl an der UNI Kurse belegt. Da sie im Educair Programm ist, kein Problem. Den Nachweis liegt der Familienkasse vor.
Wie gesagt, man kann, aber es zu bekommen, ist schwer. Ich setze mich grade mit der Familienkasse auseinander. Vor der Beantragung sagte mir die Dame vom Rechtsbehelf der Familienkasse, das in diesem Fall der vorherige Verdienst nicht mit einbezogen wird.
Wir haben das Kindergeld ab Tag ihrer Arbeitslosigkeit (26. Juni) beantragt, spätestens aber ab Tag ihrer Abreise (9. August). Die Kindergeldkasse schrieb uns dann, wir sollten doch nachweisen, wann sie sich als Au Pair beworben hat, sie würden dann nachprüfen, ob sie ab dann Anspruch hätte. Oh, dachten wir, bekommt sie zwar nicht, aber wenn sie so nett sind … Wir schickten dann die akzeptierten Programmregeln als Nachweis, die sie im März unterschrieben hat.
Pustekuchen…
Daraufhin wurde das Kindergeld abgelehnt, mit dem Vermerk, sie darf nicht über die jährlich erlaubten 8.000€ kommen, hier dann 6.670€ von März bis Dezember.
Den Vertrag selber hat sie nachweislich erst am 17.06.2010 unterschrieben. Selbst da war noch nicht mal sicher, ob und wann sie fliegt. Dies stand erst am 08.07.2010 fest, als sie offiziell als Au Pair feststand, weil es eine Familie gab, die sie wollte.
Ich bin der Meinung, dass sie doch eigentlich erst den Verdienst mit einberechnen können, ab Vertragsunterschrift oder wenn die Familie feststeht. Sie behaupten aber, dass es ab dem Zeitpunkt der Bewerbung gilt, wie bei Schülern/Arbeitslosten unter 23, wenn sie sich für eine Ausbildung bewerben. Wenn sie mich nicht mit ihrer „angeblichen“ Nettigkeit getäuscht hätten, hätten wir ihnen doch gleich erst den Vertrag geschickt.
Angeblich soll man das in der „DA Famestg“ nachlesen können.
Zudem meinte die Dame von der Rechtsbehelf damals, mit ihrem Taschengeld und den gesetzlichen vorgeschriebenen Sachbezügen kommt sie nicht über die 8.000€. Nun rechnen sie aber 100€ Taschengeld pro Woche = 400€ + 388,40€ Sachbezüge = 788,40€ pro Monat. Wenn man das für ein Jahr hochrechnet, kommt man schon auf über 9.000€. Demnach würde nie jemand Kindergeld bekommen, aber viele Au Pair bekommen es. Es sollen auch Prozesse anhängig sein. Außerdem rechnen sie nicht ab 9. August für 12 Monate, sondern von März bis Dezember 2010 und dann nochmal von Januar bis August 2011.
Könnt ihr mir helfen? Wer hat Recht, die Familienkasse oder wir? Gibt es eine Chance, das Kindergeld für dieses Jahr noch zu bekommen?
Kirsten,
ich habe leider gerade keine Zeit, mich intensiv damit auseinander zusetzen. Ich würde vorschlagen, dass wir morgen Abend mal telefonieren und dem auf den Grund gehen.
Zuerst einmal: Ich bin sicher, deine Tochter müsste das Kindergeld bekommen. Blöd gefragt: Zählt bei mir als Studentin auch, wenn ich mich für’s Studium am 01. 07. bewerbe? Bafög bzw. Kindergeld bekomme ich dann trotzdem erst im Oktober! Ich würde dir empfehlen, mal zu prüfen, welche Entscheidung da getroffen wurde, als Jessie studieren gegangen ist. Wenn sie da den Bewerbungszeitraum außen vor gelassen haben - BINGO, dann sollten sie sich jetzt nicht anders entscheiden dürfen.
Zudem komme ich zu dem Schluss, dass es unlogisch ist, den Bewerbungszeitpunkt als Maßstab zu wählen. Deine Tochter hätte sich ja auch schon 2 Jahre vor dem geplanten Au Pair Jahr bewerben können. Und dann? Ich würde also den unterschriebenen Vertrag - das ist der Zeitpunkt, ab dem sie im Programm war - auf jeden Fall an die Kindergeldstelle geben und die besagten Sachen (was ist bei einer Bewerbung von 2 Jahren vor Programmstart, warum Bewerbungsdatum, etc.) blöd nachfragen und warten was kommt. Sie sollten sich auf jeden Fall auf irgendeine Verwaltungsvorschrift berufen können, die wir dann gern für dich prüfen.
Sachbezüge lt. Sachbezugsverordnung 2010 sind Verpflegung (215€) und Unterkunft (173,40€). Wobei Jessy dafür ja arbeitet und nicht soviel verbraucht :(. Sie isst niemals für 215€ ;).
BAföG gibt es für ein Au Pair nicht. Jessy hatte ja damals fortlaufend nach dem ABI das Studium angefangen, im November abgebrochen und eine Ausbildung gemacht. Da gab es das Problem nicht. Ich weiß aber von meinem Sohn, als er nach der Bundeswehr arbeitslos wurde, dass er laufend nachweisen musste, dass er sich um eine Ausbildung bewirbt, um Kindergeld zu bekommen.
Klar können wir am morgen Abend oder am telefonieren, ich bin hier :). Danke für deine Hilfe!
Edit: Ich habe grade nochmal nachgefragt: §32 Einkommensteuergesetz und es würde genug Gerichtsurteile vom Bundesfinanzhof zum Thema “Vollzeiterwerbstätigkeit von Kindern” geben.
Ist das eventuell passend: „Verweigert Ihnen die Familienkasse das Kindergeld für die Monate nach der Ausreise Ihres Kindes? Dann legen Sie bitte Einspruch ein und beantragen mit Hinweis auf die BFH-Revision III R 52/09 das Ruhen des Verfahrens.“
Danke RREbi, aber was bewirkt das?
Es erscheint mir wirklich unlogisch mit dem Zeitraum ab Bewerbung. Wie Wiebke schon richtig schrieb, hätte sie sich vor 2 Jahren beworben, hätten sie ihr Gehalt ab dem Zeitpunkt eingerchnet. Das kann doch nicht rechtens sein! Ab Vertragsunterschrift, das kann ich ein sehen, das war aber 3 Monate später und dann würde sie das Kindergeld bekommen.
Das Bundesfinanzministerium hat mir gesagt, dass in dem Gesetz nicht steht ab Bewerbungsbeginn:
Einkommensteuergesetz, §32, Absatz 4, Satz 1, Nr. 2, Buchstabe a § 32 EStG - Einzelnorm
Die nächste Frage:
Kost und Logis = auch Arbeitsentgeld?
Lt. AIFS und CC ist Au Pair kein Arbeitsverhältnis, sondern ein Kulturaustausch, daher J1 Visum, das kein Arbeitsvisum beinhaltet.
Beide weisen daraufhin, dass es nicht in den Verträgen heisst, dass sie …$ pro Verdienen + Kost und Logis, sondern sie bekommen nur das Taschengeld.
Ohoh, das ist kompliziert ;), aber ich bin bereit zu kämpfen!
Kost und Logis dürfte nach dem Sinn und Zweck nicht zum Arbeitsentgelt zählen. Sagen wir, mein Arbeitgeber bucht mich für eine Arbeitsreise in ein 5*-Hotel ein, bei dem ein Zimmer 1000€ die Nacht kosten würde. Es ist witzlos, mir dann diese 1000€ als Gehalt anzurechnen. Ich habe ja keinen Verdienst dadurch. Auch nicht, wenn die Unterkunft bestimmt wird, ich zahle, und dann das Geld zurückerstattet bekomme.
Wenn ein Festgeld für Kost und Logis ausgezahlt wird, und sich Jessie dann selbst um die Unterkunft kümmern müsste, könnte man das schon eher als Verdienst ansehen. Allerdings auch nur dann, wenn sie wirklich weniger für die Unterkunft zahlt, als sie erhält. In dem Fall könnte man ggf. den Differenzbetrag als Einnahme ansehen. Ich selbst würde aber auch das verneinen, solange das Festgeld für Kost und Logis angemessen ist (also in etwa den tatsächlichen Kosten für eine Unterkunft in der Region entspricht).
Dass das Taschengeld als Verdienst angerechnet ist dagegen verständlich, ist ja eine “Einnahmequelle”.
Ich glaube, den Punkt mit den Sachbezüen kann ich abweisen. Ich habe nämlich noch folgendes gefunden:
“Das Au pair muss der Gastfamilie einen Teil des Verdienstes für Unterkunft und Essen abgeben. Es ist also keineswegs so, dass einem Au pair Unterkunft und Verpflegung kostenlos zur Verfügung gestellt werden, sondern das Au pair bezahlt dafür. Die Gasteltern dürfen vom Taschengeld einen Betrag einbehalten und zwar 40%.”
Dabei geht man bei einem Educair von 244,69$ pro Woche aus.
244,69$ - 40% = -97,88$ = 146,81$ Taschengeld.
Wenn also dem Au Pair vom Verdienst schon Geld für Kost und Logis abezogen wurde, dann kann die Familienkasse nicht noch zusätzlich Sachbezüge berechnen. Richtig? Wäre ja sonst doppelt!